Benutzer:Meph666/Bildrechte von Screenshots, Materialsammlung

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Der Webbrowser Konqueror mit der Wikipediastartseite

Strittig ist auch die Verwendung von Screenshots zur Illustration von Software. Aus der Bildrechte-Diskussion geht hervor, dass diese bei der Wikipedia nicht durch das Zitatrecht gedeckt und daher im Grunde nicht erlaubt sind. Dies gilt auch für Screenshots von Fernsehaufnahmen. So darf die Tagesschau über Wikipedia mit dem Wikipedia-Logo berichten, aber Wikipedia nicht über diesen Bericht, denn die Fernsehanstalten beanspruchen einen Urheberrechtsschutz auch für Standbilder aus ihrem Programm. Ausnahmen bilden hierbei Screenshots, die von dem Urheberrechtsinhaber des abgebildeten Programmes, Spiels oder Fernsehprogramms unter die GFDL gestellt oder der public domain überlassen wurden.

Bedenkenlos können hingegen Screenshots sogenannter Freier Software (Achtung Freeware ist etwas anderes!) hochgeladen werden, da in diesem Fall die Autoren die Nutzungsrechte an allen Aspekten des Programms von vornherein an die Allgemeinheit abgegeben haben (in der Mehrheit unter den Bestimmungen der GPL). Dabei muss aber beachtet werden, dass keine urheberrechtlich geschützen Werke Dritter (wie bspw. eine Webseite oder die Fensterrahmenelemente bei graphischen Programmen) auf dem Screenshot identifizierbar sind. Ein Fall wo dies dennoch korrekt ist ist bspw. ein Screenshot des Webbrowsers Konqueror unter der ebenfalls freien Benutzeroberfläche KDE mit der Wikipedia Webseite, deren Inhalte frei unter der GFDL lizensiert sind.

Screenshots aus der englischsprachigen Wikipedia?

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Hallo zusammen, eine Frage. Ich habe den Artikel über die "Geschichte der grafischen Benutzerschnittstelle" so gut als mir möglich aus der englischen (amerikanischen?) Wikipedia-Fassung übersetzt, weil ich ihn sehr spannend fand. Vor allem die dort veröffentlichten Fotos haben es mir angetan. Nur kann ich die anscheinend nicht in die deutsche Fassung einbauen.

In der englischen Wikipedia sind sie als Screenshots unter einer "Fair Use"-Lizenz veröffentlicht. Ich habe nun versucht, die Bilder in die Wikipedia Commons zu laden. Dort wird aber anscheinend diese "Fair Use"-Lizenz nicht akzeptiert. Es erscheint die Meldung:

"This media is copyrighted or a registered trademark. The contributor claims this media to be Fair Use. Wikimedia Commons does not accept copyrighted media. The media will be deleted."

Gibt es eine Möglichkeit, die Bilder trotzdem in der deutschen Wikipedia zu veröffentlichen oder muss ich mir das abschminken? Kann ich Links setzen?

Danke für die sachlichen Antworten,

Bernhard -- Benbenx 00:11, 16. Feb 2005 (CET)

Um dir mit deinen Worte zu antworten: Du musst es dir abschminken. FairUse ist weder auf den Commons noch in der deWikipedia erwünscht. Um Bilder in deWikipedia-Artikel einbinden zu können, müssen sie jedoch hier oder auf den Commons hochgeladen sein. Gruß. --Blaite 00:22, 16. Feb 2005 (CET)

Nun, Blaite, das ist zwar nicht die Antwort, die ich mir erhofft habe - aber es ist wenigstens eine klare Aussage. Danke & Grüße, Bernhard -- Benbenx 00:33, 16. Feb 2005 (CET)

Einen Artikel Volkswagen kann es nur geben, wenn man mit dem Lemma etwas vom GFDL Gedanken abweicht. Du kannst kein Auto bauen und es Volkswagen nennen, nur weil hier man annimmt die GFDL würde das erlauben. ;-) Warum bei Bildern eine solche GFDL-Hysterie herrscht ist mir auch ein Rätsel -- Stahlkocher 07:56, 16. Feb 2005 (CET)
Stahlkocher, was ist den DER GFDL-Gedanke? IMHO wurde die GFDL geschrieben, damit sich nicht jeder der Nutznießer mit Copyright-Zeugs herumschlagen muss. Einfach lizensieren und mit seiner Zeit was sinnvolleres machen. Die GFDL – mal im anglo-amerikanischen Rechtsraum betrachtet – lockert beziehungsweise nutzt das Copyright. Anglo-amerikanische Gesetze bezüglich Marken- und Namensrecht bleiben von der GFDL unberührt. Ins deutsche Rechtsystem übertragen, wird bei der GFDL nur das UrhG benutzt, nicht aber das MarkenG. Beim Volkswagen-Artikel wird nicht leicht vom GFDL-Gedanken abgewichen, sondern das UrhG genutzt.
Das englische Fair-Use-Prinzip ist IMHO ein Bestandteil des US-amerikanischen Copyright-Gesetzes, der das Fehlen eines deutschen Zitatrechts ausgleicht. Es heißt ja schließlich Fair-Use und nicht Use-It-And-Make-Money-Prinzip. Genaueres kann ich dazu aber nicht sagen, da ich nicht die US-amerikanischen Copyright-Gesetze gelesen habe. Gruß. --Blaite 17:54, 16. Feb 2005 (CET)

Jenseits der theoretischen Debatte jetzt wieder ein ganz konkrete Frage: Wie schaffe ich es, Darstellungen auf dem dem Computerbildschirm rechtlich korrekt in die Wikipedia zu bekommen? Angenommen ich fotografiere mit der Digitalkamera den Bildschirm ab, und es ist klar zu sehen, dass dies mein Display in meinem Zimmer und also auch meine Aufnahme ist - ist das in Ordnung? Was kann ich sonst machen? Die Zustimmung des derzeitigen Rechteinhabers eines längst untergegangenen Computer-Betriebssystems zu erhalten, um einen Screenshot der Benutzeroberfläche dieses Systems in die deutsche Wikipedia zu stellen, dürfte sehr schwer bis unmöglich sein. Ich wäre über ganz konkrete Tipps froh, wie ich weiter vorgehen kann. Danke. --Benbenx

Ich sehe keine Möglichkeit, dir beim jetzigen Meinungsbild entgegenzukommen. --Historiograf 20:12, 19. Feb 2005 (CET)

Screenshots aus Microsoft-Programmen

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Wenn ich mit einem Zeichenprogramm ein Bild male, dann habe doch ich und nicht der Hersteller des Programms das Urheberrecht am Bild. Wenn ich mit dem Werkzeug: Movie erstellen beispielsweise eine von mir erzeugte Luftkampfsituation aufzeichne und nachbearbeite, dann habe ich einen Film erzeugt, an dem ich das Urheberrecht habe. Oder hat der Hersteller eines Trickfilmprogramms die Rechte an allen damit erzeugten Filmen? Wohl kaum. Genauso verhält es sich mit PC-Spielen, die lediglich die Basis und das Werkzeug für selbsterstellte Missionen sind. Die mit dem integrierten Editor erzeugten Missionen und die Aufzeichnungen daraus sind doch wohl mein Eigentum. Ein Screenshot ist lediglich die Momentaufnahme des Movies und fällt somit auch darunter. Etwas anderes ist es, wenn ich nur ein Programmfenster einer Software aufnehme. Hier ist allerdings von einem begründeten Urheberrecht des Softwareherstellers auszugehen. Ich habe aber mit dem Spiel die integrierten Werkzeuge Missionseditor und Movieaufzeichnung gekauft und die damit erzeugten Werke gehören folglich mir. Damit kann ich sie auch unter GNU-FDL stellen und hier veröffentlichen. Wer nicht glaubt, das mit einer modernen Flugsimulation eigenständige Werke erzeugt werden können, der soll sich mal mit "Lock On" erzeugte Videos anschauen. Oder hat der Hersteller einer Fotokamera die Rechte an allen damit erzeugten Bildern?--jupo

Zu Screenshots sollte immer auch die an viel zu vielen Orten geführten Diskussion hier herangezogen werden:

[1] Werden bei den selbst erstellten Produkten vorgefertigte Bausteine des Herstellers (z.B. Landschaften) verwendet, so liegt in ihrer Übernahme wohl keine freie Bearbeitung. Eine generelle Aussage ist aber nicht möglich, es kommt immer auf das konkrete Beispiel an, wobei eine textliche Beschreibung wohl wenig nützt. --Historiograf 21:30, 3. Aug 2004 (CEST)

Wenn ein Softwarehersteller ein (Unter-)Programm zur Erstellung von Movies im Lieferumfang des Programmes integriert, dann verzichtet er damit automatisch auf das UR an den damit erzeugten Movies. Ein Screenshot dieses Movies ist somit auch UR-frei. Vorgefertigte Bausteine, z.B. die vorgefertigte Zeichnung einer Schraube in einem CAD-Programm erzeugt doch auch kein UR des Softwareherstellers an der damit erstellten Zeichnung. Wenn ein Hersteller nicht will, daß mit seinem Werkzeug etwas erzeugt wird, würde er das Werkzeug nicht anbieten.--jupo 21:58, 3. Aug 2004 (CEST)

Nun ja, auf das Urheberrecht kann ja nicht verzichtet werden, er kann es aber unter eine Lizenz stellen. RobbyBer 21:52, 8. Aug 2004 (CEST)
Siehe dazu nun auch http://www.heise.de/tp/deutsch/special/game/18379/1.html

Linksammlung zum Thema Nutzung von Screenshots in der Wikipedia

Das folgende verschoben von Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder --Historiograf 23:43, 25. Sep 2004 (CEST)

Screenshots von Microsoft-Produkten sind generell nicht mit der GFDL vereinbar.

Nach Anfrage zur Nutzung von Screenshots (konkret bei Spielen von Microsoft), erhielten wir von MS die Erlaubnis, solche Screenshots in der Wikipedia zu nutzen. Anschliessend konstruierte ich noch einen extremen Fall, dass nämlich jemand einen gezeigten Screenshot aufgrund der Lizenz nutzt, verändert, und in sein eigenes Spiel einbaut. Antwort von MS:
vielen Dank fuer Ihre Rueckmeldung.
Generell ziehen wir unsere Zustimmung nicht zurueck, es bleibt unseres Wissens nach dabei, dass die Verwendung 
von Screenshots gestattet ist.
Durchaus denkbar ist eine unsachgemaesse Verwendung dieser Screenshots, wie von Ihnen beschrieben, dies 
beeinflusst die generelle Verwendung jedoch nicht.
Wir hoffen Ihnen somit geholfen zu haben!
Regards,
Contra Auch wenn ich den ein oder anderen in seiner Löschwut und seinem Kampf gegen Windmühlen störe, das was ich hier lese, ist "Bullshit". Bei einem Foto einer Microsoft Verpackung oder einer Aufnahme einer leeren Windowsoberfläche im Auslieferungszustand magst Du Recht haben. Ein Screenshot zeigt aber einen Zustand, der eben nicht durch das URG abgedeckt ist. Denn selbst wenn das Hintergrundbild verändert wird oder eine Kollage von geöffneten Programmen zeigt, dann ist das eben kein geschütztes Werk/geistiges Eigentum M$ mehr (nebenbei fehlt die schöpferische Höhe bei einem Gebrauchsgut. Denn nach der oben genannten Argumentation dürfte man sein eigenes Auto auch nicht fotografieren und veröffentlichen, da das Design ja nicht von einem selbst stammt. Manche sollte sich besser wieder darauf verlagern, produktibv mitzuarbeiten oder sich ein anderes Hobby suchen. PS Für welches Rechtssystem macht ihr Euch eigentlich die Arbeit? Der Server steht in den USA, wenn dort Seiten abgerufen werden, gelten dortige Gesetze. Egal für welche nationale Wikipedia auch immer. Demnah wäre schon der Inhalt der en-Wikipedia illegal ("Fair use"). Eine Unterscheidung an einer (wahrscheinlich sogar virtuellen) Subdomain zu machen, spricht für Theoretiker. Ach so, Aufnahmen des Monitors, die auch diesen zeigen fallen eben nicht unter das URG. Der Monitor muss aber als solcher als Alleinstellungsmerkmal sichtbar sein. So Hobbylöscher... ans Werk... Artikel schreiben, erweitern und verbessern (aber nicht Löschen)! TG 12:20, 16. Jul 2004 (CEST)
Ist das was Du sagst Wissen oder eine Frage? Willst Du Diskutieren oder Fakten auf den Tisch legen? Das sie mit der GnuFDL konform sind sehe ich gar nicht. Neph, man kann nicht alles diskutieren. Einiges steht halt in der Lizenz und das kann man einfach nicht wegdiskutieren! --Paddy 04:05, 1. Aug 2004 (CEST)

...das sollten alle sein. TheK 14:57, 15. Jul 2004 (CEST)

Contra: Ich hätte gerne eine verbindliche und generelle Aussage über die Verwendung von Screenshots in Wikipedia, insbesondere dann, wenn neben dem "Objekt der Begierde" auch noch der Monitor etc. zu erkennen ist. Auch würde mich eine Quelle für das angebliche Verbot der Verwendung von MS-Screenshots seitens Microsoft brennend interessieren. Alles was ich bisher zu diesem Thema lesen kann, sind Mutmaßungen einzelner Admins. Spacecaptain 15:38, 15. Jul 2004 (CEST)

von [2]:

(Für jede Nutzung von Screen Shots gilt:

  1. Sie dürfen bei der Nutzung von Screen Shots von Microsoft-Produkten Microsoft oder eines seiner Produkte nicht herabsetzen.
  2. Sie dürfen Produkte, Produktnamen, Firmennamen, Screen Shots oder anderes urheberrechtlich geschütztes Material von Microsoft nicht auf eine Weise nutzen, die den Eindruck erweckt, Microsoft sei ein Sponsor Ihres/Ihrer Produkte(s) oder Dienstleistung(en), unterstütze diese oder stehe sonst mit diesen in Verbindung.
  3. Sie dürfen zwar zum Aufnehmen der Screens von Microsoft-Produkten Ihre eigene Technologie verwenden und die Größe Ihren Bedürfnissen anpassen, aber Sie dürfen dabei nicht das Bild und/oder Titelleisten, Dropdownlisten, Dialogfelder oder Icons des Screens auf irgendeine Weise verändern. Screen Shots müssen genau so wiedergegeben werden, wie sie in einem Microsoft-Produkt erscheinen würden.
  4. Screen Shots aus Microsoft-Produkten sind auf den folgenden Materialien erlaubt, dürfen jedoch nicht das auffälligste visuelle Element in diesen Materialien sein. Des Weiteren dürfen nicht mehr als 10 % Ihrer Inhalte aus Microsoft Screen Shots bestehen. Beispiele: Marketingmaterialien, Anzeigen, Bucheinbände, Produktverpackungen und andere Werbematerialien. ) [dieses Zitat steht damit nicht unter der GFDL!]

jeder einzelne Punkt davon reicht. TheK 21:55, 15. Jul 2004 (CEST)

Also sorry, aber Du redest Quatsch. Punkt 1: Ein NPOV-Artikel ist nicht herabsetzend per Definition. Punkt 2) Sponsoring existiert keines Punkt 3) Ein Screenshot ist ein Screenshot ist ein... ?! Wo ist dort etwas verändert? Punkt 4) Wikipedia ist kein : MArketingmaterial, keine Anzeige, kein Bucheinband (für ein paar: Buchumschlag), keine Produktverpackung und kein Werbematerial. Keiner der Punkte wird tangiert, daher ist der Löschantrag "sinnbefreit" oder einfach aus Langeweile einstanden. PS Für jede Nutzung von Screenshots muss man also Microsoft fragen? Was ist mit Bild:Powerpoint.jpg oder Screenshots vom Mac? Du bist doch unser Screenshot gele(e)hrter... TG 12:24, 16. Jul 2004 (CEST)
Wikipedia ist eine freie Enzyklopädie. D.h. alles, was in ihr steht, kann in POV-Artikeln, fiktiven Artikeln, Werbebroschüren etc. weiterverwandt werden – außerhalb des Wikipedia.org-Servers natürlich. Wenn hier Material hereinkommt, das zwar frei kopierbar ist (Trifft das wenigstens auf die M$-Screenshots zu?) aber nicht veränderbar, so ist die Wikipedia eben nicht mehr frei, und das darf nicht sein! -- Sloyment 23:26, 26. Okt 2004 (CEST)

Zitat: Der Server steht in den USA, wenn dort Seiten abgerufen werden, gelten dortige Gesetze. Egal für welche nationale Wikipedia auch immer.Zitat Ende.

Ich wäre da vorsichtig. wikipedia.de wird weitergeleitet, der verein hat seinen sitz in deutschland, die seiten richtensich an deutsche.

Die Impressumspflicht enfällt NICHT, wenn ein an deutsche gerichtetes Projekt im Ausland gehostet wird. Nach der Logik müsste auch das Nutzen verfassungsfeindlicher Symbole erlaubt sein.


wer sagt, daß jeder einzelne punkt reicht? gibt es hier noch irgendjemanden außer dir, der etwas anderes außer "basta!" dazu zu sagen hat? ich kann mir nicht vorstellen, daß die löschwut eines einzelnen von der mehrheit hier getragen wird? (und nur nebenbei bemerkt, falls es dir in deinem amoklauf entgangen ist, es geht hier schon längst nicht mehr um reine screenshots, sondern um die vielfach hier zu findenden bildschirm-abbildungen SAMT monitor). Spacecaptain 09:12, 16. Jul 2004 (CEST)
Jeder dieser Punkte ist nun mal nicht kompatibel mit der Lizenz die von der Wikipedia gefordert wird. --chb 10:04, 16. Jul 2004 (CEST)
warum nicht? mein gott, ich stelle doch nun wirklich keine zu komplizierten fragen, aber selbst wenn man berücksichtigt, daß heute freitag ist, darf ich doch etwas mehr erwarten als "weil es eben so ist". und (nur um es nochmal ins gedächtnis zurückzurufen und um auf die überschrift zu verweisen), es geht um screenshots samt monitor (gerne auch wahlweise mit foto der freundin oder sitzendem garfield daneben, wenn es die seelenqual der vorgeblichen copyrightwächter mildert). --Spacecaptain 10:36, 16. Jul 2004 (CEST)
Jo eh, aber was kann ich dafür, wenn Microsoft solche Sachen einfordert :-( --chb 10:40, 16. Jul 2004 (CEST)
Der dritte Punkt bricht uns den Hals. Die GNU FDL fordert volle Editbarkeit. Dieses verbietet der dritte Punkt. --DaB. 11:30, 16. Jul 2004 (CEST)
Nein. Die Wikipedia gibt ein uneditiertes Bild weiter und erfüllt somit alle Kriterien. Genauso kannst ein freies Bild, das Gandhi zeigt, mit einem Bild Hitlers von einem Nutzer der Wikipedia verbunden werden für rechte Hetze gegen irgendwas mißbraucht werden. Das ist strafbar. Strafbar macht sich aber in diesem Falle auch nicht die Wikipedia. PS Die Server stehen in den USA, um es immer wieder zu erwähnen! TG 12:33, 16. Jul 2004 (CEST)
Oben steht ja nun, dass Microsoft nichts gegen die Nutzung der Bilder innerhalb der Wikipedia hat. Aber, ich möchte noch einem auf Wikipedia:Meinungsbild_Urheberrecht hinweisen, dort wurde beschlossen, dass nur Bilder benutzt werden sollen, die absolut frei sind und auch umgestaltet werden können. Aber das ist hier doch nicht der Fall, oder sehe ich das falsch? RobbyBer 20:09, 3. Aug 2004 (CEST)
Ich hab mal bei Microsft angefragt, die haben genau das gleiche gesagt wie oben steht. Als ich zurückgefragt hab, welche Lizenz und dabei gesagt hab, dass nur PD und FDL zur wahl stehen, haben die gesagt, ich solle mich per fax an die rechtsabteilung wenden. Ich hab aber kein fax. Kann jemand das für mich erledigen? Die Nummer würde ich demjenigen via email zukommen lassen. Beste Grüße, Leon Weber ¿! 10:36, 26. Sep 2004 (CEST)
Am besten wäre es wohl, wenn wir Microsoft darum bitten selber Screenshots von ihren Produkten zu erstellen und diese unter die GNU Freie Dokumentationslizenz zu stellen. Damit könnten wir die Screenshots auf jedenfall verwenden und wir müßten uns um rechtlichte Probleme bezüglich Verletzung des UHRG nicht kümmern, sofern wir natürlich die FDL einhalten. --Oliver Correll 02:21, 27. Okt 2004 (CEST)

Screenshots (aus Löschkandidaten/Bilder)

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Reno schrieb URV ist Urheberrechtsverletzung. Die Rechte für Screenshots liegen beim Hersteller der Software, weswegen wir die Bilder in der Wikipedia nicht verwenden können und sie gelöscht werden müssen. 21:29, 12. Okt 2004 (CEST)

Kann mal bitte jemand diese Unsinns-Interpretation aus der Welt schaffen? Oder sollen jetzt wirklich alle Screenshots zu sämlichen Programmen und Spielen in der Wikipedia gelöscht werden? Das sind doch tausende, dann fangt bei Opera mal an oder bei Turrican, X-Com, CAD oder Adobe Photoshop. Ich glaub das jetzt nicht! Asserty

Wenn man auf dem Screenshot mehrheitlich etwas anderes als das Programm selbst sieht (z.B. Wikipedia Startseite, eigene Fotos) kann man sie IMO ruhig lassen. Ich hab mich mal kurz durchgeklickt, und bei einigen keine Lizenzangabe gefunden, das wäre dann ein Löschgrund. ps. Screenshots von Spielen gehören gelöscht. -- Breezie 19:00, 13. Okt 2004 (CEST)
Wieso hat dann die englische Wikipedia damit kein Problem? Siehe: Pacman! Asserty
Die hat genauso ein Problem damit, siehe die Beschreibung im gelben Kasten. Allerdings gibt es in den USA noch das Fair Use-Prinzip, was es in Deutschland eben nicht gibt und weswegen der Screenshot dort toleriert wird. 100% rechtlich abgesichert ist es dort aber auch nicht. --Reeno 17:54, 14. Okt 2004 (CEST)

Auf (deutschen) PC-Zeitschriften gibts doch auch überall Screenshots. Missbrauchen diese Zeitschriften die Urheberrechte denn nun en masse oder wie ist das? --Filzstift ? 13:36, 20. Okt 2004 (CEST)

Die Zeitschriften können sich auf das Zitatrecht berufen. Die Wikipedia kann das im Prinzip auch, aber die GFDL verbietet es. -- 3247 19:39, 6. Jan 2005 (CET)

Siehe auch: Archiv1, Nr. 12, Screenshots aus Microsoft-Programmen. -- Simplicius 17:49, 1. Nov 2004 (CET)

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wie ist es mit copyright bein Bildersuche-Auszügen aus Screenshots? Verletzt man da das Recht des mit abgebildeten Bildes? s. z.B. Franz Müntefering

Davon mal abgesehen würde ich sagen, dass solche Screenshots den Artikel nicht verschönern. Deshalb bin ich eher dafür, auf ein Bild zu verzichten, als einen Screenshot einer Bildersuche zu integrieren. (siehe auch Rattenkönig --Henning 18:59, 21. Mär 2004 (CET)
Hi weaver, das ist kein einfaches Thema; ich will dich ja auch nicht ärgern (habe erst hinterher diesen Riesen-Thread zu dem anderen Bild gesehen) - schau bitte mal unter Wikipedia:Bilder und Wikipedia:Wappen und den dazugehörigen Diskussionen - ziemlich schwieriges Thema - deswegen nehmen wir lieber eindeutige Bilder ... Gruß, -- Schusch 19:05, 21. Mär 2004 (CET)
Bin nicht davon ausgegangen, dass du mich ärgern willst. richtig ist: normale Fotos sind zehnmal besser als Screenshots, die nur einen Notbehelf darstellen, aber besser als nichts sind vielleicht, Platzhalter für was besseres. Der Wikipedia:Bilder Text sagt zu diesem speziellen Screenshotproblem ja nix. Ich gehe ja davon aus, dass man da auf der sicheren Seite ist, aber lasse mich gerne eines beseren belehren. Aber ich stell vorerst keine weiteren Screenshots rein. The weaver 19:10, 21. Mär 2004 (CET)
Wo wir schon mal dabei sind - wie sieht es eigentlich mit dem Copyright bei Sceenshots von TV-Sendungen aus. Ich denke, zumindest die Qualität dürfte für die hier benötigten Größen ausreichen. -- srb 20:32, 21. Mär 2004 (CET)
Soweit ich weiß, unterliegen im TV ausgestrahlte Sachen dem Copyright. Und deshalb darf man ohne Erlaubnis keine Screenshots veröffentlichen. -- Discostu 21:52, 21. Mär 2004 (CET)
Yep, bitte keine Captures von Vidoefilmen/Fernsehaufzeichnungen etc. (Urheberrechte beim Sender bzw. Filmproduzenten). Auch Screenshots von Software unterliegen (das ist ein recht umstrittenes Thema, aber wir sollten uns nicht auf Minenfelder begeben) vermutlich dem Urheberrecht des Softwareherstellers. Uli 10:35, 22. Mär 2004 (CET)
Noch ein Foto mit Screenshot. [Rattenkönig] Und ich bin sicher, dass hier kein Copyright meher verletzt ist, weil der Screenshot nicht den Hauptteil des Bildes ausmacht. hat jemand dazu eine meinung? The weaver 11:20, 22. Mär 2004 (CET)
Ich finde diese Lösung sehr originell und glaube, daß das juristisch einwandfrei ist - zumal in Kombination mit den Bildtitel. Zum Artikel Rattenkönig paßt das Bild auch gut, aber insgesamt würde ich es mit Fotos dieser Art nicht übertreiben. In großen Mengen wirkt so etwas für eine Enzyklopädie dann doch etwas albern. M2C --Anathema 11:27, 22. Mär 2004 (CET)
Ja, im Prinzip würde das vielleicht noch druchgehen. Die Frage ist nur, ob das sinnvoll ist. Wir wollen zum Rattenkönbig ein vernünftioges Freies Bild zum Rattenkönig, das enzyklopädisch aussagefähig ist. Die "Knips irgendwas wo in der Ecke entfernt irgendwas zu sehen ist, was vielleicht wie ein Rattenkönig ausschaut"-Lösung mag urheberrechtlich ok sein, enzyklopädisch ist sie Unsinn. Wenn wir derzeit kein vernünftiges Bild haben, haben wir halt keins, und warten drauf, dass uns iregdnwann ein Museum eins zur Verfügung stellt. Wir müssen nicht ums Verrecken überall sofort Bilder herbekommen, wir haben alle Zeit der Welt. Uli 11:32, 22. Mär 2004 (CET)
Nö, immer & sofort muss wirklich nicht sein und übertreiben sollte man es damit nicht. Aber ich denke, die ist eine brauchbare Platzhalterlösung für einen als "exzellent" eingestuften Artikel. The weaver 11:41, 22. Mär 2004 (CET)
Nein, denn im Gegenteil: Wenn der Artikel als exzellent eingestuft werden soll, dann gehört auch ein exzellentes Foto dazu und keine Platzhalterlösung. Uli 11:43, 22. Mär 2004 (CET)
Ja klar, mach ein exzellentes Bild einen Artikel noch exzellenter. Dachte nur, ein Platzhalterbild wäre besser als keines. Aber die Sache hat sich ja mit deinem Pic ja jetzt für diese Seite erübrigt. Woran erkenne ich, dass dein Pic public domain ist und kein copyright hat? The weaver 11:51, 22. Mär 2004 (CET)
Das Bild kam nicht von mir. Und public domain ist es vermutlich auch nicht. Auch das wird wohl gelöscht werden. Uli 11:53, 22. Mär 2004 (CET)
Im deutschen Recht ist es doch so, dass eine maßgebliche Veränderung des Bildes das Urheberrecht nicht verletzt, sondern vielmehr ein neues Bild schafft. Gerade in den Artikeln zu Computerspielen, würde ich mir Bilder wünschen, da viele der Spiele gerade durch ihre Grafiken glänzen. Können wir diesen Umstand nutzen und so doch Bilder darstellen? --FabGuy 13:06, 22. Mär 2004 (CET)
So leicht ist das nun auch wieder nicht. Ich denke, die Computerspielfirmen hätten massiv etwas dagegen, wenn jemand in Ansichten ihrer spiele herumbastelt.The weaver 14:14, 22. Mär 2004 (CET)
Stehe im Moment in Kontakt mit den großen Publishern, sobald repräsentative Antworten vorliegen, werde ich mich diesbezüglich melden ... --Owltom 14:27, 22. Mär 2004 (CET)

Erste eindeutige Antwort zu Screenshots (Computerspiele) von Microsoft: Es ist nicht verboten Screenshots zu benutzen! Somit hoffe ich, das Sie Ihre Arbeit ohne Probleme weiterfuehren koennen! Und wuensche Ihnen viel Glueck mit der Seite! --Owltom 20:46, 23. Mär 2004 (CET)

Achso, hier die Mail: Antwort Microsoft --Owltom 20:56, 23. Mär 2004 (CET)

Verwendung von Screenshots in Artikeln über Computerspiele

Grundlage der Diskussion

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Ich möchte hier nicht diskutieren, ob Computerspiele überhaupt artikelwürdig sind, oder ob man freie Software oder 'unfreie' Software nutzen sollte. NPOV ist zu keinem Zeitpunkt der Diskussion in Frage gestellt! Es dreht sich ganz speziell nur um die Verwendung von Screenshots in Artikeln über Computerspiele.


Problematik speziell bei Computerspielen

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Ich sehe mich als Autor nur schwer in der Lage, den Lesern der Wikipedia die Entwicklung der Computerspiele nahezubringen, wenn ich davon abgehalten werde, diese Entwicklung anhand von Screenshots zu verdeutlichen.
Pong
Pong
Zwischen dem linken Screenshot zu Pong und dem rechten Screenshot zu Far Cry liegen knapp 30 Jahre Videospielgeschichte, und anhand der Spielegrafik ist nur schwer abzustreiten, welche Evolution die Spiele gerade in grafischer Hinsicht durchgemacht haben.


Schreiben an die Publisher

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Mehrheitlicher Tenor in der deutschen Wikipedia ist es, das auch die Verwendung selbst erstellter Screenshots eine potenzielle Urheberrechtsverletzung ist, da die Computerspiele selbst ja urheberrechtlich geschützt sind.
Aus der oben geschilderten Problematik heraus, habe ich mich diesbezüglich an die Publisher von Computerspielen gewendet, um die Frage der URV zu klären.


Antworten von Publishern
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Als erste Antwort erhielt ich von Microsoft (Xbox):
From: "Xbox Customer Care" <supxbde@xbox.com>
To: <XXXXX@XXXXX.de>
Subject: RE: Re: CST151868629ID -
RE:Urheberrecht + Verwendung von  Screenshots
Date: Tue, 23 Mar 2004 07:30:04 -0800
Hallo Herr XXXXXX,
Es ist nicht verboten Screenshots zu benutzen! 
Somit hoffe ich, das Sie Ihre Arbeit ohne Probleme weiterfuehren
koennen! 
Und wuensche Ihnen viel Glueck mit der Seite! 
(...)
Zwar ist eine Antwort noch lange nicht repräsentativ, jedoch hätte Microsoft sich sicher anders ausgedrückt, wenn es generell ein URV-Problem bei der Verwendung von Screenshots geben würde, sie jedoch eine Ausnahme machen würden.

Trotz Erlaubnis Urheberrechtsverletzung?

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Mit der Frage, wohin mit den Antworten der Publisher, habe ich mich in den Chat begeben.
Ziemlich rasch wurde mir mitgeteilt, das eine Erlaubnis zur Nutzung der Screenshots nicht reichen würde, da die „ GFDL“-Lizenz unter der hier alle Artikel veröffentlicht werden, es erlauben würde, das jemand sich z.B. einen abgebildeten Spielecharakter aus einem Screenshot herauskopiert, und ihn dann in ein eigenes Spiel integriert, womit es wiederum zu einer Urheberrechtsverletzung käme.
Dazu äussert sich Microsoft wie folgt: Hallo Herr XXXXX, vielen Dank fuer Ihre Rueckmeldung. Generell ziehen wir unsere Zustimmung nicht zurueck, es bleibt unseres Wissens nach dabei, dass die Verwendung von Screenshots gestattet ist. Durchaus denkbar ist eine unsachgemaesse Verwendung dieser Screenshots, wie von Ihnen beschrieben, dies beeinflusst die generelle Verwendung jedoch nicht. Wir hoffen Ihnen somit geholfen zu haben! --Owltom 18:34, 24. Mär 2004 (CET)

Wen es interessiert, hier der Auszug aus dem Chat, ansonsten geht es hier weiter.

Chat (Auszug aus Diskussion vom 24. März 2004
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02:10

Owltom : Screenshots von Computerspielen. Ich habe bei den Publishern nachgefragt, was die allgemeine Nutzung von Screenshots betrifft. Die Antwort(en) knall ich erstmal auf meine Benutzerseite. Wo päckte ich das den hin, wenn mir von allen eine Antwort vorliegt? Damit diesbezüglich mal Klarheit herrscht?

02:11

Sloyment : Was war denn die Antwort?

Owltom : Microsoft sagt generell ja zur Nutzung von Screenshots

02:12

Sloyment : Wie generell? Kann ich die Figuren ausschnippeln und in einem eigenen Spiel einsetzen?

02:13

Owltom : Es geht darum, ob wir die hier in die Artikel packen können, ohne das es ne URV ist!

Sloyment : Nicht nur.

02:14

Sloyment : Sie muessen auch GFDL-kompatibel lizensiert oder gemeinfrei sein.

Sloyment : Und das bedeutet, dass ich die Figuren ausschnippeln und in einem eigenen Spiel einsetzen kann

02:15

Head_ : http://news.independent.co.uk/digital/features/story.jsp?story=504287

02:16

Owltom : Och Mann, muss denn alles so kompliziert sein? Ich hab denen zwar in der Anfrage alles erklärt, aber an sowas haben die bestimmt auch nicht gedacht ...

02:17

Sloyment : Die deutsche Wikipedia will nur freie Bilder. Darueber gab es eine Abstimmung 02:20

Owltom : Man kanns sich auch kompliziert machen. Es ist ja auch so schön einfach, die Evolution der Computerspiele (Grafik) darzustellen, wenn man komplett auf Screenshots verzichten muss. Da schreibt man sich nen Wolf ...

02:21

Sloyment : Willst du echt meine Meinung dazu hoeren? o)

02:22

Owltom : Wenn Du mir schon so kommst, dann nicht

Sloyment : Hehe o)

02:23

Owltom : Nu weiss ich jedenfalls, womit ich mich die nächsten Tage auseinandersetzen kann, und dann trifft man sich bei der nächsten Abstimmung ...

02:24

Sloyment : Die Wikipedia ist doch eine freie Enzyklopaedie, oder?

Sloyment : Und die Spiele, um die es geht, sind unfrei.

02:25

Owltom : Haarspalterei

Sloyment : Neee...

Sloyment : :o)

Sloyment : Ich frag mich, ob sie ueberhaupt Artikel wert sind.


Schlussfolgerung

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Wenn mich mein unbürokratischer gesunder Menschenverstand nicht täuscht, sieht es so aus:
Ein GFDL-kompatibel lizensiertes oder gemeinfreies Bild bedeutet nicht, das auch die auf dem Bild abgebildeten Dinge, Personen usw. als GFDL-kompatibel lizensiert oder gemeinfrei gelten. Wäre ja auch zu schön, wenn man mit allem, was auf gemeinfreien Bildern abgebildet ist machen dürfte, was man will. Ein gemeinfreies Bild hebelt ja nicht automatisch alle anderen geltenden Rechte aus. Oder würde ein von mir hier eingestelltes gemeinfreies Foto meiner Mutter bedeuten, das automatisch meine Mutter als gemeinfrei gilt???
In Bezug auf Screenshots heißt das für mein Verständnis:
Ein GFDL-kompatibel lizensierter oder gemeinfreier Screenshot ändert nichts an der Tatsache, dass die ihm zugrunde liegende Software (also das Spiel an sich) weiterhin urheberrechtlich geschützt ist. Nur weil ein Screenshot GFDL-kompatibel lizensiert oder gemeinfrei ist, heisst das nicht, dass ich mit dem auf dem Screenshot abgebildeten machen kann was ich will (z.B. urheberrechtlich geschützte Charaktere für eigene Spiele kopieren).
Wie schaut es nun aus, wenn uns die Hersteller die Nutzung von Screenshots erlauben? Begehen wir eine Urheberrechtsverletzung, wenn irgendwer die Screenshots wie im obigen Beispiel geschildert benutzt? Oder tritt der Hersteller mit der Erlaubnis für die Screenshotnutzung auch gleich alle anderen Rechte an seiner Software ab?
Oder ist es nicht einfach so, das die Lizenz nur für den Screenshot als Screenshot gilt, und niemand das Recht hat, das darauf abgebildete in einem anderen Zusammenhang als eben einem Screenshot zu nutzen, da er ansonsten die Urheberrechte der dem Screenshot zugrunde liegenden Spielesoftware verletzen könnte (was aber nicht unser Problem ist)?
Meinungen bitte. Danke,Owltom 05:19, 24. Mär 2004 (CET)

Wenn auf dem Bild noch mehr zu sehen ist als der pure Screenshot, dürfte es keine Probleme geben. Siehe auch Beispielbild bei Screenshot. The weaver 10:18, 24. Mär 2004 (CET)

Das wäre doch einfach nur ein Umgehen und keine Klärung. Durch das "anderes Zeug drauf machen", wird die Qualität der Bilder leiden. Sollte der Screenshot das dominierende Element des Bildes sein (was er ja für uns sein sollte), wird es vor Gericht vermutlich so liegen, als ob es der Screenshot allein wäre. Also nix gewonnen. Ich stimme Owltom in seiner Schlussfolgerung aber zu. Ich muss die GFDL nochmal lesen, nehme aber nicht an, dass sie Rechte Dritter belangen kann. Schließlich würde es bedeuten, dass durch Zitate (Ausschnitte aus einem Werk) auch das Werk an sich unter die GFDL gestellt werden würde. Genauso sehe ich es bei Screenshots - eine Freigabe des Bildes bewirkt keine Freigabe des Spieles. Natürlich kann man aus dem Bild etwas ausschneiden und verwenden. Aber das still stehende Bild reicht ja nicht um eine Figur zu erzeugen. Die erstellte Figur würde dann u.U. gegen das Urheberrecht verstoßen - aber nicht der Ausschnitt aus dem Screenshot. Alles ohne Gewähr weil Rechtsthema und ich kein Jurist *G* --FabGuy 13:03, 24. Mär 2004 (CET)

Ohne Screenshots sind 99% der Artikel zu Computerprogrammen etc. nahezu überflüssig. Ich stimme jetzt Owltom mal einfach in seiner Schlußfolgerung oben zu, obwohl natürlich IANAL gilt. Man lese dazu auch [3]. Notfalls ließe sich nach deutschem Recht ein Screenshot wahrscheinlich immer noch mittels des Zitatrechts legalisieren. Screenshots auf jeden Fall drin lassen! Meine 2 Cent. -- fab 15:25, 24. Mär 2004 (CET)

Ein GFDL-kompatibel lizensierter oder gemeinfreier Screenshot ändert nichts an der Tatsache, dass die ihm zugrunde liegende Software (also das Spiel an sich) weiterhin urheberrechtlich geschützt ist. Nur weil ein Screenshot GFDL-kompatibel lizensiert oder gemeinfrei ist, heisst das nicht, dass ich mit dem auf dem Screenshot abgebildeten machen kann was ich will (z.B. urheberrechtlich geschützte Charaktere für eigene Spiele kopieren). - Das ist eben die allesentscheidende Frage. Einerseits ist wohl kaum etwas gegen die Verwendung von Screenshots einzuwenden, andererseits wäre die Verwendung von abgebildeten "Dingen" in anderen Spielen eine Urheberrechtsverletzung. Meiner Meinung nach ist das eine ohne tiefergreifende Rechtskenntnisse nicht zu beantwortende Frage und wir sollten jemanden konsultieren, der sich damit wirklich auskennt (Rechtsanwalt). -- Spassiger 15:52, 24. Mär 2004 (CET)

Ich habe die GFDL nochmal gelesen und bin keinen Schritt weiter gekommen, da sie sich nicht über den Ursprung auslässt (muss sie ja auch nicht). Ich stimmte grundsätzlich mit Spassiger überein, dass wir jemanden konsultieren sollten. Letztlich bin ich aber der Meinung, dass eine URV Dritter nicht auf die Wikipedia zurückgeführt werden kann. Die Aussagen von Microsoft sehe ich aber mit gemischten Gefühlen, da die Hotline-Mitarbeiter selten mit IP-Anwälten in einem Raum sitzen. :) --FabGuy 19:17, 24. Mär 2004 (CET)

In der englischen Wikipedia sind recht viele Screenshots eingebaut. Evtl. sollte sich mal ein Botschafter mit den dort zuständigen Leuten in Verbindung setzen. Vielleicht haben die dort schon eine Lösung für das Problem gefunden oder aber noch gar kein Problem gefunden ;-) Gruß --TiAdiMundo 19:24, 24. Mär 2004 (CET)

Nette Idee, aber die Amis haben nunmal ein anderes Rechtssystem. Da können wir uns die Flugkosten für den botschafter sparen ;) --Owltom 20:01, 24. Mär 2004 (CET)

Das läßt sich so schön weiterspinnen: Was ist denn mit Bildern von anderen Programmen oder Betriebssystemoberflächen? Oder einem Foto von einem Computer? Möglicherweise unterliegt die Tastatur einem Geschmacks- oder Gebrauchsmusterschutz, oder der Monitor oder vielleicht sogar der Tisch auf dem die Geräte stehen. Was ist mit dem Foto einer Volksmenge? An sich harmlos, aber wenn jemand eine einzelne Person daraus vergrößert, würde er wahrscheinlich ihre Persönlichkeitsrechte verletzen. Oder das Euro Symbol dessen Copyright bei der EZB liegt, wenn ich es hier verwende darf dann jeder damit machen was er will? - Fragen über Fragen ;) -- Schnargel 00:11, 27. Mär 2004 (CET)

Also wenn es einer weiss, dann sind das sicher die Computerspiel-Maganzine, wie z.B. GameStar. Die würd ich mal fragen ... --brunft 23:30, 7. Apr 2004 (CEST)

Das glaube ich weniger, da solche Magazine ja die ausdrückliche Erlaubnis zum Abdruck der Screenshots haben. Hier geht es ja um eine Veröffentlichung unter GNU. Versuchen kann man's natürlich trotzdem... -- Spassiger 08:10, 8. Apr 2004 (CEST)

Ist freie Software auch problematisch?

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Hallo! Die meisten Bildschirmfotos, die diese Vorlage verwenden, sind welche von freier Software (meist GPL). Da sollte es doch eigentlich erlaubt sein, Bildschirmfotos zu machen. Zur Not über diesen Umweg: Ich nehme mir den Quelltext, modifiziere ihn, vertreibe selbst das modifizierte Programm weiter, und dann darf ich es auch fotografieren. Wer kennt sich damit aus? --Langec 11:05, 7. Feb 2005 (CET)

Also zum einen: GPL und GFDL sind leider inkompatibel, darum kann man nicht automatisch schliessen, dass der Screenshot eines GPL-Programms auch einfach unter die GFDL zu stellen ist.
Zum anderen: Wenn es freie Software unter Windows ist, dann stelle ich mir die Frage ob inwiefern das Microsofts eine Schoepfungshoehe besitzt.
Wuerden wir hier das Zitatrecht zulassen, dann waere die ganze Sache kaum ein Problem, aber so sehe ich es zwar nicht extrem problematisch, aber zumindest ewaehnenswert. Gruss --Boris23 ¨º 13:23, 7. Feb 2005 (CET)
Was hat sich die Free Software Foundation denn dabei gedacht?! Mit welchem Recht dürfen denn dann überhaupt die Entwickler eines GPL-Programms Screenshots davon in der programmeigenen Doku veröffentlichen, wenn diese unter GFDL steht? Oder andersrum gefragt: Unter welcher Lizenz darf man denn Screenshots von GPL-Software veröffentlichen? Gruß, Langec 17:30, 7. Feb 2005 (CET)
Was die FSF sich dabei gedacht hat fragen sich viele. Fakt ist, dass die die GFDL einige Macken hat, die hoffentlich in absehbarer Zeit mal behoben werden.
Die richtige Lizenz fuer Screenshots reiner GPL-Projekte (also GPL-Tool auf GPL-Toolkit) waere IMO die GPL selber, das sollte eigentlich kein Problem darstellen. Natuerlich ist die GPL keine gute Content-Lizenz, aber sie wird auch fuer Programmdokumentation empfohlen, zumindest als Dual-Lizenz mit der GFDL. Ein grosses Problem ist naemlich auch, dass durch die Inkompatiblitaet Dokumentationen in der GFDL eigentlich nicht in GPL-Software genutzt werden darf (z.B. in Hilfe-Menues). Darum die Dual-Lizensierung. --Boris23 讨论 18:20, 7. Feb 2005 (CET)
Die spinnen, die FSFler ;-) Ich gebe auf, aber danke für deine Erklärungen! So habe ich zumindest was gelernt :-) Gruß, Langec 18:46, 7. Feb 2005 (CET)
Der Output des Toolkits lässt sich aber doch normalerweise ohne Informationsverlust rausschneiden. --Eike sauer 09:48, 21. Feb 2005 (CET)

Screenshot-Frage

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Im Interesse aller Mitglieder des Portal Computerspiele hätte ich gerne Klarheit darüber, wie es sich mit Screenshots denn nun rechtlich verhält.--Waluigi 17:26, 16. Dez 2004 (CET)

Es wäre hilfreich, die wiederholten Hinweise auf dieser Seite zur Kenntnis zu nehmen, dass diese Frage auf die Diskussionsseite von Bildrechte gehört. Lies dir dort bitte alles (auch in den Seitenarchiven) durch, was dazu bereits geschrieben wurde. Hier mag dir antworten wer will - ich nicht. --Historiograf 21:21, 16. Dez 2004 (CET)

Darf man Screenshots von Computersoftware und Computerspielen in die Wikipedia einfügen?

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Nein, denn auch hierbei handelt es sich in der Regel um urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial, an dem der Hersteller Rechte besitzt. Ausnahmen gibt es unter Umständen bei Software, die der GNU FDL oder einer freieren Lizenz unterliegen. Siehe hierzu auch: Wikipedia Diskussion:Bildrechte#Screenshots.


Screenshots als Zitate?

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Screenshots aus einem Programm kann man getrost als Zitat ansehen, da ein Bildschirmausdruck nur einen winzig kleinen Teil des Werkes ausmacht.

Unwesentliches Beiwerk?

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Wenn man etwa mit Photoshop ein Bild gemacht hat und einen Screenshot aus dem Programm heraus erstellt (etwa um eine Anleitung) zu schreiben, dann ist das Programm nur unwesentliches Beiwerk und es ist ein neues Werk (hier eine Anleitung) entstanden, an dem definitiv *nicht* der Softwarehersteller ein Recht hat. In einem solchen Fall wäre es noch einfach zu klären. Aber ein anderes Beispiel ist hier auf der Seite zu finden: Und zwar der Screenshot mit dem Browser Konqueror und der Wikipedia-Startseite. Wer hat die "Rechte" an diesem Bild? Die Konqueror-Entwickler, weil sie den Browser entwickelt haben und die Urheber der Software sind? Die Wikipedia-Betreiber, weil deren Homepage abgebildet ist? Der Screenshot-Ersteller, weil er den Screenshot erstelt hat?


Wer hat die Urheberrechte an Screenshots?

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Verwertungsrechte an einem Werk hat zunächst immer der Urheber. §7 UrhG sagt eindeutig: "Urheber ist der Schöpfer des Werkes". Warum also diese Diskussion?

Ein Softwarehersteller kann mir auch nicht verbieten, meinen Monitor zu fotografieren und das Bild ins Netz zu stellen.

Wenn ich mit Word einen Text schreibe und ich den Text als Screenshot ins Netz hochlade, ist das meine Sache und nicht die des Herstellers.

Ein Softwarehersteller hat die Verwertungsrechte an seinen Quelltexten und nicht an meinen Bildern.

An einem Screenshot hat immer der Ersteller die Verwertungsrechte. Er hat entschieden, seinen Bildschirm in einem ganz bestimmten Zustand zu fotografieren, den er ganz persönlich ausgewählt hat. Ein Screenshot ist eindeutig seine "persönliche geistige Schöpfung" (vgl. §2 Abs.2 UrhG) und er kann damit machen was er will.


Urteil des OLG Hamm zum Thema Urheberrecht am Screenshot

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Anmerkung: Das Urteil befasst sich nicht unmittelbar mit dem "Urheberrecht am Screenshot". Man kann aber diesbezüglich gewisse Folgerungen ableiten, weil das Gericht ein paar Gedankengänge niederlegt, die allgemeine Gültigkeit haben dürften.--Blickle 19:44, 5. Nov. 2007 (CET)

Anbei mal ein paar Orientierungssätze des Oberlandesgerichts Hamm zum Thema (vor allem 3., s. u.):

1. Im Rahmen eines Unterlassungsbegehrens bezüglich der Gestaltung von Internetseiten scheiden urheberrechtliche Schutzvorschriften für Computerprogramme nach §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 69a, 87a UrhG von vorneherein aus, wenn nur auf das äußere Erscheinungsbild der Internetseiten abgestellt wird.

2. Eine Webseite kann als Werk der bildenden Kunst i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG angesehen werden, wenn ihr auf Grund der speziellen Ausgestaltung die erforderliche Schöpfungshöhe nach § 2 Abs. 2 UrhG zugebilligt werden kann. Grafiken auf der Kopfzeile einer Internetseite, die mittels des Computers verfremdete Fotos enthalten, fehlt jedoch mangels der erforderlichen Schöpfungshöhe die urheberrechtliche Schutzfähigkeit.

3. Computergrafiken unterfallen nicht dem Lichtbildschutz des § 72 UrhG, denn Schutzgegenstand von programmierten Grafiken kann nur das Programm selbst sein, nicht aber die Visualisierung des Programms.

4. Die Übernahme von nicht schutzfähigen Grafiken sowie der Farbkombination auf der Kopfzeile einer Internetseite, die lediglich ein Schmuckelement ohne Informationscharakter darstellen, ist nicht wettbewerbswidrig, wenn nicht zusätzliche Umstände wie z.B. eine Herkunftstäuschung oder Rufausbeutung vorliegen, die zur Unlauterkeit führen.

(OLG Hamm, Urteil vom 24.08.2004, Az.: 4 U 51/04)


Ich will dazu noch anmerken, dass der schöpferische Akt bei einem Computerspiel in dessen Programmierung liegt, während das konkrete Bild, wie es sich individuell in der Spielsituation darstellt, durch das Programm und den Spieler - nicht aber durch den Programmierer geschaffen wird. Der Programmierer des Spiels hat deshalb kein Urheberrecht an einem Screenshot aus einer Spielszene.--Blickle 16:16, 5. Nov. 2007 (CET)