Benutzer:Commander-pirx/Entwurf Mittelalterliches
Die Zent Umstadt ist ein abgeschlossenes Zentgericht, deren Bennenung in früheren Zeiten auch mit Landgericht, Grafschaft, (Unter)Gau oder Mark beschrieben wurde.
Die Zentgrenzen sind aber nicht mit den politischen Grenzen vergleichbar, also keine Verwaltungseinheiten, sondern umfassen nur die niedere und mittlere Gerichtsbarkeit. Sie war für die Zent Umstadt vom Kloster Fulda her lehnbar und hatte die späteren Herren wie sie im Kondominat Umstadt verzeichnet sind.
Oberhof war die Stadt Umstadt, seine Bewohner wurden das Zent-Volk genannt. Rechtsgrundlage waren sogenannte Weisthümer.
Die Zent war ein Teil des Maingaus.
Einteilung (im 15. Jahrhundert)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Buch 1 S. 327 27 Orte:
Einteilungen nach kurpfälzischen Rechten (1789)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Buch 2 Von den Kondominatsherren der Kurpfalz her existierte ein Oberamt Umstadt, dass sich in das eigentliche Amt Umstadt und die Zent aufteilt. Zum Amt werden die Orte gezählt, die der hohen und niederen Gerichtsbarkeit der beiden Kondominatsherren unterstanden:
- die Stadt Umstadt mit den Dörfern:
- Klein-Umstadt, Richen, Semd und Wüstenamorbach und den Höfen Dorndieler Hof (heute zu Dorndiel), Hausener, Breitwiesener (eigentlich Breitwieser Hof) und Grünhecker Hof (früher "Grehecker" Hof genannt)(heute alle drei zu Klein-Umstadt).
Zu den Zentorten werden gezählt:
- das Amt Habitzheim (Herrschaft Löwenstein-Wertheim, Kurpfälzer Lehen) mit den Dörfern Habitzheim, Spachbrücken, Zeilhard, Groß-Zimmern und Georgenhausen [1].
- Raibach (als Herrschaftsbesitz dreier Herren: Wambolt von Umstadt, Groschlag und von Reibeld[2].
- Dazu kamen Brensbach (Hessen-Darmstadt und Haus Erbach in Gemeinschaft als Kurpfälzer Lehen) und Nieder-Kainsbach (Haus Erbach).
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Baugeschichte und Heutiger Bestand
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen, Darmstadt 1829, Band 1, S. 55
- Johann Goswin Widder: Versuch einer vollständigen geographisch-historischen Beschreibung der Kurfürstl. Pfalz am Rheine, Zweiter Theil, Frankfurt & Leipzig 1786, S. 29 (Abschn. Wüstamorbach)
- Thomas Steinmetz: Burgen im Odenwald. Ellen Schmid, Brensbach 1998, ISBN 3-931529-02-9.
- Rudolf Knappe: Mittelalterliche Burgen in Hessen: 800 Burgen, Burgruinen und Burgstätten, Wartberg-Verlag, 3. Auflage, Gudensberg-Gleichen 2000, ISBN 3-86134-228-6, S. 535
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Dorndieler o. Pfälzer Hof. Historisches Ortslexikon für Hessen (Stand: 30. August 2011). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS). Hessisches Institut für Landesgeschichte, abgerufen am 16. Februar 2012.
- https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/ol/id/43201001001
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Georgenhausen blieb stets ein Streitpunkt, da es mehrere Herrschaften hatte.
- ↑ siehe sühnekreuz, Franz von Reibeld, Lagis Hessen
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