Beginen und Begarden

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Holzschnitt einer Begine, entnommen dem Totentanz von Matthäus Brandis (1489)

Beginen und Begarden waren Mitglieder von religiösen Laiengemeinschaften in weiten Teilen Europas vom Mittelalter bis in das 20. Jahrhundert. Sie richteten ihr Leben am Armuts- und Bußideal in der Nachfolge Jesu Christi aus und verrichteten vor allem karitative Tätigkeiten für Kranke, Arme und Sterbende.[1][2][3][4][5]

Namensvarianten und Herleitungen

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  • lateinisch: beguini, beguinae, mulieres devotiae
  • französisch: beguines
  • flämisch: begijnen
  • deutsch: baginen, bagynen, bakynen, beghinen, beguinen, begutten, lullsustern (=Lollardenschwestern), Nonnen, Selsustern, Seelschwestern, Seelweiber[6], Schwestern; modern auch Klausnerinnen[7]

Die Entstehung der Bezeichnung Beginen ist unklar. Bereits 1243 erklärte ein Autor, dass er die Herkunft dieses Wortes nicht kenne. Die erste sichere erhaltene Erwähnung begina ist von 1223 aus Köln bekannt. Eventuelle frühere Erwähnungen sind unsicher.[8]

Als mögliche Herleitungen wurden bisher genannt[9]

Sie gründete eine religiöse Frauengemeinschaft, wurde später von den Beginen als Gründerin bezeichnet. Bis in das 13. Jahrhundert gab es aber keinerlei schriftliche Erwähnungen von Gemeinschaften nach ihrem Vorbild. Möglicherweise trotzdem Vorbild für die Namensentstehung.

Er gilt als Gründer des Beginenhofes in Lüttich.[10] Der Beiname il Begge (der Stammler?) ist allerdings erst von 1259 bekannt, möglicherweise sogar in der Bedeutung der Begine. Wird in der neueren Forschung als Herkunftsname abgelehnt.

Eine südfranzösische religiöse Bewegung, die um 1224 als häretisch bekämpft wurde.[11] Einmalige verkürzte Erwähnung beggini (1209). Unwahrscheinlich als Herkunftsname, da sie regional und strukturell sehr verschieden von den Beginen waren. Auch eine übertragene Bedeutung als Häretiker ist unwahrscheinlich, da die Beginen im 13. Jahrhundert noch als kirchlich anerkannt galten.[12]

  • beige

Aufgrund der Farbe ihrer Kleidung. Mögliche Herleitung.

Klösterle in Cannstatt als erhaltenes (wahrscheinliches) Beginenhaus, mit Hauskapelle

Beginen lebten meist in Konventen in Beginenhäusern oder -höfen, einige auch allein in ihren eigenen Häusern oder auf Wanderschaft. Sie lebten nach Regeln der Armut, der Keuschheit und des regelmäßigen Gebetes.

Es wurden verschiedene Formen des Beginenlebens unterschieden.

  • Wanderbeginen lebten vom Betteln und Predigen (wie Wandermönch), seltene Form in der Frühzeit[13]
  • im elterlichen Haus wohnend, mit alltäglichem Leben
  • im eigenen Haus lebend und selbstständig geschäftlich tätig
  • ein Beginenhaus, mit etwa 3 bis 12 Beginen
  • Beginenklause, kleinere Gemeinschaft, abgeschottet nach außen[14][15]
  • größerer Beginenkonvent mit mehreren Häusern
  • Beginenhof, ein abgeschlossenes Gelände mit mehreren Häusern, Wirtschaftsgebäuden, abgegrenzt nach außen durch eine Mauer oder einen Graben, nur in Belgien und den Niederlanden.[16]

Beginenkonvente

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Die meisten Beginen lebten in Konventen in einem Haus mit etwa drei bis zwölf Bewohnerinnen. Dort galt jeweils eine Hausordnung, die von ihnen akzeptiert wurde.[17] In größeren Gemeinschaften gab es eine Meisterin (magistra) und meist auch einen Vorsteher von außen, der grundsätzliche Entscheidungen traf. Kleinere Gemeinschaften bis etwa vier Frauen regelten ihre Angelegenheiten selbst. Jede Frau bezahlte bei ihrem Eintritt eine Geldsumme.

Die Beginen legten kein Gelübde ab, sie verpflichteten sich jedoch, ein Leben in Armut (gemäßigtes, einfaches Leben), Gehorsam (gegenüber der Meisterin und dem Prokurator, falls es diese gab) und Keuschheit, den drei evangelischen Räten, zu führen.[18] Dazu kamen Frömmigkeit, Tätigkeiten der Nächstenliebe und die Forderung nach einem tugendhaften Lebenswandel.[19]

Es sind einige Hausordnungen erhalten, zum Beispiel Braunschweig 1290, Hamburg 1360, Hannover 1441, 1520, 1530, Lübeck 1438, 1463 und Stralsund 1332 (im norddeutschen Raum). Diese geben jeweils ein plastisches Bild vom Leben im Konvent, da jedes formulierte Verbot und jede Einschränkung auf bisherige alltägliche Gewohnheiten hinwiesen. Hauptinhalte von Hausordnungen waren Regelungen zum Umgang der Bewohnerinnen mit außenstehenden Personen. So sollten die Frauen niemals alleine das Haus verlassen und auch Begegnungen mit anderen nur in Gegenwart von Mitschwestern haben. In Aachen verbot die Neufassung von 1333 das gemeinsame Übernachten, Feiern und Baden mit Männern.[20]

Ein weiterer Schwerpunkt der Statuten waren das Verbot von Geschwätz, Zankereien, Herabsetzungen von Mitschwestern in Gegenwart von anderen und ähnliches. Dafür wurden harte Strafen bis zum Ausschluss angedroht.

Den Beginen war es grundsätzlich möglich, aus dem Konvent wieder auszutreten. In einigen Orten erhielten sie ihr eingezahltes Geld zurück, in anderen nicht. Sie konnten danach wieder heiraten und ein normales alltägliches Leben führen. [16][21]

Seit dem 15. Jahrhundert mehrten sich die kritischen Berichte und Satiren, die den Beginen Oberflächlichkeit, Eitelkeit, leere Lebensformen und einen lockeren Lebenswandel vorwarfen, so zum Beispiel Sebastian Brants Narrenschiff und Thomas Murner, jeweils im Straßburger Raum.

Terziarinnenordnungen

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Seit dem 14. Jahrhundert schlossen sich einige Beginen formal einem der Bettelorden als sogenannte Terziarinnen an, das heißt, als Laienschwestern innerhalb eines Ordens. Die Drittordens-Konstitutionen „waren so weit gefasst, dass Beginen diese ohne Einschränkungen annehmen konnten.“[22] Hierbei gewann der etwas offener gestaltete Drittorden der Franziskanerinnen die meisten Anhängerinnen, seltener die der Augustinerinnen, am wenigsten die Dominikanerinnen (Cölln bei Berlin). Dies lag wahrscheinlich an deren seltenerem Vorhandensein in Städten sowie an einigen strengeren Punkten ihrer terziarischen Konstitution.

Nach außen war oft nicht erkennbar, ob und wie stark ehemalige Beginenkonvente in Bettelorden eingegliedert worden waren. Die weitgehende Übereinstimmung der Lebensweise von Terziarin und Begine unterstrich deren semireligiosen Charakter.[22]

Besaßen Beginen Scha­fe, kon­trol­lier­ten sie die Pro­duk­ti­on von der Wol­le bis zum We­ben; Geor­ges Lau­gée: Schä­fe­rin füt­tert ei­nes ih­rer Scha­fe, 1880[23][24]
Beispiele

Eine (Beginen-)Klause überlieferte mitunter nur jenes Wort, u. a. in Habenscheid. Aufgrund der Quellenlücken und -widersprüche blieb vielfach ungeklärt, inwieweit es sich tatsächlich um eine solche handelte. In Ravensburg entstand 1395 ausdrücklich ein klausuriertes Schwesternhaus bei der dem Erzengel Michael gewidmeten Kapelle. 1406 ordnete der Bischof von Konstanz eine Verpflichtung zur Drittordensregel des Franziskus von Assisi an, die bewusst eine soziale, also nach außen gerichtete Tätigkeit zuließ. In Münster (Westfalen) nahm eines der dortigen Beginenhäuser, die Sorores et baghinae domus in Ringhe (Schwestern und Beghinen des Hauses in Ringhe), 1491 die franziskanische Regel an und konstituierte sich als Sorores laicae de poenitentia tertiae regulae sancti patris Francisci Monasterii (Laienschwestern von der Buße des dritten Ordens des heiligen Vaters Franziskus zu Münster); sie unterstanden der geistlichen Leitung der Franziskaner-Observanten der Kölnischen Franziskanerprovinz und wurden vom Observanten-Kloster Hamm aus betreut.[25]

Deutschland brachte lediglich sechs Beginenklausen mit Benedikt-Regel hervor. In keiner davon legten die Klausnerinnen ein Ordensgelübde ab. Die Oberraderinnen hüteten ihr Vieh auf der Allmende und betrieben ein Gaststübchen, was gegen ein völliges Lossagen von der Welt sprach. Eine eigene Beginenordnung erhielt z. B. 1279 die Beginenklause Sankt Walpurgis in Mainz. Paragraf 5: „Alle sollen in einem Zimmer leben, das durch zwei Schlösser versperrt ist. Einen der Schlüssel verwahrt die Äbtissin, den Anderen die Älteste der Inklusen.“[26] Zum Vergleich, bei den Kartäuserinnen (ein Zweitorden) bestanden die Abmilderungen der Einsiedelei aus Einzelräumen statt separater Behausungen und dem gemeinsamen Einnehmen der Mahlzeiten.[14][27][7][28]

Die hauptsächlichen Aufgaben von Beginen waren die Begleitung von Sterbenden, auch mit Gebeten, das Herrichten der Leichname, die Begleitung bei den Bestattungen und die Gebete für die Verstorbenen (für das Seelenheil).[29] Dazu kamen regelmäßige Gebete für die Stifterfamilien der Beginenhäuser, sowie die Krankenpflege in Hospitälern, besonders bei ansteckenden Krankheiten (in Leprosorien, St. Georgs-Hospitälern und anderen Spitälern). Außerdem betrieben die Beginen an einigen Orten Mädchenschulen und leisteten Haushaltsdienste wie Wäschewaschen.[16][30]

Die Beginenkonvente finanzierten sich vor allem aus Spenden, Schenkungen, Vermächtnissen und Erträgen aus Eigen- oder Stiftungsvermögen. Die Stifter beließen die Verfügungsgewalt über das Vermögen meist in den Händen ihrer eigenen Familie, der Kirche oder des Stadtrats.

In einigen Fällen waren Beginen auch mit handwerklichen Tätigkeiten beschäftigt, vor allem der Tuchweberei in den er. Damit traten sie öfter in Konkurrenz zu den Zünften und Gilden, ohne Auflagen, Abgabezwängen und mengenmäßigen Beschränkungen zu unterliegen. Weitere seltener erwähnte Tätigkeiten waren Brauen von Bier, Flechten von Blumenkränzen und Myrte, Backen von Hostien, Herstellung von Kerzen und Wachsfackeln sowie Sieden von Seife.

Geschichte der Beginen

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Wurzeln und Anfänge

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Jakob von Vitry för­der­te die Be­gi­nen und über­lie­fer­te Auf­schlüs­se zu ih­ren An­fäng­en; Ce­cil Jay: Die Beginen von Goes beim Kirchendienst, 1900[31]

Erste Ansätze reichen bis ins 11. Jahrhundert zurück. Das stieß zunächst auf Widerspruch im Klerus.1139 forderte das Zweite Laterankonzil: „Außerdem bestimmen wir, dass der verderbliche und skandalöse Mißstand abgeschafft werde, wonach manche Frauen, ohne nach der Regel des seligen Benedikt oder der des Basilius oder der Augustinusregel zu leben, doch vor aller Welt als Nonnen gelten wollen.“[31] Die Ausführungen zur Lebensweise dieser Frauen ähnelten bereits stark denen der Beginen. Die ersten konkreten zeitgenössischen Spuren, nun ohne Argwohn geäußert, entstammen der Zeit um 1200. Als Ursprungsraum galten bereits damals das Herzogtum Brabant und die Grafschaft Flandern. Die Geschichtswissenschaft folgte zumeist dieser Ansicht. Ebenso frühe Zeugnisse überlieferten andere Territorien im Heiligen Römischen Reich. Martina Wehrli-Johns sah ein Entstehen in den italienischen Städten und von dort ein Überspringen auf die Textilzentren.[2][31]

Die kirchenrechtlichen Anfänge wurzelten in der Armuts- und Bußbewegung. Diese Laienbewegung erkannte Papst Innozenz III. 1201 grundsätzlich an. Jakob Johannes von Lier, Jakob von Vitry und Weitere setzten sich bei der Römischen Kurie für die Beginen ein. Das 1215 auf dem Vierten Laterankonzil beschlossene Verbot neuer Orden betraf sie nicht. Im folgenden Jahr erteilte Papst Honorius III. ihrer Lebensweise eine mündliche Erlaubnis. Dem folgten schriftliche Erneuerungen und Spezifizierungen der Beginenprivilegien für einzelne Regionen. Von Beginn an wurde den Beginen die freie Wahl eines Ordenspriesters als Seelsorger eingeräumt. Die Entscheidung trafen die Fundatoren oder die Beginen. Die Synodalstatuten der Erzbistümer und Bistümer betonten das Betreuungs- und Aufsichtsrecht der Diözesanpriester. Das widersprach teilweise den päpstlichen Erlassen. Viele Stadträte behielten sich ebenfalls ein Mitbestimmungsrecht vor.[32][5][33][31]

Ausbreitung der Bewegung und Konflikte

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Das frühe Auftreten der Frauenbewegung verknüpfte sich mit der Gründung von Zisterzienserinnen-Klöstern. Die Verbindung zum Orden stellte schon Jakob von Vitry her. Die starke Ausbreitung stand jedoch im Zusammenhang mit den Bettelorden. Tauchten in einer Stadt erstmals die Dominikaner und insbesondere die Franziskaner auf, ließen sich in zeitlicher Nähe oft Beginen nachweisen. Die Chronisten bestätigten, dass die Bettelorden die Buße vorlebten, die Frauen das Ideal aufnahmen und auf selbständige Weise weiterentwickelten.[31][34]

Rekonstruktion des Be­gi­nen­kon­vents Mi­cha­els­berg in Neuss (zir­ka 1360), im Vor­der­grund Kla­ris­sen­gas­se und Mi­cha­el­stra­ße[35]

Regular- und Säkularklerus stritten um die seelsorgerische Betreuung der Gläubigen und die daran gekoppelten Einnahmen. Die Auseinandersetzung trugen sie auf dem Rücken der Beginen aus. Im sogenannten Begräbnisstreit schwelgten die Bettelorden in Lobpreisungen. Auf der Gegenseite verschärfte sich von einer Bistumssynode zur nächsten der Ton, wurden zunehmend die Vorwürfe des Ungehorsams und der Häresie erhoben. Die Wirkkraft von Synodalbeschlüssen war allerdings begrenzt. Durch die mündliche Erteilung der päpstlichen Approbation gerieten sie wohl in Vergessenheit, was sich zum Problem entwickelte. Die Bestätigung der Drittordens-Konstitutionen in den 1280er Jahren entspannte die Situation nur bedingt. Den unrühmlichen Tiefpunkt markierte das Konzil von Vienne 1311/1312. Die dort von Papst Clemens V. verfassten Dekrete wurden erst nach seinem Tod verbreitet. Ihre Widersprüchlichkeit sorgte für Verwirrung und wurde von einigen Niederklerikern genutzt, um gegen Beginen und selbst Terziarinnen vorzugehen. Sein Nachfolger Johannes XXII. konnte mit der Schutzbulle vom 13. Januar 1321 die Missverständnisse relativ erfolgreich beseitigen. Von der sich verstärkenden Inquisition waren die Beginen zunächst selten betroffen, ihre Gemeinschaften blühten im 14. Jahrhundert weiter.[32][36][37][31][38][39]

Ab 1354 nannten päpstliche und kaiserliche Bullen die Beginen und Begarden meist zusammen als häretische Sekten. Ob dies aus Unwissenheit oder als Verurteilung geschah, entzog sich der sicheren Erkenntnis. Seit 1368 forcierte Urban V., Papst (1362–1370) in Deutschland die Inquisition erheblich. Zunächst fühlte sich Karl IV. laut Heinrich Friedjung dieser Politik nicht verpflichtet. Während des 2. Romzugs legte der Kaiser Station in Lucca ein. Von dort verkündete er am 9. Juni 1369 einen ungewöhnlich scharfen, u. a. gegen Beginen und Begarden gerichteten Häretikererlass. Die Gründe dafür und Absichten dahinter blieben mangels Schriftquellen im Dunkeln (Ferdinand Seibt: plötzliches Misstrauen; M. Tönsing: Schutzaufgabe des weltlichen Herrschers, deutsche Königswahl von Wenzel; Frank-Michael Reichstein [jeweils mit ?]: Erfüllungsgehilfe des Papstes, Einflüsterung durch Walter Kerlinger). Frömmigkeit und Kirchentreue nutzte der Luxemburger als Instrumente seiner dynastischen Politik, ihr ordnete er Alles unter.[39][40][41][42]

Das Auf und Ab der päpst­li­chen Hal­tung zu den Be­gi­nen zeig­te sich kom­pri­miert bei Gre­gor XI.; Kup­fer­stich, un­be­kannt, 19. Jahr­hun­dert[4]

Die förmliche Einführung der Inquisition in Deutschland brachte allgemein kaum praktische Auswirkungen, für die Beginen noch geringere. In weniger als einem Prozent der in Das Beginenwesen in Deutschland aufgelisteten Siedlungen kam es zu Verfolgungen. Urban V. ernannte 1364 den Dominikaner Walter Kerlinger zum Inquisitor. Er griff besonders in der Ordensprovinz Sachsen, 1369 zum Provinzial gewählt, hart durch. Über die erfurtischen Ereignisse des Jahrs 1368 berichtete der Chronist und Franziskaner Detmar. Von 400 Begarden und Beginen gaben demnach 200 ihre Lebensweise auf, 200 flohen (außerhalb ließ sich die Fluchtwelle nicht fassen) und 2 Begarden wurden verbrannt. Nach der Beerdigung Kerlingers 1373 beschlagnahmte der Erfurter Stadtrat seine beträchtliche Erbschaft. Offenbar erfreute er sich in seiner Heimat keiner großen Beliebtheit. Wie harmlos die „Verfolgung“ ablaufen konnten, zeigte sich in Lüneburg. Dort trickste der Stadtrat den Inquisitor Johannes von Odelevessen mittels eines Scheinverkaufs des Beginenhauses aus. Gregor XI., Papst (1370–1378) ordnete am 23. Juli 1372 für die Erzbistümer Mainz, Köln, Trier, Salzburg, Magdeburg und Bremen die Anstellung von fünf (es sind aber sechs Erzbistümer) Inquisitoren an. Sie sollten durch die Dominikaner-Provinziale ernannt werden. Aufbaumaßnahmen unterblieben, Aktivitäten waren kaum erkennbar. Der Widerstand bezüglich der Schwestern ließ Gregor XI. umschwenken. In Bullen vom 7. April 1374 und 7. Dezember 1377 stellte er den päpstlichen Schutz wieder her, vermied jedoch das Wort Begine.[39][43]

Niedergang im 15. Jahrhundert

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Ab dem 15. Jahrhundert nahm die Anzahl der Neugründungen von Gemeinschaften signifikant ab. Der Zwist zwischen den beiden klerikalen Säulen um die Beginenseelsorge und -einnahmen dauerte an, nicht zuletzt ausgelöst durch deren fehlende zentrale Leitung. Die vom Säkularklerus ständig auf Konzilen und Synoden wiederholten Vorwürfe wirkten rufschädigend. Verschiedene apostolische Schutzprivilegien entfalteten nur für kurze Zeit Wirkung, galten zumeist für einzelne Erzbistümer, differenzierten die religiösen Frauengruppen unscharf. Das Vorhaben von Martin V., Papst (1417–1431), das Beginenwesen endgültig in die Dritten Orden einzubinden, verlief weitgehend im Sande, auch wenn etwa der Bischof Johann II. von Brunn für das Fürstbistum Würzburg 1422 eine Aufhebung der sozial wirkenden Frauengemeinschaften[44] erlassen hatte. Die Synode des Bistums Konstanz von 1423 strebte eine klare Kleidertrennung an. Weltlich lebende Beginen sollten das Skapulier ablegen, nur Ordensfrauen die Überwürfe als Standeszeichen dienen. Eugen IV., Papst (1431–1447) wechselte erneut den Kurs der Universalkirche, forderte in einer Bulle von 1431 die Bischöfe zum Schutz der Schwestern auf, verbot in einer Anordnung von 1440 den Dominikanern das weitere inquisitorische Vorgehen. Die inneren Zustände der Gemeinschaften sollten jedoch strenger beaufsichtigt werden.[45]

Der Wandel von einer Be­gi­nen-Ge­mein­schaft zu ei­nem Ter­zia­rin­nen-Klos­ter dau­er­te mit­un­ter Jahr­zehn­te, ver­lief auch ent­ge­gen­ge­setzt. 1480 galt als Stich­jahr für das Fran­zis­ka­ner­in­nen-Klos­ter Lands­hut; Ost­an­sicht.[22][46]

Nikolaus V., Papst (1447–1455) griff die Idee des Vorvorgängers wieder auf. In seinem Auftrag leitete Nikolaus von Kues die kölnische Erzbistumssynode von 1452. Der Kardinal und Legat erklärte das Bekenntnis zu oder die Annahme von einer approbierten Drittordens-Konstitution für zukünftige Beginengemeinschaften zur Pflicht. Das Gleiche galt für bereits Bestehende, es sei denn, sie verfügten nachweislich über eine Zulassung des apostolischen Stuhls oder standen unter der Aufsicht eines Ordens. Der Druck erbrachte zwar keinen durchschlagenden Erfolg, aber in den nachfolgenden Jahrzehnten eine deutliche Zunahme von Umwandlungen. Im Verlauf des Zentenniums assimilierten sich die Terziaren/-innen immer mehr in den Regularklerus. So stellte Sixtus IV., Papst (1471–1484) mit seiner Bulle vom 1. Dezember 1480 die nach der Dritten Konstitution des Franziskus von Assisi abgelegten Ordensgelübde denen der anderen Orden gleich. Eine eindeutige Zuordnung zum Klerus brachte die damit verbundenen Privilegien – Befreiung von (weltlichen) Abgaben und Diensten, kaum dem Stadtrecht unterliegend. Solche Beginen erwuchsen ihren städtischen Förderern und Fundatoren zur wirtschaftlichen Konkurrenz. Das senkte merklich die Akzeptanz in den maßgeblichen Schichten, löste ab Mitte des 15. Jahrhunderts stark vermehrte Abwehrreaktionen der Gilden, Stadträte und Zünfte aus.[45][47][48][49]

Die Reformation und die damit verbundene religiöse Neuorientierung schlugen breite Schneisen ins Beginenwesen. Frank-Michael Reichstein ermittelte jedoch, dass immerhin 40 Prozent der Gemeinschaften die Umbrüche überstanden. Das örtliche Fortleben hing weniger mit der Konfession, mehr vom Wohlwollen der Stadträte ab. Manche behaupteten sich bis 19., teilweise sogar bis ins 20. Jahrhundert.[50] Im Jahr 2004 gab es noch fünf aktive Beginen in Flandern. 2008 starb in Gent die vorletzte 99-jährig.[51] Die letzte Begine – Marcella Pattyn – verschied am 14. April 2013 im Alter von 92 Jahren in einem Altenheim in Kortrijk.[52]

Regionale Ereignisse

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  • Der Basler Beginenstreit von 1405 bis 1411 zerstörte den guten Ruf der Schwestern und untergrub ihre wirtschaftlichen Grundlagen.[45]

Beziehungen der Beginen zu den Orden

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In den ersten Jahrzehnten des 13. Jahrhunderts gingen aus Beginengemeinschaften in wenigen Fällen Klöster der Zisterzienserinnen und Dominikanerinnen hervor. Seit der 2. Hälfte des Zentenniums übernahmen fast ausschließlich die selbst der Armutsbewegung entsprossenen Bettelorden, insbesondere die Dominikaner und Franziskaner die seelsorgerische Betreuung. Das bedeutete nicht, dass es zu anderen Orden keine Kontakte gab. Am Ende des 13. Jahrhunderts entwickelte sich für die Dritten Orden eine feste kirchenrechtliche Gestalt. Sie wandten sich an Laien, die „das Leben in der Welt mit einem Leben in Buße verbinden wollten.“[22] Eine Führungsrolle trugen Franziskaner- und Augustinerinnen. Beginen-Gemeinschaft und Terziarinnen-Kloster flossen sanft ineinander über. Eine generelle Verpflichtung zur Annahme einer Drittordens-Konstitution gab es nicht.[31][54][55][56]

Mystik der Beginen

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Skulptur von Chris­ti­na von Stom­meln am Köl­ner Dom

Einige namhafte Mystikerinnen waren Beginen, beispielsweise Mechthild von Magdeburg, andere wie Marguerite Porete gerieten in den Verdacht der Häresie.[57]

Bekannte Beginen

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Beginenhof in Brügge

Es gab über 10.000 Beginenkonvente in weiten Teilen Europas von Spanien bis England, Ungarn und das Baltikum.[58]

13 der 26 noch erhaltenen flämischen Beginenhöfe wurden 1999 in die Liste des Weltkulturerbes aufgenommen.[59]

Einzelne Konvente

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Beginenkonvente Ortschaft Land
Beginenhof Aarschot Aarschot Flandern
Beginenhof Antwerpen Antwerpen Flandern
Beginenklösterle Bad Cannstatt Bad Cannstatt Baden-Württemberg
Beginenhof Breda Breda Niederlande
Beginenhof Brügge Brügge Flandern
Beginenklösterle Buchen Buchen (Odenwald) Baden-Württemberg
Beginenhaus Deilinghofen Deilinghofen Nordrhein-Westfalen
Beginenhof Dendermonde Dendermonde Flandern
Beginenhof Diest Diest Flandern
Beginenhof Diksmuide Diksmuide Flandern
Beginengemeinschaften in Geldern Geldern Nordrhein-Westfalen
Alter Beginenhof Gent Gent Flandern
Kleiner Beginenhof ter Hoye Gent Flandern
Großer Beginenhof Sint-Amandsberg Gent Flandern
Beginenhaus Hannover Hannover Niedersachsen
Beginenturm Hannover Hannover Niedersachsen
Beginenhof Hasselt Hasselt Flandern
Beginenhaus bei St. Wolfgang Heilbronn Baden-Württemberg
Beginenhof Hoogstraten Hoogstraten Flandern
Heilig-Grab-Kirche und Benefiziumsgebäude Kitzingen Bayern
Bergkirche Hohenfeld Kitzingen-Hohenfeld Bayern
Kalkarer Beginenberg Kalkar Nordrhein-Westfalen
Beginenhaus Kempten Kempten (Allgäu) Bayern
Beginenhof Kortrijk Kortrijk Flandern
Kranenburger Beginenberg[60] Kranenburg (Niederrhein) Nordrhein-Westfalen
Katharinenkapelle (Landau in der Pfalz) Landau in der Pfalz Rheinland-Pfalz
Beginenhof Lier Lier Flandern
Großer Beginenhof Löwen Löwen Flandern
Kleiner Beginenhof Löwen Löwen Flandern
Großer Beginenhof Mecheln Mechelen Flandern
Beginenhof Oudenaarde Oudenaarde Flandern
Rostocker Beginenberg Rostock Mecklenburg-Vorpommern
Beginenhof Sint-Truiden Sint-Truiden Flandern
Beguinenhaus Stade Stade Niedersachsen
Beginenhof Tienen Tienen Flandern
Beginenhof Tongern Tongern Flandern
Beginenhof Turnhout Turnhout Flandern
Volkacher Kirchberg Volkach Bayern
Schwesternhaus Mariengarten Wesel Nordrhein-Westfalen
Beginenkonvent St. Verena Zürich Schweiz
  • Hof Kenneken (ehemaliger Sitz einer Begardengemeinde): Haus Nr. 1 des zum Kloster Bronnbach gehörigen Bronnbacherhofes in Würzburg (Bronnbachergasse)[61]

Aus Beginen-Gemeinschaften gingen beispielsweise folgende Terziarinnen-Klöster hervor:

Moderne „Beginenhöfe“

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Seit dem Ende des 20. Jahrhunderts entstanden einige moderne „Beginenhöfe“ in Deutschland.[62] Diese betonen besonders den Aspekt des selbstbestimmten Zusammenlebens und des sozialen Zusammenhaltes in Frauengemeinschaften. Sie unterscheiden sich aber ansonsten grundlegend von den äußeren Formen und inneren Einstellungen der mittelalterlichen Beginen, die ein Leben in selbstgewählter Armut, tiefer Frömmigkeit und erniedrigenden sozialen Tätigkeiten führten.

Allgemeine Literatur

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  • Frank-Michael Reichstein: Das Beginenwesen in Deutschland. Studien und Katalog. Dissertation. Technische Universität Berlin 2001 (= Wissenschaftliche Schriftenreihe Geschichte. Band 9). 2., erweiterte Auflage, Verlag Dr. Köster, Berlin 2017, ISBN 978-3-89574-427-3.
  • Gertrud Hofmann, Werner Krebber: Die Beginen. Geschichte und Gegenwart. 2. aktualisierte Auflage. Butzon & Bercker, Kevelaer 2008, ISBN 978-3-8367-0530-1.
  • Helga Unger: Die Beginen. Eine Geschichte von Aufbruch und Unterdrückung der Frauen. Verlag Herder, Freiburg im Breisgau u. a. 2005, ISBN 3-451-05643-7.
  • Kaspar Elm, Raoul Manselli, Rolf Sprandel: Beg(h)inen. In: Lexikon des Mittelalters (LexMA). Band 1. Artemis & Winkler, München/Zürich 1980, ISBN 3-7608-8901-8, Sp. 1799–1803.

Regionale Darstellungen

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  • Petra Bernicke: „… in nostram protectionem, gubernationem et correctionem suscipimus….“ Studien zur Entwicklung der kleinen Frauenkonvente in Essen unter der Herrschaft der Äbtissinnen. Verlag MV Wissenschaft. Münster 2019, ISBN 978-3-96163-170-4 (= Forschungen zur Volkskunde; Heft 70).
  • Hannah Keß: Klausnerin – Nonne – Begine? Eine schwierige Kategorisierung. Zum Beginenwesen in Franken. In: Jahrbuch für fränkische Landesforschung. Band 6. 2007, ISSN 0446-3943, S. 19–48.
  • Olaf Mußmann: Beginen – „Kommunardinnen“ des Mittelalters? Die „via media“ in Hannover. In: Angela Dinghaus (Hrsg.): Frauenwelten. Biographisch-historische Skizzen aus Niedersachsen. Olms, Hildesheim u. a. 1993, ISBN 3-487-09727-3, S. 19–32.
  • Otto Nübel: Mittelalterliche Beginen- und Sozialsiedlungen in den Niederlanden. Ein Beitrag zur Vorgeschichte der Fuggerei. Dissertation. Universität Erlangen-Nürnberg, 1968 (= Schwäbische Forschungsgemeinschaft bei der Kommission für Bayerische Landesgeschichte. Reihe 4, Band 14; Studien zur Fuggergeschichte. Band 23). Mohr (Siebeck), Tübingen 1970.
  • Alexander Patschovsky: Strassburger Beginenverfolgungen im 14. Jahrhundert. In: Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters. Band 30, 1974, S. 56–198 (Text).
  • Jörg Voigt: Beginen im Spätmittelalter. Frauenfrömmigkeit in Thüringen und im Reich. Dissertation. Universität Jena 2009 (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Thüringen. Kleine Reihe, Band 32). Böhlau Verlag, Köln/Weimar/Wien 2012, ISBN 978-3-412-20668-0.

Monographien über Einzelaspekte

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  • Vera von der Osten-Sacken: Jakob von Vitrys Vita Mariae Oigniacensis. Zu Herkunft und Eigenart der ersten Beginen (= Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte. Band 223). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2010, ISBN 978-3-525-10102-5.
  • Amalie Fößel, Anette Hettinger: Klosterfrauen, Beginen, Ketzerinnen. Religiöse Lebensformen von Frauen im Mittelalter (= Historisches Seminar. Neue Folge, Band 12). Schulz-Kirchner Verlag, Idstein 2000, ISBN 3-8248-0032-2.
  • Saskia Murk-Jansen: Brides in the Desert. The Spirituality of the Beguines. Darton, Longman + Todd, London 1998, ISBN 1-57075-201-X.
  • Regina Doblies: Die Renaissance der Beginen. In: Westfalenspiegel. 4/2009, S. 28 f.
  • Kaspar Elm: Vita regularis sine regula. Bedeutung, Rechtsstellung und Selbstverständnis des mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Semireligiosentums. In: Häresie und vorzeitige Reformation im Spätmittelalter. Herausgegeben von František Šmahel unter Mitarbeit von Elisabeth Müller-Luckner. R. Oldenbourg Verlag, München 1998, S. 239–273.
  • Edeltraud Klueting: Beginen, Mantellaten und Karmelitinnen im 15. Jahrhundert. In: Edeltraud Klueting (Hrsg.): Fromme Frauen – unbequeme Frauen? Weibliches Religiosentum im Mittelalter (= Hildesheimer Forschungen. Band 3). Olms, Hildesheim u. a. 2006, ISBN 3-487-13073-4, S. 205–224.
  • Marco Schäfer: Diakonie in mittelalterlichen Beginengemeinschaften. In: Johannes Eurich (Hrsg.): Diakonisches Handeln im Horizont gegenwärtiger Herausforderungen (= DWI-Info. Band 38). Diakoniewissenschaftliches Institut, Heidelberg 2006, S. 115–139.
  • Alexander Patschofsky: Beginen, Begarden und Terziaren im 14. und 15. Jahrhundert. In: Karl Schnith, Roland Pauler (Hrsg.): Festschrift für Eduard Hlawitschka zum 65. Geburtstag (= Münchener Historische Studien. Abteilung Mittelalterliche Geschichte. Bd. 5). Lassleben, Kallmünz 1993, S. 403–418. ISBN 3-7847-4205-X. Text
Commons: Beghards and Beguines – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wikisource: Beginen – Quellen und Volltexte
  • Beginen Mittelalter-Lexikon
  • Joachim Schäfer: Beginen Ökumenisches Heiligenlexikon

Einzelnachweise

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  1. Beginen - Ökumenisches Heiligenlexikon. Abgerufen am 27. Mai 2024.
  2. a b Peter Dinzelbacher: Handbuch der Religionsgeschichte im deutschsprachigen Raum. Band 2. Hoch- und Spätmittelalter. In: Peter Dinzelbacher (Hrsg.): Handbuch der Religionsgeschichte im deutschsprachigen Raum. 6 Bände, Ferdinand Schöningh, Paderborn 2000, ISBN 3-506-72021-X, Phänomenologischer Teil. Heiligkeit des Menschen. Heilige Gemeinschaften. Semi-Religiosentum, S. 368–369.
  3. Frank-Michael Reichstein: Das Beginenwesen in Deutschland. 2. Auflage, Verlag Dr. Köster, Berlin 2017, ISBN 978-3-89574-427-3, 4. Die Geschichte der Beginen als Teil der Bußbewegung. 4.2. Ausbreitung und Dimensionen des Beginenwesen nach Auswertung der Regestensammlung. 4.2.3. Die europäische Dimension des Beginenwesens, S. 53–56.
  4. a b Frank-Michael Reichstein: Das Beginenwesen in Deutschland. 2. Auflage, Verlag Dr. Köster, Berlin 2017, ISBN 978-3-89574-427-3, 4. Die Geschichte der Beginen als Teil der Bußbewegung. 4.6. Die Geschichte der „Verfolgung“ der Beginen vom 13. bis 16. Jahrhundert im Spiegel geistlicher und weltlicher Verordnungen, S. 89–144.
  5. a b Frank-Michael Reichstein: Das Beginenwesen in Deutschland. 2. Auflage, Verlag Dr. Köster, Berlin 2017, ISBN 978-3-89574-427-3, 4. Die Geschichte der Beginen als Teil der Bußbewegung. 4.3. Die Büßerbewegung und die verstärkte Beteiligung von Laien am religiösen Leben, S. 56–63, hier S. 61–63.
  6. modern auch Seelfrauen (Memento vom 23. September 2015 im Internet Archive) in: Das grosse Kunstlexikon von P. W. Hartmann, aufgerufen am 28. Oktober 2015
  7. a b Frank-Michael Reichstein: Das Beginenwesen in Deutschland. 2017, S. 43–53 , Beginenklause: S. 48.
  8. Eduard: Die Geschichte des Ursprungs der belgischen Beghinen. Berlin 1843, S. 109 f. (mit einigen unsicheren älteren Erwähnungen).
  9. Béguine CNRTL, mit einigen Herleitungsvorschlägen
  10. Stiftete eine Anzahl einzelner Häuschen, die er nicht verheirateten Frauen und Witwen ohne Unterschied von Stand oder Vermögen unter der Bedingung zu Wohnungen gab, dass sie ehelos und anständig, arbeitsam und verträglich zusammenlebten.
  11. Herbert Grundmann: Religiöse Bewegungen im Mittelalter. Darmstadt 1970, S. 48.
  12. Kaspar Elm: Begg(h)inen. In: Lexikon des Mittelalters (LexMA). Band 1. Artemis & Winkler, München/Zürich 1980, ISBN 3-7608-8901-8, Sp. 1699 f., plädierte für diese Variante, vgl. Katrin Knebel: Beginen in Hamburg. Abgerufen am 31. August 2022., Abschnitt 3.1.; mit einigen Herkunftsmöglichkeiten, skeptisch
  13. Reichstein, 2017, 6.3. Vagabundierende und betrügerische Beginen, S. 189–191.
  14. a b Frank-Michael Reichstein: Das Beginenwesen in Deutschland. 2017, S. 212–389, Beispiele für Klausen: Altenheim [Elsaß] S. 214: zwei Klausnerinnen; Birkach S. 221; Dienheim S. 237; Endingen S. 242; Feldkirchen S. 247: (um 1300 Erwähnung einer Klause); Gelnhausen S. 255: 1311 große und kleine Klause (mit Franziskanerinnen-Terziarinnen); Hausen ob Rottweil S. 266: Bestimmungen für die innere Ordnung; Kattenhorn S. 274: 1352 drei Klausnerinnen; Metternich S. 319: (Klause bezeugt); Nordhausen [Nordheim-Nordhausen bei Heilbronn/Baden-Württemberg] S. 329: (Beginenklause belegt); Oberkirch-Oberndorf S. 331–332; Owen S. 336: (Klause oder Haus); Rottweil S. 346: von 1307 bis 1525 vier Klausen; Sobernheim S. 352; Thalheim [Baden-Württemberg] S. 365: 1376 zugleich Klause und Franziskanerinnen-Terziarinnen; Wachbach S. 374: (1311 Klause); Wattweiler S. 375: (1320 Erwähnung der Begine Agnes der Beginenklause).
  15. Peter Dinzelbacher: Handbuch der Religionsgeschichte im deutschsprachigen Raum. Band 2. Hoch- und Spätmittelalter. Paderborn 2000,, S. 357–358.
  16. a b c Amalie Fößel, Anette Hettinger: Klosterfrauen, Beginen, Ketzerinnen. Schulz-Kirchner Verlag, Idstein 2000, ISBN 3-8248-0032-2, S. 50–51.
  17. Günter Peters: Norddeutsches Beginen- und Begardenwesen im Mittelalter. In: Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte. 40/41, 1969/70. S. 50–118, hier S. 72–82 (PDF); zu Konventen im norddeutschen Raum
  18. Peter Dinzelbacher: Handbuch der Religionsgeschichte im deutschsprachigen Raum. Band 2. Hoch- und Spätmittelalter. Paderborn 2000, S. 354–357, Ratschläge: S. 354–355.
  19. Reichstein, 2017. 5.3. Die Aufnahme von Beginen in einen Konvent, S. 152–156.
  20. Reichstein, 2017. 5.4. Organisationsstrukturen der Beginengemeinschaften, S. 159 Anm. 836.
  21. Reichstein, 2017 S. 56–63, 145–147, 157–165, besonders S. 161
  22. a b c d Frank-Michael Reichstein: Das Beginenwesen in Deutschland. 2017, 4.4.4. Die Entwicklung ehemaliger Beginengemeinschaften als Terziarerkonvente, S. 73–77, hier S. 73.
  23. Reichstein, 2017. 9.1.4. Katalog. Altenburg [Jestetten-Altenburg bei Waldshut-Tiengen / Baden-Württemberg], S. 213–214: selbst bewirtschafteter Garten; Bulach [Karlsruhe-Bulach / Baden-Württemberg], S. 231: samt Garten; Egesheim [bei Rottweil/Baden-Württemberg], S. 240: umfangreiche Viehbestände; Eltville [bei Mainz/Rheinland-Pfalz], S. 241: Begine bewirtschaftet Hof; Göttingen [Niedersachsen], S. 258: vier Schafe in Esebeck im Besitz der Beginen; Köln [Nordrhein-Westfalen]. Konvent Busse, S. 285: gestattet 3 Malter Korn wöchentlich zu mahlen; Kolmar [Colmar/Elsaß], S. 297: besorgen Äcker, Weinberge; Metternich [Koblenz-Metternich / Rheinland-Pfalz], S. 319: pachten sieben Weinbergparzellen; Oberrad [Frankfurt am Main-Oberrad/Hessen], S. 332: Viehhaltung.
  24. Reichstein, 2017. 5.6.2. Die Ausübung von Handwerk durch Beginen, S. 167–170.
  25. Helmut Lahrkamp: Münster – Beginenhaus Ringe, dann Terziarinnen. In: Karl Hengst (Hrsg.): Westfälisches Klosterbuch. Band 2: Münster – Zwillbrock Münster 1994, S. 127–131.
  26. Frank-Michael Reichstein: Das Beginenwesen in Deutschland. 2017, Katalog. III. Mainzer Inklusenregel von 1279, S. 398–399.
  27. Frank-Michael Reichstein: Das Beginenwesen in Deutschland. 2017. 9.1.4. Katalog. Habenscheid (wüst) [bei Limburg an der Lahn/Rheinland-Pfalz], S. 260; Mainz [Rheinland-Pfalz]. Walpurgiskonvent, S. 312; Oberrad [Frankfurt am Main-Oberrad/Hessen], S. 332; Ravensburg [Baden-Württemberg], S. 339.
  28. James Lester Hogg: Kartäuser. In: Peter Dinzelbacher, James Lester Hogg (Hrsg.): Kulturgeschichte der christlichen Orden in Einzeldarstellungen. Alfred Kröner Verlag, Stuttgart 1997, ISBN 3-520-45001-1, 2. Regel, Verfassung, Tracht, S. 281–285, hier S. 285.
  29. Reichstein, 2017, S. 149–152
  30. Reichstein, 2017. S. 165–174
  31. a b c d e f g Frank-Michael Reichstein: Das Beginenwesen in Deutschland. 2. Auflage, Verlag Dr. Köster, Berlin 2017, ISBN 978-3-89574-427-3, 4. Die Geschichte der Beginen als Teil der Bußbewegung. 4.1. Erste Zeugnisse beginischer Lebensform im Spiegel der Darstellungen des Jakob von Vitry und Caesarius von Heisterbach, S. 32–41.
  32. a b Frank-Michael Reichstein: Das Beginenwesen in Deutschland. 2. Auflage, Verlag Dr. Köster, Berlin 2017, ISBN 978-3-89574-427-3, 4. Die Geschichte der Beginen als Teil der Bußbewegung. 4.6. Die Geschichte der „Verfolgung“ der Beginen vom 13. bis 16. Jahrhundert im Spiegel geistlicher und weltlicher Verordnungen. 4.6.1. Die kurialen und synodalen Beginenverordnungen bis zum Beginenprivileg von 1280, S. 89–102.
  33. William A. Hinnebusch: Kleine Geschichte des Dominikanerordens. Geleitwort von Guy Bedouelle. 1. Auflage, St. Benno-Verlag, Leipzig 2004, ISBN 3-7462-1688-5, I. Die Gründung des Ordens. Dominikus der Gründer, S. 22–25, Gleichsetzung von Armuts- und Bußbewegung: S. 23 (übersetzt von Christophe Holzer, Winfried Locher).
  34. Frank-Michael Reichstein: Das Beginenwesen in Deutschland. 2. Auflage, Verlag Dr. Köster, Berlin 2017, ISBN 978-3-89574-427-3, 4. Die Geschichte der Beginen als Teil der Bußbewegung. 4.4. Franziskaner und Dominikaner als Seelsorger der Beginen und Terziarinnen. 4.4.1 Kontakte der Bettelorden zu Beginen, S. 63–69.
  35. Karl Remmen: Der Stadtraum Neuss. Korrelation von geomorphologischen Parametern und der Entwicklung von Nutzungsansprüchen und Raumordnungen bis in die Stauferzeit. Inaugural-Dissertation Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf 2002, Bocholt 2002, S. 45, 50, 54, 148–149 (Volltext in Universität Düsseldorf [PDF; 7,7 MB; abgerufen am 5. November 2019]).
  36. Frank-Michael Reichstein: Das Beginenwesen in Deutschland. 2001.
  37. William A. Hinnebusch: Kleine Geschichte des Dominikanerordens. Geleitwort von Guy Bedouelle. 1. Auflage, St. Benno-Verlag, Leipzig 2004, ISBN 3-7462-1688-5, II. Die Ausbreitung des Ordens 1221–1303. Die letzten 18 Jahre des 13. Jahrhunderts, S. 68–71, stillschweigende Anerkennung: S. 70 (übersetzt von Christophe Holzer, Winfried Locher).
  38. Frank-Michael Reichstein: Das Beginenwesen in Deutschland. 2. Auflage, Verlag Dr. Köster, Berlin 2017, ISBN 978-3-89574-427-3, 4. Die Geschichte der Beginen als Teil der Bußbewegung. 4.6. Die Geschichte der „Verfolgung“ der Beginen vom 13. bis 16. Jahrhundert im Spiegel geistlicher und weltlicher Verordnungen. 4.6.2. Semireligiosität als Problem der Kirchendisziplin – Die ambivalente Haltung der Kirche in der Beginenfrage bis zur Beginenschutzbulle von 1321, S. 102–115.
  39. a b c Frank-Michael Reichstein: Das Beginenwesen in Deutschland. 2. Auflage, Verlag Dr. Köster, Berlin 2017, ISBN 978-3-89574-427-3, 4. Die Geschichte der Beginen als Teil der Bußbewegung. 4.6. Die Geschichte der „Verfolgung“ der Beginen vom 13. bis 16. Jahrhundert im Spiegel geistlicher und weltlicher Verordnungen. 4.6.4. Die Auflösung einiger Beginenkonvente unter Karl IV. im Jahre 1452, S. 118–128.
  40. Ferdinand Seibt: Karl IV. Ein Kaiser in Europa 1316–1378. neue Auflage, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 2003, ISBN 3-596-16005-7, 8. Kapitel: Der Friedensfürst. Der zweite Romzug. S. 339–342.
  41. Ferdinand Seibt: Karl IV. Ein Kaiser in Europa 1316–1378. neue Auflage, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 2003, ISBN 3-596-16005-7, 9. Kapitel: Wir, Karl… Hofkultur. S. 367–376, hier S. 372.
  42. Jiří Spĕváček: Frömmigkeit und Kirchentreue als Instrument der politischen Ideologie Karls IV. In: Evamaria Engel im Auftrag Zentralinstitut für Geschichte an Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.): Karl IV. Politik und Ideologie im 14. Jahrhundert. Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1982, DNB 830490582, S. 158–170.
  43. William A. Hinnebusch: Kleine Geschichte des Dominikanerordens. Geleitwort von Guy Bedouelle. 1. Auflage, St. Benno-Verlag, Leipzig 2004, ISBN 3-7462-1688-5, II. Die Ausbreitung des Ordens 1221–1303. [Einleitung], S. 40–41 (übersetzt von Christophe Holzer, Winfried Locher).
  44. Gerhard Egert: Die Wallfahrtskirche St. Maria zu Volkach 1300–1400. In: MfJB f. Geschichte und Kunst. Band 37, 1985, S. 66–79.
  45. a b c Frank-Michael Reichstein: Das Beginenwesen in Deutschland. 2. Auflage, Verlag Dr. Köster, Berlin 2017, ISBN 978-3-89574-427-3, 4. Die Geschichte der Beginen als Teil der Bußbewegung. 4.6. Die Geschichte der „Verfolgung“ der Beginen vom 13. bis 16. Jahrhundert im Spiegel geistlicher und weltlicher Verordnungen. 4.6.5. Die Institutionalisierung des Beginenwesens durch Papst Nikolaus V. im Jahre 1452, S. 128–137.
  46. Frank-Michael Reichstein: Das Beginenwesen in Deutschland. 2. Auflage, Verlag Dr. Köster, Berlin 2017, ISBN 978-3-89574-427-3, 9. Anhang. 9.1. Regesten zum deutschen Beginenwesen. 9.1.4. Katalog. Landshut [Bayern], S. 301.
  47. Frank-Michael Reichstein: Das Beginenwesen in Deutschland. 1. Auflage, Verlag Dr. Köster, Berlin 2001, ISBN 978-3-89574-427-3, 4. Die Geschichte der Beginen als Teil der Bußbewegung. 4.4. Franziskaner und Dominikaner als Seelsorger der Beginen und Terziarinnen. 4.4.3. Die Konstituierung der Dritten Orden. Fußnote 374, S. 73.
  48. Herbert Helbig: Gesellschaft und Wirtschaft der Mark Brandenburg im Mittelalter (= Historische Kommission zu Berlin (Hrsg.): Veröffentlichungen der Historischen Kommission zu Berlin. Band 41). Walter de Gruyter, Berlin / New York 1973, ISBN 3-11-003795-5, Gesellschaft und soziale Ordnung. Die Geistlichkeit, S. 33–35, kaum Stadtrecht: S. 33.
  49. a b Kirsten Schmies: Stendal. Franziskanerinnen. In: Heinz-Dieter Heimann, Klaus Neitmann, Winfried Schich und Weitere (Hrsg.): Brandenburgisches Klosterbuch. Handbuch der Klöster, Stifte und Kommenden bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts. Band II (= Klaus Neitmann im Auftrag Brandenburgische Historische Kommission und in Verbindung Brandenburgisches Landeshauptarchiv (Hrsg.): Brandenburgische Historische Studien. Band 14). Be.Bra Wissenschaft Verlag, Berlin 2007, ISBN 978-3-937233-26-0, 2. Bände, 2. Geschichtlicher Abriß. 2.1 Kloster- bzw. Stiftsgeschichte, S. 1225–1226.
  50. Frank-Michael Reichstein: Das Beginenwesen in Deutschland. 2. Auflage, Verlag Dr. Köster, Berlin 2017, ISBN 978-3-89574-427-3, 4. Die Geschichte der Beginen als Teil der Bußbewegung. 4.6. Die Geschichte der „Verfolgung“ der Beginen vom 13. bis 16. Jahrhundert im Spiegel geistlicher und weltlicher Verordnungen. 4.6.6. Beginen und der Niedergang des mittelalterlichen Bußwesens während der Reformation, S. 137–144.
  51. Beginentum in Flandern stirbt nach 800 Jahren langsam aus. 26. Mai 2008, abgerufen am 27. Mai 2024.
  52. Marcella Pattyn, the world’s last Beguine, died on April 14th, aged 92. (abgerufen am 28. Oktober 2015).
  53. Frank-Michael Reichstein: Das Beginenwesen in Deutschland. 2. Auflage, Verlag Dr. Köster, Berlin 2017, ISBN 978-3-89574-427-3, 4. Die Geschichte der Beginen als Teil der Bußbewegung. 4.6. Die Geschichte der „Verfolgung“ der Beginen vom 13. bis 16. Jahrhundert im Spiegel geistlicher und weltlicher Verordnungen. 4.6.3 Die Verwicklung südfranzösischer Beginen in den Armutsstreit von 1318–1323, S. 115–118.
  54. Frank-Michael Reichstein: Das Beginenwesen in Deutschland. 2. Auflage, Verlag Dr. Köster, Berlin 2017, ISBN 978-3-89574-427-3, 4. Die Geschichte der Beginen als Teil der Bußbewegung. 4.4. Franziskaner und Dominikaner als Seelsorger der Beginen und Terziarinnen, S. 63–79.
  55. Ferdinand Seibt: Glanz und Elend des Mittelalters. Eine endliche Geschichte. Bassermann Verlag, München 2008, ISBN 978-3-8094-1996-9, IV Geistliche, geistige und weltliche Abenteuer. Neue Ketzer – neue Orden, S. 195–201 (Erstausgabe: Siedler Verlag, München 1987).
  56. Frank-Michael Reichstein: Das Beginenwesen in Deutschland. 2. Auflage, Verlag Dr. Köster, Berlin 2017, ISBN 978-3-89574-427-3, 4. Die Geschichte der Beginen als Teil der Bußbewegung. 4.5. Zisterziensische Klöster, Stadthöfe und Beginen, S. 79–89.
  57. a b c d Frank-Michael Reichstein: Das Beginenwesen in Deutschland. 2. Auflage, Verlag Dr. Köster, Berlin 2017, ISBN 978-3-89574-427-3, 6. Zur Spiritualität der Beginen. 6.2. Juliana von Lüttich, Mechthild und Margareta von Magdeburg und Marguerite Porete – gewöhnliche Beginen?, S. 180–188.
  58. Reichenstein, S, 53–56 führt die heutigen Staaten Belgien, Deutschland, England, Estland, Frankreich, Italien, Lettland, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechien und Ungarn auf; es fehlen nur Irland, Schottland, Wales, Portugal, Schweden, Norwegen, die Slowakei und die orthodoxen Länder des östlichen und südöstlichen Europas
  59. Frank-Michael Reichstein: Das Beginenwesen in Deutschland. 2017, 7. Die letzten Beginen der Neuzeit, S. 192–200 (Anzahl 26 dort nicht genannt).
  60. Frank-Michael Reichstein: Das Beginenwesen in Deutschland. 2. Auflage, Verlag Dr. Köster, Berlin 2017, ISBN 978-3-89574-427-3, 9. Anhang. 9.1. Regesten zum deutschen Beginenwesen. 9.1.4. Katalog. Kranenburg [bei Kleve/Nordrhein-Westfalen], S. 299–300 (Beginenberg z. B. über OpenStreetMap auffindbar).
  61. Bruno Rottenbach: Würzburger Straßennamen. Band 1. Fränkische Gesellschaftsdruckerei, Würzburg 1967, S. 51.
  62. Moderne Beginengemeinschaften (Memento vom 28. Juni 2018 im Internet Archive).