Benutzer:Commander-pirx/Entwurf Mittelalterliches

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Die Zent Umstadt ist ein abgeschlossenes Zentgericht, deren Bennenung in früheren Zeiten auch mit Landgericht, Grafschaft, (Unter)Gau oder Mark beschrieben wurde.

Die Zentgrenzen sind aber nicht mit den politischen Grenzen vergleichbar, also keine Verwaltungseinheiten, sondern umfassen nur die niedere und mittlere Gerichtsbarkeit. Sie war für die Zent Umstadt vom Kloster Fulda her lehnbar und hatte die späteren Herren wie sie im Kondominat Umstadt verzeichnet sind.

Oberhof war die Stadt Umstadt, seine Bewohner wurden das Zent-Volk genannt. Rechtsgrundlage waren sogenannte Weisthümer.

Die Zent war ein Teil des Maingaus.

Einteilung (im 15. Jahrhundert)

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Buch 1 S. 327 27 Orte:

Einteilungen nach kurpfälzischen Rechten (1789)

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Buch 2 Von den Kondominatsherren der Kurpfalz her existierte ein Oberamt Umstadt, dass sich in das eigentliche Amt Umstadt und die Zent aufteilt. Zum Amt werden die Orte gezählt, die der hohen und niederen Gerichtsbarkeit der beiden Kondominatsherren unterstanden:

Zu den Zentorten werden gezählt:

Baugeschichte und Heutiger Bestand

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  • Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen, Darmstadt 1829, Band 1, S. 55
  • Johann Goswin Widder: Versuch einer vollständigen geographisch-historischen Beschreibung der Kurfürstl. Pfalz am Rheine, Zweiter Theil, Frankfurt & Leipzig 1786, S. 29 (Abschn. Wüstamorbach)
  • Thomas Steinmetz: Burgen im Odenwald. Ellen Schmid, Brensbach 1998, ISBN 3-931529-02-9.
  • Rudolf Knappe: Mittelalterliche Burgen in Hessen: 800 Burgen, Burgruinen und Burgstätten, Wartberg-Verlag, 3. Auflage, Gudensberg-Gleichen 2000, ISBN 3-86134-228-6, S. 535

Einzelnachweise

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  1. Georgenhausen blieb stets ein Streitpunkt, da es mehrere Herrschaften hatte.
  2. siehe sühnekreuz, Franz von Reibeld, Lagis Hessen

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