Belastung (Psychologie)

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Mit psychischer Belastung verbundene Arbeitssituation[1] (Illustration von Henry Holiday aus Lewis CarrollsThe Hunting of the Snark“)

Psychische Belastung ist nach der Norm EN ISO 10075[2] „die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken.“ Auch gemäß Arbeitsschutzgesetz (siehe auch Norm EN ISO 9241) ergibt sich für Arbeitsplätze die Pflicht des Arbeitgebers, psychomentale Belastungen zu ermitteln und zu beurteilen.[3] Im Unterschied zur psychischen Belastung ist psychische Beanspruchung „die unmittelbare (nicht die langfristige) Auswirkung der psychischen Belastung im Individuum in Abhängigkeit von seinen jeweiligen überdauernden und augenblicklichen Voraussetzungen, einschließlich der individuellen Bewältigungsstrategien“.

Es existieren viele (psycho-)physiologische Messverfahren, welche mehr oder weniger gut mit der psychischen Belastung (mental oder emotional) korrelieren und somit als möglicher Indikator genutzt werden.[4][5][6][7][8][9][10][11][12][13]

Alleine im physiologischen Bereich der Okulomotorik stehen mehrere adäquate Reaktionen im Verdacht, unterschiedliche Beanspruchungssituationen personenbezogen und objektiv – also nicht mittels einer subjektiven Erhebung (u. a. einer Befragung) – zu detektieren. Zum Beispiel über die Augenbewegung und dem Blickverhalten[14][15][16], über das Pupillenverhalten[17][18][19][20] sowie über den Lidschlag[21][22][23][24][25].

Gemäß EN ISO 10075 kann auch von mentaler Belastung[26] gesprochen werden. Gegenstand der Norm ist also nicht irgendeine Art von individuellem psychischem Defizit einer Person, sondern die Belastung von Geist und Seele. Psychomentale Belastung ist dafür der treffende Begriff. Psychosoziale Belastung ist ein weiterer Begriff, der in der Diskussion zum Thema der psychischen Belastung verwendet wird.

Psychische Belastungen wirken ausgehend von einer Situation auf den Menschen. Sie beanspruchen seine Ressourcen. Der Begriff der Belastung beschreibt also eine Eigenschaft von Situationen und nicht Eigenschaften von Personen. Im Unterschied zum Begriff der Belastung bezeichnet der Begriff Stress „die unspezifische Reaktion des Organismus auf jede Form von Belastung“.[27][28] Eine psychische Belastung, die Stress auslöst, wird Stressor genannt.[29]

In Abhängigkeit von der Art der Belastung und den individuellen psychischen Voraussetzungen kann eine Belastung – und Stress als Reaktion auf eine Belastung – sowohl schädlich wie auch anregend wirken. Anregende Belastungen können langfristig zur persönlichen Entwicklung und Gesunderhaltung beitragen. Arbeit ist in der Regel eine psychische Belastung des Menschen. Wichtig ist dabei der Unterschied zwischen legitimer Belastung und Fehlbelastung. Schädlicher Stress ist die Folge von Fehlbelastung und kann zur Ermüdung und zu psychosomatischen Erkrankungen führen.

Burnout oder Boreout, Depressionen, Angststörungen, Süchte, ADS / ADHS oder Phobien gelten als Krankheitsbilder, die gleichberechtigt neben den körperlichen Störungen stehen und mittlerweile zu den sogenannten Volkskrankheiten zählen.

Fast jeder dritte Deutsche zwischen 18 und 65 Jahren leidet mindestens einmal pro Jahr unter einer psychischen Störung. Angststörungen nehmen hier mit 14,5 % eine Spitzenposition ein, gefolgt von Störungen durch psychotrope Substanzen (z. B. Alkohol, Drogen), den affektiven Störungen (z. B. Depression, Manie, bipolare Störungen) und den somatoformen Störungen (z. B. körperlich nicht begründbare Schmerzen).

Frauen leiden im Durchschnitt häufiger an psychischen Problemen. Eine Ausnahme bildet der Missbrauch von psychotropen Substanzen, der sich eher als eine Männerdomäne darstellt. Hier steht das Thema Alkohol im Vordergrund.[30]

Belastungssituationen

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Belastungssituationen können erfüllend sein oder als unerwünscht abgewehrt werden. Es können Situationen der Fremdbestimmung und Unterordnung sein. Psychomentale Belastung kann sowohl mit Erfolg wie mit Versagen verbunden sein. Am schwersten zu bewältigen sind psychomentale Belastungen, die Folge unumkehrbarer Verluste sind.[31] Akute Belastungsreaktionen bis hin zu Trauma und posttraumatischen Belastungsstörungen sind in solchen Fällen mögliche Folgen.

Belastungssituationen sind nicht auf das Arbeitsleben beschränkt. Vielfältige psychosoziale Stressfaktoren kommen im Familien- und Privatleben vor, auch beeinflusst durch die individuelle soziale Situation. Unter Schülern treten ebenfalls schulbedingte psychische und physische Belastungen auf.

Bei Seeleuten in der Berufsschifffahrt auftretende extreme Belastungssituationen in der Arbeits- und Lebensumgebung Schiff sind international als Seafarer Fatigue bekannt und werden insbesondere seit 1995 vom Seafarers International Research Centre (SIRC) an der Cardiff University vor dem Hintergrund des International Safety Management Code und den Erfordernissen der Hafenstaatkontrolle erforscht.

Psychomentale Belastungen am Arbeitsplatz

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Bedeutung psychomentaler Belastungen

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„Seelische Krankheiten prägen das Krankheitsgeschehen“, berichtet der Bundesverband der Betriebskrankenkassen (BKK) in seinem Gesundheitsreport 2008.[32] Dem Report zufolge „zeigen Mitarbeiterbefragungen, dass psychische Fehlbeanspruchungen nicht nur mit seelischen Gesundheitsstörungen, sondern auch mit allgemein schlechteren Gesundheitszuständen einhergehen.“

Die Aufmerksamkeit für psychische Belastungen werde „einseitig auf einen bestimmten Ausschnitt der gesellschaftlichen Realität – das Arbeitsleben – gelenkt“, beklagte im Mai 2005 die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in einem „Positionspapier“.[33] Im Widerspruch dazu gibt es jedoch in Deutschland nur wenige Unternehmen, die psychomentale Belastungen am Arbeitsplatz in den nach dem Arbeitsschutzgesetz[34] vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen tatsächlich berücksichtigen und mit Arbeitnehmervertretungen entsprechende Betriebsvereinbarungen[35][36] abgeschlossen haben. Auch noch im Jahr 2008 wurde festgestellt: „Die seit 1996 im Arbeitsschutzgesetz geforderte Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen wird bisher nur in einem sehr kleinen Teil der Betriebe praktiziert. Verstöße dagegen werden kaum geahndet.“[37] Eine Befragung von Arbeitnehmern „zeigt, gerade durch die Kombination der Gefährdungsfaktoren, ein erschreckendes Bild der Arbeitssituation in den Unternehmen auf. Es scheinen große Defizite bei der praktischen Umsetzung des Arbeitsschutzes zu bestehen. Insbesondere Arbeitsüberlastung, die auf Arbeitsverdichtung, Mehrarbeit und Überstunden beruhen kann, ist ein häufiges Phänomen.“[38][39]

Umfang und Häufigkeit

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Als ein Teilbereich der Arbeitsbelastungen entwickeln sich psychomentale Belastungen seit Jahren zu einem ernst zu nehmenden Thema in der Arbeitswelt und fanden daher auch Eingang in die gesetzliche Regelung des modernen Arbeitsschutzes als „eine Erscheinungsform sozialer Bewegung gegen die Folgen der Verwertung von Arbeitskraft auf Kosten von Leben und Gesundheit ihrer Besitzer“.[40] Allein bei den Männern stieg im Arbeitsleben der Anteil psychomentaler Belastungen zwischen 1994 und 2003 um 82 Prozent an, so das Ergebnis einer im Mai 2005 vom Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) vorgelegten Studie.[41] Auch die jährlichen Berichte[42] an den Bundestag zum Berufskrankheitengeschehen zeigen, dass der Anteil der psychischen Belastungen unter allen gesundheitlichen Belastungen am Arbeitsplatz zunimmt. Nach Mitteilungen der Bundesregierung und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hatte die Anzahl der durch psychische Erkrankungen[43] verursachten Fehltage im Jahr 2001 einen Anteil von 6,6 % an allen krankheits- und unfallbedingten Tagen in diesem Jahr. Im Jahr 2002 betrug der Anteil 7,0 %, in 2003 9,7 %, in den Jahren 2004 und 2005 lag er bei 10,5 %.[44] Ein Anteil von 10,6 % wurde im Jahr 2006 erreicht.[45]

Einer März 2009 veröffentlichten Studie der Techniker Krankenkasse zufolge stieg in Bayern der Umfang der psychisch bedingten Arbeitsunfähigkeitszeiten seit 2000 um 15 %, während im selben Zeitraum die Zahl der Krankschreibungen insgesamt um 7 % abnahm. Als mögliche Ursachen des Anstiegs wurden ein zunehmender Leistungsdruck sowie emotionale Erschöpfung aufgrund lang anhaltender Sorge um die Wirtschaftslage und um den Arbeitsplatz genannt.[46]

Der BKK-Gesundheitsreport 2010 führt psychische Erkrankungen an vierter Stelle als Grund für Fehltage an[47] und nennt psychosoziale Belastungen am Arbeitsplatz als eine der vorrangigen arbeitsbedingten Belastungen.[47] Nicht fehlende Motivation, die Arbeitsmenge, das Erfordernis nach Erreichbarkeit oder die gleichzeitige Durchführung mehrerer Arbeitsaufgaben seien vorrangige Auslöser psychischer Probleme am Arbeitsplatz; vielmehr seien drei Faktoren hervorzuheben, die am stärksten mit dem Auftreten psychischer Probleme korrelierten:[47]

  • wenn Aufgaben selten bewältigbar seien,
  • wenn sie selten als sinnvoll empfunden werden oder
  • wenn die Wertschätzung durch den Vorgesetzten oder Kunden fehle.

An arbeitsbezogenen Stress- und Angstzuständen litten 2007 in der EU 25- bis 44-jährige Erwachsene häufiger als Ältere oder Jüngere, Frauen häufiger als Männer, und Beschäftigte in großen Organisationen häufiger als in kleineren.[48]

In Frankreich sind laut einer im November 2017 veröffentlichten Studie, die von Mitte 2013 bis Mitte 2017 an über 32.000 Beschäftigten in 39 Unternehmen durchgeführt wurde und nicht repräsentativ ist, 24 % der Beschäftigten in einem Zustand von „Hyperstress“ (Übermaß an Stress). Der größte Stressor sei dabei die Arbeit.[49][50]

Zusammenhang mit sozialen Entwicklungen

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Das Bundesarbeitsministerium stellt die Notwendigkeit, mit arbeitsmedizinischer Vorsorge auch psychischen Störungen vorzubeugen, in einen Zusammenhang mit Veränderungen der Lebensarbeitszeit: „Die Veränderungen in der Arbeitswelt bringen für die Beschäftigten neue Belastungen und Beanspruchungen mit sich. Muskel-Skelett-Erkrankungen und psychische Erkrankungen nehmen zu. Gleichzeitig erfordert die demografische Entwicklung eine deutliche Verlängerung der Lebensarbeitszeiten.“[51][52]

Makroökonomisch fehle es nach Leo Nefiodow der Weiterentwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft „vor allem an psychosozialer Gesundheit. Die größte Wachstumsbarriere am Ende des fünften Kondratieff sind die hohen Kosten der sozialen Entropie“.[53] Bereits im Jahr 1930 stand in einem Papier der „Deutschen Krankenkasse“: „In zehn oder fünfzehn Jahren wird man erst erkennen, dass die Zahlen der Unfälle und der körperlichen, durch Gase, Staubteile, Dünste und Feuchtigkeitseinwirkungen hervorgerufenen Berufskrankheiten durch nervöse und mentale Erkrankungen und Leiden abgelöst sein und in ihren Ausmaßen vielleicht die bisher bekannten übertreffen werden.“[54] „Depressive Verstimmungen“ als Folge anhaltenden Stresses am Arbeitsplatz steht bereits heute an vierter Stelle der weltweiten Krankheitsbelastung.[55]

In ihrem Buch Die auszehrende Organisation: Leistung und Gesundheit in einer anspruchsvollen Arbeitswelt sprechen die Autoren Dietrich von der Oelsnitz, Frank Schirmer und Kerstin Wüstner von einer „Auszehrung“ der Mitarbeiter und unterscheiden dabei zwischen einer „klassischen“ und einer „modernen“ Inhumanisierung der Arbeit. Die „klassische“ Inhumanisierung resultiere aus der Taylorschen Arbeitsrationalisierung und bewirke eine systematische physische Überforderung (u. a. mit Verschleißerkrankungen) mit geistiger Unterforderung (Monotonie, Entfremdung) und sozialer Isolation, die daher als inhuman gelte. Dementgegen fordere eine moderne Inhumanisierung die Mitarbeiter im psychischen Bereich durch „Arbeitshetze, Arbeitsintensivierung, Entgrenzung“ (die Autoren zitieren hierzu den DGB-Index 2012 Gute Arbeit) mit Anforderungen im psychosozialen Bereich, die oft eine Überforderung darstellten.[56] Sie bieten hierfür ein Erklärungsmodell, das auf „unethischer Führung“ basiert, welche auf Basis mehrerer Faktoren erklärbar sei: einerseits aufgrund „schlechter Führer“ mit Phänomenen wie Narzissmus, Psychopathie und Machiavellismus, zweitens aufgrund „schlechter Geführter“ durch unkritisches Denken und Passivität gegenüber der Führung gekoppelt mit einer Hoffnung auf Belohnung, und zum Dritten aufgrund „schlechter Situationen“ wie einer Zerstörung der intrinsischen Motivation der Führenden durch bis dahin unvorstellbar hohe Vergütungen sowie einer Überführung von „normaler“ Führung in „celebrity CEOs“, die bewirke, dass Führungspositionen für egomanische Persönlichkeiten interessanter geworden seien.[57]

Bereiche der psychomentalen Belastung

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Nach EN ISO 10075 sind beeinträchtigende Folgen psychischer Fehlbelastung in den folgenden Bereichen zu vermeiden:

  • Aufgaben und Tätigkeiten,
  • Arbeitsmittel,
  • Arbeitsumgebung,
  • Arbeitsorganisation,
  • zeitliche Organisation der Arbeit.

EN ISO 9241 beschränkt sich nicht nur auf die technischen Aspekte der Bildschirmarbeit und anderer Mensch-Maschine-Schnittstellen, sondern in der Norm wird auch

  • der Erhalt sozialer Kontakte,
  • die Vermeidung eines unangemessenen Zeitdrucks,
  • die Förderung des Wohlbefindens

thematisiert.[58] Der letzte Punkt zeigt, dass die Norm über ein reines Vermeiden von Fehlbelastungen hinausgeht.

Im Anhang C.4 des Standards BS OHSAS 18002:2008[59] werden Beispiele für psychische Fehlbelastungen („psychologische Gefährdungen“) aufgeführt:

  • Arbeitsüberlastung
  • Fehlen von Kommunikation oder Lenkung des Managements
  • Arbeitsplatzumgebung
  • körperliche Gewalt
  • Mobbing oder Einschüchterung

Ursachen für psychische Fehlbelastungen aus Sicht der IG-Metall:[60]

  • Überforderung (etwa durch ein zu großes Arbeitspensum oder eine nicht genügende Qualifikation für die jeweiligen Arbeitsanforderungen),
  • Unterforderung (nur ein Teil des menschlichen Leistungsvermögens wird abverlangt, z. B. bei eintöniger Montage- oder Fließarbeit),
  • unergonomische Arbeitszeiten (durch zu lange Dauer, ungünstige Lage und Verteilung oder mangelnde Planbarkeit),
  • soziale Konflikte (mit Vorgesetzten und/oder Kollegen),
  • Erschwernisse bei der Arbeitsausführung (etwa durch schlechte Beleuchtung, Lärm).

Mentale Fehlbelastungen haben aus Sicht der Organisationspsychologie überwiegend die folgenden Ursachen:[61]

  • Zeitdruck,
  • Wettbewerb zwischen verschiedenen Aufgabenstellungen sowie das damit verbundene „Task Switching“ beziehungsweise „Multitasking“,[62]
  • Komplexität der Aufgaben mit vielen Informationen aus vielen Quellen,
  • andere Stressoren wie Hitze, Lärm, Drogen, Schlafmangel und sonstige körperliche Beeinträchtigungen, die von Arbeitsaufgaben ablenken.

Die Bundesärztekammer führte in ihrer Entschließung vom 115. Deutsche Ärztetag 2012 an, dass auch chronische Überforderung und chronischer Stress am Arbeitsplatz zu psychischen oder psychosomatischen Krankheiten führen können und führt insbesondere auf:

Zu krank machenden Arbeitsbedingungen und Arbeitsplatzstrukturen gehören u. a.: Arbeitsverdichtung, Zeit-, Konkurrenz- und Leistungsdruck, hohe Anforderungen bei geringem Einfluss auf den Arbeitsprozess, mangelnde Anerkennung durch Vorgesetzte, fehlende Gratifikation, Überforderung durch permanente Veränderungen („Flexibilität“), kontinuierliche Überwachung und Kontrolle, unzureichende Entlohnung, prekäre Arbeitssituation bei Leiharbeit, Minijobs und „Aufstockern“, befristete Arbeitsverträge, Angst vor Arbeitsplatzverlust, ungewisse Lebensplanung bei fehlender Existenzsicherung, Doppelbelastung durch Beruf, Familie und Pflege, Entgrenzung der Arbeit wegen ständiger Erreichbarkeit über Handy und E-Mail, Nacht- und Schichtarbeit, ungenügende Erholungsmöglichkeiten mit zu wenig Zeit für Familie und soziale Kontakte, Mobbing, Zwang zur Selbständigkeit ohne existenzsicherndes Einkommen und Selbstausbeutung.[63]

Gefährdungsbeurteilung und Mitbestimmung

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Psychomentale Belastungen müssen nach dem Arbeitsschutzgesetz in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Die Gefährdungsbeurteilungen beschreiben dabei nicht individuelle psychische Befindlichkeiten und insbesondere nicht psychopathologische Befindlichkeiten von Arbeitnehmern, sondern psychomentale Belastungen, die von Arbeitsprozessen und Arbeitsumgebungen ausgehen. Werden Arbeitnehmer für eine Gefährdungsbeurteilung gefragt, so antworten sie also als Kenner ihrer Aufgabe und ihres Arbeitsumfeldes und nicht zur Beschreibung ihrer persönlichen psychomentalen Befindlichkeit.

Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, die Arbeitsbedingungen dauerhaft menschengerecht zu gestalten:

  • die Arbeitsgestaltung muss die körperlichen und psychischen Bedingungen des Menschen berücksichtigen,
  • die Arbeit muss durchführbar sein, darf nicht schädigen und soll die Entwicklung des Beschäftigten fördern,
  • auf Dauer muss die Arbeit ein ausgewogenes Maß an Beanspruchungen enthalten,
  • Arbeitsaufgaben sollen Kontrollmöglichkeiten bieten, vielfältig sein und Kooperation und Entwicklungschancen beinhalten.[64]

Voraussetzung für die Anfertigung einer Gefährdungsbeurteilung ist nicht erst das Vorliegen einer konkreten Gefährdung, denn eine Gefährdung, die nach dem Arbeitsschutzgesetz vermieden werden soll, tritt bereits dann ein, wenn die Möglichkeit eines Schadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ohne bestimmte Anforderungen an deren Ausmaß oder deren Eintrittswahrscheinlichkeit besteht.[58]

Beschlüsse[65] des Bundesarbeitsgerichts vom 8. Juni 2004 bestätigten, dass Betriebsräten bei der Gestaltung und Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen eine Pflicht zur Ausübung ihres vollen Mitbestimmungsrecht haben. Da es bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes gerade im Bereich der psychomentalen Belastung sehr weite Ermessensspielräume gibt, sind die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Betriebsräte in diesem Bereich besonders weitgehend.

Das Vorantreiben des Arbeitsschutzes im Bereich psychomentaler Belastungen ist eine besondere Aufgabe und Verpflichtung von Arbeitgebern, Betriebsräten[66] und den Behörden des Arbeitsschutzes. Interesse an einer stärkeren Berücksichtigung psychomentaler Fehlbelastungen im Arbeitsschutz haben schon aus Kostengründen die Krankenkassen sowie die Berufsgenossenschaften, während Arbeitnehmervertreter und Behörden ein gleiches Interesse auf Grund ihrer Aufgabenstellung haben.

Als Kostenfaktor stellen sich psychomentale Fehlbelastungen dem Arbeitgeber erst dann dar, wenn sie hinreichend eindeutig entsprechenden Abwesenheitszeiten zugeordnet werden können oder wenn Haftpflicht eintritt. Abwesenheitszeiten können jedoch auch durch Maßnahmen reduziert werden, die nicht der Verminderung von Fehlbelastungen dienen. Verantwortung und Haftung kann schon durch die Beeinflussung der Beobachtung[67] psychomentaler Belastungen minimiert werden.

Gemeinsam haben viele Veränderungen im Bereich der Unternehmensführung die als Aufgabenbereicherung darstellbare Verlagerung von Komplexität auf den Arbeitnehmer. Solche Maßnahmen entziehen sich ihrer Natur gemäß einer zweifelsfreien Beobachtung, führen aber zu klar beobachtbaren Effizienzsteigerungen. Somit konnten in dem beispielsweise tarifvertraglich bisher schwer zu regelnden Bereich der Arbeitsbelastung die Anforderungen an Arbeitnehmer schwerer wahrnehmbar erhöht werden, als in Bereichen, in denen die Arbeitsbelastung einfacher messbar war. Für Arbeitgeber bedeutet darum eine zunehmend bewusstere Thematisierung der psychomentalen Belastungen, dass die durch veränderte Führungsprinzipien bewerkstelligte Verlagerung von Kosten auf Arbeitnehmer in Form der psychomentalen Belastung nun doch wieder deutlicher wahrgenommen und damit zum Gegenstand von Verantwortung, Haftung und Verhandlungen werden können.

Ein Beispiel für Führungskonzepte, die die psychomentale Belastung von Arbeitnehmern in komplexer und nur schwer messbarer Weise verändern, sind Matrixorganisationen, in denen ein Mitarbeiter mehrere Projektleiter als „interne Kunden“ zu bedienen hat und seine Belastung „eigenverantwortlich“ organisieren muss, wobei der Wechsel zwischen verschiedenen Prozessen („Task Switching“[62]) nur eine von vielen Herausforderungen ist. Ein weiteres Beispiel für Veränderungen der psychomentalen Belastung sind die Konstrukte des Arbeitnehmers als „Unternehmer im Unternehmen“ (Intrapreneur) oder als „Business Partner“,[68] die zu einer Umverteilung von Verantwortung auf niedrigere Hierarchien führen (gelegentlich einhergehend mit einer als Demokratisierung dargestellten Verflachung der Hierarchien), ohne dass damit notwendigerweise eine entsprechende Umverteilung der Ressourcen und Entscheidungsbefugnisse einhergeht. „Der frühe Kapitalismus war auf Ausbeutung von Arbeit, der heutige ist auf Ausbeutung von Verantwortung ausgelegt. … Die alte Unversöhnlichkeit wird aus dem Betrieb entfernt und zum privaten Problem des neuen Arbeitnehmer-Unternehmers umdeklariert.“[69]

Positionspapier der BDA

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Welche Hindernisse sich Arbeitnehmervertretungen und Behörden bei der Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes entgegenstellen, wird in dem Positionspapier[33] der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände deutlich. Die Hauptangriffspunkte sind im Fazit des Papiers zusammengefasst. Die „Komplexität“ und das „Facettenreichtum“ erschwere Gefährdungsbeurteilungen, die nach Ansicht der Arbeitgebervereinigung auch nur dann notwendig seien, wenn konkrete Gefährdungen vorlägen. Das Gesetz erzwingt jedoch die Beobachtung und Dokumentation der Gefährdung schlechthin, also gegebenenfalls auch Verantwortung des Arbeitgebers für die Feststellung, dass keine Gefährdung durch psychomentale Belastung gegeben sei. Diese Feststellung kann dann vom Arbeitnehmer und von Arbeitnehmervertretern überprüft werden.

Weiterhin führt die Arbeitgebervereinigung aus, dass Arbeitgeber für die individuelle psychische Verfasstheit und psychische Belastungen außerhalb des Arbeitslebens nicht verantwortlich seien. Jedoch sind diese privaten Belastungen ohnehin nicht Gegenstand des Arbeitsschutzes, was wiederum die Umwandlung beruflicher Belastungen in private Probleme[69] stärker in das Blickfeld rücken lassen könnte.

Die Zunahme psychischer Belastungen wird bezweifelt, denn die Fortschritte im Bereich anderer Gefährdungen führe zu mehr Aufmerksamkeit für psychische Belastungen. Der Frage, ob die „massive Zunahme der Arbeitsunfähigkeitsfälle in der Kategorie ‚Psychische und Verhaltensstörungen‘ in relativ kurzer Zeit“ nur ein „Artefakt“ sei wurde nach einer Expertenbefragung von der DAK beantwortet: „Die Mehrheit der Fachleute kommt zu dem Schluss, dass es tatsächlich mehr Fälle gibt. Für wichtig halten sie aber auch, dass psychische Erkrankungen von den Hausärzten häufiger entdeckt bzw. richtig diagnostiziert werden.“[70]

Weitere Angriffspunkte werden im Positionspapier der Arbeitgebervereinigung an verschiedenen Stellen aufgeführt: Die Kompetenz für den Arbeitsschutz läge vorwiegend in der Hand der Arbeitgeber, die Kompetenz von Behörden, Krankenkassen und Gewerkschaften wird teilweise in Frage gestellt. Psychische Belastungen haben positive und in „Einzelfällen“ negative Auswirkungen. Die Praktikabilität von Verfahren zur Erfassung psychomentaler Belastungen und die ISO-Norm 10075 werden in Frage gestellt. Bezweifelt wird insbesondere der hohe Grad an Mitbestimmung,[58] den Betriebsräte beanspruchen.

Gegen psychomentale Fehlbelastungen können Maßnahmen getroffen werden, die sowohl auf der individuellen Ebene wie auch auf der Organisationsebene Verbesserungen bewirken sollen. Im Arbeitsschutz sind individuelle Schutzmaßnahmen jedoch „nachrangig zu anderen Maßnahmen“. Zunächst hat der Arbeitgeber also durch eine Beurteilung die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen psychisch wirksamen Gefährdung zu ermitteln und dann zu entscheiden, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.[71] In Betrieben mit Betriebsräten oder Personalräten unterliegt dies der Mitbestimmung durch die Arbeitnehmervertretungen.

Organisatorisch

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Umsetzung von Gesetzen und Vorschriften
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Auf der betrieblichen Ebene ist die konsequente Umsetzung der Gesetze und Bestimmungen des Arbeitsschutzes im Bereich der psychomentalen Belastung die wirksamste Maßnahme zur Abwehr psychomentaler Fehlbelastungen, denn auf diesen Vorschriften und den damit verbundenen Normen aufbauende Materialien und Werkzeuge zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes im Bereich der psychomentalen Belastung sind reichhaltig vorhanden. Die scheinbare Komplexität des Themas ergibt sich in vielen Fällen nur aus mangelnder Kenntnis der Instrumente des modernen Arbeitsschutzes. Schon die vorhandenen Instrumente zur Wahrnehmung psychomentaler Belastungen werden kaum genutzt, was zu einem sich selbst verstärkenden Verkennen[38] der Bedeutung von Fehlbelastungen in diesem Bereich führt. Fehlenden Kenntnisse verleiten selbst Betriebsräte oft dazu, das Thema zu vernachlässigen, obwohl alleine schon die zur Verfügung stehenden Werkzeuge[72] zeigen, dass es klare Handlungshilfen[60][64] gibt, mit denen ein sehr strukturiertes Vorgehen möglich ist. Der erste und entscheidende Schritt ist dabei die bereits zuvor beschriebene Gefährdungsbeurteilung. Personalabteilungen müssen dabei zusammen mit zur Mitbestimmung verpflichteten Betriebsräten die vorhandenen generischen Instrumente zur Gefährdungsbeurteilung an die Bedürfnisse ihres Betriebs anpassen. Das kann in Form einer Betriebsvereinbarung geschehen.

Das Betriebsverfassungsgesetz gibt Betriebsräten die Möglichkeit, sich alle Ressourcen zu sichern, die zur Bearbeitung des Themas erforderlich sind, denn die Sicherung des Arbeitsschutzes ist nicht nur eine Pflicht der Arbeitgeber, sondern auch der Arbeitnehmervertreter. Bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes im Bereich der psychomentalen Belastung ist Wissen die wichtigste Grundlage für erfolgreiche Arbeit.[58] Erforderlich sind gute Kenntnisse und praktische Erfahrung im Bereich der Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes, des Arbeitsschutzgesetzes und der Rechtsprechung, denn Gesetze und Urteile liefern nicht nur Wissen, sondern auch Handhaben, die bei der Durchsetzung des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Gute Unterstützung finden Arbeitnehmervertreter außerdem bei Gewerkschaften, Versicherungen, Berufsgenossenschaften, den Behörden der Gewerbeaufsicht und nicht zuletzt bei anderen Betriebsräten, die den Arbeitsschutze im Bereich der psychomentalen Belastung bereits erfolgreich umsetzen konnten.

Umsetzungsschwierigkeiten aus der Sicht der Behörden
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In ihrer Handlungshilfe zur Unterweisung[73] (2006) berichten die INQA und die BAuA: „Obwohl die Betriebe seit 1996 durch das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet sind, körperliche wie auch psychische Arbeitsbelastung am Arbeitsplatz im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und sie so gering wie möglich zu halten, ist dies in vielen Betrieben immer noch nicht umgesetzt. Vor allem werden psychische Arbeitsbelastungen dabei nach wie vor kaum berücksichtigt.“

Die Ergebnisse[74] aktueller Forschungsprojekte zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung aus der Sicht der BAuA:

  • Fehlende Handlungsbereitschaft: Unternehmen greifen ohne die Impulsgebung durch Gewerkschaften, Betriebsräte bzw. Arbeitsschutzbehörden (vereinzelt) das Thema „Psychische Belastungen“ als Gegenstand der Gefährdungsbeurteilung (GB) i. d. R. nicht auf.
  • Geringe Handlungskompetenz: Weder bei betrieblichen noch bei überbetrieblichen Arbeitsschutzakteuren ist in der Breite eine ausreichende Kompetenz zum Umgang mit dem Thema „Psychische Belastungen“ vorhanden.
  • Schwierige Kooperation: Von Betriebsrat, Arbeitgeber und betrieblichen Arbeitsschutzakteuren bei der GB zu psychischen Belastungen bzw. unzureichende Abstimmung der Akteure untereinander.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen beschrieb Hürden bei der Umsetzung in fünf Kategorien: Akzeptanz, Komplexität, Wahrnehmbarkeit, Bewertung und Gestaltbarkeit.[75]

Thematisierung der psychomentalen Belastung
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Damit psychomentale Belastung im Arbeitsschutz berücksichtigt wird, muss sie im Betrieb deutlich thematisiert und wahrgenommen werden. Weitgehend unabhängig von Firmenleitungen können Betriebsräte auch Strukturen schaffen, die bei der Beratung von Mitarbeitern durch Mitglieder des Betriebsrates eine besondere Vertraulichkeit gewährleisten. Dies kann beispielsweise konkret mit technischen Hilfsmitteln geschehen, die unter Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzes eine anonyme Kommunikation zwischen Betriebsratsmitgliedern und Mitarbeitern ermöglichen. Eine weitere Maßnahme ist die Zusammenarbeit mit externen Beratern, die Betriebsräte den von ihnen betreuten Mitarbeitern empfehlen können.

Partizipative Führung
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Die psychomentale Belastbarkeit (Resilienz) von Mitarbeitern wird durch Kontrollverlust (oder auch nur das Gefühl des Kontrollverlustes) erheblich beeinträchtigt. Kontrolle benötigen Mitarbeiter in vielen Aspekten ihrer Arbeit:[61]

  • Grad der Beeinflussung der Arbeit: Inwieweit kann die Arbeit im eigenen Ermessen bestimmt werden?
  • Arbeitsgeschwindigkeit: Kontrolle über Arbeitsintensität, Pausen usw.
  • Arbeitsablauf: Kann beeinflusst werden, was wann und in welcher Reihenfolge zu tun ist?
  • Beeinflussung der physischen Umgebung: Hitze, Licht, Ventilation, Organisation des Arbeitsplatzes usw.
  • Treffen von Entscheidungen: In welchem Umfang können Entscheidungen beeinflusst werden, die Auswirkungen auf die eigene Arbeit haben?
  • Soziale Interaktion: Zu welchem Grad hat ein Mitarbeiter die Freiheit (und z. B. die Zeit), mit Kollegen zusammenzuarbeiten?
  • Soziale Mobilität: Kann der Mitarbeiter seine Aufgabe leicht wechseln?

Ein partizipativer Führungsstil (beispielsweise in Form eines partizipativen Produktivitätsmanagements) verbessert die Kontrolle der Mitarbeiter ihrer Arbeit und ist eines der wirksamsten Instrumente, mit denen Unternehmen die Belastbarkeit von Mitarbeitern erhöhen können.[76][77] Die Teilhabe der Mitarbeiter an Entscheidungen darf sich dabei nicht auf bloßes gehört werden und Anwendung erlernter Zuhörtechniken der Führungskraft beschränken, sondern es muss eine tatsächliche Ermächtigung der Mitarbeiter vorliegen. Sehr stark betroffen hiervon sind nicht nur geführte Mitarbeiter, sondern insbesondere Manager auf den untersten Führungseben, die unter starkem Druck sowohl von der untersten wie auch von der nächsthöheren Hierarchieebene stehen. Sie können sich und ihre Mitarbeiter wirksam entlasten, wenn sie ihren Mitarbeitern tatsächliche Entscheidungsbefugnisse und die damit verbundenen Ressource geben. In Betrieben mit einem Betriebsrat sind solche Führungskräfte, die keine leitenden Angestellten sind, genauso Klienten von Betriebsräten, wie die Mitarbeiter dieser Führungskräfte.

Mit geeigneten Maßnahmen können Belastungen reduziert werden[78] und die Belastbarkeit (Psychologie) beziehungsweise die Widerstandsfähigkeit verbessert werden. Ist dies mit akzeptablem Aufwand und auch mit der Hilfe von Vertrauenspersonen nicht möglich, kann auf individueller Ebene versucht werden, einer Fehlbelastung auszuweichen. Möglichkeiten und Methoden zur individuellen Bewältigung und zum Abbau psychisch belastenden Stresses werden unter den Begriff Stressmanagement gefasst.

Selbsthilfeliteratur
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Regale mit Selbsthilfe-Literatur in einer großen amerikanischen Buchhandlung (Boston, 2002)

Die zunehmende Bedeutung der psychomentalen Belastung wird auch an einem entsprechend großen Angebot an Beratungsliteratur zur „Selbsthilfe“ deutlich. Beispielsweise zum Thema „Burnout“ sind bei einem großen Internet-Buchhändler mehr als 300 Titel zu finden. Ihrer Natur gemäß sprechen Selbsthilfe-Bücher vorwiegend die individuell „eigenverantwortliche“ Ebene an, die im Berufsleben dort besonders wichtig ist, wo der Einzelne auf organisatorischer Ebene wenig bewirken kann. Der Qualitätsbereich der Beratungsliteratur in diesem Bereich ist sehr weit und reicht von Autoren mit soliden psychologischen und unkompromittierten Grundausbildungen[79] bis zu Beratungsbüchern, die sich aus dem Esoterikbereich[80] in das Psychologie-Regal hochgearbeitet haben und dem Einzelnen die volle Verantwortung für sein psychomentales Befinden zuweisen.

Im Februar 2009 berichtete die Deutsche Angestellten Krankenkasse unter dem Schwerpunktthema „Doping am Arbeitsplatz“[81] über eine deutliche Zunahme der Selbstmedikation am Arbeitsplatz. In einem Interview[82] mit der Süddeutschen Zeitung zum Thema „Stress, Ehrgeiz und Missbrauch von Medikamenten“ befragt, bezeichnete der Psychologe Frank Meiners etwa 400.000 bis 800.000 Betroffene als „echte Doper“. Nicht die absoluten Zahlen, aber die Entwicklung des Medikamentenmissbrauches sei besorgniserregend. „Experten vermuten, dass vor allem Berufsgruppen wie Manager, Börsianer, Journalisten oder Ärzte dopen. Besonders betroffen sind Menschen, die in einer sehr deregulierten Arbeitssituation stecken – also alle, die sehr viele Überstunden machen, nachts arbeiten müssen oder anders stark beansprucht werden. Ein Ergebnis unserer Studie ist zudem, dass mehr gesunde Frauen Medikamente nehmen als gesunde Männer: 23,5 Prozent haben schon einmal gedopt, bei den Männern sind es nur 11,5 Prozent.“

Gespräch mit Vertrauenspersonen
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Arbeitnehmervertreter können neben der oft langwierigen und zähen Arbeit auf der Organisationsebene ebenfalls dabei helfen, auf der individuellen Ebene im Fall einer psychomentalen Fehlbelastung Sofortmaßnahmen zu unterstützen. Eine in der Praxis sehr schnell umsetzbare Sofortmaßnahme im Umgang mit schädlichen psychomentalen Belastungen ist für den einzelnen betroffenen Arbeitnehmer das rechtzeitige Gespräch mit einer Person seines Vertrauens, insbesondere mit Familienangehörigen und dem Hausarzt, aber auch mit Betriebsratsmitgliedern und Sozialberatern. Hierbei sollte die Belastungssituation und das eventuelle Fehlen einer ausreichend realistischen Gefährdungsbeurteilung schriftlich festgehalten werden. Im Betriebsrat, soweit vorhanden, finden betroffene Arbeitnehmer Ansprechpartner beispielsweise in den Ausschüssen, die sich mit dem Arbeitsschutz und mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf befassen und dem Fehlen oder der Unvollständigkeit von Gefährdungsbeurteilungen auf Unternehmensebene nachgehen und dokumentieren können.

Vertraulichkeit
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Bei der individuellen Beratung von Arbeitnehmern ist auf strenge Vertraulichkeit zu achten. In einer Rundfunksendung[76] zum Thema Warnsignale – Seelische Gesundheit am Arbeitsplatz warnte[83] ein Betriebsratsmitglied eines großen Dienstleistungsunternehmens davor, dass „Kündigungen aus persönlichen Gründen“ eine Folge davon sein können, dass Unternehmen von psychischen Problemen ihrer Mitarbeiter erfahren: „Wir haben erlebt, dass psychische Erkrankungen eher als Vorlage für den Arbeitgeber dienen, angeschlagene Personen, die den Produktionsprozess nicht durchstehen, rauszuschmeißen. Wir haben erlebt, dass der Rückhalt auch am Arbeitsgericht da nicht sehr groß ist, das heißt, der Arbeitgeber bekommt also in der Regel Recht mit solchen Kündigungen.“ Es kann darum abhängig von der Unternehmenskultur sinnvoll sein, dass Arbeitnehmer bei der Suche nach der Beratung durch Ärzte oder Organisationen darauf achten, dass zwischen ihrem Berater und dem Unternehmen ein ausreichender Sicherheitsabstand besteht. Geeignete Beratungseinrichtungen lassen sich beispielsweise über die arbeitsmedizinischen Institute der Universitäten, bei Arbeitnehmerorganisationen und auch im kirchlichen Bereich finden.

Siehe auch: Selbstbestimmtes Lernen („Discretionary Learning“) als Form der Arbeitsorganisation

Europäische Union

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2004 schlossen die europäischen Sozialpartnerorganisationen (Businesseurope, UEAPME, CEEP und EGB) die Sozialpartnervereinbarung psychosozialer Stress am Arbeitsplatz.[84] Es handelt sich dabei um eine freiwillige Vereinbarung und keine verbindliche EU-Richtlinie. Die meisten EU-Staaten führten auf dieser Basis gesetzliche Regelungen zum Schutz vor gesundheitsgefährdendem psychischem Stress am Arbeitsplatz ein und setzten sie den Risiken von Lärm, Licht, Vibration, Toxinen usw. gleich.[63]

Deutschland nahm die Gefährdungsbeurteilung bezüglich psychischer Belastungen erst im Jahr 2013, nachdem die meisten EU-Staaten bereits verpflichtende Regelungen zur Reduktion von psychosozialem Stress am Arbeitsplatz etabliert hatten,[63][85] in das Arbeitsschutzgesetz auf.[86]

  • Bernhard Badura u. a.: Fehlzeiten-Report 1999. Psychische Belastung am Arbeitsplatz: Zahlen, Daten, Fakten aus allen Branchen der Wirtschaft, Springer, 2000, ISBN 978-3-540-66520-5 (Der Report erscheint jährlich. Themen mit Bezug zur psychomentalen Belastung sind auch Work-Life-Balance im Jahr 2003 und Arbeitsplatzunsicherheit im Jahr 2005.)
  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Psychische Belastung und Beanspruchung im Berufsleben. Erkennen – Gestalten., 2002, ISBN 3-88261-431-5
  • Crista Eggerdinger, Marianne Giesert: Impulse für den Erfolg – psychische belastungen bei der Arbeit reduzieren!, 2007, ISBN 978-3-86593-090-3
  • D. Enzmann, D. Kleiber: Helfer-Leiden: Stress und Burnout in psychosozialen Berufen. Heidelberg: Roland Asanger Verlag 1989.
  • Europäische Norm EN ISO 10075-1.: Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastung. Teil 1: Allgemeines und Begriffe: DIN Deutsches Institut für Normung e. V., 2000.
  • Norbert Gulmo: Psychische Belastungen und Bewältigungsmöglichkeiten von Arbeitnehmervertretern - Stress und damit verbundene gesundheitsbeeinträchtigende sowie -fördernde Faktoren bei Betriebsräten und Schwerbehindertenvertretungen in Deutschland, 2008, ISBN 978-3-86618-221-9
  • Rolf Haubl, G. Günter Voß: Psychosoziale Kosten turbulenter Veränderungen – Arbeit und Leben in Organisationen 2008. ISBN 978-3-89958-483-7 (Ergebnisse einer qualitativen Befragung von Supervisoren zum Innenleben von Organisationen in Deutschland im wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Bereich, veröffentlicht in der Reihe Positionen – Beiträge zur Beratung in der Arbeitswelt der Universität Kassel)
  • F. Hauß: Arbeitsbelastung und ihre Thematisierung im Betrieb, Berlin 1983. ISBN 3-593-33161-6
  • A. Krause: Lehrerbelastungsforschung – Erweiterung durch ein handlungspsychologisches Belastungskonzept, in: Zeitschrift für Pädagogik, 49(2), 2003, S. 254–273.
  • Andreas Hillert, Michael Marwitz: Die Burnout Epidemie. Oder brennt die Leistungsgesellschaft aus?, München: Beck 2006. ISBN 3-406-53589-5
  • R. Satzer, M. Geray: Stress – Psyche – Gesundheit, das START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen, Frankfurt am Main 2008, ISBN 978-3-7663-3683-5
  • Martin Seidl: Befindungsbeeinträchtigungen und Beanspruchungen von betrieblichen Interessenvertretern, 1999 München, ISBN 978-3-87988-373-8 (Promotionsschrift, Wien 1998; gut als Einführung für Betriebsräte in das Thema der psychischen Belastung anhand ihrer eigenen Belastungssituation verwendbar)

Deutschland, unterschieden nach Tätigkeit oder Branche

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Einzelnachweise

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  1. Judy Martin: Well-Being Jettisons To Critical Performance Metric In Workplace.
  2. baua.de: Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastungen (Memento vom 20. Dezember 2012 im Internet Archive)
  3. BAG: Beschluss 1 ABR 4/03@1@2Vorlage:Toter Link/juris.bundesarbeitsgericht.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Oktober 2022. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. vom 8. Juni 2004: „Nach § 3 der Bildschirmarbeitsverordnung hat der Arbeitgeber bei dieser Beurteilung bei Bildschirmarbeitsplätzen die Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen insbesondere hinsichtlich einer möglichen Gefährdung des Sehvermögens sowie körperlicher Probleme und psychischer Belastungen zu ermitteln und zu beurteilen.“
  4. Klimmer, F.; Rutenfranz, J.; Rohmert, W. (1979): Investigations on physiological and biochemical indicators for differentiation of mental and emotional strain in psychical efforts. In: Int. Arch Occup Environ Heath 44 (3), S. 149–163. doi:10.1007/BF00381130
  5. Gopher, Daniel; Donchin, Emanuel (1986): WORKLOAD – AN EXAMINATION OF THE CONCEPT. In: Kenneth R. Boff, Lloyd Kaufman und James P. Thomas (Hg.): Handbook of perception and human performance. Volume II - Cognitive Process and Performance. New York: John Wiley ans Sons (A Wiley-Interscience publication), S. 1–49.
  6. Boucsein, Wolfram (1988): Elektrodermale Aktivität. Grundlagen, Methoden und Anwendungen. Berlin, Heidelberg: Springer. doi:10.1007/978-3-662-06968-4ISBN 978-3-662-06969-1
  7. Böckelmann, Irina; Seibt, Reingard (2011): Methoden zur Indikation vorwiegend psychischer Berufsbelastung und Beanspruchung — Möglichkeiten für die betriebliche Praxis. In: Z. Arb. Wiss. 65 (3), S. 205–222. doi:10.1007/BF03373839
  8. Chen, Fang; Zhou, Jianlong; Wang, Yang; Yu, Kun; Arshad, Syed Z.; Khawaji, Ahmad; Conway, Dan (2016): Robust multimodal cognitive load measurement. Cham: Springer (Human-computer interaction series). doi:10.1007/978-3-319-31700-7ISBN 978-3-319-31698-7
  9. Kramer, Arthur F. (1990): Physiological Metrics of Mental Workload: A Review of Recent Progress. Bericht. University of Illinois at Urbana-Champaign, San Diego. ISBN 978-1-003-06944-7
  10. Rau, Renate; Richter, Peter (1995): 24-Stunden-Monitoring zur Prüfung der Reaktivität psychophysiologischer Parameter in Belastungs- und Erholungsphasen. Speichelparameter und kardiovaskuläre Parameter in Feld- und Experimentaluntersuchungen. Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (FB 12.001), Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW.
  11. Ribback, Sven (2005): Psychophysiologische Untersuchung mentaler Beanspruchung in simulierten Mensch-Maschine-Interaktionen. Doctoralthesis. Universität Potsdam. urn:nbn:de:kobv:517-0000833
  12. Schlick, Christopher; Bruder, Ralph; Luczak, Holger (2018): Arbeitswissenschaft. 4. Aufl. 2018. Berlin, Heidelberg: Springer Berlin Heidelberg. doi:10.1007/978-3-662-56037-2ISBN 978-3-662-56036-5
  13. Stanton, Neville; Hedge, Alan; Brookhuis, Karel; Salas, Eduardo; Hendrick, Hal (Hg.) (2005): Handbook of human factors and ergonomics methods. ebrary, Inc. Boca Raton: CRC Press. doi:10.1201/9780203489925ISBN 978-0-429-20571-2
  14. Galley, Niels (1993): Augenbewegungen, Antizipation und Leistung: Auf dem Wege zu einem neuropsychologischen Konzentrationsmodell. In: Jürgen Beckmann, Hanno Strang und Erwin Hahn (Hg.): Aufmerksamkeit und Energetisierung. Facetten von Konzentration und Leistung. Göttingen, Bern, Toronto, Seattle: Hogrefe Verl. für Psychologie, S. 229–245. ISBN 978-3-8017-0421-6
  15. Biswas, Pradipta; Dutt, Varun; Langdon, Pat (2015): Comparing Ocular Parameters for Cognitive Load Measurement in Eye-Gaze-Controlled Interfaces for Automotive and Desktop Computing Environments. In: International Journal of Human-Computer Interaction 32 (1), S. 23–38. DOI: 10.1080/10447318.2015.1084112
  16. Schneider, Marc (2019): Blickbasierte Beanspruchungsmessung : Entwicklung und Evaluation eines Kalibrierungssystems zur individuellen Bewertung der mentalen Beanspruchung in der Mensch-Technik-Interaktion. Dissertation. ISBN 3-7315-0809-5
  17. Brunn, Walter v.; Falk, Ruth; Hedwig; Matthes, Karl (1941): Untersuchungen über die Pupillenreflexe beim Menschen. In: Pflüger, Arch. 244 (5), S. 644–658. doi:10.1007/BF01756035
  18. Kerkau, Florian (2005): Biosignale der Pupille zur Steuerung intelligenter User Interfaces. Untersuchung von Pupillenbewegungen zur Realisierung einer biopsychologischen Computerschnittstelle für die Mensch-Computer-Interaktion. Dissertationsschrift. Freie Universität Berlin, Berlin. Fachbereich Erziehungswissenschaft und Psychologie. URL: http://docplayer.org/3196391-Biosignale-der-pupille-zur-steuerung-intelligenter-user-interfaces.html
  19. Beatty, Jackson; Lucero-Wagoner, Brennis (2000): The pupillary system. In: J. T. Cacioppo, L. G. Tassinary und G. G. Berntson (Hg.): Handbook of psychophysiology: Cambridge University Press, S. 142–162. ISBN 0-521-84471-1
  20. Chen, Siyuan; Epps, Julien (2014): Using Task-Induced Pupil Diameter and Blink Rate to Infer Cognitive Load. In: Human–Computer Interaction 29 (4), S. 390–413. doi:10.1080/07370024.2014.892428
  21. Ponder, Eric; Kennedy, W. P. (1927): ON THE ACT OF BLINKING. In: Exp Physiol 18 (2), S. 89–110. doi:10.1113/expphysiol.1927.sp000433
  22. Stern, John A.; Walrath, Larry C.; Goldstein, Robert (1984): The Endogenous Eyeblink. In: Psychophysiology 21 (1), S. 22–33. DOI: 10.1111/j.1469-8986.1984.tb02312.x
  23. Galley, Niels (1993): Augenbewegungen, Antizipation und Leistung: Auf dem Wege zu einem neuropsychologischen Konzentrationsmodell. In: Jürgen Beckmann, Hanno Strang und Erwin Hahn (Hg.): Aufmerksamkeit und Energetisierung. Facetten von Konzentration und Leistung. Göttingen, Bern, Toronto, Seattle: Hogrefe Verl. für Psychologie, S. 229–245. ISBN 978-3-8017-0421-6
  24. Reßut, Norman; Hoppe Annette (2019): Erfassung von individuellem Beanspruchungserleben bei kognitiven Belastungssituationen mittels Mustererkennung im Lidschlagverhalten. In: Zeitschrift für Arbeitswissenschaft 65 (2019), S. 1–13. doi:10.1007/s41449-019-00165-y. – ISSN 0340-2444
  25. Reßut, Norman (2021): Das Lidschlagverhalten als Indikator psychischer Belastung, Wiesbaden: Springer Vieweg, 2021. doi:10.1007/978-3-658-36052-8ISBN 978-3-658-36051-1
  26. Im Englischen ist der Titel für die Norm „Ergonomic Principles Related To Mental Workload. Zusammengefasst mit dem in der deutschen Fassung verwendeten Begriff der psychischen Belastung ergibt sich daraus der Begriff der psychomentalen Belastung, mit dessen Verwendung eine Assoziation mit psychischer Störung vermieden wird.
  27. Bericht des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen: Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz in Deutschland (Memento vom 13. November 2011 im Internet Archive; PDF; 1,26 MB), Seite 55
  28. Hans Selye: Hormones and Resistance, 1971.
  29. BAuA Glossar, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Stressoren (Memento vom 1. August 2012 im Webarchiv archive.today)
  30. Michael Jost: Psychische Belastungen im Alltag. In: Psychotherapiert. Dr. Michael Jost, 3. April 2018, abgerufen am 9. Mai 2018.
  31. Christian Bourion: La logique emotionnelle, 2. Ausgabe 2001, ISBN 978-2-7472-0236-7 (Emotional Logic and Decision Making: The Interface Between Professional Upheaval and Personal Evolution, 2004, ISBN 978-1-4039-4508-2).
  32. Bundesverband der Betriebskrankenkassen: BKK Gesundheitsreport 2008 (Memento vom 22. Dezember 2008 im Internet Archive)
  33. a b Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber: Position der Arbeitgeber zur Bedeutung psychischer Belastungen bei der Arbeit (Memento vom 31. Januar 2012 im Internet Archive; PDF; 397 kB), ISBN 978-3-938349-05-2.
  34. Michael Kittner: Arbeitsschutzgesetz - Basiskommentar..., 4. Auflage 2007, ISBN 978-3-7663-3788-7.
  35. Das positive Beispiel einer Rahmenbetriebsvereinbarung beschreibt P. Braun: Psychische Belastungen werden bei der Daimler AG jetzt systematisch erhoben, BAUA@1@2Vorlage:Toter Link/www.baua.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven) (PDF) Daten: ND: 061315, SO: Gute Arbeit, CN: ZS0845, IM: 20 (2008), Nr. 4, S. 30–31 (1 Abb.).
  36. Erst über die Einigungsstelle erreichte der Betriebsrat der Sick AG mit Hilfe der Universität Freiburg die Einführung einer Gefährdungsbeurteilung. M. Böhm: Sick AG: Mit ganzheitlicher Gefährdungsbeurteilung gegen immer mehr Arbeitsdruck durchgesetzt, BAUA@1@2Vorlage:Toter Link/www.baua.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven) (PDF) Daten: ND: 059780, SO: Gute Arbeit, CN: ZS0845, IM: 19 (2007) Nr. 5, S. 18–20.
  37. R. Satzer: Zur ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung gehören psychische Belastungen, BAUA@1@2Vorlage:Toter Link/www.baua.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven) (PDF) Daten: ND: 061132, SO: Gute Arbeit CN: ZS0845 IM: 20 (2008) Nr. 3, S. 32–33 (Abb.).
  38. a b aulbremen.de: Entwicklung von Fortbildungsmodulen zur Abschätzung von Risiken am Arbeitsplatz (Memento vom 10. Mai 2008 im Internet Archive)
  39. aulbremen.de: „TRIA“ Projekt, Fragebogenauswertung zum Arbeitsschutz (Memento vom 2. April 2015 im Internet Archive; PDF; 27 kB)
  40. Michael Kittner: Arbeitsschutzgesetz..., S. 18, Abs. 3.
  41. Wissenschaftliches Institut der AOK: Psychische Erkrankungen führen immer häufiger zur Arbeitsunfähigkeit (Memento vom 13. Dezember 2007 im Internet Archive)
  42. Bundestagsdrucksachen: Psychische Belastung im Berufskrankheitengeschehen. In: bundestag.de. Ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 6. März 2022.@1@2Vorlage:Toter Link/suche.bundestag.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)
  43. Diagnosegruppe ICD-10. Üblich ist heute, anstelle des Begriffes der psychischen Erkrankung den Begriff der psychischen Störung zu verwenden.
  44. BDP-Bericht: Tabelle 3, S. 10
  45. Bundestagsdrucksache 16/7704 (PDF; 1,9 MB), Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2006, S. 29, Tabelle 10.
  46. Immer mehr psychische Erkrankungen. www.die-topnews.de, 25. März 2009, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 25. März 2009.@1@2Vorlage:Toter Link/www.die-topnews.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)
  47. a b c BKK Gesundheitsreport 2010: Gesundheit in einer älter werdenden Gesellschaft. (PDF, 5,68 MB) Ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 13. Februar 2011.@1@2Vorlage:Toter Link/www.bkk.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)
  48. Statistischer Bericht von EU, zitiert nach: Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, in: Sozialagenda, Nr. 25, November 2010, ISSN 1682-7805, S. 23–24, siehe S. 24 letzter Abschnitt.
  49. Un quart des salariés français sont dans un "état d'hyperstress" qui met leur santé en danger. In: franceinfo. Abgerufen am 28. November 2017 (französisch).
  50. Observatoire de la santé psychologique au travail. In: stimulus-conseil.com. Abgerufen am 28. November 2017 (französisch).
  51. Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Arbeitsmedizinische Vorsorge (Memento vom 14. Februar 2008 im Webarchiv archive.today)
  52. Die Feststellung des Bundesarbeitsministeriums erfolgte in einer Ankündigung des Referentenentwurfs zur am 24. Dezember 2008 in Kraft getretenen Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Die ArbMedVV ist ein Thema der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Ihr Fokus liegt auf physiologischen Belastungen. Im Bereich der psychomentalen Belastungen bleibt der Gestaltungsspielraum von Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretungen also weitestgehend unberührt.
  53. BDP-Bericht, S. 11 und Leo Nefiodow: Der sechste Kondratieff: Wege zur Produktivität und Vollbeschäftigung im Zeitalter der Information, 2000, S. 136.
  54. BDP-Bericht, S. 49 und Hans Mayer-Daxlanden: Der Einfluß der Fließarbeit auf die Gesundheit des amerikanischen Arbeiters, 1930, Deutsche Krankenkasse, 17, Spalte 551.
  55. Lennart Levi: Würze des Lebens oder Gifthauch des Todes?, 2002, In: magazine, 5 (Stress lass nach! Bewusster Umgang mit Stress), S. 11–13.
  56. Dietrich von der Oelsnitz, Frank Schirmer, Kerstin Wüstner: Die auszehrende Organisation: Leistung und Gesundheit in einer anspruchsvollen Arbeitswelt, Springer-Verlag, 2014, ISBN 978-3-658-05307-9. S. 114–115.
  57. Dietrich von der Oelsnitz, Frank Schirmer, Kerstin Wüstner: Die auszehrende Organisation: Leistung und Gesundheit in einer anspruchsvollen Arbeitswelt, Springer-Verlag, 2014, ISBN 978-3-658-05307-9. S. 117–121.
  58. a b c d Jens Gäbert, Brigitte Maschmann-Schulz: Mitbestimmung im Gesundheitsschutz. 2. Auflage, 2008, ISBN 978-3-7663-3870-9.
  59. BSI, autorisierte Übersetzung Gerd Reinartz / Ludger Pautmeier: OHSAS 18002:2008 - Arbeits- und Gesundheitsschutz-Managementsysteme – Leitfaden für die Implementierung von OHSAS 18001:2007. In: tuev-media.de. Ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 6. März 2022.@1@2Vorlage:Toter Link/www.tuev-media.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)
  60. a b Andrea Fergen, Brigitte Kurzer: Psychische Belastungen beurteilen – aber wie? Eine betriebliche Handlungshilfe für Gefährdungsbeurteilungen, Industriegewerkschaft Metall 2005, Nr. 5706-9249.
  61. a b Christine Doyle: Work and Organizational Psychology. An Introduction with Attitude. Kapitel 4 (S. 111–158): A Study of Stress: Design of Environments and of Work 2003, ISBN 978-0-415-20872-7.
  62. a b fastcompany.com: Worker, Interrupted: The Cost of Task Switching (Memento vom 12. September 2008 im Internet Archive)
  63. a b c bundesaerztekammer.de: VI – 96 Stress am Arbeitsplatz macht krank (Memento vom 22. Dezember 2015 im Internet Archive), Entschließung, 115. Deutscher Ärztetag 2012
  64. a b ver.di Landesbezirk Nord: Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz. In: verdi.de. 3. Oktober 2007, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 6. März 2022.@1@2Vorlage:Toter Link/www.verdi.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)
  65. BAG: Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz@1@2Vorlage:Toter Link/juris.bundesarbeitsgericht.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Oktober 2022. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., 1 ABR 13/03 und 1 ABR 4/03, 8. Juni 2004.
  66. Martin Resch, Andreas Blume: Tausendmal diskutiert und doch ist nichts passiert (zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung), BIT Bochum (Memento des Originals vom 1. Juni 2008 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bit-bochum.de, Computer Fachwissen Nr. 2/2004 (Memento des Originals vom 31. Januar 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bit-bochum.de und 3/2004 (Memento des Originals vom 31. Januar 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bit-bochum.de (Der Artikel berücksichtigte noch nicht das über die dort dargestellte Rechtsposition sogar hinausgehenden Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 8. Juni 2004, demzufolge Gefährdungsbeurteilungen auch ohne Vorliegen konkreter Gefährdungen psychomentaler Belastungen zu erstellen sind.)
  67. Beeinflussung der Beobachtung: Verringerung der wahrgenommenen „Dissonanz“ zwischen Wunsch und Wirklichkeit durch Beeinflussung der Wahrnehmung.
  68. „Human Capital als Business Partner“, gefunden in einer Beschreibung der Ziele des Goinger Kreises, einer Vereinigung von Personalfachleuten verschiedener deutscher Unternehmen.
  69. a b Andreas Zielcke: Der neue Doppelgänger. Die Wandlung des Arbeitnehmers zum Unternehmer – Eine zeitgemäße Physiognomie. In: FAZ, 20. Juli 1996, Bilder und Zeiten.
  70. BDP-Bericht: S. 10.
  71. Arbeitsschutzgesetz, § 4
  72. Rolf Satzer, Max Geray: Stress – Psyche – Gesundheit. Das START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen, 2008 (2. Auflage), ISBN 978-3-7663-3683-5
  73. inqa.de: Handlungshilfe "Unterweisung" (Memento vom 28. Dezember 2010 im Internet Archive)
  74. Präsentation von Ina Krietsch und Thomas Langhoff, Prospektiv GmbH, Dortmund; für BAuA/GRAziL (PDF; 542 kB).
  75. blog.psybel.de » Blog Archive » Wollen Sie zum Befragungsinstrument “PsyBel”?.
  76. a b Bayerischer Rundfunk, B5 am Sonntag: Gesundheitsmagazin vom 14. Dezember 2008@1@2Vorlage:Toter Link/gffstream-2.vo.llnwd.net (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven), darin im Podcast ab Minute 10 der Beitrag: Warnsignale – Seelische Gesundheit am Arbeitsplatz als Berichterstattung über die Veranstaltung Seelische Gesundheit am Arbeitsplatz – Gefährdungen und Warnsignale zwischen Burn-out und Depression (Memento vom 25. Mai 2009 im Internet Archive) mit dem Referenten Peter Angerer (Institut und Poliklinik für Arbeits- und Umweltmedizin der LMU München).
  77. Initiative Neue Qualität der Arbeit: Gute Mitarbeiterführung. Psychische Fehlbelastung vermeiden. (PDF) In: rkw.de. Ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 6. März 2022.@1@2Vorlage:Toter Link/www.rkw.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven) INQA-Bericht Nr. 10, 2008, ISBN 3-86509-434-1.
  78. Siehe z. B. Arbeitsschutz mit hoher Priorität, Arbeitsschutzsymposium, Gewerkschaft der Polizei, 10. April 2008.
  79. Hans-Peter Unger, Carola Kleinschmidt: Bevor der Job krank macht: Wie uns die heutige Arbeitswelt in die seelische Erschöpfung treibt – und was man dagegen tun kann, 2007, ISBN 978-3-466-30733-3.
  80. Thorwald Dethlefsen: Schicksal als Chance, 9. Auflage, 1979/1998, ISBN 978-3-442-16115-7. „[Der Mensch] hat sich zu bemühen, eine möglichst nützliche Zelle zu sein, so wie er es von seinen Körperzellen erwartet, damit er nicht zum Krebsgeschwür dieser Welt wird. Verlässt er dennoch die Ordnung mutwillig, um seine missverstandene Freiheit auszukosten, so sollte er sich nicht wundern, wenn er eliminiert wird.“ (S. 41) und „Eine der häufigsten Formen in der heutigen Zeit, Macht auszuüben, ist die Krankheit. Krankheit garantiert in unserer Zeit dem einzelnen einen kritiklosen Freiraum für seine unbewußten Machtansprüche.“ (S. 233).
  81. Deutsche Angestellten Krankenkasse: Gesundheitsreport 2009 (Memento vom 26. Juni 2011 im Internet Archive), Schwerpunktthema Doping am Arbeitsplatz.
  82. Süddeutsche Zeitung: Doping im Job – „Pillen zu schlucken, ist nichts Besonderes mehr“ (Memento vom 15. Februar 2009 im Internet Archive)
  83. B5-Podcast ab Minute 13.
  84. Vereinbarung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern hilft bei der Bewältigung von Stress am Arbeitsplatz, ec.europa.eu, 24/02/2011.
  85. dgppn.de: Schutz der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz systematisch verankern (Memento vom 2. Juli 2015 im Internet Archive)
  86. dgppn.de: Psychosoziale Risiken bei der Arbeit: Gefahren erkennen und Schutz verstärken (Memento vom 4. September 2014 im Internet Archive; PDF; 563 KB)