Benutzer:Felix Boller/Erbschleicherei Artikelentwurf

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Die früheste bislang gefundene Aufzeichnung des Begriffs Erbschleicher stammt aus der Antike: Zirka 700 v.Chr. beschreibt Hesiod in seinem Werk "Erga" den Erbstreit mit seinem Bruder Perses. Demnach bestach Perses Richter und schreckte vor Meineid nicht zurück.

Der Begriff Erbschleicher steht heute für eine Person, die sich auf unethische aber nicht gesetzeswidrige Art eine Erbschaft aneignen will (begehen von Erbschleicherei).

Das Rechtslexikon erfasst den Begriff Erbschleicherei als: Beeinflussung, um dadurch zu einer Erbschaft zu verhelfen. / Als eigenständige, rechtliche Straftat ist Erbschleicherei nicht erfasst.

Erfolgreiche Erbschleicherei bewirkt den Geldfluss vom Erblasser an den Erbschleicher. Dabei täuscht und/oder manipuliert der Erbschleicher den Erblasser eigens oder mittels eingesetztem falschen Freund. Das Geld mag sowohl vor als auch erst nach dem Tod des Erblasers zum Erbschleicher fliessen.[1]

Auf der direkten und indirekten Opferseite stehen: Erblasser, dessen familiäres, privates und berufliches Umfeld, sowie manchmal der Staat. Auf der Täterseite stehen Einzelpersonen, Komplotte und Geschäftsmodelle.

Die Haupttat ist oft begleitet von rechtlich strafbaren Tatelementen. Die Kunst des Erbschleichers ist, am Rande der Legalität zu handeln und die gesetzlichen Grauzonen nicht zu verletzen.[2]

Problematik und Risiko heute

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Anno 2017 sind 2.4% der Weltbevölkerung (bzw. 18’100’000 Menschen) US-Dollar Millionäre. Täglich sterben hunderte Millionäre. Das Risiko von finanziellem Betrug wird beispielsweise besonders gut sichtbar im Zusammenhang mit weiteren Faktoren wie der Zunahme von Demenz und der rechtlichen Auslegung der Urteilsfähigkeit. Auch jüngere Vermögende sind Zielpersonen von Erbschleichern.

Je nach Fall sind aus einer kriminologischen Analyse strafbare Tatelemente erkennbar wie: Wirtschaftsdelikte, Häusliche Gewalt, Mord, Urkundenfälschung, Versicherungsbetrug, Geldwäscherei, etc. Die allumfassende Haupttat weist Parallelen auf zu scamming (Confidence Trick).

Einzelnachweise

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  1. Schweizerische Vereinigung gegen Erbschleicherei (Hrsg.): Erbschleicherei - Ein Medienspiegel. verlag@buchtaube.ch, Zürich 2017, ISBN 978-3-03306365-5, S. 215.
  2. Schweizerische Vereinigung gegen Erbschleicherei (Hrsg.): Erbschleicherei - Untersuchung möglicher Tatmuster (D/E). verlag@buchtaube.ch, Zürich 2018, ISBN 978-3-9525062-0-2, S. 70.