Benutzer:Matutinho/Arbeitsindex/Hexenprozesse in Freiburg (Schweiz)

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6. Verhör der Catherine Repond, genannt Catillon, am 5. Juli 1731 in Corbières

Die Hexenprozesse in Freiburg sind Teil einer gross angelegten, in der Schweiz organisierten Hexenverfolgungskampagne, die mit den Hexenprozessen im Wallis ab 1428 begann. Zu dieser Zeit legten das Konzil von Basel und verschiedene päpstliche Bullen, darunter die Vox in Rama, den Grundstein für die Verurteilung der Hexerei als Ketzerei, sowie für die Möglichkeit, Hexenprozesse von einem Inquisitionsgericht untersuchen zu lassen. Im Kontext von Freiburg begannen die konstituierenden Prozesse der Hexenverfolgung 1429 und wechselten sich ab mit Prozesswellen, die sich 1399 und 1430 gegen die Ketzer der Waldenser richteten. Sie markierten den Beginn der Inquisition in der Westschweiz. Dieser enge Wechsel zwischen Ketzer- und Hexenprozessen ist eine Besonderheit der frühen Hexenprozesse in Freiburg.

Diese Prozesse sind im regionalen Kontext der territorialen Herausforderungen der Stadt Freiburg im 16. Jahrhundert zu sehen, die ihren Einfluss ausweiten wollte, und sind repräsentativ für die Umwandlung von Ketzerprozessen in Hexenprozesse, wobei gleichzeitig die Frauen, die in diesen Verfahren angeklagt wurden, in den Vordergrund gerückt sind. Die Prozesse werden in gesetzliche Register eingetragen und finden sich auch in Auszügen aus Gemeinderechnungen, die seit den 1990er Jahren von Archivaren und Historikern in der Schweiz ausgewertet werden.

Ab 1475 finden sich auch Spuren in den Schwarzen Büchern (Thurnrodel), die Abschriften von Verhören verdächtigter Personen enthalten.

Eine erste Welle von Prozessen, die man wirklich als organisierte Hexenverfolgung bezeichnen kann, findet 1429 statt, eine zweite zwischen 1438 und 1442 und eine dritte zwischen 1462 und 1464. Während die ersten Prozesse von 1429 unter der Ägide der Inquisition von Ulric de Torrenté geführt wurden, wurden die folgenden Hexenprozesse von den Behörden der Stadt Freiburg geleitet und waren somit weltliche Verfahren, die im Rahmen der territorialen Expansion der Stadt durchgeführt wurden, mit dem Wunsch, sich von der Bevormundung durch die Inquisition zu befreien. Die Opfer dieser Prozesse sind, von Ausnahmen abgesehen, zu drei Vierteln Frauen und richten sich im Laufe der Zeit immer mehr in ihrer grossen Mehrheit gegen die bäuerliche Bevölkerung ausserhalb der Stadt Freiburg. Dadurch wurden diese Prozesse zu einer Methode, um die Macht der Stadt über die umliegenden ländlichen Gebiete zu etablieren, was von Historikern und Historikerinnen manchmal als „Krieg zwischen Stadt und Land“ bezeichnet wird.

Das letzte Opfer der Hexenprozesse in Freiburg (und in der Westschweiz) war Catherine Repond, genannt „la Catillon“. 1731 wurde sie dazu verurteilt, erdrosselt und dann lebendig verbrannt zu werden. 2009 wurde eine Motion, die die Rehabilitierung von Catherine Repond forderte, vom Grossen Rat des Kantons Freiburg abgelehnt. 2010 wurde am Ort ihrer Hinrichtung, auf dem Guintzet-Hügel in Freiburg, ein kleiner Platz eingeweiht, der nach ihr benannt ist. Im Jahr 2020 stellte das Kantonsarchiv die Abschriften von mehr als 108 Prozessen online zur Verfügung. 500 Menschen fielen diesen Prozessen zum Opfer, und während der gesamten Dauer der Prozesse starben insgesamt 300 Menschen auf dem Scheiterhaufen, was Freiburg gleich nach dem Kanton Waadt zu einem der tödlichsten Kantone der Schweiz in Bezug auf die Hexenverfolgung machte. Die Schweiz ist nach wie vor das Land mit den meisten Hexenverbrennungen im Verhältnis zur Einwohnerzahl in Europa.

Historischer Kontext

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Die Inquisition und die Verfolgung von Ketzern und Hexen

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Europäischer Kontext

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Auf europäischer Ebene wurde die mittelalterliche Inquisition 1199 von Papst Innozenz III. eingeführt. neuen Beleg aus deutscher Literatur einfügen; Larousse ist nicht die beste Wahl[1]. Im Jahr 1231 veröffentlichte Gregor IX. die Konstitution Excommunicamus, die sich gegen Häretiker richtete[2],[3]</references> und überträgt die Aufgabe der Verurteilung von Ketzern einem Sondergericht, der Inquisitio hereticae pravitatis Referenzfehler: Ungültige <ref>-Verwendung: „ref“ ohne Namen muss einen Inhalt haben..


Einzelnachweise

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  1. Larousse. 2005, S. 1453.
  2. Corpus iuris canonici. Nr. X, S. 5, 7, 14.
  3. Yves Dossat: Les Vaudois méridionaux d’après les documents de l’Inquisition. In: Persée. Nr. 2, 1967, S. 207–226 (persee.fr).