AusweisApp (Governikus)

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AusweisApp (seit 2023)
Basisdaten

Hauptentwickler BSI
Entwickler Governikus GmbH & Co. KG
Erscheinungsjahr 2014
Aktuelle Version 2.2.2[1]
(23. Oktober 2024)
Betriebssystem Windows 10+,
macOS 12+,
Android 9+,
iOS 14+,
Linux
Programmier­sprache C++
Kategorie eID-Client
Lizenz EUPL 1.2
deutschsprachig ja
www.ausweisapp.bund.de

Die AusweisApp (bis November 2023 AusweisApp2, seit November 2014 Nachfolger der ersten AusweisApp (OpenLimit)) ist eine kostenlose Anwendungssoftware, um die elektronische Authentisierung über das Internet mit dem neuen deutschen Personalausweis, dem elektronischen Aufenthaltstitel bzw. deren Online-Ausweisfunktion und der eID-Karte[2] nutzen zu können. Damit ist es Bürgern aus Deutschland und anderen EU-Staaten (nach §1 des eIDKG) möglich, sich einfach und sicher im Netz auszuweisen – etwa um Behördengänge online zu erledigen.[3]

Die Software stellt eine verschlüsselte Verbindung zwischen dem Personalausweis, dem elektronischen Aufenthaltstitel oder der eID-Karte auf dem Kartenleser und dem eID-Server auf der Gegenseite her. Die AusweisApp dient dazu, das Verfahren der Zertifikats- und Authentizitätsprüfungen sicher vorzunehmen und dem Bürger eine Oberfläche zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion anzubieten.

Seit November 2023 heißt die Anwendung wieder AusweisApp, die „2“ im Namen wurde mit Version 2.0.0 entfernt.[4]

Die AusweisApp ist für ein breites Spektrum von Computern verfügbar. Der Entwickler selbst bietet Versionen für Windows, macOS[5], Android und iOS[6] zum kostenlosen Download an.

Der Quellcode ist Open Source und steht auf GitHub zum Download zur Verfügung. Von darauf aufsetzenden Community Projekten werden Version für Linux (Debian u. Ubuntu, Flatpak, OpenSUSE, Fedora, ArchLinux, Alpine, Docker, Snap, Gentoo, NixOS), Windows, Freebsd und Android entwickelt.[7]

Die AusweisApp wird im Auftrag des Bundes von der Governikus GmbH & Co. KG entwickelt.[8]

Die AusweisApp ist vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nach TR-03124 zertifiziert.[9]

Mit der AusweisApp wurden Verbesserungen hinsichtlich Nutzerfreundlichkeit, Leistungsfähigkeit und Kompatibilität gegenüber dem Vorgänger AusweisApp erzielt. Dabei wurden entwicklungsbegleitende Usability-Tests durchgeführt, die maßgeblich in die Neuentwicklung der Anwendung eingeflossen sind.[10] Die AusweisApp läuft Browser-unabhängig, Plug-ins sind nicht erforderlich. Die AusweisApp nutzt den vom BMI neu konzipierten Aufrufmechanismus, der nach Aktivierung der Anwendung automatisch ausgelöst wird, wenn der Nutzer einen Dienst aufruft und so das Auslesen der Ausweisdaten und ihre Übertragung an den Serviceanbieter ermöglicht. Neben der eID-Funktion bietet sie dem Nutzer Einblick in alle Daten, die auf seinem Ausweis gespeichert sind (mit Ausnahme der biometrischen Merkmale, diese dürfen nur von hoheitlichen Stellen eingesehen werden). Den Verlauf bereits getätigter Authentisierungsvorgänge kann man sich in der App anzeigen lassen. Der Quelltext der App wird auf GitHub veröffentlicht.

In der technischen Definition ist die AusweisApp eine Middleware gemäß eCard API Framework TR-03112 des BSI, die die Kommunikation zu Kartenleser, Online-Ausweisdokument und dem eID-Server herstellt. Die Nutzer können sich damit im Internet gegenüber Portalen und Plattformen ausweisen. Zunächst wird die „Echtheit“ des Internetanbieters ermittelt: Dieser erhält nach Überprüfung seiner Identität und Befugniserteilung ein Berechtigungszertifikat (Die Gültigkeit des Zertifikats ist auf zwei Tage beschränkt.) vom Bundesverwaltungsamt. Dieses Berechtigungszertifikat wird dem Nutzer vor der Freigabe seiner Daten durch Eingabe der PIN angezeigt. Bei diesem Vorgehen spricht man von der gegenseitigen Authentisierung[11], d. h. der Internetanbieter belegt seine Berechtigung zum Auslesen des Online-Ausweisdokuments durch Anzeige des Berechtigungszertifikats, und erst danach bestätigt der Inhaber das Auslesen der Daten durch die Eingabe der sechsstelligen PIN. Die AusweisApp liest die Daten von seinem Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel über das Kartenlesegerät aus und sichert die Kommunikation zu einem eID-Server. Anschließend werden die ausgewählten Daten verschlüsselt übertragen. Diese gegenseitige Authentisierung macht die Online-Ausweisfunktion einmalig.

Die AusweisApp unterstützt die Pseudonymfunktion des Online-Ausweises. Das Pseudonym generiert sich aus einer Zeichenfolge, die aus der Kennung des Ausweises und einer Kennung besteht, die der Online-Diensteanbieter liefert. Das Pseudonym garantiert dem Anbieter, dass sich dahinter ein realer Mensch verbirgt, da er seine Identität mit dem Ausweisantrag bereits hinterlegt hat, jedoch ohne Kenntnis darüber, wer dieser Mensch ist. Es ist durch die Zeichenabfolge so aufgebaut, dass es mathematisch nicht möglich ist, auf die reale Person zurückzurechnen. Jedes Portal generiert automatisch ein neues Pseudonym für einen Nutzer. Die Zusammenführung von Nutzerprofilen mehrerer Websites (Tracking), beispielsweise zur Ermittlung des Kaufverhaltens des Nutzers, wird somit verhindert.

Ist für einen bestimmten Internetdienst nur eine Altersverifikation notwendig (beispielsweise bei Onlinespielen oder Filmportalen), müssen keine personenbezogenen Daten vom Nutzer freigegeben werden. Selbst das Alter wird nicht übermittelt, sondern lediglich die Information, ob der Ausweisinhaber über oder unter dem erforderlichen Mindestalter ist.

Weitere Informationen zur Online-Ausweisfunktion sind auf dem Personalausweisportal zu finden.[12]

Zum Auslesen der Daten kann bereits ein Basis-Lesegerät genutzt werden. Es empfiehlt sich dabei, auf ein vom BSI zertifiziertes Gerät zurückzugreifen. Empfohlen wird allerdings die Nutzung eines Komfortlesers der Sicherheitsstufe 3.[13] Seit 2017 kann statt eines separaten Kartenlesegeräts auch ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle verwendet werden. Die Nutzung der Online-Ausweisfunktion kann dabei direkt am Smartphone erfolgen, indem der gewünschte Dienst über den Browser aufgerufen wird. Alternativ kann das Smartphone auch über WLAN mit der AusweisApp auf einem PC gekoppelt werden, um das Smartphone als Kartenleser zu verwenden.[14]

Einzelnachweise

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  1. Release 2.2.2. 23. Oktober 2024 (abgerufen am 21. November 2024).
  2. Die eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR. In: personalausweisportal.de. Abgerufen am 15. Januar 2021.
  3. "Apps für den Online-Ausweis" aus der Online-Meldung der Fachzeitschrift Kommune21 vom 10. Februar 2015.
  4. Nach Redesign: Deutschlands AusweisApp2 2.0 heißt AusweisApp. In: heise online. 8. November 2023, abgerufen am 5. Dezember 2023.
  5. "Neue AusweisApp2 ab 1. November 2014" (Memento vom 24. September 2015 im Internet Archive) Pressemitteilung auf der Website des BSI vom 31. Oktober 2014.
  6. Pressemitteilung: AusweisApp2 für iOS ab sofort im App Store. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 21. Juni 2021; abgerufen am 9. April 2021.
  7. Die AusweisApp2 als Open Source Software. In: ausweisapp.bund.de. Abgerufen am 28. Juli 2023.
  8. "Neue AusweisApp2 ab 1.11.2014" Pressemitteilung auf der Website der Governikus KG vom 31. Oktober 2014.
  9. AusweisApp auf der Webseite des BSI (Memento vom 13. Juli 2015 im Internet Archive), abgerufen am 13. Juli 2015
  10. Jörg Willomitzer, Andreas Heinemann, Marian Margraf: Zur Benutzbarkeit der AusweisApp2. Hrsg.: Gesellschaft für Informatik e.V. Aachen 2016, doi:10.18420/muc2016-ws03-0002.
  11. Online-Ausweisfunktion. In: bsi.bund.de. Abgerufen am 9. April 2021.
  12. Website. In: Bundesministerium des Innern (BMI). Ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen im März 2024.@1@2Vorlage:Toter Link/www.personalausweisportal.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)
  13. AusweisApp2 Voraussetzungen (Memento des Originals vom 11. Juli 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.ausweisapp.bund.de
  14. E-Personalausweis mag nicht jedes Smartphone als Lesegerät. In: sueddeutsche.de. 25. März 2021, abgerufen am 8. Januar 2023.