Benutzer:Oliver S.Y./MB 2019
{{Info}} Bitte beachten, dass die genauen Start- und Endtermine für das Meinungsbild nur von einem der Initiatoren, erst nach Erreichen der notwendigen 10 stimmberechtigten Unterstützer und möglichst mit einem Starttermin ab frühestens eine Woche nach Eintragung des Termins eingetragen werden sollen, damit das Meinungsbild gültig ist. Am besten dazu den Starttermin vor dem Eintrag mit den Unterstützern abstimmen, damit sicher gestellt ist, dass das Meinungsbild fertig ist, bevor es startet. Üblicherweise werden bei Meinungsbildern 2 Wochen Laufzeit angesetzt. Beim Eintragen der Startzeit bitte diesen Hinweistext löschen und danach das Meinungsbild unter Wikipedia:Meinungsbilder#Start angekündigt eintragen.
Mit diesem Meinungsbild soll geklärt werden, …
Initiatoren und Unterstützer
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Initiatoren
- …
- <!-- weitere sind willkommen, bitte mit dem ersten Initiator absprechen -->
- Unterstützer
Die Unterstützer sind mitverantwortlich dafür, dass dieses Meinungsbild nur startet, wenn es zur Abstimmung geeignet ist. Bitte trage dich deshalb erst ein, wenn das Meinungsbild startbereit und auch grundsätzlich sinnvoll ist. Solltest du das Meinungsbild unterstützen wollen, es aber noch unfertig vorfinden, beteilige dich stattdessen an der Fertigstellung, bevor du dich einträgst. Falls du feststellen solltest, dass du dich bereits vor Ausformulierung des Meinungsbildes eingetragen hast, solltest du deinen Eintrag hier zurückziehen. Nach Start des Meinungsbildes ändern Ein- oder Austragungen nichts mehr an der Gültigkeit des Meinungsbildes. Die Unterstützung ist unabhängig von der Befürwortung oder Ablehnung der Fragen im inhaltlichen Teil des Meinungsbildes (mind. 10 stimmberechtigte Unterstützer erforderlich; [{{fullurl:toollabs:stimmberechtigung/}} Unterstützer-Stimmberechtigung überprüfen], dabei gilt der Eintragungszeitpunkt, diesen beim Tool in UTC-Zeit eintragen).
- …
<!-- Bitte diese Zahl beim Eintragen aktualisieren, sie wird auf der MB-Übersichtsseite eingebunden. <onlyinclude> 0 </onlyinclude> -->
Hintergrund
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Aktueller Zustand
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Es gibt immer wieder Unstimmigkeiten und Konflikte über den Ablauf von Wahlen, Abstimmungen, Umfragen und Meinungsbildern. Egal ob es um die Stimmberechtigung, die Bekanntgabe, die Zulässigkeit von Stimmabgaben, die Dauer oder die Formulierungen geht, es ist meist eine Angelegenheit zwischen Befürwortern und Gegnern des Thema, denen die Einhaltung der Regeln nur temporär wichtig ist.
Problembeschreibung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Es gehört zum Standard in Vereinigungen und Organisationen, das Abstimmungen durch Wahlvorstände, Zählkommissionen oder Wahlleiter koordiniert und kontrolliert werden. Sie sind sowohl Kontroll-, Leitungs- als auch Revisionsinstanz.
Vorschlag
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Es wird eine "Wahlleitung" eingeführt. Diese besteht aus 7 Mitgliedern, die für jeweils 3 Jahre gewählt werden.
1. Pflichten: 1.1 Kontrolle der korrekten Erstellung von Abstimmungen und Wahlen und Unterstützung bzw. Beratung bei der Einhaltung von Formalien. 1.2 Kontrolle des korrekten Ablaufs von Abstimmungen und Wahlen. 1.3 Entscheidung über Einwendungen oder Beschwerden gegen Abstimmungen oder Wahlen. (Nur im Bezug auf Regeln zur Entscheidung zugelassen) 1.4 Kontrolle der Stimmberechtigung bei Abstimmungen und Wahlen 1.5 Die Moderation der zugehörigen Diskussionsseiten. 1.6 Bekanntgabe des Starttermines bei Abstimmungen und Wahlen. 1.7 Auswertung der Abstimmungen und Wahlen und Bekanntgabe des Ergebnisses.
2. Verbote und Rechte: 2.1 Die Mitglieder erhalten zur Ausübung ihrer Tätigkeit die Benutzerrechte Administrator und dürfen diese nur im Rahmen ihrer Tätigkeit als Wahlleitung wahrnehmen (z.B. Seitenschutz von MB's ) 2.2 Die Mitglieder dürfen an Abstimmungen und Wahlen abstimmen. 2.3 Die Mitglieder dürfen weder Initiator noch Unterstützer einer Abstimmung sein. 2.4 Bei Wahlen, welche ein Mitglieder selbst betreffen, darf dieses nicht in seiner Funktion als Mitglied der Wahlleitung tätig werden. 2.5 Die Teilnahme an inhaltlichen Diskussionen, welche im Zusammenhang mit dem Abstimmung stehen, ist untersagt, sollte dies nicht im Rahmen der Pflichten erfolgen. 2.6 Die Wahlleitung ist nicht für die Ausführung der Ausbildung Verantwortlich. 2.7 Mitglieder dürfen nicht Mitglied des Schiedsgerichtes sein.
3. Wahlvoraussetzungen: 3.1 Allgemeine Stimmberechtigung 3.2 Erfolgreiche Teilnahme an der Wahl zur Wahlleitung. 3.3 Wiederwahl ist möglich.
4. Wahl: Bei der Wahl kann jeder wahlberechtigte Benutzer jedem Kandidaten maximal eine Stimme (pro oder kontra) geben. Bei der Auswertung wird die Zahl der Kontrastimmen von der Zahl der Prostimmen abgezogen. Als gewählt gilt jeder Kandidat, dessen so ermittelte Stimmenzahl nur durch die Stimmenzahl von höchstens sechs der anderen Kandidaten übertroffen wird. Gegebenenfalls gelten damit bei Stimmengleichheit auch mehr als fünf Kandidaten als gewählt und die MB-Wahlleitung vergrößert sich entsprechend. Nur Kandidaten, die mehr Pro- als Kontrastimmen erreichen, gelten als gewählt. Somit kann die Zahl der gewählten Kandidaten auch weniger als sieben betragen.
5. Ausschluss und Ausscheiden 5.1 Sollten Mitglieder des Wahlleitung grob gegen ihre Rechte und Pflichten verstoßen, beziehungsweise ihr Gebot zur Neutralität in dem vorliegenden Meinungsbild missachten, so entscheidet das Schiedsgericht über einen Ausschluss aus dem Wahlvorstand. 5.2 Nach Ablauf der 3 Jahre ohne Wiederwahl . 5.3 Nach nicht erfolgreicher Wiederwahl. 5.4 Durch Rücktritt.
6. Zuständigkeit 6.1 Meinungsbilder 6.2 Umfragen 6.3 Funktionswahlen (Inklusive der Wahlen für Administratoren, Schiedsrichter, Bürokraten, Checkuser und Oversighter)
Sollte ein Mitglied der Wahlleitung außerhalb des Wahlturnus ausgeschlossen werden oder ausscheiden, so ist die entsprechende Postion binnen 4 Wochen nachzuwählen. Der Beginn der Wahl muss jedoch mindestens eine Woche vor Beginn der Nachwahl angekündigt werden.
Pro
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Durch Verlagerung der Zuständigkeit für die Abstimmungsankündigung können weitere Informationsmöglichkeiten langfristig geschaffen werden.
- Ein Meinungsbild bzw. sein Initiator kann nicht für fehlende Ankündigungen verantwortlich gemacht werden.
- Schaffung einer legitimierten Einrichtung für die Auswertung von Abstimmungen und Wahlen.
- Schaffung einer neutralen Institution zur Überwachung von Abstimmungen und Wahlen.
- Schaffung einer Anlaufstelle für Beschwerden und Einwenden gegen Abstimmungen und Wahlen
Kontra
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Auswertung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Abstimmung über das Meinungsbild gliedert sich in zwei Abstimmungen. Stimmberechtigt sind nur allgemein stimmberechtigte Benutzer.
- Formale Gültigkeit
- Hier wird über die Zulässigkeit, die formale Korrektheit des Verfahrens und die inhaltliche Korrektheit des Antragstextes entschieden. Jeder allgemein stimmberechtigte Benutzer hat in dieser Teilabstimmung genau eine Stimme. Entfallen auf die Annahme des Meinungsbildes mehr Stimmen als auf die Ablehnung, so ist dieses Meinungsbild formal angenommen (einfache Mehrheit). Wird diese Mehrheit verfehlt, so hat die in der inhaltlichen Abstimmung getroffene Entscheidung keine Gültigkeit. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt. Selbstverständlich können auch diejenigen, die bei der Abstimmung über die formale Gültigkeit mit Nein abstimmen, an der inhaltlichen Abstimmung teilnehmen.
- Inhaltliche Abstimmung
- Zur Abstimmung stehen xx Vorschläge zur Änderung … Für alle Vorschläge kann jeweils mit „Pro“ oder „Kontra“ abgestimmt werden …
Abstimmung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Formale Gültigkeit
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ich nehme das Meinungsbild an
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Ich lehne das Meinungsbild ab
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Enthaltung
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Inhaltliche Abstimmung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ich bin für die Umsetzung des Vorschlags
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Ich bin gegen die Umsetzung des Vorschlags
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Enthaltung
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Ergebnis
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Diskussion
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]zur [[{{DISKUSSIONSSEITE}}|Diskussionsseite]] [[Kategorie:Wikipedia:Meinungsbild|{{ers:UNTERSEITE}}]] |style="white-space:pre-wrap"}}