Benutzer:Leo Allmann/Kennwortschatz/Recht

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Bausteine

  • Richten und Rechten. Urteilen ist kein Teilen, sondern ein Erteilen, ein Richten, gegebenenfalls Verurteilen, ausgehend vom Richterspruch. Es ist auch ein Rechten und Rechthabenwollen, ausgehend von nicht immer eingestandenen Wertschätzungen, nicht immer eingestandenen Vorurteilen. (30.3.20)

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Literatur

  • Die Wirklichkeit der Vernunft: Die Rechtsphilosophie > Hegel. Der Weltphilosoph (Sebastian Ostritsch 2020, Propyläen, S. 209-239)
  • Gerecht und tolerant aus Vernunft und Eigeninteresse (Knud Thomsen, Aufklärung und Kritik 7/2017, S. 82-109)