Benutzer:A2r4e1/Baustelle-Studiengebühr

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Hier hab ich erstmal die vom 12:01, 24. Jan. 2007 abgespeichert. Bitte beachtet auch die Diskussionseite dieser Baustelle bzw. den aktuellen Artikel Studiengebühr. Ihr könnt hier gerne Änderungen vornehmen, teilweise wird es aber schwer aufgrund der Unterschiede zwischen aktueller Version und der Baustelle hier, diese dann in den Artikel zu übertragen.

To Do List:

  • Weblinks ab "Aktuelle verfassungsrechtliche Diskussion in Hessen" aus dem Fließtext enfernen
  • Abschnitte über Bundesländer kürzen bzw. überarbeiten (Mecklenburg-Vorpommern erweitern...)
  • Quellen suchen zum Gesellschaftlichen, Sozialen Aspekt von Studiengebühren (siehe weitere Baustelle)
  • entsprechende neutrale Abschnitte Fromulieren (siehe weitere Baustelle)
  • Unterschied zwischen öffentlicher Bezeichnung Studiengebühren und rechtlicher Bezeichnung Studienbeiträge deutlicher machen, eventuell die entsprechenden Artikel unter Studienbeitrag zusammenlegen, klarer trennen zwischen Studienbeitrag(-gebühr) und andere Beiträgen(Verwaltungsgebühr, Semesterticket, Beitrag zur Studierendenschaft, Beitrag Studentenwerk...)


Weitere Vorschläge? Möchte jemand mitmachen?




Studiengebühren (steuerrechtlich richtig: Studienbeiträge) sind Gebühren, die Studierenden regelmäßig entrichten müssen, um am Studium teilnehmen zu dürfen. Während an öffentlichen Hochschulen Studiengebühren nicht selbstverständlich sind, muss das Studium an privatwirtschaftlichen Hochschulen im Allgemeinen bezahlt werden.

Begriffliche Voraussetzungen

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Der Sinn des Begriffs Studiengebühr setzt eine bestimmte Definition des Studiums voraus: Eine Gebühr wird stets für eine in Anspruch genommene fremde Leistung bezahlt. Im Gegensatz dazu sind die Studienbeiträge nicht an eine tatsächliche Nutzung gebunden, sondern eröffnen den Zahlenden die Möglichkeit der Nutzung. Mit dem Studienbeitrag beteiligen sich Studierende an den Kosten ihres Studiums, die der Allgemeinheit entstehen. Diesen Kosten steht der beiderseitige Nutzen gegenüber: Angelehnt an das marktwirtschaftliche Modell des Humankapitals wird das Studieren als Investition begriffen, für die dann auch ein Gegenwert entlohnt werden muss. Dabei spielt die vom Studierenden geleistete Arbeit keine maßgebliche Rolle. Stellt man dagegen diese Arbeit in Rechnung (wie beispielsweise in Skandinavien[1]), sei es anteilig an der Herausbildung einer zukünftigen Arbeitskraft, sei es als notwendige Bedingung für eine funktionierende Hochschule, muss davon ausgegangen werden, dass ein Studium keine Gebühr, sondern einen Lohn bedingt, der für die geleistete Arbeit einen angemessenen Gegenwert darstellt. Einen solchen Ansatz verfolgte die Gewährung des Grundstipendiums, welches in der DDR allen Studierenden gewährt wurde.

Wenn von Studiengebühr gesprochen wird, sollten diese begrifflichen Voraussetzungen immer mitgedacht werden. Studiengebühren und Studienbeiträge sind darüber hinaus in Analogie zu betrachten zu anderen öffentlichen Angeboten wie Kindertagesstätten, für deren Nutzung ebenfalls Abgaben erhoben werden.

Nicht vom Begriff Studiengebühr(en) sind andere Beträge erfasst, die bei der Rückmeldung regelmäßig erhoben werden, so die Sozialbeiträge für die Studierendenschaft oder das Studierendenwerk. Außerdem erheben aufgrund Landesgesetz oder eigener Satzungen die Hochschulen Gebühren, die in ihre Höhe und Wirkung den Studiengebühren gleichen können, so für Prüfungen, die Bewerbung an den Hochschulen, Auswahlverfahren, Benutzung von Einrichtungen, Exkursionen oder für den Sachmittelverbrauch bei Praktika.

Da die Ansicht darüber variiert, wofür und unter welchen Umständen Studiengebühren angemessen sind, gibt es auch verschiedene Modelle für ihren Einsatz. Beispielsweise wird die Gebühr teilweise erst ab einer gewissen Studiendauer (beispielsweise sog. Langzeitstudiengebühren oder Studienkonto) oder fehlendem Studienerfolg erhoben.[2]

Um den oft nicht in ausreichendem Maß zahlungsfähigen Studierenden die Entrichtung der Gebühr zu ermöglichen, sehen viele Modelle eine nachgelagerte Finanzierung vor, so dass sie die Gebühren erst über Kreditmöglichkeiten nachträglich entrichten müssen, sobald sie nach Studienende erstmalig eine gewisse Gehaltsgrenze überschreiten.

Manche europäischen Politiker favorisieren nachlaufende (nachgelagerte) Studiengebühren. In Australien wurde ein solches Modell 1989 unter dem Namen Higher Education Contribution Scheme (HECS) eingeführt. Die Studenten erhalten ein zinsloses Darlehen und zahlen die Gebühren erst dann zurück, wenn sie ein Mindesteinkommen erreicht haben (in Australien ab 12.400 Euro Brutto-Jahreseinkommen). Andere favorisieren ein Modell, bei dem alle Studenten Gebühren entrichten, einige jedoch über BAföG bis zu 100 Prozent erstattet bekommen.

Insgesamt haben alle Ansätze grundsätzlich gemeinsam, dass sie entweder eine Mehrbelastung des Studierenden oder seine Verschuldung in Kauf nehmen.

„Landeskinderregelung“

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Als Alternative zu allgemeinen Studiengebühren wird unter anderem die Erhebung von Gebühren nur für Studierende aus anderen Bundesländern gesehen, insbesondere um den Landeskindern ein gebührenfreies Studium zu eröffnen und zugleich einen Zustrom aus benachbarten Gebührenländern zu regulieren. In Bremen stieß dies indes zuletzt auf aktuelle rechtliche Bedenken, so jedenfalls nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bremen über die dortige "Landeskinderregelung".

Studiengebühren in Deutschland

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Einen wirklich kostenlosen Zugang zu universitärer Bildung gab und gibt es in der Bundesrepublik Deutschland auch bisher nicht; Studiengebühren im weiteren Sinne existieren nämlich in Form der relativ moderaten Semestereinschreibgebühren schon lange, nur heißen diese Gebühren eben nicht Studiengebühren. Das (Bundes-)Hochschulrahmengesetz (HRG) schloss bisher allgemeine Studiengebühren aus. Gegen dieses im Jahr 2002 novellierte Gesetz klagten die unionsgeführten Bundesländer Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Saarland, die Freie und Hansestadt Hamburg sowie die Freistaaten Bayern und Sachsen, die darin einen unzulässigen Eingriff des Bundes in die Gesetzgebungskompetenz der Länder im Kultusbereich sahen. Das Bundesverfassungsgericht gab diesen Ländern am 26. Januar 2005 Recht.

Laut eines Interviews des Hamburger Wissenschaftssenators Jörg Dräger im Magazin „Focus-online“ vom 1. August 2004 müssten Studenten mit 1.000 Euro im Jahr rechnen, wenn das bundesweite Finanzierungsmodell der CDU/CSU-regierten Bundesländer zur Anwendung kommt, das er in Absprache ausarbeitete. Wirtschaftsverbände forderten 2.500 Euro Studiengebühren pro Jahr.

Baden-Württemberg

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Am 15. Dezember 2005 wurde vom Landtag verabschiedet, dass Baden-Württemberg zum Sommersemester 2007 allgemeine Studiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester für alle Studierende im Land einführen wird. Damit ist Baden-Württemberg das erste Bundesland, das die konkrete Einführung von Studiengebühren im Kabinett beschlossen hat. Zur Finanzierung der Studiengebühren sollen Studierende Anspruch auf einen verzinsten Kredit bei der landeseigenen L-Bank haben, für dessen Ausfallrisiko die Hochschulen haften sollen. Zuvor mussten nur Studenten, welche die Regelstudienzeit um mehr als vier Semester überschritten eine solche Gebühr entrichten.

Bayern wollte ursprünglich zum Wintersemester 2005/2006 die Studiengebühren einführen. Inzwischen wurde der Termin auf das Sommersemester 2007 verschoben. Durch die Änderung des bayerischen Hochschulgesetzes zum 01.01.2007 muss ab dem Sommersemester 2007 an Universitäten und Kunsthochschulen ein Studienbeitrag im Rahmen zwischen 300 und 500 Euro und an Fachhochschulen zwischen 100 und 500 Euro eingezogen werden [3]. Faktisch sieht es jedoch so aus, dass jede Universität den Höchstrahmen von 500 Euro ausschöpfen wird, lediglich die LMU fordert im Sommersemester 2007 und im Wintersemester 2007/2008 einen Beitrag in Höhe von 300 Euro, die Universität Bamberg fordert im Sommersemester 2007 ebenfalls 300 Euro, danach steigt die Gebühr an beiden Universitäten auf 500 Euro [4]. An den meisten Fachhochschulen wird mittel- bis langfristig eine Studiengebühr in Höhe von 400 bis 500 Euro eingezogen [5]. An der Akademie der Bildenden Künste München und der HFF beträgt die Höhe der Studienbeiträge 300 Euro [6]. Der Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 50 Euro und der Studentenwerksbeitrag in Höhe von derzeit 35 Euro muss zusätzlich entrichtet werden, so dass für ein großteil der Studierenden ein Beitrag in Höhe von 585 Euro anfällt.[7] [8]

Eine Sonderrolle in Bezug auf Studiengebühren nimmt das Bundesland Hessen ein. Die hessische Landesverfassung schreibt in Artikel 59 fest: „In allen öffentlichen Grund-, Mittel- und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich....Es kann anordnen, daß ein angemessenes Schulgeld zu zahlen ist, wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder der sonst Unterhaltspflichtigen es gestattet.“. Die Wiesbadener Landesregierung hatte sich aus diesem Grund auch nicht der Klage gegen das Studiengebührenverbot angeschlossen. Der besagte Artikel geht noch auf die Anfangszeit der Bundesrepublik zurück. Man wollte seinerzeit Bildung für alle ermöglichen, um den Geist der NS-Zeit zu vertreiben. Besonders aktiv gegen Studiengebühren setzte sich der spätere Justizminister Karl-Heinz Koch ein (Vater von Hessens Ministerpräsident Roland Koch), der als Jura-Student im Jahre 1949 die Abschaffung von Unterrichtsgeldern durchfocht. Weil damals alle Studenten zahlen mussten, klagte er mit anderen und berief sich auf Artikel 59 der hessischen Verfassung. Der Staatsgerichtshof schloss daraufhin die Möglichkeit von Aufnahmegebühren aus. Dabei blieb es dann auch bis zum Ende des Jahrhunderts. 2003 wurden doch Studiengebühren eingeführt, zunächst in Form einer „Verwaltungsgebühr“ von 50 Euro, die zusätzlich zu der Hochschulgebühr pro Semester geleistet werden muss. Diese Gebühr ist von den Hochschulen einzuziehen und an das Land weiterzureichen. Außerdem wurden in Hessen über das StuGuG Gebühren eingeführt, die von Langzeitstudenten (1 1/2-fache Regelstudienzeit) und Absolventen von Zweitstudiengängen abzutreten sind.

In Hessen sind trotz monatelanger Proteste von Studierenden und verfassungsrechtlicher Bedenken am 5. Oktober 2006 vom hessischen Landtag allgemeine Studiengebühren ab dem Wintersemester 2007/2008 beschlossen worden. Das Gesetz wurde mit den Stimmen der CDU bei Enthaltung der FDP und Ablehnung durch SPD und Grünen verabschiedet. Es sind allerdings weiterhin Klagen gegen das Gesetz anhängig und auch im Wintersemester 2006/07 gab es Protestaktionen von Studierenden. Das Gesetz geht auf den hessischen Wissenschaftsminister Udo Corts zurück. Danach sollen ab Herbst 2007 (so der entsprechende Gesetzentwurf HStuBeiG) in Hessen Gebühren für das Studium erhoben werden. Für das Erststudium soll diese neue öffentliche Abgabe 500 Euro pro Semester betragen. Genannt werden diese in Hessen „Studienbeiträge“. Die Hochschulen können demnach die Gebühren auf 1.500 Euro pro Semester in folgenden Fällen erhöhen:

  • absolviert die Studentin / der Student ein Zweitstudium
  • bei Dissertation
  • für sog. „Promotionsstudiengänge“ nach § 31, Abs. 6 HHG
  • für konsekutive Masterstudiengänge ab Aufnahme des Studiums im Wintersemester 2010/11

Den Betroffenen sollen Studienkredite in Höhe der Studiengebühren zur Verfügung gestellt werden, welche erst nach Beendigung des Studiums und bei entsprechender Berufstätigkeit zurückgezahlt werden müssen. Die maximale Verzinsung liegt bei ca. 7,5 %. Es sind auch Befreiungen für die Studienbeiträge vorgesehen, u. a. bei sehr guten Leistungen, Krankheiten etc.

Die Studierendenschaft der hessischen Hochschulen reagierte erneut mit heftigen Protesten auf die Planungen der Landesregierung. Im Sommersemester 2006 wurden häufig Autobahnen oder Schienen blockiert (wobei es in wenigstens einem Fall zu Verletzungen von Studierenden kam), Demonstrationen durch die Innenstädte durchgeführt und sogar Rektorate und Verwaltungsgebäude der Universitäten besetzt, so etwa an der Philipps-Universität Marburg. Die Medien sprechen von den heftigsten Studierendenprotesten seit über 15 Jahren. An allen Hochschulstandorten finden im Wintersemester 2006/07 weiterhin verschiedene Protestaktionen statt, wobei die Intensität der Proteste und die Beteiligung der Studierenden allerdings abnimmt. Die Landes AStenkonferenz (Zusammenschluss aller Studierendenausschüsse Hessens) hat angekündigt, die Proteste fortzusetzen, bis die Landesregierung die Pläne zur Einführung von allgemeinen Studiengebühren verworfen hat.

Der einschlägige Gesetzentwurf der CDU-Fraktion wurde neben einem in der Entgeltkonzeption ähnlichen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion in den Landtag eingebracht. Am 4. September 2006 wurden im Rahmen einer Öffentlichen Anhörung verschiedenste weitere Facetten des Themas auf der Grundlage von über einhundert schriftlichen Stellungnahmen beteiligter Sachverständiger, Institutionen und Interessenvertretungen beleuchtet.

Aktuelle verfassungsrechtliche Diskussion in Hessen
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Der Staatsrechtler Christian Graf von Pestalozza (Freie Universität Berlin) wurde von der hessischen Regierung 2005 beauftragt, die Zulässigkeit von Studiengebühren nach der hessischen Verfassung zu bestätigen. Pestalozza versteht in seinem im April 2006 durch das Wissenschaftsministerium veröffentlichten Gutachten Studiengebühren als Fall eines von der Landesverfassung bei entsprechender wirtschaftliche Tragbarkeit zugelassenes Schulgeldes. Somit seien sie gemäß der hessischen Verfassung zulässig und ständen nicht im Gegensatz zum Unentgeltlichkeitsgebot der Verfassung. Entscheidend sei ferner, dass es auf die wirtschaftliche Lage der Abgabepflichtigen im Studienzeitraum insoweit nicht unbedingt ankomme, es genüge vielmehr ein Anknüpfen auf eine später entstehende Leistungsfähigkeit, was einem Nachlagerungsmodell entspricht. Studiengebühren seien sogar geboten, die Höhe könne durch die Universitäten weitgehend frei bestimmt werden, solange es nicht zur Querfinanzierung fremder Fächer komme.

Die Gegenauffassung begründet der Staatsrechtler Arndt Schmehl (Universitäten Gießen und Hamburg) in der FAZ-Rhein-Main-Zeitung vom 18. Oktober 2005, S. 52, und auf der Basis eines Vortrags vom Januar 2006 in einem (hier zusammengefassten) Aufsatz in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht 8/2006 vom 15. 8., S. 883 ff.: Demnach seien Studienentgelte auch in Hessen nicht grundsätzlich unzulässig, jedoch allgemeine, also von jedem zu erhebende Studiengebühren oder Studienbeiträge im Ergebnis nicht von Art. 59 der Verfassung des Landes Hessen gedeckt, der einen Unentgeltlichkeitsgrundsatz für alle mit einer Heranziehungsmöglichkeit nur für die wirtschaftlich hinreichend Leistungsfähigen verbinde. Auch eine etwaige soziale Abfederung durch Darlehensgewährungen ändere daran nichts, vielmehr müsse der nicht hinreichend leistungsfähige Teil der studierenden Hessen entgeltfrei bleiben, schrieb Schmehl ferner in der Gießener Universitätszeitung uniforum vom 3. Juli 2006, S. 5. Der Staatsrechtler Joachim Wieland (Universität Frankfurt a. M.) vertrat am 12. Juli 2006 in einem FR-Interview ebenfalls diese Position.

Diese Auffassung behielten Schmehl und Wieland auch am 4. September 2006 im Rahmen der Öffentlichen Anhörung des Hessischen Landtages zum Gesetzentwurf der CDU-Fraktion sowie zum Gesetzentwurf der FDP-Fraktion bei. Diese Entwürfe sehen jeweils die Einführung allgemeiner Studienentgelte in Verbindung mit einem Anspruch auf ein verzinsliches Darlehen vor.

Demgegenüber äußerten sich bei der Anhörung als weitere Verfassungsrechtsexperten insbesondere Ferdinand Kirchhof (Universität Tübingen) und Rudolf Steinberg (Universität Frankfurt, zugleich deren Präsident der Universität) zugunsten der grundsätzlichen Verfassungsmäßigkeit der Entwürfe, ebenso auch Christian Pestalozza, der aber seine im oben genannten Gutachten entwickelte Position unter anderem dahin näher erläuterte, dass zwar das Nachlagerungsmodell verfassungskonform sei, aber eine Verzinslichkeit des Darlehens nicht in Betracht komme.

Die regierende CDU versuchte vor Gestzesbeschluss mit Nachbesserungen die Proteste und Opposition zufriedenzustellen. Nichtsdestotrotz hat die oppositionelle SPD nach der Anhörung eine Verfassungsklage beim Staatsgerichtshof des Landes Hessen erhoben und die Eile des Gesetzgebungsverfahrens kritisiert. Vor diesem sozialpoltischen und verfassungsrechtlichen Hintergrund hat die SPD Kandidatin für die Ministerpräsidentenwahl 2008 Andrea Ypsilanti offiziell angekündigt, im Falle eines Wahlsiegs werde die SPD die Studiengebühren in Hessen noch binnen der ersten hundert Regierungstage rückgängig machen.

In Hamburg wurden im Sommersemester 2004 erstmals 500 Euro Studiengebühren für Studenten erhoben, die nicht in der Region Hamburg (Stadt plus umgebende Landkreise) wohnen oder welche die Regelstudienzeit deutlich überschritten haben. Ähnliche Pläne verfolgen die SPD-geführten Länder Bremen und Rheinland-Pfalz. Die Erhebung der Studiengebühr für Studierende, die außerhalb der Region wohnen, wurde im Frühjahr 2005 nach einer Klage vorübergehend ausgesetzt.

Wissenschaftssenator Jörg Dräger ist einer der vehementesten Befürworter der Studiengebühren für alle. Die Einführung der allgemeinen Gebühr wurde - von zahlreichen Protesten begleitet - mit dem Gesetz zur Einführung von Studiengebühren („Studienfinanzierungsgesetz“)am 28. Juni 2006 mit den Stimmen der CDU-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft beschlossen und dann um 1 Jahr verzögert im Sommersemester 2007 eingeführt. Sie beträgt zunächst 500 Euro pro Semester.

In Niedersachsen sind Langzeitstudiengebühren schon eingeführt. Zahlen muss jede(r) Student(in), die die Regelstudienzeit um vier oder mehr Semester überschreitet. In Zukunft werden diese Gebühren sogar noch erhöht – auf 600 bis 800 Euro je nach Gesamtzahl von Hochschulsemestern.

Am 9. Dezember 2005 hat der Landtag im Rahmen des Haushaltbegleitgesetzes die Einführung von Studienbeiträgen ab dem ersten Semester beschlossen. Der Beitrag muss von Erstsemestern ab dem WS 2006/07 gezahlt werden, von allen anderen Studierenden ab dem SoSe 2007 (Ausnahmen gibt es für Eltern minderjähriger Kinder).[9] Der Studienbeitrag liegt wie bei den anderen unionsgeführten Bundesländern vorerst bei 500 Euro. Hinzu kommt weiterhin der „Verwaltungskostenbeitrag“ in Höhe von 75 Euro pro Semester. Eine Analyse des Modells in Niedersachsen vom FiBSist hier zu finden: [PDF]

Nordrhein-Westfalen

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In Nordrhein-Westfalen wurden mit dem Studienkonten- und -finanzierungsgesetz (StKFG) ab dem Sommersemester 2004 Studienkonten eingerichtet, die zu einer Studiengebühr von 650 Euro nach Überschreiten der 1,5-fachen Regelstudienzeit und für Zweitstudien führen. Das Studienkontenmodell endet dann mit Erhebung der allgemeinen Studiengebühren. Die einzelnen Regelungen des StKFG können bspw. beim AStA der RWTH Aachen nachgelesen werden PDF.

Das Land NRW führt 2006 das Gesetz zur Sicherung der Finanzierungsgerechtigkeit im Hochschulwesen (Hochschulfinanzierungsgerechtigkeitsgesetz – HFGG) ein, wodurch das StKFG aufgehoben und vom Gesetz zur Erhebung von Studienbeiträgen und Hochschulabgaben (Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz – StBAG) abgelöst wird. Hiermit sollen die Hochschulen erstmals zum Wintersemester 2006/2007 für Erstsemester und zum Sommersemester 2007 für alle Studierenden Gebühren (Derzeit: bis zu 500 Euro pro Semester, für Studierende, die weder Bildungsinländer noch Bürger der Schweiz oder eines Mitgliedes des EWR sind, können zudem erhöhte Sondergebühren, sogenannte Betreuungsentgelte, erhoben werden) erheben können. Die Studiengebühren verbleiben komplett bei den Hochschulen. Sie müssen aber einen Teil in einen Ausfallfonds einzahlen, falls jemand Studiengebühren nicht zahlt.

Das Ob und die Höhe ist bei einer Höchstgrenze von derzeit 500 Euro pro Semester den Hochschulen freigestellt. Einige Hochschulen wie etwa die Universität Münster (Beschluss des Senats vom 26.10.06) werden daher auch in Zukunft keine Studiengebühren einführen. Eine Anhebung der Höchstgrenze ist möglich. Ein Gremium kann bei schlechter Ausbildung Maßnahmen empfehlen, um die Lehre zu verbessern. Mindestens die Hälfte dieses Gremiums sind Studierende. Die Darlehenslast aus BAföG, Studiengebühren und aufgelaufenen Zinsen ist auf 10.000 Euro zum Ende des Studiums begrenzt. Eine Erlassung der Studiengebühren für sehr gute Studierende ist möglich. Auch die Förderung durch Stipendien für hervorragende Schüler und Studierende ist vorgesehen.

Die Studiengebühren an den staatlichen Hochschulen in Sachsen sind im Verwaltungskostengesetz und nachrangig in der Sächsischen Hochschulgebührenordnung geregelt. Dabei werden für

  1. weiterbildende Studien
  2. das Fernstudium und
  3. Zweitstudien nach Überschreiten der Regelstudienzeit des Erststudiums

Benutzungsgebühren erhoben. Besonders interessant ist hierbei, dass die Studiengebühren hier zwar für den Studenten verbindlich sind, nicht aber für den Freistaat Sachsen. Vielmehr werden beispielsweise für die „Teilnahme an postgradualen Zusatz-, Ergänzungs- und Aufbaustudien nach SächsHG. § 22.(1).3“ die Benutzungsgebühren im Bereich 40 – 1.500 Euro/Semester erhoben. Hier besteht also sehr deutlicher „Ermessensspielraum“, der auch das Potential hat, einzelne unliebsame Studenten mit höheren Gebühren zu belegen. Nach der Rechtskonstruktion muss er im Vorhinein nicht einmal exakt über die Höhe „seiner“ individuellen Studiengebühr informiert sein, denn „Die Benutzungsgebühr entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistung.“. Ist diese schon „in Anspruch genommen“, dann steht die Studiengebühr vielleicht dem Grunde, aber jedenfalls nicht der Höhe nach fest. Allerdings sind die Hochschulen verpflichtet, über die Grundlagen der Gebührenbestimmung Aufzeichnungen zu führen. Wegen dieser Unspezifiziertheit könnte diese Rechtsverordnung daher in Teilen oder vollständig nichtig sein.

Eine weitere Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung in Sachsen stellt das Verwaltungskostengesetz dar, welches vorbehaltlich abweichender gesetzlicher Regelungen in § 27 Abs. 5 normiert, dass für den Besuch von Schulen und Hochschulen keine Benutzungsgebühren erhoben werden.

Im unionsgeführten Saarland hat es das zuständige Kultusministerium der Universität selbst überlassen, ob sie Studiengebühren erhebt. Laut dem AStA des Saarlandes könne diese Regelung aber ad absurdum geführt werden, weil die Universität nicht genug Finanzmittel von der Landesregierung erhält. Bis Ende 2005 hatte die Universitätspräsidentin Wintermantel eine gebührenfreie Saar-Uni vorgesehen, nun ist die Einführung von Studiengebühren ab WS2007/08 geplant, jedes Semester soll 500 Euro kosten, die ersten beiden Semester jedoch nur 300 Euro.

Mecklenburg-Vorpommern

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In Mecklenburg-Vorpommern wurde ein gebührenfreies Erststudium beschlossen. Infolgedessen, schloss sich dem auch Schleswig-Holstein an.

Übersicht über Gebührenfreiheit und Gebühren in den deutschen Bundesländern

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Folgende Tabelle stellt die Gebührenfreiheit und Studiengebühren in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland in Euro pro Semester dar. Es zeigt sich, dass einige Bundesländer Studiengebühren für das Erststudium erheben. Es zeigt sich ferner, dass einige Länder Gebühren für das Zweitstudium erheben. Ca. zwei Drittel der Länder erheben Gebühren für Langzeitstudierende, also Studierende, die länger als die Regelstudienzeit studieren plus eine Toleranz von zwei, drei Semestern. Verwaltungsbeiträge sind in jeden zweiten Land üblich von ca. 50 Euro pro Semester. Faktisch kommen für den Studierenden noch Beiträge für ein Semesterticket des regionalen Verkehrsverbundes hinzu. Der Erwerb dieses Tickets ist häufig obligatorisch für die Immatrikulation bzw. Rückmeldung und kann nur in Härtefällen umgangen werden. Dabei fallen noch einmal je nach Verkehrsverbund 80 bis 250 Euro pro Semester an.

Für jedes Land gibt es einige Beispiele an Qualitätsverbesserungen ohne Gebühren von Studierenden, indem die Universitäten bei bestehendem Budget vom Staat ihre Qualität steigern, indem sie sich nach einem Qualitätsmanagement-Modell zertifizieren lassen.

Land Erststudium Zweitstudium Rückmeldebeitrag Langzeitstudierende Anzahl der Fakultäten im Land,
die sich nach EFQM auditieren
und ihre Qualität durch
Auditpunkte nachweisen bzw. steigern.
Baden-Württemberg 500 € ab SS 07 ersetzt Langzeitstudiengebühren Null 40 511 1
Bayern 300-500 € an Unis/Kunsthochschulen 100-500 € an Fachhochschulen ab SS 07 500 50 500 2
Berlin Null Null 50 Null 3
Brandenburg Null Null 51 Null 1
Bremen 500 € für Studierende mit Erstwohnsitz außerhalb Bremens Null 50 500 € ab 14. Semester Null
Hamburg 500 € ab SS 07 Null 50 500 € ab 4. Semester über Regelstudienzeit 1
Hessen Geplant: 500 € je Semester 500 € je Semester bis 900 € für Zweit- und Masterstudiengänge sowie Studierende aus einem nicht EU-Land 50 500 – 900 € gestaffelt nach Überschreitung ab 4. Semester über Regelstudienzeit 0
Mecklenburg-Vorpommern Null Null 75 Null 1
Niedersachsen 500 € ab SS 07 Null 75 600 – 800 € ab 4. Semester über Regelstudienzeit 2
Nordrhein-Westfalen je nach Hochschule zwischen Null und 500 Null Null Null 1
Rheinland-Pfalz Null Null Null 650 € Ab 1,75-facher Regelstudienzeit 2
Saarland 500 Null Null 500 1
Sachsen-Anhalt Null Null Null 500 € ab 4. Semester über Regelstudienzeit 1
Sachsen Null 307 Null 307 € ab 4. Semester über Regelstudienzeit Null
Schleswig-Holstein Null Null abhängig von der Universität Null 1
Thüringen Null Null Null 500 € ab 4. Semester über Regelstudienzeit 1

[10] [11] [2]


Studiengebühren in anderen Ländern

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Studiengebühren in Österreich

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In Österreich wurden 2001 Studiengebühren (Studienbeiträge) eingeführt. Die Studiengebühren sind einmal pro Semester zu entrichten und haben eine Höhe von 363,36 Euro pro Semester für Österreicher und EWR-Staatsangehörige. Staatsangehörige anderer Staaten zahlen 726,72 Euro pro Semester.

Darin nicht inkludiert sind 15 Euro für die Pflichtmitgliedschaft in der ÖH (Österreichische HochschülerInnenschaft) sowie 0,36 Euro für die Unfallversicherung. Keine Studiengebühren zahlen beurlaubte Studierende; eine Beurlaubung ist jetzt aber nur mehr in wenigen Fällen möglich. Studierende aus Entwicklungsländern erhalten die geleisteten Studiengebühren rückerstattet.

Mit Inkrafttreten des Universitätsgesetzes 2002 per 1. Januar 2004 fließen die Studiengebühren direkt den Budgets der Universitäten zu (zuvor dem allgemeinen Bundesbudget). Ihre Finanzsituation hat sich aber wegen zuvor durchgeführter Kürzungen insgesamt nicht verbessert.

Sozial verträglicher sollen die Beiträge in Österreich durch staatliche Unterstützung werden: Die Empfänger der dem Bafög vergleichbaren Studienbeihilfe bekommen seitdem auch die Gebühren vom Staat bezahlt. Der Gebührenzuschuss muss – ebenso wie die Studienbeihilfe – später nicht zurückgezahlt werden( vgl. auch das Interview mit Prof. Nagel bei 3Sat sowie einem Text der Österreichischen HochschülerInnenschaft). Zudem konnte ein zentrales Versprechen, die Verbesserung der Situation der Studierenden, laut einem Spiegel-Artikel nicht eingelöst werden. Der Artikel "Studieren ohne Klopapier" macht auf die Missstände an den Hochschulen Österreichs aufmerksam.

Während des Wahlkampfes 2006 hat die SPÖ versprochen, Studiengebühren im Falle eines Wahlsieges abzuschaffen. Zurzeit wird an einem Modell gearbeitet, dass man sich die Studiengebühren in Form von Dienst an der Gesellschaft (Nachhilfe, Altenpflege,...) verdienen kann. Dazu muss man als Student 60 Stunden pro Semester ableisten, wenn man keine Gebühren bezahlen möchte.

Studiengebühren in der Schweiz

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An allen Schweizer Hochschulen sind Studiengebühren zu bezahlen, die zwischen 425 (Neuchâtel) bis 800 (St. Gallen ) Franken pro Semester liegen. Eine Ausnahme bildet die Universität der Italienischen Schweiz (Università della Svizzera italiana (USI) in Lugano) mit 2.000 Franken pro Semester.

An manchen Universitäten werden ausländischen Studenten zusätzliche Gebühren abverlangt: Freiburg, Neuchâtel, St. Gallen, Zürich und Lugano. Der Betrag bewegt sich zwischen 100 und 275 Franken, wobei in Lugano an der Università della Svizzera italiana 2.000 Franken zusätzliches Entgelt für ausländische Studenten pro Semester verlangt wird.[12]

Studiengebühren in den USA

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In den USA werden seit jeher Studiengebühren erhoben. Diese reichen von etwa 3.000 bis hin zu mehr als 30.000 Dollar pro Jahr. Dabei variiert die Qualität der angebotenen Studiengänge zwischen den verschiedenen Einrichtungen ebenfalls stark. Als Folge der hohen Gebühren verschuldet sich der durchschnittliche Studierende dort mit über 12.000 Dollar pro Jahr. Der Anteil dieser Gebühren an der Gesamtfinanzierung der Hochschulbildung liegt nur bei etwa 20%. Der Rest wird zum größten Teil staatlich und davon der größte Teil von den Bundesstaaten finanziert. Private Spenden kommen auf einen Anteil von sieben bis acht Prozent.

Hierbei sind erhebliche Unterschiede zwischen staatlichen und privaten Hochschulen zu beachten. Bei Letzteren ist der Anteil der staatlichen Finanzierung erheblich geringer, was durch einen höheren Gebührenanteil und stärkere eigenwirtschaftliche Aktivitäten ausgeglichen wird.

Studiengebühren in Australien

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In Australien wurden Studiengebühren 1989 (wieder) eingeführt. Die Höhe betrug zunächst einheitlich 1.800 Australische Dollar pro Jahr, wurde seitdem jedoch angehoben und nach Fächern ausdifferenziert. Im Jahr 2000 betrug die Gebühr 3.463 bis 5.593 Australische Dollar pro Jahr.

Wer die Gebühr sofort bezahlt, bekommt 25% erlassen. Für die Übrigen gibt es ein unechtes Kreditmodell, dessen Rückzahlungsmodalitäten an das Einkommen gekoppelt sind. Das sogenannten Higher Education Contribution Scheme (HECS) ist im Kern ein Aufschalg auf die Einkommensteuer und in seiner Wirkung ein zinsloser Kredit, der jedoch an die Inflationsraten angepasst wird.

Darüber hinaus steht es den Universitäten frei, bis zu 25% der Studienplätze gegen Sofortzahlungen von mehr als 10.000 jährlich anzubieten. Im Jahr 2001 machten bereits 9 Hochschulen in Australien davon Gebrauch und stellen für die Zahler des höheren Betrags geringere Zulassungsvoraussetzungen (NC) auf. Damit gestaltet sich der Zugang zu den Hochschulen für finanziell besser gestellte Studierende deutlich einfacher.

Eine zentrale Kritik am Australischen Modell ist die Tatsache, dass Frauen erheblich länger ihre Studiengebühren zurückbezahlen als Männer[13]. Ferner besagt eine Studie der australischen Hochschulleherergewerkschaft, dass die Studiengebühren nicht zu einer besseren Ausstattung der Hochschulen geführt haben, da sich der Staat zunehmend aus der Finanzierung der Hochschulen zurückgezogen habe[14].

Studiengebühren in England und Schottland

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In Großbritannien wurden 1998 allgemeine Studiengebühren in zunächst einheitlicher Höhe von 1.000 Pfund eingeführt. Dieser Betrag war bis zum Januar 2005 auf 3.000 Pfund angestiegen.

In Schottland wurden diese Gebühren im Zuge der Gewährung weitgehender Autonomie in Bildungsfragen im Jahr 2000 in nachlaufende Gebühren mit einkommensabhängiger Zahlung von bis zu 2.048 Pfund (3.041 €) für das gesamte Studium unabhängig von der Dauer umgewandelt. Bei einer durchschnittlichen Studiendauer von vier Jahren ergibt sich damit mit (inflationsbereinigt) ca. 430 Pfund im Jahr ein wesentlich geringerer Betrag als in England, Wales und Nordirland.

Diese unterschiedlichen Modelle lassen sich an der Entwicklung der Studierendenzahlen ablesen: Von 1999 auf 2000 stieg die Anzahl der Studierenden in Schottland um zehn Prozent (England: 1,6%) und von 2000 auf 2001 erneut um fünf Prozent (England: 2,3%).

Studiengebühren in Irland

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In Irland wurden Studiengebühren im Studienjahr 1996/97 abgeschafft. Zuvor waren dort die im europäischen Vergleich höchsten Studiengebühren erhoben worden. In der Folge stieg die Bildungsbeteiligung deutlich an: Hatten 1996 nur 31 Prozent der 25 bis 34 Jährigen einen Abschluss im Tertiärbereich, waren es 2001 schon 48 Prozent.

Studiengebühren in Schweden und Finnland

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In Schweden und Finnland gibt es keine Studiengebühren. Die Bildungsbeteiligung ist dort im europäischen wie weltweiten Vergleich sehr hoch: Im Jahr 2001 besuchten rund 70 Prozent eines Jahrgangs eine Hochschule.

Studiengebühren in Dänemark

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Das Studium an den dänischen Hochschulen ist in der Regel gebührenfrei. In einzelnen speziellen Bildungsangeboten wie dem MBA werden jedoch Studiengebühren fällig. Die Kosten hierfür liegen bei rund 26.000 Euro für einen einjährigen Vollzeit-MBA.

Dänische Studierende besitzen Anspruch auf ein Grundeinkommen, das sogenannte „Statens Uddannelsesstoette“. Einzige Voraussetzung für das „Statens Uddannelsesstoette“ ist die Vollendung des 18. Lebensjahrs und die Ausübung einer unbezahlten Ausbildung (z.B. ein Studium). Diese Förderung erhalten ca. 93 % der Dänischen Studierenden. Das deutsche BAföG erhalten zum Vergleich nur ungefähr 25 Prozent der Studierenden. Die monatliche Förderung beträgt für bei den Eltern lebende Studierende 330 € , für auswärts lebende ca. 610 €. Die maximale Förderungsdauer liegt bei 70 Monaten. Zusätzlich zum Grundeinkommen sind staatliche Darlehen von maximal 310 € monatlich möglich.

Studiengebühren in Polen

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Polen ist ein Land, das offiziell keine Studiengebühren erhebt. Doch das Studieren in Polen ist für Studenten trotzdem nicht kostenlos. Es fällt eine Verwaltungsgebühr bis zu 1100 Zł (umgerechnet: 277.41 Euro) an. Dies hängt von der jeweiligen polnischen Universität ab. Kurse, die nicht in polnischer Sprache sind, sind i. d. R. noch teurer.

Studiengebühren in Venezuela

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Unter dem linksgerichteten Präsidenten Hugo Chavez wurden Studiengebühren in Venezuela abgeschafft.

Studiengebühren in Kuba

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Kubanische Staatsangehörige zahlen keine Studiengebühren. Internationale Studenten zahlen zwischen 4000-7000 US-$.

Rechtslage in Deutschland

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Entwicklung vor 2005

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Am 25. Mai 2000 fasste die Kultusministerkonferenz (KMK) auf ihrer 290. Plenarsitzung in Meiningen einen bis heute nicht geänderten Beschluss über die Gebührenfreiheit des Hochschulstudiums ("Meininger Beschluss", siehe [2] bzw. [3]). In ihm wurde das Prinzip der Gebührenfreiheit für das Erststudium (Regelstudienzeit) festgeschrieben, jedoch die Möglichkeit der Einführung von Langzeitstudiengebühren bzw. Studienkontenmodellen eröffnet.

In der Novelle des Hochschulrahmengesetzes aus dem Jahre 2002 wurde vom Bundesgesetzgeber das Prinzip der Gebührenfreiheit bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss bundesweit verbindlich festgeschrieben. Diese Regelung wurde jedoch durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Januar 2005 gekippt.

Argumentation des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2005

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{{Neutralität}} Am 26. Januar 2005 hat das Bundesverfassungsgericht das 2001 eingeführte Verbot von Studiengebühren im Hochschulrahmengesetz für nichtig erklärt, da es in die Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer eingreife (Az.: 2 BvF 1/03). Der Vorsitzende Richter, Winfried Hassemer, wies jedoch ausdrücklich darauf hin, dass das Gericht nicht über die Zulässigkeit von Studiengebühren entschieden habe.

Im Wesentlichen argumentiert das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil so:
Wenn man annimmt,

  • dass in einem Bundesland Studiengebühren erhoben werden würden, in einem anderen Bundesland jedoch nicht und
  • dass dadurch Wanderungsbewegungen entstehen, die studiengebührenfreien Hochschulen überlastet, die studiengebührenbehafteten Hochschulen dagegen nicht ausgelastet werden,

dann könne dies zwar ein (temporäres) Ungleichgewicht darstellen, jedoch hätten die studiengebührenfreien Bundesländer die Möglichkeit, darauf zu reagieren, z.B.

  • durch Verschärfung von Zulassungsbeschränkungen oder
  • durch ähnliche Einführung und Erhöhung von Studiengebühren wie in anderen Bundesländern,

so dass sich ein neues Gleichgewicht durchaus einstellen könne. Dass dadurch besonders Kinder aus einkommensschwachen und so genannten „bildungsfernen“ Schichten benachteiligt werden würden, sei nicht genügend belegt worden. Deswegen sei (derzeit) ein Eingreifen durch ein Bundesgesetz nicht geboten. Wegen der eigentlichen Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer im Hochschulwesen sei ein Eingreifen durch Bundesgesetze daher verboten.

Das Bundesverfassungsgericht toleriert also einen Wettbewerb zwischen Bundesländern, die, eine Wanderungsbewegung von Studenten unterstellt, ihre „Studiengebühren“ ständig erhöhen und / oder ihre Zulassungsbeschränkungen immer weiter verschärfen müssten, um nicht jeweils überlastet zu werden. Ökonomisch gibt es auch den Anreiz für die Bundesländer zur Studiengebührenerhebung und -erhöhung so lange, bis die Hochschulen betriebswirtschaftlich Gewinn bringen, selbst wenn es dann volkswirtschaftlich nachteilig ist. (Der Anreiz geht nicht über die Gewinnschwelle hinaus, da ab dann die Konkurrenz durch private Hochschulen hinzutritt.) Damit wird (jedenfalls derzeit) eine Umstellung des Hochschulsystems auf ein Gebührensystem toleriert, das jenem von rein privaten Hochschulen äquivalent ist. Das Bundesverfassungsgericht lässt damit eine Entwicklung zu folgender Struktur der Studierenden zu:

Studententyp schwaches Einkommen starkes Einkommen
gute Schulnoten studiengebührenfreie Hochschule beliebige Hochschule anhand Schulnoten
mittelmäßige Schulnoten keine Hochschule studiengebührenpflichtige Hochschule
anhand Einkommen Selektion

Unterstellt man, dass besonders bei niedrigem Einkommen auch die Mobilität niedriger ist (weil, wie in der Urteilsbegründung angesprochen, in diesem Fall die Studenten bei ihren Eltern wohnen müssen, um Kosten zu sparen), dann ist in nicht wenigen Fällen selbst bei guten Schulnoten der Weg zu einer studiengebührenfreien Hochschule zu weit, um deren Vorteile nutzen zu können, mithin ein Studium schon allein dadurch (im Verhältnis zur Situation ohne Studiengebühren) erschwert.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich jedoch vorbehalten, zur Frage der Sozialverträglichkeit von Studiengebühren erneut Stellung zu nehmen, insbesondere dann, wenn die befürchteten Auswirkungen tatsächlich eingetreten seien, um dann zu entscheiden, dass diese doch untragbar seien. Dazu müsse es aber erst einmal kommen; aus der jetzigen Perspektive sei ein Verbot von Studiengebühren verfrüht, insbesondere wenn es durch den Bund und nicht durch ein Bundesland selbst erfolgt.

Interessant ist dieses Urteil auch in Bezug auf das Numerus-Clausus-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, denn dieses forderte gerade eine bundeseinheitliche Regelung zur Vergabe von Studienplätzen und Studienorten. So stellt sich die Frage, wie die Chancengleichheit gewahrt werden sollte, wenn untereinander vergleichbare Bewerber (aus der selben Gruppe, gleiches Studienfach, gleicher Notendurchschnitt, ...) auf unterschiedliche Hochschulen (mit und ohne Studiengebühren) verteilt werden.

Zweifel an der Rechtmäßigkeit der aktuellen Entwicklungen in den Bundesländern

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{{Quelle}} In einem vom "Aktionsbündnis gegen Studiengebühren" (ABS) veröffentlichen Rechtsgutachten äußert der Verwaltungsrechtlers Wilhelm Achelpöhler Zweifel an der Rechtmäßigkeit der landesgesetzlichen Entwicklungen des Jahres 2005. Problematisch sei insbesondere die Einführung von Gebühren ohne angemessene Übergangsfristen, die den Vertrauensschutz der bereits eingeschriebenen Studierenden verletze.

Des Weiteren sei für ihn auch die Tatsache problematisch, dass bisher in keinem Bundesland Bafög-Empfänger von der Gebührenpflicht explizit ausgenommen seien. Geld, das der Bund bedürftigen Studierenden zur Verfügung stelle, dürfe nicht über Studiengebühren von den Ländern wieder "abkassiert" werden. Die Länder verstießen seiner Meinung nach mit solchen Regelungen gegen das Gebot bundesfreundlichen Verhaltens (ungeschriebener Verfassungsgrundsatz).

Die Allgemeinen Studierendenausschüsse der meisten nordrheinwestfälischen Hochschulen haben sich aufgrund dieser Bedenken in der Aktion Gebühren zurück! zusammengefunden und klagen koordiniert an den Verwaltungsgerichten gegen HFGG bzw. StBAG. In sog. Sammelklagen erheben die ASten Anspruch auf Rückzahlung der Studienbeiträge für alle teilnehmenden Studierenden.

In den meisten Bundesländern wird ein bestimmter Prozentsatz der Studienbeiträge an einen Sicherungsfond abgeführt um uneinbringliche Studienbeitragsdarlehen abzusichern. Dabei könnte es sich um eine Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion halten, die verfassungswidrig wäre. Denn die Finanzierung des sozialstaatlich notwendigen Minimums würde hier auf die Gemeinschaft der Studierenden abgewälzt. Weder tragen die Studierenden eine besondere Gruppenverantwortung für das Ziel der Sicherungsfonds noch wird das Aufkommen der Sonderabgabe im überwiegenden Gruppeninteresse verwendet, noch handelt es sich um eine grundsätzlich zeitlich befristete Abgabe. [15]

Internationale Rechtslage; Völkerrecht

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Im „International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights“ (Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte), den auch die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete und der im Jahre 1976 in Kraft trat, haben sich die Unterzeichnerstaaten unter anderem im Artikel 13 Absatz 2 c) verpflichtet, „den Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entspreched seinen Fähigkeiten zugänglich zu machen“. Hierbei dürfe nach Absatz 4 keine Bestimmung dieses Artikels „dahin ausgelegt werden, dass sie die Freiheit natürlicher oder juristischer Personen beeinträchtigt, Bildungseinrichtungen zu schaffen und zu leiten“ die nach Absatz 1 c) auch weiterhin unentgeltlich sind.

Zudem verpflichtet sich nach Artikel 2 Absatz 1 jeder Vertragsstaat „nach und nach mit allen geeigneten Mitteln, vor allem durch gesetzgeberische Maßnahmen, die volle Verwirklichung der in diesem Pakt anerkannten Rechte zu erreichen.“ Zudem sei nach Artikel 2 Absatz 1 zu gewährleisten, „dass die in diesem Pakt verkündeten Rechte ohne Diskriminierung hinsichtlich der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, der Geburt oder des sonstigen Status ausgeübt werden“ und haben sich nach Artikel 3 verpflichtet, „die Gleichberechtigung von Mann und Frau bei der Ausübung der in diesem Pakt festgelegten wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte sicherzustellen.“ Wie im Abschnitt Soziale Aspekte dargelegt, ist dies jedoch nicht gewährleistet. Auch wurde am Beispiel Australien erkennbar, dass Frauen besonders durch Studiengebühren benachteiligt werden.

Weiter gelten nach Artikel 28 „Die Bestimmungen dieses Paktes ohne Einschränkung oder Ausnahme für alle Teile eines Bundesstaates.“ Nach Artikel 4 erkennen die Vertragsstaaten an, „dass ein Staat die Ausübung der von ihm gemäß dieses Pakts gewährleisteten Rechte nur solchen Einschränkungen unterwerfen darf, der gesetzlich vorgesehen und mit der Natur dieser Rechte vereinbar sind und deren ausschließlicher Zweck es ist, das allgemeine Wohl in einer demokratischen Gesellschaft zu fördern.“ Dies ist durch Gesetzesänderungen, welche die Hochschulen zu einer nur scheinbar freiwilligen Einführung von Studiengebühren nötigen, offensichtlich aber nicht gegeben.

Die Einführung von Studiengebühren in Großbritannien ist von der zuständigen Berichterstatterin der UNO gerügt worden, was bisher keine Folgen gezeigt hat, da die britische Regierung darauf beharrt, dass die Gebühren in der jetzt gültigen Form den Zielen des Paktes nicht entgegenstünden.

In Deutschland existieren bisher nur Gerichtsurteile zu Verwaltungsgebühren oder Langzeitstudiengebühren, in denen die Gerichte keine Widersprüche zum Pakt orten, da es sich dabei nicht um allgemeine Studiengebühren handle. Falls solche in Deutschland eingeführt werden sollten, könnte sich jedoch ein abweichendes Urteil ergeben, da der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte auch in Deutschland als ratifizierter völkerrechtlicher Vertrag geltendes Recht ist.

Es ist jedoch noch nicht hinreichend geklärt ob Art. 13 Abs. 2 c) in Deutschland auch unmittelbar anwendbar ist, d. h. nach Wortlaut, Inhalt und Zweck so konkret ausgestaltet, dass auch die innerstaatliche Rechtsanwendung gewährleistet werden kann. Auch diese Frage wird letztlich vom Bundesverfassungsgericht beantwortet werden müssen.
Dem Internationalen Pakt ist in Deutschland durch das Vertragsgesetz vom 24. November 1973 der Rang eines formalen Bundesgesetzes verliehen worden. Selbst wenn die Regelungen des Vertrags keine individuellen Ansprüche einzelner Bürger gegen den Staat auf gebührenfreies Studium begründen könnten, so würden daher die Landesgesetze zur Einführung von Studiengebühren möglicherweise gegen die Prinzipien der Bundestreue und der Völkerrechtsfreundlichkeit in der deutschen Rechtsordnung verstoßen. Auch diese Frage wird letztlich von den Gerichten geklärt werden müssen.

Einnahmeeffekte für die Hochschulhaushalte - finanzielle Kalkulation

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{{Quelle}} Die aufgrund von Studiengebühren zu erwartenden Brutto-Einnahmeeffekte für die Hochschulhaushalte lassen sich relativ einfach aus dem Produkt der Studentenzahlen mit der Gebührenhöhe berechnen. Bei den bisher in den deutschen Bundesländern diskutierten Sätzen von (bis zu) 500 Euro pro Semester ergeben sich daraus für eine mittlere Hochschule mit 10.000 Studenten "Umsätze" von 10 Mio. Euro jährlich, für eine große Hochschule (50.000 Studierende) entsprechend 50 Mio. Für das Bundesland Baden-Württemberg ergeben sich insgesamt grob geschätzte 200 Mio. Euro.

Diese Brutto-Einnahmen stehen jedoch nicht in voller Höhe für Verbesserungen von Studium und Lehre zur Verfügung. Vielmehr sind eine Reihe von Abzügen zu verbuchen:

  • Gebührenbefreiungen für bestimmte Studienphasen (Doktoranden, Mediziner im praktischen Jahr, Urlaubs- und Praxissemester,...)
  • soziale Härtefallregelungen (Studierende mit Kindern, Geschwisterkinder, chronisch Kranke, Behinderte,...)
  • Evtl. darüber hinaus Gebührenbefreiung für (manche) Bafög-Empfänger
  • Stipendienregelungen für besonders begabte Studierende
  • Verwaltungskosten
  • Kosten für Ausfall- / Kreditsicherungsfonds

Aus den Brutto-Einnahmen ergeben sich nach Abzug der o.g. Posten die Netto-Einnahmen. Allein diese stehen für Verbesserungen der Lehre zur Verfügung. Dass die verbleibenden Einnahmen nur für Studium und Lehre verwendet werden dürfen, ist dabei in praktisch allen bisher vorliegenden Gesetzentwürfen explizit sichergestellt. Ebenso ist vielfach ausdrücklich festgeschrieben, dass die Einnahmen aus Studiengebühren bei der Berechnung der Studienplatzzahlen nach Kapazitätsverordnung nicht berücksichtigt werden. Dies hätte anderenfalls zur Folge gehabt, dass zusätzlich eingestelltes Lehrpersonal sofort durch zusätzlich zuzulassende Studierende kompensiert würde, was eine Verbesserung der Betreuungsrelationen unmöglich gemacht hätte.

Die oben genannten Abzüge sind in ihrer Größenordnung schwer zu bestimmen. Bisher vorliegende grobe Schätzungen gehen von einer Reduktion der Einnahmen um mindestens 50 Prozent oder mehr aus (Stand Anfang 2006). Berücksichtigt man ferner, dass die Finanzminister der Länder versucht sein könnten, nach Einführung der Studiengebühren die staatlichen Zuschüsse für die Hochschulen (Grundfinanzierung) entsprechend zu kürzen, reduzieren sich die finanziellen Effekte für die Hochschulhaushalte langfristig weiter.

Zieht man des weiteren in Betracht, dass die Studentenzahlen in den Bundesländern aufgrund der Einführung von Studiengebühren zurückgehen werden, beispielsweise weil

  • Studierende in gebührenfreie Nachbar-Bundesländer abwandern
  • Studierende ihr Studium schneller abschließen und die Zahl der Langzeitstudenten zurückgeht
  • Abiturienten von einem Studium ganz abgeschreckt werden

so geht die Höhe der Einnahmen für die Hochschulkassen noch weiter zurück.

Schließlich ist zu berücksichtigen, dass auch Rüchzahlungsforderungen der Studierenden die Einnahmen schmälern könnten. Einige Experten befürchten zukünftig mögliche Klagewellen, beispielsweise wegen

  • Überfüllung von Lehrveranstaltungen
  • behaupteter mangelnder Qualität der Lehre ("nachgewiesen" durch nicht bestandene Prüfungen)
  • nur teilweise Verwendung der Einnahmen für Verbesserungen der Studienbedingungen.

Bei Erfolg vor Gericht würden diese Klagen Rückzahlungen und entsprechende finanzielle Einbußen der Hochschulen zur Folge haben.

Umgekehrt könnten höhere Einnahmen nur durch eine mittelfristige Erhöhung der Gebührensätze über die derzeit diskutierten 500 Euro hinaus erzielt werden - die allerdings entsprechend zu einer höheren Abschreckungswirkung führen würde.

Stand der Diskussion

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Die Diskussion für oder wider die Einführung von Studiengebühren wird häufig einseitig und emotional geführt, und oft wird nur der Teil der Argumente betrachtet, der dem jeweils eigenen Standpunkt am nächsten kommt, sodass es sich empfiehlt gerade auch die gegenseitigen Argumente besonders aufmerksam zu betrachten. Es gibt sowohl stärkere als auch schwächere Argumente, die für oder gegen die Erhebung von Studiengebühren sprechen. Weltweit existieren unterschiedliche Hochschulsysteme, in einigen davon werden Studiengebühren erhoben, in anderen nicht. Nachfolgend sind wesentliche Argumente aus der öffentlichen Diskussion aufgeführt, deren Abwägung helfen soll, das Bild zu vervollständigen.

Positionen wichtiger Akteure

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Politische Parteien in Deutschland

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{{Quelle}}

  • Die CDU/CSU befürwortet mehrheitlich Studiengebühren. Die von ihr geführten Landesregierungen in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland haben maßgeblichen Anteil an der Einführung von Studiengebühren gehabt.
  • Die SPD lehnt mehrheitlich Studiengebühren ab. Landesregierungen mit SPD-Beteiligung haben keine (allgemeinen) Studiengebühren eingeführt.
  • Die FDP befürwortet mehrheitlich Studiengebühren.
  • Die Grünen lehnen mehrheitlich Studiengebühren fürs Erststudium ab.
  • Die Linkspartei.PDS lehnt mehrheitlich Studiengebühren ab.

Sonstige Akteure

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{{Quelle}}

  • Die Hochschulrektorenkonferenz befürwortet Studiengebühren, weil sie sich davon mehr Effizienz im Hochschulsystem sowie zusätzliche Finanzmittel für die Lehre verspricht.
  • Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) befürwortet Studiengebühren allgemein, kritisiert jedoch die gegenwärtige (Februar 2006) Umsetzung durch Landesregierungen: Präsident Dieter Hundt warf ihnen "engstirnige Kleinstaaterei" vor. Nötig seien bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen, aber auch mehr Autonomie für die Hochschulen bei der Umsetzung. Der "Flickenteppich" bei den Studienkrediten dürfe sich nicht zum "zentralen Mobilitätshemmnis" für Studierende entwickeln. Der in vielen Ländern vorgesehene Ausfallfonds sei im übrigen ein "Schlag gegen die Grundidee" (Handelsblatt v. 8. Februar 2006).
  • Die Mehrheit aller deutschen Denkfabriken, wissenschaftlichen Politikberater, Wirtschaftswissenschaftler und Bildungsforscher befürworten Studiengebühren. Die INSM und die Bertelsmann-Stiftung fordern für die Zukunft deutlich höhere Studiengebühren.

Argumente für Studiengebühren

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{{Neutralität}} {{Quelle}}

Effizienzsteigerung der Hochschulen
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  • Finanzlage: Leere Kassen und Sparzwänge verstärken den Druck, nach alternativen Finanzierungsquellen für ein konkurrenzfähiges Hochschulangebot zu suchen. Derzeit werden die Universitäten vom Staat finanziert. Studiengebühren führen zu einer Entlastung der öffentlichen Kassen. Studiengebühren, sofern sie netto den Hochschulen zukommen, tragen dazu bei, die Qualität der Hochschulen und die Studienbedingungen zu verbessern.
  • Universitätsentwicklung: Wissenschaftliche Karrieren basieren allein auf den Errungenschaften in der Forschung, nicht in der Lehre. Studiengebühren führen zu einer institutionellen Verhaltensänderung in diesem Spannungsverhältnis und führen zu einer größeren Hinwendung auf das Thema: "Lehre", angesichts von Abbrecherquoten von teilweise mehr als 78% eine durchaus wichtige Tendenz. Wird das Studium als finanzielle Investition des Studierenden betrachtet, so kann man durch Studiengebühren den jeweiligen Abschlüssen und sogar einzelnen Teilabschlüssen, wie Scheinen etc., einen Geldwert zuordnen. Hierdurch erfolgt eine fairere Finanzierung von besonders nachgefragten Fächern. Kritiker formulieren, es würden diejenige Fächern, die in unserer Gesellschaft eine niedrigere oder weniger unmittelbarere finanzielle Verwertbarkeit besitzen gegenüber anderen abgewertet. Diese Argumentation kreist insbesondere um die sogenannten "kleinen Fächer", häufig sind dies weniger gelehrte Sprachen. Letztlich ist dies eine Standortdiskussion mit dem Schwerpunkt, wie häufig welches Fach in einem Land wie Deutschland angeboten werden sollte. Befürworter von Studiengebühren hoffen, dass indem solche Marktmechanismen wirksam gemacht werden, an einzelnen Hochschulen weniger nachgefragte Fächer oder schlecht koordinierte Studienabläufe zugunsten anderer, stärker nachgefragter Studienangebote abzubauen.
  • Steuerungswirkung: Studiengebühren könnten ein Anlass sein, die Studienentscheidung besser zu überdenken: Damit würde das Phänomen in seiner Wirkung relativiert, dass es derzeit noch leichter ist, Rechtswissenschaften zu studieren, als einen Ausbildungsplatz bei einer Bank zu bekommen. Dies ist sicherlich auch ein Grund für den in Deutschland, etwa im Vergleich zu den Niederlanden wesentlich häufigeren Studienabbruch. Ob dies Auswirkungen auf die Studentenzahlen haben wird, ist fraglich. In Deutschland wird für die Zeit ab 2010/2015 ein großer „Studentenberg“ vorhergesagt, dessen Auswirkungen für die Hochschulfinanzierung gerade diskutiert werden.
Verbesserung der Qualität des Studiums
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  • Studiendauer: Studiengebühren ab einer bestimmten Semesteranzahl (oder auch ganz allgemein) veranlassen die Studenten und Studentinnen zu zielstrebigerem Studium. Ein früherer Studienabschluss kommt dem Einzelnen, seiner Familie und der Volkswirtschaft zugute. Langsame Studenten haben finanzielle Nachteile. Gebühren bewirken also einen finanziellen Anreiz, zügiger zu studieren und der Allgemeinheit früher zur Verfügung zu stehen. Die Anreizwirkung von Studiengebühren muss sich aber nicht auf die Studiendauer beschränken. Es ist auch ein Einfluss auf die Gestaltung des Studienverlaufs (Wahl von Schwerpunkten, Besuch von Zusatzveranstaltungen etc.) zugunsten höherer Produktivität im späteren Arbeitsleben denkbar.
  • Eigenverantwortung: Ein Studiensystem mit Gebühren regt die Studierenden zu mehr Verantwortung an, wenn es um Entscheidungen zwischen Studentenjobs oder intensivem Studium geht. Eigenverantwortung ist neben der fachlichen Ausbildung ein Wert, der von künftigen Akademikern und Managern erwartet wird und insbesondere von Schulabgängern für die Aufnahme einer Ausbildung bereits gefordert wird.
  • Verbesserung der Lehrqualität: Hier wird neben dem Argument der höheren finanziellen Mittel (siehe oben) häufig auch das Konkurrenzprinzip als Begründung angeführt. Ein Student, der für sein Studium bezahlt, wird von der Hochschule mehr erwarten im Sinne einer Kunden-Lieferanten-Beziehung.
Soziale Gerechtigkeit
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  • Gesellschaftlicher Nutzen: Das Hochschulsystem wird ohne eine Finanzierung mit Studiengebühren von einer Minderheit wahrgenommen, aber von der Allgemeinheit finanziert.
  • Soziale Gerechtigkeit: Befürworter von Studiengebühren führen an, dass in Staaten mit einem Studiengebührensystem (USA, Großbritannien, Australien) mehr Kinder aus finanziell schwächeren Schichten als in Deutschland studieren. Akademiker würden nach ihrem Studium tendenziell zu den Wohlhabenderen gehören, sodass eine Kostenbeteiligung an höherer Ausbildung gerecht wäre. Es wird angeführt, dass Probleme mit Studiengebühren nicht die Gruppierungen haben, die vor dem Studium wenig Geld haben, sondern die nach dem Studium (aufgrund der schwachen Nachfrage, fehlender Spezialisierung, ...) kein Geld bzw. keinen Job haben werden.
  • Steuersystem: Wer in Deutschland also studiert, der gehört damit mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit später einmal zu den Besser- und Bestverdienern. Es entsteht eine mögliche soziale Ungerechtigkeit, indem die Armen über Steuern oder Abgaben ein Bildungssystem mitfinanzieren müssen. Vielmehr wäre es sozial gerecht, jene zu belasten, die vom System am meisten profitiere. Ihnen ist es zuzumuten, für ihre Bildung und damit für ihren späteren eventuellen finanziellen Vorteil selbst zu zahlen, etwa indem sie sich einen Kleinkredit zur Finanzierung des Studiums aufnehmen.
  • Innere Logik des Bildungssystems: In Deutschland herrscht helle Aufregung über die Pläne zur Einführung von (bisher relativ moderaten) Studiengebühren, während Kindergartengebühren schon lange üblich sind und weitgehend klaglos akzeptiert werden. Kindergartengebühren liegen, je nach Bundesland und Elterneinkommen, teilweise bei mehreren Hundert Euro - pro Monat.
  • Öffentliches Gut vs. privates Gut: Der ökonomische Charakter der Bildung wandelt sich im Laufe einer Bildungskarriere. Kindergarten-Bildung hat vorwiegend den Charakter eines öffentlichen Guts: Sprachförderung, Kommunikationsfähigkeit, Bewegungstraining, Sozialkompetenz der Kinder nutzt der Gesellschaft insgesamt (u.a. durch weniger Probleme in den Schulen). Hochschul-Bildung hat stärker den Charakter eines privaten Guts: sie nutzt über bessere Karrierechancen in stärkerem Maße dem Einzelnen. Ausgehend von der (allerdings umstrittenen) Annahme, dass Bildung allgemein einer ökonomischen Logik unterliegt, wäre es folgerichtig, Hochschulbildung stärker kostenpflichtig zu machen und eher den Kindergartenbesuch noch stärker staatlich zu subventionieren.
  • Vermeidung von Härten: In einem nachlaufenden System wären Gebühren zuzumuten, wenn sichergestellt würde, dass die Gebühren nicht den öffentlichen Haushalten sondern nur den Hochschulen zugute kommen und sofern nicht übergeordnete Gründe grundsätzlich gegen Studiengebühren sprechen. Das Modell nachlaufender Gebühren würde auch der oft angeführten sozialen Selektion dadurch begegnen, dass zumindest während des Studiums durch die Gebühren keine Liquiditätsengpässe entstünden.
Rolle des Studierenden
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  • Sozialprestige: in den Augen vieler Menschen zählt ein Hochschulstudium nicht unbedingt als volle Arbeit, und daher gilt mancher Student als "Sozialschmarotzer". Akademiker als Elite stehen dem gegenüber. Durch Studiengebühren würde sich diese Sichtweise der Realität anpassen und das Image der Studierenden gewinnen.
  • Kontinuität familiären Einflusses: Der Einfluss der Eltern auf die Wahl des Studienfachs der Kinder wird von diesen oft als unzureichend empfunden. Durch die Einführung von Studiengebühren erhöht sich die finanzielle Abhängigkeit von der Familie, was den Eltern die Möglichkeit gibt, sich stärker in die Lebensplanung ihrer Kinder auch nach deren Volljährigkeit einzubringen. Dieser Zusammenhang kann auch als Argument gegen Studiengebühren gesehen werden. Volljährige Personen (Studenten) werden von ihren Eltern kompromittierbar und sind in der Freiheit der Berufswahl (Grundrecht nach Art. 12, Absatz 1 und 2, GG) eingeschränkt.

Argumente gegen Studiengebühren

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{{Neutralität}} {{Quelle}}

Studentenprotest gegen Studiengebühren in Erlangen mit 4000 Teilnehmern im April 2005
Gesellschaftliches Interesse am Hochschulsystem
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  • Humanistisches Bildungsideal: Das humanistische Bildungsideal etwa von Wilhelm von Humboldt gesteht jedem Menschen eine möglichst umfassende Bildung zu, um sich und die Welt zu begreifen, was dann auch der Gesellschaft zugutekommt. Im Sinne dieses Ideals scheinen Forderungen nach einem kostenfreien Studium und Öffnung der Universitäten für jeden Studierwilligen nicht mehr absurd, sondern sogar notwendig.
  • Staatliche Verantwortung: Die Grundfinanzierung staatlicher Hochschulen muss Aufgabe des Staates bleiben, weil ein hoher Standard bei der Lehre im gesamtgesellschaftlichen Interesse ist. Auch darf der Staat nicht in eine Zwickmühle geraten, in der die Hochschulen bei geringerem Zufluss an öffentlichen Mitteln einfach in eine Erhöhung der Studiengebühren ausweichen können. Hierbei wird davon ausgegangen, dass ein marktliches Bildungssystem nachteilig sei.
  • Gesellschaftlicher Nutzen: Das Hochschulsystem nützt letztlich allen, also sollte es auch von der Allgemeinheit durch Steuern finanziert werden. Der Einsatz der Studierenden für die Volkswirtschaft dürfte nicht bestraft werden. Auch in einer rein volkswirtschaftlichen Betrachtung ist dieses Argument zugunsten einer auf Steuern basierenden Studienfinanzierung - zumindest bis zu einem Betrag in der Höhe der "positiven externen Effekte" - sehr zwingend. So profitiert die Wirtschaft in hohem Maße an gut ausgebildeten Akademikern, was eher rechtfertigen würde, sie über höhere Steuern zur Finanzierung der Hochschulen heranzuziehen. Das Argument, dass unsere Wirtschaft schon jetzt durch Auftragsforschung zur Hochschulfinanzierung beiträgt, trifft nur teilweise: sie profitiert eher von den Ergebnissen und finanziert nicht die Lehre.
  • Gesellschaftliches Engagement: Studenten, die Studiengebühren zahlen müssen, werden gesamtgesellschaftliches bzw. ehrenamtliches Engagement einschränken, um die Studienzeit nicht zu verlängern. Finanzieller Druck ließe manchem keine Zeit mehr, sich gesellschaftlich oder politisch zu engagieren. Auch die studentische Selbstorganisation in Interessenvertretungen wie AStA (Allgemeine Studierendenausschüsse), Hochschülerschaft oder Studentenrat dürfte darunter leiden. Dieses Engagement wird aber von Gesellschaft und Wirtschaft erwartet.
  • In der globalen Wissensgesellschaft wird die Nachfrage nach Bildung (Humankapital) weiter steigen. Studiengebühren können im Gegensatz dazu einen Rückgang an Studienbewerbern bringen; bei zügigem Abschluss wäre die Allgemeinbildung weniger im Mittelpunkt als eine Spezialisierung.
  • Bildung als Ware: Hinter der Diskussion "öffentliche Finanzierung" oder "Privatisierung" der Hochschulen verbirgt sich ein Konflikt, der sich nicht nur im Bildungsbereich zeigt, sondern derzeit überall dort, wo es um den zukünftigen Rohstoff der Dienstleistungsgesellschaft geht, also Wissen, Know-how und ganz allgemein Information. Dabei ermöglicht die Technik - das Internet - heute prinzipiell den sofortigen, freien und kostenlosen Zugang zu Wissen und Informationen. Man denke etwa an Open Access oder, dass das MIT seinen kompletten Lehrstoff für jedermann zugänglich ins Internet gestellt hat. Hierin sehen viele eine Chance zur Stärkung der Demokratie. Andere sehen die neuen Technologien als künftige Geschäftsfelder der Dienstleistungsgesellschaft. Die Wirtschaft trachtet teilweise, das Gut Wissen und Information zu verknappen, um es mit einem Preis bewerten zu können. Dieser Interessenkonflikt zeigt sich im Bildungsbereich im Versuch des Bertelsmann-Medienkonzerns, über das Centrum für Hochschulentwicklung auf die aktuelle Diskussion um Schul- und Hochschulreformen lobbyistisch Einfluss zu nehmen, wobei sogar manipulierte Umfragen zur Akzeptanz von Studiengebühren bei Studenten in Umlauf gebracht wurden. Solche Konfrontationslinien zwischen Interessen der Gesellschaft und der Wirtschaft zeigen sich auch in der laufenden Diskussion um die Patentierung von Software oder der Schaffung gesetzlicher Mittel zur technischen Kontrolle von Privatkopien. Der Zugang zu Wissen (Schulen, Universitäten, Datenbanken, Medien, etc.) soll nach dieser Sichtweise nicht jedermann zugänglich sein, sondern Marktprozessen unterworfen und damit (monopolartige Marktstrukturen vorausgesetzt) von Konzernen kontrolliert werden. Zugang bekäme nur noch, wer bereit ist, dafür einen bestimmten Preis zu zahlen.
Soziale Aspekte
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  • Soziales Gefälle: Laut OECD-Studien studieren schon jetzt in Deutschland (im Gegensatz zu anderen Ländern) hauptsächlich die Kinder von Wohlhabenden. Gegner der Studiengebühren führen an, dass sich dieses Missverhältnis durch Studiengebühren erhöhen könnte, wenn diese nicht nachhaltig finanziert werden oder Stipendien- und Härtefallsysteme fehlen.
  • Akademikerquote: Durch höhere Gebühren könnten zahlreiche potenzielle Akademiker von einem Studium abgeschreckt werden, obwohl eher Akademikermangel herrscht. Zunächst beträfe es aber die studentischen "Karteileichen".
  • Soziale Gerechtigkeit: Studiengebühren erschweren den Kindern finanziell schwacher Familien ein Studium, wenn keine entsprechenden Befreiungen oder Stipendien angeboten werden. Es kann auch ein Mittelstandsloch geben, wenn (wie beim BAföG) die Freibetragsgrenzen recht niedrig sind: ein Studium wäre dann für sehr arme und sehr reiche Personen leicht zu finanzieren, aber kaum für Angehörige des Mittelstandes.
  • Familienfeindlichkeit: Schulden nach den Studium führen dazu, dass die Familiengründung aus finanziellen Gründen verschoben oder ganz aufgegeben wird, was dazu führt, dass die Geburtenrate weiter abnimmt. Dieser Effekt ist allerdings auch bei einer rein staatlichen Studienfinanzierung (höhere Steuern, Folgen der Staatsverschuldung) nicht vollständig auszuschließen.
  • Erschwerter Start in die Selbstständigkeit: Befürworter von Studiengebühren bringen oft das Argument, dass die Gebühren durch Schulden finanziert werden sollten, die erst bei einem gewissen Einkommen zurückgezahlt werden müssen. Gerade Firmengründer sind aber in hohem Maße von Fremdkapital abhängig, für das in der Regel Sicherheiten aufgeboten werden müssen. Ist der Gründer durch BAföG und Studiengebühren bereits stark verschuldet, wird es entsprechend schwieriger, Fremdkapital zu erhalten, die Gründung von neuen Unternehmen wird für Studenten also schwieriger.
  • Gefahr langfristiger Verschuldung: In vielen Ländern, in denen Studiengebühren erhoben werden, wird der Zugang zu Hochschulen für die Mehrheit der Studierenden durch Kredite und Darlehen ermöglicht, die erst nach Studienabschluss fällig werden, eine ähnliche Idee liegt sog. nachlaufenden Studiengebühren zu Grunde. Da jedoch der Arbeitsmarkt unberechenbar geworden ist, ergibt sich hieraus die Gefahr einer langfristigen, mitunter lebenslangen, Verschuldung, zumal bei geringer Rückzahlungsrate der Zinseszinseffekt die Verschuldung immer weiter ansteigen lässt. Die Erfahrung von Ländern, die schon seit längerer Zeit Studiengebühren haben, zeigen, dass dieser Effekt nicht selten ist.
  • Höhere finanzielle Belastung für Schlechtergestellte: Eine Modellrechnung, die 2005 u.a. in der Süddeutschen Zeitung veröffentlicht wurde, zeigt, dass bei einer Kreditfinanzierung durch Zins und Zinseszins die Gesamtrückzahlung bei 500 Euro Gebühren pro Semester und Rückzahlungsraten, die durchschnittliche Absolventengehälter zu Grunde legen, mehr als doppelt so hoch ist, wie bei Direktzahlern, die aus finanziell besser gestellten Verhältnissen stammen.

Siehe auch:Bildungsbenachteiligung in der Bundesrepublik Deutschland

Auswirkungen auf die Hochschulen und die Struktur des Studiums
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  • Bürokratisierung der Forschung und Lehre: Studiengebühren begünstigen den Einfluss von fachfremden Interessen, die zumeist durch Kontrollverfahren verwirklicht werden, beispielsweise durch eine stärkere Betonung von Examina, Scheinen und der Restriktion von Studiendauern. Diese Verfahren nehmen einen erheblichen Teil des universitären Lebens in Anspruch, obwohl sie nicht eigentlich zu den Kernverfahren der Forschung und Lehre, sondern nur zu deren verwaltungstechnischen Versicherungsmethoden gehören. Ein Studium, das sich an inhaltlichen Fragen orientiert wird dabei zusätzlich erschwert oder gegebenenfalls sogar unmöglich.
  • Universitätsentwicklung und Innovationsfeindlichkeit: Befürworter der Studiengebühren (und eines häufigen Typus von Universitätsreformen) gehen häufig von der Annahme aus, dass sich Strukturen qualitativ verbessern, wenn sie in eine Wettbewerbssituation gebracht werden. Diese Annahme impliziert auch einen Generalverdacht der egoistischen Motivation jedes einzelnen Menschen (Diese Vorstellung hat eine lange Tradition in der Geschichte des ökonomischen Denkens). Wettbewerb führt aber nicht unbedingt zu einer Verbesserung der Verhältnisse, genauso wenig wie sich alle menschlichen Interaktionen mit den Rollen "Kunde" und "Anbieter" befriedigend erklären lassen. Studiengebühren führen nun in die universitäre Praxis eine Stärkung dieses Denkens ein, was wiederum dazu führt, dass bewährte aber auch neue Lösungen erschwert oder unmöglich gemacht werden. Als Beispiel einer typischen Fehlannahme kann zum Beispiel der Wissensaustausch sein, der in einer Universität nicht unbedingt von einem Dienstleister (Lehrenden) zu einem Kunden (Studierenden) fließt, sondern sich in ihrer Interaktion erst entwickelt. Je mehr Studierende in die Kundenrolle gedrängt werden und der Unterstellung des Eigennutzes unterliegen, desto schwieriger wird es, eine innovative Arbeitssituation zu entwickeln. Dies führt zu einer schleichenden Verschlechterung von universitärer Forschung und Lehre.
  • Nebenjob: Studiengebühren könnten viele Studenten zu Nebenjobs veranlassen, was ihnen ein zügiges Studium erschwert. Dieses Problem könnte durch eine Erhöhung von Bafög oder ähnlichen Geldquellen gemildert werden, oder eine Erweiterung der Bezugsberechtigten in die Mittelschicht hinein. Dies würde freilich die öffentlichen Haushalte stark belasten. Eine Alternative wären privat finanzierte Stipendien, was eine stärkere Abhängigkeit und Vernetzung von Forschung, Lehre und Studenten mit gesellschaftlichen Interessengruppen zur Folge hätte: aber nicht nur der Wirtschaft, sondern eventuell auch mit konfessionellen Gruppen.
Ineffizienz von Studiengebühren
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  • Stopfen von Finanzlöchern ohne Qualitätsverbesserung: Es kann nicht sichergestellt werden, dass die Gebühren wirklich dem Hochschulsystem zugute kommen. Studiengebühren müssten aber direkt in bessere Studienbedingungen umgesetzt werden. Statt dessen entlasten die bisher in Deutschland praktizierten Gebührenmodelle nur die öffentlichen Haushalte; trotzdem werden die Hochschulen weiterhin zum Sparen gezwungen. Manche befürchten, dass der Verwaltungsaufwand beim Erheben der Gebühren den Hochschulen sogar zusätzliche Kosten beschert.
  • Geringer Ertrag für Unis; Verwendungskonkurrenz: Neben dem Verwaltungsaufwand werden die Unis aus dem Gebührenaufkommen voraussichtlich einen Ausfallsfonds und Kreditbürgschaften für Studierende mit Zahlungsproblemen bereitstellen müssen, außerdem Stipendien für Hochbegabte. Eventuell sind außerdem Rückzahlungsverpflichtungen einzukalkulieren, wenn Studenten keinen Platz in überfüllten Lehrveranstaltungen bekommen (oder sogar wenn sie durch Prüfungen fallen) und deshalb vor Gericht auf Erstattung der Gebühren klagen. Die Finanzminister der Länder versprechen sich darüber hinaus einen Beitrag zur Sanierung der Landeshaushalte. Ob nach allen diesen Abzügen noch nennenswerte Mittel für eine Verbesserung der Lehre an den Unis verbleiben, erscheint fraglich.
  • Mindereinnahmen: In Nordrhein-Westfalen beendeten 2004 nach der Einführung der 650-Euro-Gebühr für Langzeitstudenten schlagartig 50.000 Studenten ihr Studium, was weniger Einnahmen bedeutet (die positiven Wirkungen für die Volkswirtschaft durch Leistungen der nun am Arbeitsmarkt auftretenden Personen bleiben bei dieser Betrachtung allerdings unbedacht). Demnach sind Langzeitstudenten unter den bestehenden Rahmenbedingungen nicht unbedingt ein Kostenfaktor für die Universitäten, wie Befürworter von Studiengebühren häufig anführen. Andererseits handelt es sich hier wohl nur um ein Verfahrensproblem für die Bewilligung öffentlicher Mittel. Diese Gelder hängen auch von der Anzahl der Studenten an jeder Hochschule ab, so dass diese bisher kaum interessiert waren, Karteileichen auszusortieren. Es ist also weder ein Argument für noch gegen Studiengebühren. Stattdessen sollten die Kriterien für die Zuteilung öffentlicher Mittel an Hochschulen "praxisnäher" werden.

Alternativen zu Studiengebühren

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Europäisches Modell der Steigerung der Dienstleistungsqualität ohne Studiengebühren in Anlehnung an EFQM
  • Fakultätsentwicklung: Als Alternative zu Studiengebühren wird die Hebung der Qualität bei gleich bleibendem Budget gesehen. Dazu können Instrumente der Fakultätsentwicklung neben der Organisations- und Personalentwicklung betrachtet werden. Ziel ist es, die Arbeitsprozesse in der Fakultät zu verbessern, ohne dafür einen zahlenden Kunden einzuführen. Der Staat muss nach dieser Vorstellung insbesondere auf eine vergleichende Evaluierung von Fakultäten und Fachbereichen setzen, deren Qualitätsergebnisse z. B. in Form von Leistungspunkten in den Zeugnissen der Fakultäten niedergeschrieben werden kann als letztes Auditergebnis. Das erhöht also das Image von Fakultäten, wenn deren Auditierungspunkte (beispielsweise nach EFQM) in den Zeugnisvordrucken der Fakultäten Berücksichtigung finden. Die Kundenbeziehung wird also nicht auf den Studierenden übertragen, sondern die Fakultät weist in einem zu auditierenden Punktewert ihre Qualitätsprozesse nach und schreibt diese in die Abgangszeugnisse der Studierenden.
  • Alternativen: Die Bildungsdiskussion fokussiert sich medial sehr stark auf das Thema "Studiengebühren" und behindert den Blick auf Probleme wie die praxisnahe Mittelzuweisung, deren Lösung beim Setzen neuer Rahmenbedingungen für den Wettbewerb zwischen den Hochschulen anstehen würde. Neue Rahmenbedingungen würde dann auch heißen, den Hochschulen mehr Freiheit zuzugestehen und Bürokratie abzubauen sowie die Qualität zu steigern, ohne finanzielle Einnahmen dafür zu verlangen. Politiker, Hochschulvertreter und Medien haben bisher versäumt, hin der öffentlichen Diskussion Alternativen zur Privatisierung von Hochschulen aufzuzeigen. Unterschiedliche Modelle zur Steigerung der Dienstleistungsqualität von Fakultäten und Hochschulen ohne Finanzielle Vergütung bestehen, beispielsweise europäische Modelle: Wie die nebenstehende Abbildung verdeutlicht. Danach wird jede Fakultät nach verschiedenen Kriterien evaluiert bzw. auditiert und es errechnet sich eine Gesamtpunktzahl. Diese Auditierungs-Punkte könnten in die Zeugnisse der Studierenden als Qualitätssiegel der Fakultät geschrieben werden und erzeugen einen Wettbewerb der Fakultäten untereinander um höhere, in den Zeugnisvordrucken veröffentlichte Auditierungspunkte und somit ein besseres Image der Hochschule - ohne dafür Studiengebühren zu verlangen, denn die Finanzierung der Universitäten erfolgt ja bereits durch den Staat.
  • Alternative private Finanzierungsmodelle: Selbst wenn man davon ausgeht, dass die Kosten des Hochschulsystems stärker von dessen Nutznießern, den ausgebildeten Akademikern, getragen werden sollten, muss dies nicht unbedingt in der Form von Studiengebühren geschehen. Die klarste Alternative wäre eine Akademikersteuer, z.B. in der Form eines Aufschlags von wenigen Prozentpunkten auf die Einkommenssteuer. Vorteile dieser nachgelagerten, einkommensabhängigen "Studien-Steuer" lägen darin, dass sie voraussichtlich weniger stark abschreckend auf Studier-Interessenten wirken würde. Außerdem belastet sie nicht wie Studiengebühren alle gleich, sondern diejenigen am stärksten, die am meisten vom Studium profitieren, indem sie ein höheres Einkommen und damit eine höhere Bildungsrendite erzielen.
  • Steuerfinanzierung: Wie bisher kann das Bildungssystem durch den allgemeinen öffentlichen Haushalt finanziert werden. Dabei wird von verschiedener Seite[16] die Möglichkeit eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes oder die Wiedereinführung der Vermögenssteuer vorgebracht. Eine andere Finanzierungsalternative, die für eine Erhöhung der staatlichen Einnahmen und somit auch des für die Hochschulen dann zur Verfügung stehenden Mittel sorgen kann, ist die Rücknahme der Körperschaftssteuersenkung, die auch als Steuerverzichtspolitik bezeichnet wird.
  • Freiwillige Beiträge: Von Studenten selbstverwaltete, freiwillige Beitragsmodelle fördern das Verantwortungsbewusstsein und die Bindung an die eigene Hochschule sowie die Akzeptanz auf individueller Ebene. Sie ermöglichen Transparenz und Kontrolle. Studenten, die eigene Fundraising-Aktivitäten zum Vorteil ihrer Studienbedingungen und ihrer Hochschule entwickeln, wirken positiv auf den Ruf ihrer Uni (Wettbewerbsvorteil). Beispiele sind die Studierendengesellschaft der Universität Witten/Herdecke e.V. und die Studentenstiftung Dresden - unternehmen selbst!beteiligen.
  • Beurteilung von Professoren: Um die Qualität der Lehrstühle zu verbessern ohne Studiengebühren an den Dozenten zahlen zu müssen, gibt es inzwischen ein bundesweites Portal zur Bewertung der Lehre von und Betreuung durch Professoren.

Befürworter und Gegner

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{{Quelle}} Befürworter von Studiengebühren sind in CDU, in der FDP, Teilen der SPD, Teilen der Grünen und beim CHE sowie wirtschaftnahen Interessenvertretungen wie dem BDI zu finden.

Gegner sind neben dem Großteil der SPD und der Mehrheit der Grünen große Teile der Linkspartei, studentische Initiativen (z.B. dem ABS, Teile der Studierendenvertretungen an den Hochschulen, sowie die Deutsche Burschenschaft. Auch der Bildungsbeauftragte der UN Vernor Muñoz, hat sich gegen Studiengebüren ausgesprochen.

  1. FAZ
  2. a b weblink: Übersicht über Gebühren in den 16 Bundesländern – Hochschul-Informationssystem (HIS)
  3. Bayerisches Hochschulgesetz Artikel 71 Abs. 1
  4. Studienbeiträge an bayerischen Universitäten
  5. Studienbeiträge an bayerischen Fachhochschulen
  6. Studienbeiträge an bayerischen Kunsthochschulen
  7. weblink: Beschluss des Ministerrates
  8. weblink: Studienbeiträge in Bayern (Flyer des Bayerischen Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst)
  9. [1]
  10. weblink: Studiengebühren in den Bundesländern – Übersicht und Geschichte von Studis Online (ständig aktualisiert)
  11. weblink: Studiengebühren in den 16 Bundesländern – Übersicht des Deutschen Studentenwerks (ständig aktualisiert)
  12. weblink: Crus-Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten: Das universitäre Hochschulstudium in der Schweiz
  13. Studie von N.O. Jackson: HECS on the family
  14. Studie: Students Pay More, Unis Get LEss, the Government Pockets the Difference
  15. vgl. Dr. Ludwig Kronthaler - Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen bei der Einführung von Studienbeiträgen
  16. weblink: GEW/attac
  • Bosse, Marcel: Zur Rechtmäßigkeit des nordrhein-westfälischen Studiengebührenmodells. Zugleich eine kritische Auseinandersetzung mit dem Kronthaler-Gutachten (zugleich Anmerkung zu BVerfG, Urteil vom 26.01.2006 - 2 BvF 1/03, Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter (NWVBl), Boorberg, Stuttgart, 2007, S. 87-92
  • Himpele, Klemens / Schewe, Lars (2004): The Government pockets the difference!, in: Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (BdWi) und freier zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) (Hrsg.): Studiengebühren, Elitenkonzeptionen & Agenda 2010, S. 36-38.
  • Kronthaler, Ludwig: Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen bei der Einführung von Studienbeiträgen. Verfassungsrechtlicher Rahmen und einfach-rechtliche Spielräume, Wissenschaftsrecht (WissR), Mohr (Tübingen), Bd. 39 (2007), S. 276-309
  • Pieroth, Bodo / Hartmann, Bernd J.: Studienbeitragsdarlehen am Maßstab höherrangigen Rechts, Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter (NWVBl), Boorberg, Stuttgart, 2007, S. 81-86



weitere Weblinks von der Version vom 00:46, 2. Jan. 2007 , die eventuell als Quelle dienen könnten:



allgemeine Informationen

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(politische) Meinungen/ Analysen

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Gegenbewegungen

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