Benutzer:Ngowatchtransparent/Mehrjähriger Finanzrahmen (EU)
Die Finanzielle Vorausschau oder auch mehrjähriger Finanzrahmen, ist ein Haushaltsvoranschlag der Europäischen Union[1].
Seit 1993 umfasst sie einen Zeitraum von 7 Jahren. Anders als ein Haushaltsplan wird sie in jedem Jahr an die Preisentwicklung und Entwicklung des Bruttonationaleinkommens angepasst und im Haushaltsverfahren jährlich auf die Haushaltslinien aufgeteilt. Die Finanzielle Vorausschau wird gemeinsam vom europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission beschlossen. Details sollten 2006 durch die Europäische Verfassung festgelegt werden, welche nicht verabschiedet wurde. Der Vertrag von Lissabon wurde dafür am 1. Dezember 2009 gültig.
Bisher gab es vier Beschlüsse zu einer finanziellen Vorausschau:
- 1988 für den Zeitraum 1988-1992 (Delors-I-Paket)
- 1992 für den Zeitraum 1993-1999 (Delors-II-Paket)
- 1999 für den Zeitraum 2000-2006
- 2006 für den Zeitraum 2007-2013
Ein Finanzplan unterteilt sich in Rubriken. Sie sind nicht gegenseitig deckungsfähig, überschneiden sich aber in ihren Bereichen. Die finanzielle Vorausschau 2007-2008 umfasste folgende Rubriken mit einem Gesamtvolumen von 129,1 Mrd EUR[2]. Für das Jahr 2010 sind 122,9 Mrd. EUR[3] im Etat vorgesehen:
- 1. Nachhaltiges Wachstum
- 1a. Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung
- 1b. Kohäsion für Beschäftigung und Wachstum
- 2. Nachhaltige Bewirtschaftung und Schutz der natürlichen Ressourcen
- 3. Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit
- 4. Die EU als globaler Partner
- 5. Verwaltung
Hinzu kommen noch die 2,4 Mrd. EUR, die für 2010 vorgesehen sind und aus dem gesamten extra aufgelegten 5 Mrd. Konjunkturpaket stammen. Das Europäische Parlament wollte ursprünglich in dem Jahr einen Etat von 127,5 Mrd. EUR festlegen.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Finanzielle Vorausschau der EU
- ↑ EU-Haushalt für 2010 + im Vergleich zum EU-Haushalt 2008
- ↑ Bezugsangabe Zeitung Handelsblatt vom 20. November 2009, Seite 7