Benutzer:Karsten11/Amtsgericht Gommern

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Das Amtsgericht Gommern war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Gommern.

Von 1849 bis 1879 bestand in Gommern die Gerichtskommission Gommern des Kreisgerichtes Burg im Sprengel des Appellationsgerichtes Magdeburg. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden 1879 reichsweit einheitlich Oberlandes-, Landes- und Amtsgerichte gebildet. Das königlich preußische Amtsgericht Gommern wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 15 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Magdeburg im Bezirk des Oberlandesgericht Naumburg gebildet. Der Sitz des Gerichtes war die Stadt Gommern. Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Landkreis Jerichow I den Stadtbezirk Gommern und die Amtsbezirke Gehrden, Grünewalde, Pöthen und Walternienburg sowie den Gemeindebezirk Prödel aus dem Amtsbezirk Leitzkau.[1] Am Gericht bestand 1897 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war für 13.253 Gerichtseingesessene zuständig und damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

In der DDR wurden 1952 die Amtsgerichte aufgehoben und einheitlich Kreisgerichte gebildet. Gommern kam zum Kreis Burg, entsprechend entstand das Kreisgericht Burg im Bezirk des Bezirksgerichtes Magdeburg. Das Amtsgericht Gommern bestand damit nicht mehr.

  • Hennig (1897, 1889)[3]

Einzelnachweise

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  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 479, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1897, S. 173 online
  3. Handbuch der Provinz Sachsen, 1889, S. 623, Online.

Gommern Kategorie:Gommern Kategorie:Gegründet 1879 Kategorie:Aufgelöst 1952