Benutzer:THWZ/Baustelle/Entwurf Sperrregeln

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Vorbemerkung:
Da dies eine meiner Benutzerunterseiten ist, bitte ich mir aus, dass Edits zunächst auf der zugehörigen Diskussionsseite besprochen werden, damit sie hier eingefügt werden können. Diese Seite dient nicht der Diskussion ihres Inhalts, sondern ist ein Projekt, das, falls erfolgversprechend, zum Abschluss in den WP-Namensraum verschoben werden soll.


Regeln zur Benutzersperrung

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Die immer häufigeren und instensiveren Konflikte um Grund, Rechtmässigkeit und Dauer von Benutzersperren scheinen ein Regelwerk erforderlich zu machen, das dem gesperrten Benutzer, dem interessierten Benutzer und auch der durchaus interessierten Öffentlichkeit Transparenz bietet und für die sperrenden Administratoren eine schlüssige Argumentationsgrundlage verbunden mit dem Schutz vor Willkür-Vorwürfen bildet.

Die deutschsprachige Wikpedia hat sich zu einem großen sozialen Gefüge ausgebildet, dessen Teilnehmer den unterschiedlichsten Gruppen hinsichtlich Interessen, sozialem Hintergrund, Alter, Vorbildung, Nationalität, Religion und politischer Anschauung angehören. Die hohe Zahl der Benutzer lässt den Rückschluss zu, dass sie sich hinsichtlich der Verteilung der Benutzer allmählich einem groben Abbild des Sozialgefüges der deutschsprachlichen Länder annähert.

In einem solch komplexen sozialen Gefüge kann es nicht ausbleiben, dass Konflikte entstehen. Das Ziel, die Wikipedia, die bislang größte, beste und zudem noch freie Enzyklopädie stetig weiter zu entwickeln, kann nur erreicht werden, wenn diese Konflikte so einvernehmlich wie möglich gelöst werden.

Wie in jedem sozialen System existieren in der Wikipedia Regeln. Diese unterliegen, bis auf die Grundsätze, die hier aufgeführt sind, fliessenden Veränderungen. Diese Veränderungen sind nicht Thema dieses Regelwerks.

Die Durchsetzung der Einhaltung von Regeln erfordert Autorität. Zu diesem Zweck wird besonders erfahrenen Autoren, den Administratoren, die hierzu gewählt werden, die Möglichkeit an die Hand gegeben, Regelverstöße zu ahnden. Die härteste Form der Ahndung von Regelverstößen ist die Sperrung eines Benutzers. Die Entscheidung über Notwendigkeit und Dauer einer Benutzersperre wurde bislang dem "gesunden Menschenverstand" der Administratoren überlassen. Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass das nicht mehr ausreicht.

Aus diesem Grund werden folgende Regeln zur Benutzersperrung beschlossen.

Allgemeine Sperrungsregeln

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Geltungsbereich

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Die Sperrungsregeln gelten für angemeldete Benutzer mit allgemeinem Stimmrecht. Für alle anderen Benutzer gilt die nachfolgende Regelung (Schnellsperrung).

Schnellsperrung

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Eindeutiger Vandalismus durch IPs und neu angemeldete Benutzer ohne allgemeines Stimmrecht kann weiterhin, auch ohne Vandalismusmeldung (VM), mit Sperrung beliebiger Dauer beantwortet werden. Dies gilt auch für eindeutige Sperrumgehungs-, Abstimmungs-, Lösch- oder Vandalismus-Sockenpuppen (SP). Der gesperrte Benutzer kann im Rahmen der Sperrprüfung Einspruch einlegen und z.B. darlegen, dass kein SP-Missbrauch vorliegt. Zu diesem Zweck steht ihm das Recht auf eine CUAnfrage zu.

Sperrung nach VM

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Angemeldete Benutzer mit Stimmrecht können nur nach erfolgter VM gesperrt werden. Voraussetzungen für eine Sperre sind:

  1. Der Benutzer wurde durch den VM-Steller oder den abarbeitenden Administrator von der bevorstehenden Sperre informiert.
  2. Dem sperrbedrohten Benutzer wurde eine angemessene Frist (12 Stunden) zur Darstellung seines Standpunkts eingeräumt.
  3. Im Falle, dass ein Administrator die VM erstellt hat, darf er selbst keine Sperre aussprechen.
  4. Im Rahmen der VM kann der abarbeitende Administrator Sperren bis zu einer Höchstdauer von 14 Tagen verhängen.
  5. Der Gesperrte hat bei einer Sperrdauer von mehr als 2 Tagen das Recht auf Entsperrantrag und somit Eröffnung eines regulären Sperrverfahrens.

Gegen angemeldete Benutzer mit allgemeinem Stimmrecht können nach VM durch den abarbeitenden Administrator Benutzersperren mit einer Höchstdauer von 14 Tagen verhängt werden. Ist der abarbeitende Administrator, der Antragsteller oder ein anderer vom Regelverstoß betroffener Benutzer der Meinung, dass eine längere Sperre angemessen ist, ist ein Antrag auf Benutzersperre auf der Seite Sperrprüfung zu stellen.

Grundlage der Entscheidung über die angemessene Sperrdauer bildet der weiter unten aufgeführte Sanktionskatalog.

Vorläufige Sperrung

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Im Falle besonders schwerer Regelverstöße oder der offensichtlichen Wahrscheinlichkeit, dass ohne Eingriff schnell weitere Regelverstöße folgen werden, kann jeder Administrator unabhängig von der VM vorläufige Benutzersperren mit einer Dauer von höchstens 14 Tagen verhängen. Diese beinhalten in der Sperrbegründung den Satz: "Vorläufige Sperre. Antrag auf Benutzersperrung gestellt und [[Link zur Seite Sperrprüfung|hier]] in Bearbeitung." Im Falle einer vorläufigen Benutzersperre ist der sperrende Administrator verpflichtet, einen Antrag auf Benutzersperre zu stellen. Ist der Administrator selbst Betroffener der Regelverletzung, kann er keine vorläufige Benutzersperrung verhängen, sondern diese lediglich in seiner VM anregen.

Besondere Sperrungsregeln

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Auf der Seite Sperrprüfung werden alle Sperrfälle behandelt, die nicht aufgrund der Allgemeinen Sperregeln durch Einzelentscheidung eines Administrators entschieden werden können. Auf dieser Seite werden bearbeitet:

  1. Anträge auf Benutzersperre
  2. Anträge auf Benutzerentsperrung

Antrag auf Benutzersperre

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Ein Antrag auf Benutzersperrung kann gestellt werden

  1. von jedem Administrator aus einem VM-Verfahren heraus
  2. von jedem Administrator ohne VM-Verfahren, wenn die Art und Schwere der Regelverletzung auf die Notwendigkeit einer Benutzersperre von mehr als 14 Tagen hindeutet
  3. von jedem Benutzer mit allgemeinem Stimmrecht, der selbst Betroffener des antragsgbegründenden Regelverstosses ist. Von Regelverstössen, die eine umfassende Schädigung der Wikpedia bedeuten, ist naturgemäß jeder Benutzer betroffen, in diesen Fällen gilt allgemeines Antragsrecht.
  4. Benutzer ohne Stimmrecht oder IPs, die sich durch eine Regelverletzung beschwert fühlen, Erstatten eine Vandalismusmeldung, der abarbeitende Administrator stellt dann, falls erforderlich, den Sperrantrag.
Form des Sperrantrags
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In einem Antrag auf Benutzersperrung sind enthalten:

  1. Der Benutzername des zu sperrenden
  2. Die Beschreibung des Regelverstosses, belegt durch einen (oder mehrere) Permalink(s) auf den beanstandeten Vorgang
  3. Ein Link auf die verletzte Regel
  4. Links auf ggf. mitbetroffene Benutzer (optional)
  5. Ein Vorschlag zur Sperrdauer (optional
  6. Die Signatur des Antragsstellers

Anträge, die diesen formalen Kriterien nicht entsprechen, können von Administratoren mit entsprechendem Kommentar gelöscht werden. Löschung von Anträgen durch Nichtadministratoren ist Vandalismus und führt automatisch zur VM.

Bearbeitung des Sperrantrags
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  1. Zur Diskussion eines Antrags auf Benutzersperre sind nur Benutzer zugelassen, die vom aufgeführten Regelverstoss betroffen sind. Die Diskussion endet längstens nach 72 Stunden und kann bei klarer Sachlage durch Votum von drei Administratoren nach Ablauf von 24 Stunden abgekürzt werden.
  2. Nach Ende der Diskussion erfolgt die Abstimmung des Antrags. Stimmberechtig sind nur Benutzer mit Stimmrecht zur Admin-Wahl. Zur Stimme kann ein kurzer Kommentar abgegeben werden. Erwiderungen auf Kommentare sind nicht gestattet und werden gelöscht.
  3. Abgestimmt wird über
    1. Bestätigung der Sperre in der beantragten Dauer
    2. Bestätigung der Sperre mit abweichender Dauer (hier muss als einziger Kommentar die gewünschte Sperrdauer angegeben werden)
    3. Ablehnung einer Sperre

Die Abstimmung dauert 24 Stunden.

  1. Sprechen sich 50% oder mehr der abgegebenen gültigen Stimmen für die beantragte Sperrdauer aus, wird die entsprechende Sperre in der beantragten Dauer durch einen Admin verhängt.
  2. Sprechen sich weniger als 50% der abgegebenen gültigen Stimmen gegen eine Sperre der beantragten Dauer aus, aber 50% oder mehr der abgegebenen Stimmen unter der Berücksichtigung der Stimmen für eine vom Antrag abweichende Sperrdauer für eine Sperre aus, so entscheidet der abarbeitenden Administrator die Sperrdauer unter Berücksichtigung der mehrheitlich geforderten Sperrdauern über eine Sperrdauer im Rahmen der abweichenden Dauer. Für den Fall, dass mehr als die Hälfte der für eine Sperrung stimmenden Benutzer für eine andere als die vorgeschlagene Sperrdauer stimmt, legt der sperrende Administrator unter Berücksichtigung der abgegebenen Stimmen die Sperrdauer fest. Andernfalls erfolgt die Sperre in der beantragten Dauer.
  3. Sprechen sich mehr als 50% der abgegebenen gültigen Stimmen gegen eine Sperrung aus, wird nicht gesperrt.

Das Abstimmungsergebnis kann durch Administratoren unter Angabe von Gründen für nichtig erklärt werden. Hierzu sind die Stimmen von mindestens drei Administratoren erforderlich, im Falle der Wortmeldung und Abstimmung von mehr als drei Administratoren eine 2/3 Mehrheit innerhalb der Administratoren. Von der Regelverletzung betroffene Administratoren haben kein Stimmrecht.

Antrag auf Entsperrung

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Entsperrung auf Antrag
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Anträge auf Entsperrung können von Benutzern gestellt werden, die nach regulärem Verfahren in der VM für 72 Stunden oder länger gesperrt wurden. Sperren nach ordnungsgemäßer Bearbeitung eines Sperrantrages können nur vom Schiedsgericht aufgehoben werden.

Entsperranträge werden in derselben Form wie Sperranträge abgearbeitet. Es gelten die gleichen Diskussions- und Abstimmungsregeln. Benutzer werden entsperrt, wenn sich keine Mehrheit für die ausgesprochene Sperre oder eine verkürzte Sperre findet. Im letzten Fall wird die verkürzte Sperre ausgesprochen.

Schnellentsperrung
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Benutzer, die glaubhaft machen können, dass unter Missachtung dieser Sperrungsregeln gesperrt worden sind, können einen Administrator ihrer Wahl ansprechen. Erkennt dieser die Missachtung der Sperrungsregeln an, kann er den Benutzer ohne weiteres Verfahren entsperren. Einsprüche gegen eine solche Schnellentsperrung sind als ordentlicher Sperrantrag einzureichen. Für Sperrung unter offensichtlicher Missachtung der Sperrungsregeln wird gegen den sperrenden Administrator mindestens eine VM, in schwerwiegenden Fällen ein Sperrverfahren eingeleitet.

Eine Schnellentsperrung nach regulärem Sperrverfahren ist auch dann nicht möglich, wenn von Verfahrensfehlern auszugehen ist. Hier fällt die Entsperrung generell in die Verantwortung des Schiedsgerichts.

Benutzer, die nach ordnungsgemäß durchgeführtem Sperrverfahren für mehr als 7 Tage gesperrt wurden, können das Schiedsgericht anrufen. Die Entscheidung des Schiedsgerichtes erfolgt nach dem bisherigen Verfahren. Schiedsgerichtsentscheidungen sind bindend.

Entscheidungen über Nicht-Sperrung eines Benutzers dürfen nur dann dem Schiedsgericht vorgetragen werden, wenn schwere Verfahrensfehler im ordentlichen Sperrverfahren (beispielsweise offensichtlich falsch begründetes Overruling) vorgetragen werden können. Auch hier ist die Schiedsgerichtsentscheidung bindend.

Sperrgründe und Sperrdauern

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Mögliche Sperrdauern sind:

1. Ohne Sperrverfahren:

  • 1 h
  • 2 h
  • 6 h
  • 12 h
  • 1 Tag
  • 2 Tage
  • 1 Woche
  • 2 Wochen

2. Nach Sperrverfahren zusätzlich:

  • 1 Monat
  • 2 Monate
  • 3 Monate
  • 6 Monate
  • Dauerhaft ("Infinit")

Persönliche Angriffe

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  1. Einfache, kleine PAs ("Du spinnst", "Troll", usw.), die auch außerhalb der Wikipedia üblicherweise keine justitiablen Vorgänge verursachen, sollen wenn möglichzunächst zwischen den Diskutanten, gegebenenfalls unter Moderation eines Admins geklärt werden. Etwa in der Form: "Würdest Du dich bitte für [Link] das hier entschuldigen?" Nur wenn in dieser Form keine Klärung möglich ist, soll VM gestellt werden. Für diese Fälle sind kurzzeitige Sperren mit verwarnendem Charakter (bis 6 Stunden) sinnvoll; sollte der PA offensichtlich provoziert worden sein, ist der Provokateur in gleicher Dauer ebenfalls zu sperren.
  2. Schwerwiegende persönliche Angriffe (obszöne Beleidigungen, Nazivergleiche u.ä.) sollen vom Betroffenen weder beantwortet noch revertiert, sondern umgehend auf der VM gemeldet werden. Hier ist vom abarbeitenden Admin eine Sperre von mindestens 7 Tagen zu verhängen, ggf. ein Sperrverfahren einzuleiten.
  3. Bei "Wiederholungstätern" (PAs innerhalb der letzten drei Monate) ist die zuletzt verhängte Sperrdauer (soweit sie angemessen war) zu verdoppeln.

Verstöße gegen BNS

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Stalking als bewusstes Nacheditieren zur Arbeit einer Person zum Zwecke, diese aufgrund kleiner Fehler bloßzustellen

Androhung rechtlicher Schritte

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