Arbeitsgericht Schwabmünchen

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Das Arbeitsgericht Schwabmünchen war ein bayerisches Arbeitsgericht mit Sitz in Schwabmünchen.

Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926[1] wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Augsburg entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Augsburg als eines von 23 Landesarbeitsgerichten in Bayern. In Schwabmünchen wurde das Arbeitsgericht Schwabmünchen als eines von zwölf Arbeitsgerichten des Landesarbeitsgerichts errichtet. Sein Sprengel umfasste den Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Schwabmünchen. Es bestand eine allgemeine Kammer für Arbeiter und Angestellte und eine Kammer für das Handwerk.[2]

Bereits 1929 wurde die Zahl der Arbeitsgerichte deutlich reduziert. Das Arbeitsgericht Schwabmünchen wurde aufgehoben und sein Sprengel dem Arbeitsgericht Augsburg zugeordnet.[3]

Einzelnachweise

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  1. RGBl. I S. 507
  2. Verordnung über die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehörden vom 28. April 1927, GVBl S. 117 f.
  3. Verordnung über die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehörden vom 29. November 1929, GVBl S. 139 f.