Benutzer:Michaelsy/Sandkasten05
Der Begriff Software [
] hat mehrere Bedeutungen, mit teilweise überlappenden, teilweise diametral entgegengesetzten Bestimmungen.Im allgemeinen Sprachgebrauch ist Software der Oberbegriff für kleinere oder größere Anwendungsprogramme wie Textverarbeitung, Tabellenkalkulation und Buchhaltungssysteme. Andere Softwaretypen sind etwa Betriebssysteme, Datenbanken oder Hilfsprogramme. Stellen diese Programme eine Handelsware dar, so gelten auch die materiellen Komponenten wie Datenträger und Handbücher als ein Bestandteil der jeweiligen Software. Insofern wird unter Software eine Sache oder ein Gegenstand im herkömmlichen Sinne verstanden.
Urheberrechtlich wird Software dagegen als ein rein geistiges Produkt angesehen und fällt somit unter das Urheberrechtsgesetz. Daher erwirbt man in aller Regeln nicht eine Software als solche, sondern immer nur ein mehr oder weniger eingeschränktes Nutzungsrecht an einer Software.
In ganz abstrakter Form versteht man unter Software die immateriellen Funktionselemente eines Computersystems. Sie wird als das funktionsergänzende nicht-physische Komplement zu den materiell gegebenen Bestandteilen eines Computersystems (Hardware) verstanden. Sie ist das, was im Zusammenspiel mit der Hardware eines Computer diesen erst zu einer funktionsfähigen und praktisch nutzbaren Einheit macht. In dieser Bestimmung wird Software vor allem negativ, als Nicht-Hardware, definiert.
In positiver Bestimmung gilt Software als Information. Es sind diejenigen Informationselemente (Programme), die wesentlich funktionsbestimmend für die Aktionen und Reaktionen eines Computersystems sind. Als eine andere Art computerrelevanter Informationen gelten die Daten. Im Gegensatz zu Software – mit der vorrangig die ausführbaren Programme gemeint sind – handelt es sich bei den Daten um diejenigen Informationen, die von einer Software verarbeitet werden. In der Praxis ist jedoch nicht immer eine scharfe Trennung zwischen den Begriffen »Software« und »Daten« gegeben, da sie mitunter denselben Gegenstand – z. B. den Inhalt einer Installations-CD-ROM – bezeichnen. So sind beispielsweise die Ressourcen eines Computerprogramms (Icons, Sounds, Konfigurations- und Hilfedateien) sowohl als Daten wie auch als ein Teil des eigentlichen Softwarepakets anzusehen.
Die erstmalige Verwendung des Softwarebegriffs in einer veröffentlichten Publikation geht auf John W. Tukey im Jahr 1958 zurück.