Bühnenkonzept
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Auf Antrag der Genehmigungsbehörde kann vom Veranstalter einer Veranstaltung ein Bühnenkonzept gefordert werden. Es kann als Anlage und Bestandteil des Sicherheitskonzepts erforderlich sein.
Inhalt
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Eine Bühne ist ein besonders sicherheitsrelevanter Bestandteil vieler Veranstaltungen. Die dazugehörige Beschreibung sollte mindestens folgende Bestandteile enthalten:[1]
- Skizze/Lageplan[2]
- Standsicherheitsnachweis für fliegende Bauten (Tribünen) nach DIN 4112
- Ablaufplan inkl. Auf- und Abbau
- Bewachung
- besonders publikumsrelevante Personen
- Beschreibung des Backstage-Bereiches[3]
- Beschreibung der Zugangskontrolle (Welche Akkreditierung ist erforderlich?)
- Zutrittsberechtigungen: Wer? Wann? Weshalb?
- Absperrung des Bühnenbereiches
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe – BaSiGo
- Definition der Bühnenbestandteile lt. Sonderbauverordnung SBauVO in NRW
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Sicherheitskonzept – Struktur, Inhalt und Abstimmung – Basigo. Archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 5. Juni 2019; abgerufen am 21. Mai 2019. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ allbuyone: allbuyone. Abgerufen am 22. Mai 2019.
- ↑ allbuyone: allbuyone. Abgerufen am 22. Mai 2019.