Benutzer:Karsten11/Oberkonsistorium Darmstadt
Das Oberkonsistorium Darmstadt war 1832 bis 1822 die Behörde zur Verwaltung der kirchlichen Angelegenheiten im Großherzogtum bzw. Volksstaat Hessen.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bildng des Oberkonsistoriums
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt bestanden Konsistorien in Gießen und Darkmstadt. Diese wurden 1803 aufgelöst. Ihre Aufgaben übernahmen die Kirchen- und Schulräte, die organisatorisch an die Regierungen der Provinzen Starkenburg und Oberhessen angebunden waren. Ab 1816 wurden diese Funktionen auch in der Provinz Rheinhessen durch die Provinzialregierung in Mainz wahrgenommen. Daneben bestanden weitere Konsitorien in den 1803 und 1806 mediatisierten Gebieten, die Teil des Großherzogtums wurden.
Mit dem Organisationsedikt von 1832 wurde das Oberkonsistorium in der damaligen Landeshauptstadt Darmstadt eingerichtet. Die kirchlichen Aufgaben gingen von den Provinzialregierungen auf das neue Oberkonsistorium über, das dem Innenministerium der Regierung des Großherzogtums Hessen nachgeordnet war. Während die bisherigen Beamten auch für Schulfragen zuständig waren, war dem Oberkonsitorium hier nur die Aufsicht über den Religionsunterricht geblieben. Auch die oberste Aufsicht über die kirchliche Vermögensverwaltung wurde nicht dem Obersonsitorium sondern der Rechnungskammer übertragen.
Das Oberkonsistorium bestand aus drei weltlichen und drei geistlichen Räten. Das erste weltliche Mitglied war zugleich der Präsident des Oberkonsistoriums. Der Superintendent für die Provinz Starkenburg war ein ordentliches, die Superintendenten der beiden anderen Provinzen waren außerordentliche Mitglieder des Oberkonsistoriums.
= Nach der Märzrevolution
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nach der Märzrevolution wurde die Frage der Trennung von Kirche und Staat und damit die Organisationsform der Evangelischen Landeskirche neu diskutiert. Am 5. November 1846 brachte der liberale Abgeordnete Philipp Wilhelm Wernher aus Nierstein einen Antrag in die 2. Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen ein, in dem gefordert wurde "an die Stelle der bisherigen Consistorialverfassung zur Besorgung der inneren Angelegenheiten der Kirche eine Synodalverfassung treten zu lassen".
Reform von 1874
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Edikt vom 6. Januar 1874
1874 wurde die erste Verfassung der evangelischen Kirche im Großherzogtum Hessen verkündigt. Es war eine presbyterial-synodale Kirchenverfassung. Das Oberkonsistorium arbeitete zunächst mit dem Synodalausschuss zusammen, dessen Mitglieder zugleich außerordentliche Mitglieder des Oberkonsistoriums waren und in den Sitzungen des sogenannten erweiterten Oberkonsistoriums mitwirkten. Alle drei Superintendenten dagegen wurden ordentliche Mitglieder der Behörde. Das Oberkonsistorium verantwortete seine Tätigkeit nicht nur vor dem Landesherrn sondern auch vor der Landessynode.
Evangelische Landeskirche in Hessen
Persönlichkeiten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Präsidenten des Konsistoriums
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- 1841 Johann Matthäus Freiherr von Lehmann
- 1850–1860: Heinrich Karl Jaup
- 1860: Victor von Lepel
- 1860–1870: Karl Rinck von Starck
- 1870–1877:Friedrich Kritzler
- 1877–1899: Theodor Goldmann
- 1899–1907: Adolf Buchner
- 1907–1922: Ludwig Nebel
Räte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Superintendenten Provinz Starkenburg
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- 1833-1834: Johann Heinrich Friedrich Schwabe
- 1837-1847: Karl Philipp Wilhelm Köhler
- 1847-1872: Karl Zimmermann
- -1891: Heinrich Adolf Köstlin
- 1901–1922: Friedrich Flöring (danach bis 1929 Oberkirchenrat)
Superintendenten Provinz Rheinhessen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Karl Köhler Köhler, Karl [ID = 5428
- 1851–1882: Karl Georg Friedrich Schmitt
- 1892–1907: Carl Walz
- 1907–1922: Ferdinand Euler [1] 1. Kammer (danach bis 1925 Oberkirchenrat)
Superintendenten Provinz Oberhessen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- 1837–1874: Friedrich Karl Simon
- 1902–1922: Waldemar Petersen (danach bis 1925 Oberkirchenrat)
andere Räte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- 1839-(1841) Eduard Neidhardt (weltlicher Rat)
- 1857- Karl Melior (weltlicher Rat)
- 1832–1854: Heinrich Philipp Ludwig (geistlicher Rat)
- Karl Zimmermann<ref>
- Friedrich Karl Ludwig Frey (weltlicher Rat)
- Dr. Heinrich Palmer (geistlicher Rat)
- Dr. Georg Rinck (geistlicher Rat)
- Maximilian von Preuschen (weltlicher Rat) Preuschen von und zu Liebenstein, Maximilian Ernst Justus Ludwig Konrad Freiherr von [GND = 1041523610
- 1857- Wilhelm Scheffer http://lagis-hessen.de/de/subjects/gsrec/current/111/pageSize/50/sn/bio?q=Superintendent
- 1832–1841: Christian Knorr (weltlicher Rat)
- Gustav Adolph Freiherr von Lehmann (zweiter Präsident)
- Ludwig Strecker (weltlicher Rat)
- Dr. Karl Wilhelm Lintz
- 1901–1927:Franz Merck Merck, Franz [ID = 6037
- 1843–: Julius Wernher Wernher, Julius Carl [ID = 2769
- 1858–: Christoph Hoffmann Hoffmann, Christoph Ludwig Wilhelm [ID = 2955
- Ludwig Keim Keim, Ludwig [ID = 5118
- 1837–1849: Friedrich Daniel Karl Kümmich (geistlicher Rat)
- Ferdinand Frey
Quellen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Bestand: 0111 - Oberkonsistorium Darmstadt im Zentralarchiv der EKHN
- S. 106 ff., Digitalisat
- http://lagis-hessen.de/de/subjects/xsrec/current/22/pageSize/40/sn/edb?q=YToxOntzOjc6ImJlcmVpY2giO3M6MTk6IktpcmNoZSB1bmQgUmVsaWdpb24iO30=
Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Hessen 1841 https://books.google.se/books?id=-phjAAAAcAAJ&pg=PA155&lpg=PA155&dq=Ludwig+Keim+Oberkonsistorialrat&source=bl&ots=Um1jXbMA4s&sig=Dp8HPJpZWiEc13iFQAMNaouPwVQ&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwiq9eqB1OzRAhWta5oKHY1dA_8Q6AEINDAE#v=onepage&q=Ludwig%20Keim%20Oberkonsistorialrat&f=false
- Ekkehard Kätsch: 150 Jahre Oberkonsistorium Darmstadt, 1982
- Die Präsidenten des Oberkonsistoriums (Landeskirchenamtes) in Darmstadt. Ein Rückblick anläßlich dessen 100jährigen Bestehens 1832-1932, 1932.