Benutzer:CRolker/Spielwiese

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HGW: Begriff, Kanon, Ränder

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[Begriff, Kanon, Herkunft desselben]

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Als ‚historische Hilfswissenschaft‘ kann grundsätzlich jede wissenschaftliche (Teil-)Disziplin bezeichnet werden, deren Ergebnisse für historische Forschungen genutzt werden können (z.B. die Physik, wenn die Radiokarbonmethode für Datierungen genutzt wird). ‚Historische Hilfswissenschaften‘ ist hingegen die Bezeichnung für eine Gruppe von historischen Disziplinen, die insbesondere Paläographie, Diplomatik, Heraldik, Sphragistik, Numismatik und Chronologie umfasst. Aktenkunde, Genealogie und (Historische) Geographie, die ebenfalls oft zum Kanon dazugezählt werden, spielen in der universitären Geschichtswissenschaft seit langem keine bedeutende Rolle.

Dieser Kanon hat sich im 19. und 20. Jahrhundert vor allem in der deutschsprachigen Geschichtswissenschaft etabliert; er ist gepägt von den Themen, Methoden und bevorzugten Quellengattungen der historischen Forschung des 18., 19. und 20. Jahrhundert, namentlich der Erforschung mittelalterlicher Herrscher- und Papsturkunden im Rahmen der politischen und Kirchengeschichte einerseits und der Universalgeschichte der Aufklärungszeit andererseits.

Die enge Verbindung mit der Mittelalter-Forschung wird oft durch Erweiterungen des engeren Kanons um (teils sehr unterschiedliche) andere Disziplinen ausgeglichen. Zu den wichtigsten Ergänzungen gehören Epigraphik und Papyrologie aufgrund ihrer Bedeutung für die althistorische Forschung.

[Gemeinsamkeiten, Erweiterungen und Veränderungen des traditionellen Kanons]

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Eine wichtige Gemeinsamkeit fast aller dieser Teildisziplinen ist die unmittelbare Auseinandersetzung mit historischen Quellen. Zu den Aufgaben der Historischen Hilfswissenschaften gehört die Quellenkritik (v.a. Echtheitskritik, Datierung, Lokalisierung) und damit die Erschließung von Quellen für die weitere Forschung. Typische Produkte hilfswissenschaftlicher Forschungen sind daher Kataloge (z.B. von Handschriften oder Münzen) und Vorarbeiten zu kritischen Editionen. Darin und in der propädeutischen Funktion im Studium wird meist der Wert der Historischen Hilfswissenschaften für die allgemeine Geschichtswissenschaft gesehen.

Diese Funktion innerhalb der historischen Lehre und Forschung insgesamt steht allerdings in einem Spannungsverhältnis zur traditionellen Ausrichtung vor allem an den Anforderungen der Mittelalterforschung. In der Praxis wird dies meist dadurch ausgeglichen, dass auch andere Epochen im Rahmen der traditionellen Fächer berücksichtig werden oder dass der Kanon um weitere Teildisziplinen ergänzt wird:

  • Viele Teildisziplinen sind nicht auf das Mittelalter begrenzt, da die entsprechenden Quellen auch aus der Antike (Numismatik), der Neuzeit (Heraldik) oder beiden Epochen (Paläographie) vorliegen.
  • Für die Bedürfnisse der althistorischen Forschung ist die Ergänzung des Kanons um Epigraphik und Papyrologie besonders wichtig.
  • Die Aktenkunde, die speziell für die Erforschung der neuzeitlichen Geschichte wichtig ist, wurde schon von Fichtenau und von Brandt zum engeren Kanon hinzugezählt.

Darüber hinaus gab und gibt es viele weitere (Teil-)Disziplinen, die zumindest gelegentlich zu den Historischen Hilfswissenschaften gezählt werden, darunter Historische Metrologie, Kodikologie und Realienkunde.

Umgekehrt ist die Paläographie von allen Teilgebieten der Historischen Hilfswissenschaften in der Lehre die bei weitem wichtigste; sie ist die einzige Hilfswissenschaft, die an vielen Universitäten regelmäßig in der Lehre angeboten wird.

[Institutionalisierung, Geschichte des Fachs]

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Im Laufe des 18. Jahrhunderts wurde ein dem späteren Kanon ähnliches Bündel von Fächern als Teil der universitären Geschichtswissenschaft etabliert, wobei die einzelnen Disziplinen (v.a. die Diplomatik) oft älter sind und überwiegend außeruniversitär betrieben wurden. Die prägende Phase der Historischen Hilfswissenschaften war das 19. Jahrhunderts; die Verwissenschaftlichung des Fachs Geschichte, der Aufstieg der Mittelalterforschung, der Ausbaus der Universitäten und anderer Bildungseinrichtungen sowie der Erfolge der Editionsphilologie prägten das Fach und trugen zu ihrem Aufstieg und ihrer Institutionalisierung bei. Seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts waren die Historischen Hilfswissenschaften vor allem im deutschsprachigen Raum durch entsprechende Professuren und Studiengänge an vielen Universitäten sowie Lehre und Forschung an Archivschulen und außeruniversitären Einrichtungen (Archivschule Marburg, École de Chartes, IÖG, MGH) institutionalisiert. Dabei erlangten die Hilfswissenschaften mancherorts eine so starke Stellung, dass zusätzlich zu den üblichen drei epochenspezifischen Lehrstühlen ein vierter Lehrstuhl den Historischen Hilfswissenschaften gewidmet war (Göttingen?, Wien ab Sickel, Berlin seit Jaffé?). Vielerorts wurden Lehre und Forschung im hilfswissenschaftlichen Bereich aber auch von Privatdozenten und außerordentlichen Professoren geleistet; statt eigener Professuren für Hilfswissenschaften wurde die Denomination eines Lehrstuhls, meist desjenigen für mittelalterliche (seltener alte) Geschichte, entsprechend erweitert. Auch an Universitäten, an denen es keine eigenen oder gar keine Professuren für Historische Hilfswissenschaften gab, wurde diesen eine propädeutische Funktion im allgemeinen Geschichtsstudium zugesprochen. Für entsprechende Lehrveranstaltungen wurden Standardwerke wie Ahasver von Brandts Werkzeug des Historikers bis ins 21. Jahrhundert stark genutzt. Anfang des 21. Jahrhundert ist diese institutionelle Verankerung deutlich geschwächt; die Zahl der Professuren und Studiengänge ist stark gesunken, ebenso der hilfswissenschaftliche Anteil am Geschichtsstudium und an den Lehrgängen der Archivschulen. Umgekehrt haben Historische Hilfswissenschaften sich stärker als andere historische Teildisziplinen mit den Digital Humanities verbunden.

[Geschichte des Begriffs]

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Der Begriff der Historischen Hilfswissenschaften hat sich im deutschsprachigen Raum im 18. und 19. Jahrhundert etabliert. Als Vorläufer kann die Bezeichnung von Fächergruppen (darunter meist Diplomatik, Chronologie und Geographie) als ‚auxilia‘ und ‚Hülfswissenschaften‘, die sich in geschichtswissenschaftlichen Werken des 18. Jahrhunderts findet. Benjamin Hederich zählte 1709 Geographie, Chronologie, Genealogie, Heraldik, Universalgeschichte, Literargeschichte (Notitia auctorum), Altertumskunde und antike Mythologie zu den „fürnehmsten historischen Wissenschaften“; Anselm Desing fasste 1733 „Geographie, Politica, Chronologia, Kriegs-Weesen und anderen […] zur Historie zu wissenden Dingen“ als auxilia historica zusammen; Johann Christoph Gatterer, der die Hilfswissenschaften durch Forschung, Lehre und die Gründung eines eigenen Instituts an der Universität Göttingen etablierte, nannte in seinem Handbuch der Universalhistorie namentlich Chronologie, Geographie, Heraldik, Numismatik und Diplomatik die „historischen Hülfswissenschaften“.

er klassische, stark auf die Bedürfnisse der Erforschung mittelalterlicher Urkunden ausgerichtete Fächerkanon und die große Bedeutung der Paläographie entwickelte sich in dieser Zeit. Auch der Begriff selbst etablierte sich, Alternativen wie

Im 20. Jahrhundert wurden der Begriff Historische Grundwissenschaften mehrfach diskutiert; dabei wird Karl Brandi oft (wenngleich irrig) als Befürworter einer Umbenennung der Hilfs- in Grundwissenschaften zitiert. Im 21. Jahrhundert sind in Deutschland und Österreich beide Bezeichnungen im Rahmen der Denominationen entsprechender Professuren üblich, auch Einführungen verwenden oft beide Ausdrücke synonym. In der Schweiz hat sich Historische Spezialwissenschaften durchgesetzt.

Nach längerer und wohlwollender Prüfung halte ich den Abschnitt "Zur Statistik der Handschriften" in der heutigen Fassung für weitgehend unbelegt (soweit er über triviale Aussagen hinausgeht und nicht Buringh referiert).

  • Trivial, und auf Wunsch durch die CLA selbst belegbar sind Aussagen über die Zahl der Einträge.
  • Durch Buringh und die Rezeption (v.a. Rezensionen) belegbar ist, dass die CLA statistisch auswertbar sind, dass dies in der Forschung passiert und mit welchen Ergebnissen. Ebenfalls belegbar ist, dass Buringh als der erste gesehen wird, der das getan hat und dass er zwar deutlich kritisiert wird, aber mit seinen Ergebnissen jedenfalls rezipiert wird.
  • Nicht trivial sind Aussagen über Zeitliche und räumliche Verteilung (wie unsere Überschrift umseitig lautet) oder statistische Auswertungen zur Migration und/oder Inhalten (wie sie in den Grafiken enthalten ist)
    • Eine Ausnahme sind die allerdings seltenen Aussagen zur Migration von Handschriften in den CLA-Einleitungen. Dass die Angaben in den Grafiken davon abweichen, muss nicht heißen, dass sie falsch sind (bibhistor: 18 Hss aus Frankreich in Schweizer Bibliotheken, Lowe in CLA III, p. V: 31 solche Handschriften), es kommt sehr darauf an, wie man zählt (siehe unten). Dass Lowe auf der nächsten Seite fortfährt "As regards the works and authors contained in our manuscripts it is impossible to give exact statistics." stärkt jedenfalls nicht gerade das Argument, die statistische Auswertung der CLA in unserem Artikel sei mit diesen selbst schon hinreichend belegt.
    • Schon Aussagen zur Verteilung der CLA-Einträge auf einzelne Jahrhunderte (oder noch kleinere Zeiträume) sind nicht ganz trivial, da die dortigen Datierungen der Interpretation bedürfen: ist "saec. Vex vel V–VI" eher als 5. Jh. zu verstehen ("spätes 5. Jh., oder um 500") oder ist eher "6. Jh., allenfalls spätes 5. Jh." gemeint? Selbst die häufigen Datierungen der Art "saec. VII-VIII" muss man interpretieren - Buringh löst das auf seine Weise und kommt dadurch regelmäßig auf nicht ganzzahlige Werte, bibhistor löst das anscheinend anders (mit ganzzahligen Ergebnissen). Ich will beide Methoden nicht bewerten, entscheidend ist, dass es nicht ganz trivial ist, die CLA nach Jahrhunderten auszuzählen.
    • Noch stärker gilt das für die Räume. Eine Auszählung der heutigen (bzw. in den CLA angegebenen) Aufenthaltsorte ist zwar trivial, aber die Auswertung der Entstehungsorte eindeutig nicht. Wie soll man zum Beispiel die paläographische Lokalisierung "rhätisch" interpretieren? "Schweiz" wäer plausibel, muss aber nicht immer stimmen, und bibhistor scheint konsequent eine Entstehung außerhalb der heutigen Schweiz angenommen zu haben, sonst könnte seine Statistik nicht die Aussage enthalten, keine CLA-Handschrift sei von der heutigen Schweiz aus in ein anderes Gebiet gelangt. (Ihm zufolge also nicht einmal CLA III 383, dessen Entstehung mit "quite likely at Chur" angegeben ist.) Andere paläographische Lokalisierungen sind nicht einfacher ("continental scriptorium under Insular influence", "Bodenseeregion"), und wenn man wie die umseitige Grafik "Great Britain" und "Ireland" als zwei Herkunftsregion unterscheidet, muss die Lokalisierung "Ireland" in den CLA irgendwie aufteilen. Auch hier: Es geht mir weniger darum, ob bihistor Recht hat oder nicht, sondern darum, dass mit dem Verweis auf die CLA alleine keine präzisen Aussagen oder statistische Analysen zu den Entstehungsorten möglich sind. Nur mit Verweis auf die CLA zu sagen, wie viele CLA-Handschriften von der heutigen Schweiz nach Italien oder von Großbritannien nach Frankreich wanderten, muss Theoriefindung sein.
    • Die CLA sagen nichts zur Buchproduktion. Entsprechende Aussagen (wie Buringh und bibhistor sie treffen und auch umseitig im Artikel stehen) sind auch keine trivialen Folgerungen aus der Verteilung der Datierungen. Man muss Annahmen treffen, welcher Teil der produzierten Codices erhalten ist und welcher nicht, um aus den Zahlen der erhaltenen Codices Aussagen über die Buchproduktion treffen zu können. Buringh macht das explizit, wobei seine Annahmen von Rezensenten teils scharf kritisiert wurden.

Insgesamt haben wir also wenig belegbares. Für einen Artikel über die CLA, dessen Verbesserung die Diskussionsseite ja dienen soll, ist der Umfang der CLA wichtig, vor allem aber die etwas unscharfe Grenze nach oben, die Lowe mehrfach thematisiert (bei anderen Dingen war er ja strenger). Bei den Inhalten kann man grobe Angaben machen, aber keine Auszählung; "theologisch" halte ich für unseren Zeitraum dabei für einen falschen Begriff. Zu den Wanderungen von Büchern und Schriften kann man die nicht quantifizierenden Aussagen der CLA zusammenfassen, bei irischen und angelsächsischen Schriften spricht Lowe mehrmals an, dass hier teils die Bücher wanderten, teils die Schrift. Ein paar von Buringhs Befunden zu referieren, halte ich nicht für falsch, aber auch nicht so wichtig, der Artikel hier widmet sich den CLA und nicht der antiken und mittelalterlichen Buchproduktion, die Buringh untersucht hat. Das könnte dann so aussehen:

Die CLA samt ihren Nachträgen umfassen fast 2000 Handschriften, überwiegend Fragmente; eine relativ große Zahl der Handschriften wurde aufgenommen, obwohl ihre Entstehung erst nach dem Jahr 800 nicht ausgeschlossen ist. Inhaltlich überwiegend Bibelhandschriften, liturgische und exegetische Texte; nur ein sehr kleiner Teil sind Abschriften nichtchristlicher lateinischer Klassiker. Ausweislich der paläographisch bestimmten Herkunft sind sehr viel mehr Handschriften von Italien nach Norden gewandert als in die umgekehrte Richtung; auch die frühmittelalterliche Ausbreitung der insularen Schriften durch die Weitergabe von Büchern, die Wanderung von Schreibern und die Nachahmung in kontinentalen Skriptorien läßt sich erkennen. Von der Zahl der erhaltenen Handschriften auf die Buchproduktion zu bestimmten Zeiten zurückzuschließen, ist nur mit Hilfe von Annahmen über die Überlieferungswahrscheinlichkeit möglich. Eine erste entsprechende Auswertung har Buringh vorgelegt. Überwiegend auf die CLA gestützt, kam er unter anderem zum Ergebnis, dass die Buchproduktion pro Kopf in Italien bei weitem höher war als im restlichen Europa. Nach seinen Berechnungen sank die Buchproduktion dort vom sechsten bis zum siebten Jahrhundert auf ungefähr die Hälfte sank und stieg im achten Jahrhundert wieder leicht an. ("25,5", "12,4" und "17,2" Bücher pro Million Ew. und Jahr lautet die Schätzung für drei Jahrhunderte bei Buringh / Van Zanden 2009, Tabelle 3, CR)

Heliand enthält Liste der Hss; die kategorien beziehen sich überwiegend auf das Werk, aber auch auf zwei der Hss (nämlich C und M). Cgm 25 wird wie folgt beschrieben:

Die Münchener Handschrift M wird in der Bayerischen Staatsbibliothek in München aufbewahrt (Signatur: Cgm 25). Dorthin gelangte die Handschrift im Zuge der Säkularisation 1804 aus der Bamberger Dombibliothek. Die Handschrift wurde vermutlich von zwei Schreibern um 850 im Kloster Corvey niedergeschrieben. Die dialektale Färbung der Handschrift wird von Wolfgang Haubrichs als ostwestfälisch gedeutet. Der Text ist mit zahlreichen Initialen, Akzenten und Anmerkungen sowie Neumen aus dem 10. Jahrhundert für freien bzw. musikalischen Vortrag bearbeitet.

Gregor, Moralia 9,21 über umgetauft verstorbene parvuli:

Quos quia a culpa originis sacramenta salutia non liberant, et hic ex proprio nihil egerunt, et iliuc ad tormenta perveniunt.

Rechtsgeschichte

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Paläographie: Karte

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Eine Karte mit historischen Regionen, die in Handschriftenbeschreibungen v.a. für das hohe Mittelalter sinnvoll verwendet werden können: Benutzer:CRolker/Karte

Rotlinks: Romanesca (Schrift),

Begriffsunterscheidungen: Romanesca, Kursive (?), Minuskel

Kirchenrechtsgeschichte

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Kanonische Sammlungen

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Kirchengeschichte

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  • Virtuelle Bibliothek: Benutzer:Ktiv/Virtuelle Theologische Bibliothek
  • Kategorie:Kardinal (11. Jahrhundert) allgemein prüfen. Regelmäßig falsch positive Einträge zB Anselm II. von Lucca
  • Kirchenbesitz leitet auf Stift (Kirche) weiter, warum? Siehe auch Hochstift und Vermögen_der_römisch-katholischen_Kirche (nichts Historisches)
  • Vertrag von Ponte Mammolo
  • Index librorum prohibitorum
    • Zum spanischen Index und zur Purgierung ergänzen; Weblinks überarbeiten
    • Jesús Martínez De Bujanda, Marcella Richter: ''Index librorum prohibitorum 1600–1966.'' (= ''Index des livres interdits''. Band 11) Médiaspaul, Montréal 2002, ISBN 2600008187, S. 836–837 ({{Google Buch |BuchID=xHMsAAAAYAAJ |Seite=836-837}})
    • <ref>Jesús Martínez De Bujanda, Marcella Richter: ''Index librorum prohibitorum 1600–1966.'' (= ''Index des livres interdits''. Band 11) Médiaspaul, Montréal 2002, ISBN 2600008187 , S. 836–837 ({{Google Buch |BuchID=xHMsAAAAYAAJ |Seite=836-837}})</ref>
  • Hilfsmittel: Clavis patrum latinorum, Clavis patrum graecorum, Clavis canonum, Clavis conciliorum occidentalium, ...
  • Entstehung Zweinamigkeit in Name gar nicht, in Familienname falsch dargestellt. Bei Gelegenheit Abschnitt zu Geschichte der FN einfügen.


Paläographie, Kodikologie, Handschriften, Sammlungen

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Textkritik und Editionswissenschaften

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157. Gebirgsdivision

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kaltenegger seit https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=8._Gebirgs-Division_(Wehrmacht)&diff=prev&oldid=238036686 als wesentliche basis

Peter Lieb: Konventioneller Krieg oder NS-Weltanschauungskrieg? Kriegführung und Partisanenbekämpfung in Frankreich 1943/44 (= Quellen und Darstellungen zur Zeitgeschichte, Band 69). Oldenbourg, München 2007, ISBN 978-3-486-57992-5 , hier S. 310 Anm. 345. Digitalisathttp://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3DIcTpBQAAQBAJ~IA%3D~MDZ%3D%0A~SZ%3D~doppelseitig%3D~LT%3D~PUR%3D.: Kampf der Gebirgsjäger als "oberflächliche und unkritische" Darstellung.

Hermann Frank Meyer zitiert Kalteneggers Darstellung als Beispiel für die Verharmlosung von Kriegsverbrechen duch unkritische Übernahme der Perspektive der Täter (konkret: Hubert Lanz) und ihrer nach 1945 entwickelten Schutzbehauptungen. Hermann Frank Meyer: Blutiges Edelweiß. Die 1. Gebirgs-Division im Zweiten Weltkrieg. 2. Auflage Links, Berlin 2008, ISBN 3-86153-447-9. (Digitalisathttp://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D_Hpr-PK39UkC~IA%3D~MDZ%3D%0A~SZ%3D~doppelseitig%3D~LT%3D~PUR%3D), S. 377-384

Peter Pirker: Flucht vor dem Krieg. Deserteure der Wehrmacht in der Grenzregion. In: Peter Pirker / Ingrid Böhler (Hrsg.): Flucht vor dem Krieg. Deserteure der Wehrmacht in Vorarlberg. UVK: Tübinge 2023, 19-236, S. 63 "kaum verhüllte Apologie der Kriegsführung des NS-Staats".

Ralph Klein: Mörder unterm Edelweiss: Dokumentation des Hearings zu den Kriegsverbrechen der Gebirgsjäger. PapyRossa-Verlag, 2004, S. 21, Anm. 2: "verherrlicht die Gebirgstruppe und deren Verbrechen".


Noam Cohen: One Woman’s Mission to Rewrite Nazi History on Wikipedia. In: Wired, 7. September 2021, https://www.wired.com/story/one-womans-mission-to-rewrite-nazi-history-wikipedia/ David Stahel: The Battle for Wikipedia: The New Age of ‘Lost Victories’? In: The Journal of Slavic Military Studies, 31(3), 2018, 396-402. doi:10.1080/13518046.2018.1487198

Krönungsdatum Heinrich II.

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„Eine etwas spezielle Frage: Von 2003 bis 2013 stand im Artikel Heinrich II. der 9. Juli 1002 als Krönungsdatum. Das ist längst korrigiert, aber ich frage mich, wo das falsche Datum "9. Juli" herkommt. Die einschlägige Literatur von Fried, Weinfurter usw. (die alle das richtige Datum nennen: 7. Juni 1002) und auch das LexMA ("7. Juli") scheiden als Vorlage aus, erst recht Thietmar ("VIII Idus Iunii"). Nun habe ich den "9. Juli" als Krönungsdatum im Großen Ploetz gefunden, und zwar in der 35. Auflage, die 2008 erschien und daher selbst nicht die Vorlage für den einschlägigen Edit sein kann. Die 33. Auflage und alle früheren scheiden ebenfalls aus, hier wird nämlich gar kein Tagesdatum genannt. Just auf die 34. Auflage von 2003, die ein heißer Kandidat wäre, habe ich keinen Zugriff. Wer kann helfen? Entweder steht dort "9. Juli", dann war die 34. Auflage wohl Vorlage für den Fehler in Wikipedia, oder nicht - was noch interessanter wäre... Gruß --CRolker (Diskussion) 12:02, 22. Dez. 2023 (CET)“

Das schrieb ich erst hier, um dann hier die Antwort zu bekommen: die 34. Auflage von 2005 (nicht 2003) nennt wie die früheren Auflagen kein Tagesdatum, sowohl im Stammbaum S. 463 als auch im Haupttext S. 464 wird nur das Jahr 1002 genannt.



34. „überarbeitete“ Auflage von 2005 S. 463-464: https://drive.google.com/file/d/1nMF9Tq3U8m-EExkK3B3jhw1e7ieWwbBa/view

35. Auflage „neu bearbeitet von über 80 Historikern“ von 2008, hier S. 503 bei GB: https://books.google.de/books?id=pym4DwAAQBAJ&pg=PA503

Am 28. August 2003 wird das falsche Krönungsdatum „15. Mai 1004“ eingetragen, offensichtlich eine verwechselung mit der italisvhen königskrönung https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Heinrich_II._(HRR)&diff=prev&oldid=263635 Noch am gleichen Tag ändert der gleiche Nutzer das Datum zu „9. Juli 1002“, möglicherweise ein Tippfehler für das im LexMA genannte Datum. Es sollte sich fast zehn Jahre halten, am 08.12.2004 deutliche Erweiterung, durch u.a. um einen eigenen Abschnitt zur Königswahl, die das ebenfalls falsche Datum „7. Juli“ einfügt https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Heinrich_II._(HRR)&diff=prev&oldid=3592169 Auch wenn es es nicht genannt wird, ist die Vorlage für dieses falsche Darstellung mit hohen Wahrscheinlichkeit das Lexikon des Mittelalters, und zwar vermutlich direkt: am gleichen Tag fügt der gleiche Nutzer eine Darstellung Heinrichs als „Realpolitiker“ ein, die sich eng am Wortlaut des LexMA orientiert, das nicht genannt wird https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Heinrich_II._(HRR)&diff=prev&oldid=3663515 Das falsche Datum „9. Juli“ in der Einleitung bleibt bestehen.

Am 30. März 2005 wurde eine Karte eingefügt, die den „6./7. Juni 1002“ als Krönungsdatum nennt. Sie ist, die der Ersteller auch angibt, auf Basis des Katalogs zur Landesausstellung erstellt worden.

Seit März 2006 hatte die königswahl von 1002 zudem einen eigenen Artikel, der von Anfang an das richtige Datum nannte https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=K%C3%B6nigswahl_von_1002&oldid=14385200


Am 01.06.2007 wurde das zweite, aber nicht das erste Datum im Artikel zu Heinrich korrigiert https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Heinrich_II._(HRR)&diff=next&oldid=32220690

Am 13. Juli 2013 wurde dann auch das falsche Datum in der Einleitung korrigiert https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Heinrich_II._(HRR)&diff=prev&oldid=120497631


Primär- und Sekundärliteratur bei Eco

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Ecos Einleitung ist ein Klassiker im Bereich der Geisteswissenschaften, wenngleich heute vermutlich nicht mehr in Lehre verwendet. Er könnte als Beleg für die Verbreitung der Begriffe Primär- und Sekundärliteratur in den Geisteswissenschaften gelten, allein schon aufgrund der starken Rezeptions Eco. So schreibt er (S. 63-65 in der 14. Auflage der dt. Übersetzung) ausführlich über die Unterscheidung von Primär- und Sekundärliteratur und dass diese Unterscheidung wichtig sei, so v.a. S. 64: "Die Unterscheidung zwischen Primär- und Sekundärliteratur muß man immer gegenwärtig haben, weil in der Sekundärliteratur oft Teile der Quellen enthalten sind, die aber – wie wir im folgenden Paragraphen sehen werden – Quellen aus zweiter Hand darstellen." Allerdings ist Eco zum einen Literaturwissenschaftler und verwendet hier seine Begriffe, auch wenn er über andere Disziplinen schreibt; zum anderen ist der Ausdruck "Sekundärliteratur" ein Artefakt der Übersetzung. Im italienischen Original (hier: 19. Auflage bei Bonpiami von 2008, dort S. 58http://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3Dcomesifaunatesid0000ecou~MDZ%3D%0A~SZ%3D~doppelseitig%3D~LT%3D58~PUR%3D) heißt es: "La distinzione tra le le fonti a la letterature critica va tenuta ben presente, perchè la letteratura critica spesso riporta brani delle vostre fonti ma - come vedremo nel paragrafo seguente - queste sono fonti di seconda manu."

Umberto Eco: Wie man eine wissenschaftliche Abschlußarbeit schreibt. Doktor-, Diplom- und Magisterarbeit in den Geistes- und Sozialwissenschaften. facultas, Wien 2020, ISBN 9783838553771, doi:10.36198/9783838553771 Umberto Eco: Come si fa una tesi di laurea : le materie umanistiche. Bompiani, Mailand 2008; Digitalisathttp://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3Dcomesifaunatesid0000ecou~MDZ%3D%0A~SZ%3D~doppelseitig%3D~LT%3D~PUR%3D.

Mehrere päpstliche Schreiben haben das Incipit Execreabilis. Johannes XXII. "Execrabilis quorundam tam religiosorum"

Liste der ökumenischen Konzilien (Geschichte)

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Im lateinischen Westen waren ausdrückliche Listen von ökumenischen Konzilien lange Zeit unüblich, Die Autorität der Konzilien von Nicäa, Konstantinopel, Ephesos und Chalcedon war im allgemeinen unumstritten, wenngleich das Papsttum einzelne Beschlüsse nicht akzeptierte. Das zweite und dritte Konzil von Konstantinopel wurden im Westen vermutlich relativ schnell als ökumenisch anerkannt, da diese Konzilien in einer Eidesformel des päpstlichen Elekten erwähnt werden. Die Formel, die wohl noch im siebten Jahrhundert entstand, ist im Liber diurnus überliefert und scheint bis zur Anfertigung der erhaltenen Handschriften im neunten und zehnten Jahrhundert nicht aktualisiert worden zu sein. Das in der Eidesformel nicht erwähnte Zweite Konzil von Nicäa war im lateinischen Westen lange umstritten; Widerstand kam unter anderem aus dem Umfeld Karls des Großen, der fränkische Einwände in den Libri Carolini zusammenstellen ließ. Die Ignatianische Synode von 869/870 galt im Westen lange nicht als ökumenisch, zumal die Photianische Synode von 879/880 mit päpstlicher Zustimmung die Beschlüsse von 869/870 widerrufen hatte. Um 1100 allerdings wurden einzelne Kanones der Ignatianischen Synode im Westen rezipiert und diese sogar als achte ökumenische Synode bezeichnet. In dieser Zeit entstand auch die als Sancta octo bekannte Liste der acht ökumenischen Konzilien (einschließlich Nicäa II und Konstantinopel IV), die über ihre Aufnahme in das Decretum Gratiani sehr weite Verbreitung fand. Im weiteren Mittelalter wurde die Liste nicht erweitert. Relativ viele westliche Konzilien wurden von den Zeitgenossen als "universelle" Konzilien bezeichnet, ohne dass damit aber ein Vergleich mit den großen Konzilien des ersten Jahrtausends beabsichtigt gewesen war. Das Konzil von Konstanz war das erste, das sich selbst in die Reihe der ökumenischen Konzilien der alten Kirche gestellt hat; das Konzil von Basel erweiterte dann die Achter-Liste um das Konstanzer Konzil und Basel selbst. Im späten 16. Jahrhundert

Die nach ihrem Incipit als Sancta octo bekannte Liste umfasst acht Konzilien des ersten Jahrtausends, die in der römisch-katholischen Kirche seit dem 16. Jahrhundert und bis heute als „ökumenisch“ gezählt werden. Die Liste war unter anderem im Decretum Gratiani (ca. 1140) enthalten, das bis 1917 eine wichtige Grundlage des katholischen Kirchenrechts war. Von 1582 bis 1917 war der in der editio Romana des Corpus Iuris Canonici zu findende Wortlaut für den kirchlichen Gebrauch als verbindlich festgelegt.

Die Liste der Konzilien geht zurück auf die frühmittelalterliche Formel für den Eid, mit dem der päpstliche Elekt (der gewählt, aber noch nicht geweiht ist) seine Rechtgläubigkeit bekräftigen muss. Der Eid enthielt unter anderem eine Verurteilung des Papstes Honorius als Ketzer und war daher vor allem im 16. und späten 19. Jahrhundert im Rahmen der Honoriusfrage ein zentrales Dokument. Der Elekt musste außerdem schwören, alle Beschlüsse namentlich genannter allgemeiner Konzilien (concilia universalia) zu beachten. In der frühesten erhaltenen Fassung, waren dies die Konzilien von Nicäa, Konstantinopel I, Ephesos, Chalcedon und Konstantinopel II. Diese Sechserliste stammt vermutlich aus dem frühen 7. Jhrhundert und ist im Liber diurnus enthalten, der seinerseits in Handschriften des 9. und 10. Jahrhunderts überliefert ist.

Ab dem späten 11. Jahrhundert ist die Liste in kanonischen Sammlungen nachweisbar. Die früheste dieser Sammlungen ist die Collectio canonum des Kardinal Deusdedit von 1087. Seine Version der Liste umfasste zusätzlich das Zweite Konzil von Nicäa von 787, dessen Autorität in der Westkirche des späten 8. und des 9. Jahrhunderts oft bestritten worden war. In anderen Sammlungen des späten 11. und des 12. Jahrhunderts finden sich leicht abweichende Fassungen der Liste. In der Collectio Britannica ist erstmals auch das Vierte Konzil von Konstantinopel als achtes dieser Konzilien in der Aufzählung genannt. Diese Fassung der Liste wurde dann über die Collectio Tripartita und vor allem das Decretum Gratiani rasch sehr weit verbreitet.

Im weiteren Mittelalter war Sancta octo zwar Teil des Kirchenrechts, wurde aber selten zitiert oder kommentiert. Im Rahmen der Gegenreformation und innerkatholischen Konflikten über die Autorität verschiedener Konzilien entwarf Roberto Bellarmino Ende des 16. Jahrhunderts eine Liste von Konzilien zusammen, die alleine als allgemein zu gelten hätten. Sancta octo diente ihm dabei als wichtiger Beleg, dass die dort genannten Konzilien des ersten Jahrtausends jeweils schon (wie er meinte) seit ihrer Feier als ökumenisch gegolten hätten. In scharfer Form behauptete er, dass alle von ihm als ökumenisch angesehenen Konzilien vom Papst einberufen und approbiert worden seien, und dass Zweifel daran bzw. andere Listen ökumenischer Konzilien ein Zeichen mangelnder Rechtgläubigkeit seien. Seine Angriffe zielten vor allem auf katholische Anhänger des Konzils von Basel und gallikanische Katholiken, aber in polemischer Form richtete er sich auch gegen Protestanten und nichtwestliche Christen.

Einzelnachweise

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