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Versicherungsombudsmann
Der Versicherungsombudsmann e.V. ist die unabhängige Schlichtungsstelle für Verbraucher in Versicherungsangelegenheiten in Deutschland. Diese Institution bietet eine kostenfreie und außergerichtliche Möglichkeit zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmern und Versicherungsunternehmen.
Hintergrund
Die Schlichtungsstelle ist eine anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle, die als eingetragener Verein organisiert ist. Sie bietet eine neutrale Plattform zur Lösung von Konflikten im Versicherungsbereich und ist institutionell unabhängig. Die Schlichtungsstelle wird von einem Beirat begleitet, der auch Verbraucherschützer umfasst, um die Unabhängigkeit und Neutralität zu gewährleisten.
Seit April 2024 ist Dr. Sibylle Kessal-Wulf die Ombudsfrau für Versicherungen[1]. Sie ist eine erfahrene Juristin, die zuvor als Richterin am Bundesgerichtshof und Mitglied des Bundesverfassungsgerichts tätig war. Ihre Aufgabe ist es, unparteiisch und unabhängig Streitfälle zu prüfen und Entscheidungen zu treffen.
Ablauf des Schlichtungsverfahrens
Verbraucher können sich an die Ombudsfrau wenden, wenn sie Probleme oder Streitigkeiten mit ihrer Versicherung haben. Das gilt für folgende Sparten
- Hausrat- und Gebäudeversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Rechtsschutzversicherungen
- Kfz-Versicherung
- Private Unfallversicherung
- Lebensversicherung
- Private Rentenversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Versicherungsombudsfrau ist nicht für private Kranken- und Pflegeversicherungen zuständig. Hierfür gibt es eine eigene Schlichtungsstelle.
Eine Streitigkeit kann beispielsweise entstehen, wenn eine Versicherung eine Leistung verweigert oder die Höhe einer Entschädigung strittig ist. Ein typisches Schlichtungsverfahren beginnt damit, dass der Verbraucher eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle einreicht. Die Ombudsfrau informiert daraufhin die Versicherung und fordert eine Stellungnahme an. Bleibt die Versicherung bei ihrer Meinung, prüft die Ombudsfrau den Fall und trifft eine Entscheidung oder gibt eine Empfehlung ab.
Die Schlichtungsstelle kann bei Streitwerten bis zu 10.000 Euro verbindliche Entscheidungen treffen; bei höheren Beträgen sind die Entscheidungen nicht bindend, aber oft wegweisend. Das Verfahren ist für den Verbraucher kostenfrei und soll eine schnelle und unbürokratische Lösung bieten.
Geschichte der Schlichtungsstelle
Die Schlichtungsstelle für Versicherungen existiert seit dem Jahr 2001. Sie wurde gegründet, um Verbrauchern eine unabhängige und kostenfreie Möglichkeit zur Streitbeilegung zu bieten und hat sich seitdem als wichtige Institution im Verbraucherschutz etabliert.
Bisherige Versicherungsombudsmänner und -frauen
- Prof. Wolfgang Römer (2001–2008)
- Prof. Dr. Günter Hirsch (2008–2019)
- Dr. h.c. Wilhelm Schluckebier (2019–2024)
- Dr. Sibylle Kessal-Wulf (seit 2024)