Landkreis Zweibrücken

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Wappen Deutschlandkarte
Landkreis Zweibrücken
Deutschlandkarte, Position des Landkreises Zweibrücken hervorgehoben
Basisdaten (Stand 1972)
Koordinaten: 49° 15′ N, 7° 22′ OKoordinaten: 49° 15′ N, 7° 22′ O
Bestandszeitraum: 1818–1972
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Regierungsbezirk: Pfalz
Verwaltungssitz: Zweibrücken
Fläche: 247,81 km2
Einwohner: 32.200 (31. Dez. 1971)
Bevölkerungsdichte: 130 Einwohner je km2
Kfz-Kennzeichen: ZW
Kreisschlüssel: 07 3 41
Kreisgliederung: 35 Gemeinden

Der Landkreis Zweibrücken war ein Landkreis in Rheinland-Pfalz.

Der Landkreis grenzte Anfang 1969 im Uhrzeigersinn im Westen beginnend an den Landkreis Homburg (im Saarland) sowie an die kreisfreie Stadt Zweibrücken, an die Landkreise Kusel, Kaiserslautern und Pirmasens und an die kreisfreie Stadt Pirmasens. Im Süden grenzte er an das französische Arrondissement Sarreguemines im Département Moselle.

Landkommissariat Zweibrücken

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1818 wurde nach den Gebietsveränderungen des Wiener Kongresses das Landkommissariat Zweibrücken gebildet. Es gehörte zur Pfalz (Bayern).

Bezirksamt Zweibrücken

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1862 wurde aus dem Landkommissariat das Bezirksamt Zweibrücken gebildet. 1902 wurden die Distrikte St. Ingbert und Blieskastel abgetrennt und daraus das Bezirksamt Sankt Ingbert gebildet.

Am 1. März 1920 schied die Stadt Zweibrücken aus dem Bezirksamt aus und wurde zur kreisunmittelbaren Stadt.

Am 1. Juli 1920 wurde das Bezirksamt 1920 infolge des Versailler Vertrages und der Abtrennung des Saargebiets vom Deutschen Reich neu abgegrenzt:

Am 1. April 1938 schied die Gemeinde Bruchhof-Sanddorf aus dem Landkreis Zweibrücken aus und wurde in die saarländische Stadt Homburg eingegliedert.[1]

1939 wurde das Bezirksamt wie alle bayerischen Bezirksämter in Landkreis umbenannt.

Landkreis Zweibrücken

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Landkreis Teil der französischen Besatzungszone. Die Errichtung des Landes Rheinland-Pfalz wurde am 30. August 1946 als letztes Land in den westlichen Besatzungszonen durch die Verordnung Nr. 57 der französischen Militärregierung unter General Marie-Pierre Kœnig angeordnet.[2] Es wurde zunächst als „rhein-pfälzisches Land“ bzw. als „Land Rheinpfalz“ bezeichnet; der Name Rheinland-Pfalz wurde erst mit der Verfassung vom 18. Mai 1947[3] festgelegt.

Am 23. April 1949 wurde die Gemeinde Kirrberg aus dem Landkreis Zweibrücken in den Landkreis Homburg umgegliedert.[4]

Im Rahmen der Gebietsreformen in Rheinland-Pfalz wechselten die Gemeinden Höhmühlbach und Wallhalben am 7. Juni 1969 aus dem Landkreis Pirmasens in den Landkreis Zweibrücken. Am 22. April 1972 wurde der Landkreis Zweibrücken aufgelöst:[5]

Das Bezirksamtsgebäude stand bis zur Kriegszerstörung 1945 auf dem Verkehrsdreieck Landauer Straße – Bleicherstraße. Später befand sich das Landratsamt an nahezu derselben Stelle, jedoch an die Straßenseite verlagert, in der Landauer Straße 18–20. Das ehemalige Landratsgebäude dient seitdem als Sitz der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land.

Einwohnerentwicklung

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Jahr Einwohner Quelle
1864 56.116 [7]
1885 65.149 [8]
1900 78.410 [9]
1910 47.519 [9]
1925 35.741 [9]
1939 27.092 [9]
1950 26.582 [9]
1960 29.400 [9]
1971 32.300 [10]

Letzter Landrat des Kreises war von Juni 1948 bis ins Frühjahr 1972 Richard Kling.

Städte und Gemeinden

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zum Zeitpunkt seiner Auflösung gehörten dem Landkreis Zweibrücken eine Stadt und 34 weitere Gemeinden an:

Die folgenden Gemeinden verloren vor 1972 ihre Eigenständigkeit:

Kfz-Kennzeichen

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 1. Juli 1956 wurde dem Landkreis bei der Einführung der bis heute gültigen Kfz-Kennzeichen das Unterscheidungszeichen ZW zugewiesen. Es wird in der kreisfreien Stadt Zweibrücken durchgängig bis heute ausgegeben. Seit dem 2. Februar 2015 ist es auch für die Bürger im Landkreis Südwestpfalz wieder zugelassen.

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 600.
  2. Verordnung Nr. 57 vom 30. August 1946, bezüglich der Schaffung eines rhein-pfälzischen Landes. In: Amtsblatt des französischen Oberkommandos in Deutschland, Nr. 35 vom 20. August 1946, S. 291 f., Digitalisat der Deutschen Nationalbibliothek:urn:nbn:de:101:1-2013013021199
  3. Volltext der Verfassung vom 18. Mai 1947
  4. Eingliederung der Gemeinde Kirrberg ins Saarland, S. 377 (PDF; 132 kB)
  5. Amtliches Gemeindeverzeichnis 2006 (= Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz [Hrsg.]: Statistische Bände. Band 393). Bad Ems März 2006, S. 166 (PDF; 2,6 MB).  Info: Es liegt ein aktuelles Verzeichnis (2016) vor, das aber im Abschnitt „Gebietsänderungen – Territoriale Verwaltungsreform“ keine Einwohnerzahlen angibt.
  6. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart / Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 442 (Statistische Bibliothek des Bundes und der Länder [PDF]).
  7. Eugen Hartmann: Statistik des Königreiches Bayern. Hrsg.: Königlich bayerisches statistisches Bureau. München 1866, Einwohnerzahlen der Bezirksämter 1864, S. 74 (Digitalisat).
  8. Königlich bayerisches statistisches Bureau (Hrsg.): Ortschaften-Verzeichniss des Königreichs Bayern. München 1888, Einwohnerzahlen der Bezirksämter 1885, S. VI (Digitalisat).
  9. a b c d e f Michael Rademacher: Zweibruecken. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  10. Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland 1973