Benutzer:Wolfgang Poguntke/Waldenburg
Waldenburg | ||
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Staat | Deutschland | |
Ort | Attendorn | |
Entstehungszeit | um 1000 | |
Burgentyp | Höhenburg | |
Erhaltungszustand | Ruine | |
Bauweise | Bruchstein | |
Geographische Lage | 51° 6′ N, 7° 54′ O | |
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Die Waldenburg ist eine Burgruine in der Nähe der Stadt Attendorn im Kreis Olpe in Nordrhein-Westfalen, Deutschland. Im 17. Jahrhundert entstand dort die nur kurze Zeit bestehende Kommende Waldenburg des Deutschen Ordens.
Zufahrt zur Burg
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Von Attendorn kommend über die Biggebrücke in Richtung Helden und nach 50m rechts zur Waldenburger Bucht.
Die Ruine befindet sich auf einer Anhöhe unmittelbar an der Biggetalsperre im Sauerland. Eine Parkmöglichkeit gibt es in der Waldenburger Bucht in der Nähe der Waldenburger Kapelle.
Zur Burg gelangt man über die asphaltierte Straße in Richtung Bürberg. Nach 300m führt ein Waldweg über die Burggräben zur Ruine. Ein weiterer Waldweg, der in der Nähe der Kapelle beginnt und zuerst parallel zur Talsperre verläuft, später sich aber zur Ruine verzweigt.
Beschreibung der Burg
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Burgruine liegt auf einem nach drei Seiten steil abfallenden Bergsporn auf 370m üNN. Östlich der Burganlage verläuft das ansteigendes Seitental welches im Bereich der Burg von Nordost in Südwestliche Richtung, später in südliche Richtung abknickt. An der Nordwestseite verläuft von Westen kommend, dann in einer Schleife nordöstlich verlaufend, um danach in nordwestliche Richtung um den Dünekenberg herum führende Tal der Bigge. Die Zuwegung zur Burg erfolgte früher aus dem Bremgetal über Bürberg oder durch einen Hohlweg welcher aus dem Biggetal (265müNN) herauf und durch das Seitental von Südwesten in die Burg führte. Über drei tiefe Abschnittsgräben im Abstand von je 100m, welche den Bergkamm in Querrichtung abriegelten gelangte man vermutlich über Zugbrücken in die eigentliche Burg. Nach den alten Beschreibungen und Urkunden müssen zwischen diesen Gräben noch Wirtschafts- und oder Wohngebäude gestanden haben. Von der Burg aus konnte man weit in das obere Biggetal und Listertal sowie auf den Worbscheid, Erbscheid , den Höhenzug des Ebbegebirges und insbesondere die von Meinerzhagen kommende und über Elspe in Richtung Wormbach führende Heidenstraße in Teilstücken überblicken. Der direkte Blick in die damals mauerumwehrte Stadt Attendorn wird durch den Dünnekenberg versperrt. Auch zur 3 Km entfernten Burg Schnellenberg besteht wegen des dazwischenliegenden Rappelsberg keine Sichtverbindung. Möglicherweise hat diese beim Anlegen der Stadt und der Burg aus strategischen Gründen eine Rolle gespielt. Zu Füssen der Burg lag die später erbaute Waldenburger Kapelle und das Forsthaus Waldenburg.
In unmittelbarer Nähe der Waldenburg führte die mit doppelten Graben und Wall gesicherte Grenze des Herrschaft Bilstein vorbei. Nach einem Protokoll vom 13. Juni 1778 führten „ [1] die Richter, Scheffen und Vorsteher auf dem Höhenweg bei dem Ausschuß sich fanden, wurde der Zug obig Bürberg über den Windhagen hinaus bis auf den Dahl an die Waldenburger Waldung, woselbst dem Ausschuß der Branntwein zur Labung gereicht wurde, continuiert und so fort längst die Waldenburger Berge herauf bis auf den sogenannten Keller, von dort durch den Rappelsberg ohnweit des Galgens, also daß dieser Galgen etwa 40 Schritt linker Hand blieben, woselbst ein Marquetender aus Attendorn, Franz Zeppenfeld, mit Weck stunde, und ihme solche zum Wahrzeichen abgekaufet wurde, weiter die Legelmicke herunter, woselbst 3 Bäume geplacket, demnächst längs den Thiergarten obig den Baumhoff heraus bis an das Leimer Seiffen, dieses Seiffen herunter bis an den Biggefluß, fort diesen Biggefluß nach längst die Dähmer Felder und längst das Haus Ahausen bis auf die Ahauser Brücke, allwohe mitten auf der Brücke die Amts Bilsteinische Fahne geschwenket und von dem Ausschuß das Gewehr losgeschossen wurde. Wie nun durch die Tageshitze und Ersteigung der Berge der Zug abgemattet war wurde von der Ahauser Brücke marschieret nach Kirchhelden, woselbst zu übernachten, und, weilen morgen Sonntag, der Messe beizuwohnen, Rasttag gemacht wurde“.
Die Burg selber bestand aus einem Wohngebäude neben dem großen Turm, welches Nordwestlich zur Seite des Biggetals lag.
Auf der gegenüberliegenden Seite lagen die Stallungen und Scheunen und zwischen den vorgenannten Gebäuden den nordöstlichen Abschluss bildend das Back- und Brauhaus. Zwischen Turm und Stall gab es das Torhaus, was den Innenhof mit den anderen Gebäuden umschloss.
Bei einer Inventarisierung im Jahre 1638 sind nachstehende Räumlichkeiten aufgelistet worden.
- Große Stube mit Nebenkammer und Küche mit Stübchen für die Küchenmagd.
- Neben dem Wohngebäude lag das Back- und Brauhaus
- Gegenüber über den Burghof lag der Stall mit 13 Kühen, 4 Rinder, 1 Ochse, 4 Schweine und 25 Ziegen.
- Daneben lag der Pferdestall für 3 Pferde, der den Übergang zur Scheune bildete.
- In der Scheune wurden Wagen und Karren sowie Ackergeräte aufbewahrt.
- Neben dem großen Turm lag das Torhäuschen, in dem sich die Schreibstube und zwei weitere Kammern befanden.
- Im Obergeschoss des Wohnhauses befand sich die Uhrwerkskammer, in der die Burg- und Hofuhr aufgestellt war.
- Daneben lag eine Schlafkammer und weiter der große Saal, welcher vermutlich die gesamte Hausbreite einnahm.
- Vor dem Saal befand sich das Treppenhaus, welches ins Dachgeschoss führte.
- Hier lagen die Knechtkammer, der übrige freie Raum wurde als sogenannter kleiner Kornboden genutzt.
- Im obersten Dachgeschoss (Spitzboden) speicherte man das Korn, hängte Hasen und Rehfelle zum Trocknen auf und stellte den Webstuhl im Sommer ab.
- In einem kleinen Giebelkämmerchen vor dem Kornboden war ein Platz für ein Bett, welches dem Verwalter gehörte.
- Im Keller lag das 3-ohmige Fass mit Bier und eine Futterkiste mit dazugehörigen Scheffeln.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Waldenburg unter den Ezzonen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Grafschaft Waldenburg wurde vermutlich von Kaiser Otto II. an seinen Schwiegersohn Graf Ezzo von Lothringen , der seine Tochter Mathilde heiratete, als Eigengut der Ezzonen verliehen. [2] Erst durch umfangreiche Schenkungen durch Otto III. konnte der angemessene Lebensstandard des Pfalzgrafen mit der Kaisertochter sichergestellt werden. Seine Machtstellung beruhte auf der Verbindung zum Ottonischen Herrscherhaus. Nach dem Tode seines Schwagers Kaiser Ottos III. scheiterten seine Ansprüche auf die Nachfolge im Königtum an der Wahl des Bayernherzogs Heinrich (II., 1002–1024) zum König
Erst nach dem Gefecht bei Odersheim (1011) welchem Jahre des Widerstandes vorangegangen waren, kam es zu einer Verständigung zwischen Pfalzgraf und König. Bei diesem Übereinkommen sind Duisburg, Kaiserswerth, und das umliegende Reichsgut an Ezzo verschenkt worden (nach 1016).
Beim Wechsel der Dynastie von den Ottonen zu den Saliern (1024) sind die Ezzonen ausgelassen worden, doch wird es wohl zu einer Einigung zwischen Pfalzgraf Ezzo und Konrad II. (1024–1039) gekommen sein.
Aus der Ehe mit Mathilde gingen zehn Kinder hervor, wobei Hermann Erzbischof von Köln von 1035 bis 1056 wurde, Richeza sich mit Mieszko II.König von Polen vermählte, Ludolf Vogt von Brauweiler und der Herrschaft Waldenburg und durch seine Ehe Herr von Zütphen, Otto, Pfalzgraf von Lothringen und Herzog von Schwaben, Adelheid, Stiftsdame, möglicherweise Äbtissin von Nijvel, Ida, Äbtissin von Maria im Capitol in Köln und von Gandersheim, Theopanu, Äbtissin von Essen und Gerresheim, Heylwig/Heilwig, Äbtissin von Neuss, Dietkirchen und Villich, Sophia/Sophie († vor 1031), Mathilde, Äbtissin von Dietkirchen und Vilich.
Ezzo starb a, 21. Mai 1034 in Saalfeld / Thüringen
Waldenburg unter den Grafen von Zütphen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ludolf (†1031) Graf von Zütphen war kaiserlicher Feldherr Bannerträger und Vogt der Stadt Köln, und galt als Inhaber der Grafengewalt in der Vorgeschichte der Herrschaft Bilstein im südlichen Sauerland.
Weit länger als die meisten Herzogtümer und Grafschafen hat die Rheinische Pfalzgrafschaft den Charakter eines vom König verliehenen Amtes bewahrt, den noch bis ins 12. Jahrhundert ist sie mehrfach von den Königen an neue Familien verliehen worden. Die zahlreichen Grafschaften, welche die Pfalzgrafschaften um die Jahrtausendwende in ihrer Hand vereinigt hatten, galten als Zubehör der Pfalzgrafschaft und waren deshalb noch im 14. Jahrhundert pfälzische Lehen. Dagegen sind die Grundherrschaften, die Pfalzgraf Ezzo eigentümlich besaß, im Besitz seiner Nachkommen geblieben, auch als ihnen die pfalzgrafschaftliche Würde nicht mehr zustand. Die Herrschaft Waldenburg ist um die Mitte des 11. Jahrhunderts aus der Grafschaft im südlichen Sauerland ausgeschieden und gelangte als Eigengut der Ezzonen an die Grafen von Zütphen. [3]
Aus der Ehe mit Mathilde von Zütphen gingen als Kinder, Heinrich, † nach 31. Oktober 1031, Konrad(Kuno), Vogt der Abtei Brauweiler und Herzog von Bayern, und Adelheid, hervor.
Da Konrad 1053 verstarb wurde seine Schwester Adelheid Erbin ihres Bruders, und somit Besitzerin der Waldenburg. Sie heiratete Gottschalk von Zutphen, († 1063), Graf im Agradingau, Emsgau, Hettergau, von Twente in Westfalen, sowie ab 1046 Graf im nördlichen Hamaland mit der Hauptstadt Zutphen. Er ist ein Sohn von Hermann von Nifterlake [4].
Dieser Ehe entsprangen Gebhard Graf von Twente - Vogt von Corvey, Otto II. von Zutphen(*1050),(der Reiche) , und Gumbert- Mönch in Corvey. Otto der Reiche (†1113), Graf von Zutphen, Vogt von Corvey heiratete in zweiter Ehe Judith († 1118), Tochter von Ludwig I., Graf von Arnstein. Nachdem sein Vater verstarb, erhielt sein Bruder das väterliche Erbe, ihm fiel das Erbe seiner Mutter zu.
Der erste Sohn Otto´s, [[Heinrich I. Graf von Zutphen| Heinrich I. Graf von Zütphen, Vogt von Corvey (*1080), war 1114 am Aufstand gegen Kaiser Heinrich V. beteiligt, er starb um 1120 und mit ihm die männliche Linie der Grafen von Zütphen.
Das Erbe fiel an seine Schwester Emmengard, die Burg Waldenburg mit der Grafschaft kam als mütterliches Erbe der Großmutter an ihre Schwester Judith von Zütphen.
Waldenburg unter den Grafen von Ravensberg
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Wegen Missachtung der kaiserlichen Majestät nahm Kaiser Friedrich Barbarossa dem sächsischem Herzog Heinrich dem Löwenim Jahre 1180 seine Reichslehen weg, und das Herzogtum wurde aufgelöst. Das Territorium wurde dem Kölner Erzbischof als neues Herzogtum Westfalen übertragen. Der Herzogtitel war zunächst ein formeller Titel, welchem keine exakten Grenzen eines Herzogtums unterstanden. Sogar das märkische Gebiet unterstand ab 1180 zunächst dem Erzbischof von Köln. Die Hoheits-, Lehns- und Besitzrechte besaß der Erzbischof fast nur im südlichen und südöstlichen Gebiet des Sauerlandes, welche heute etwa mit den Landkreisen Arnsberg, Meschede und Olpe identisch sind.
Judith von Zütphen heiratete Hermann I. von Ravensburg und Calvelage. Aus dieser Verbindung ging Otto I. von Ravensberg (†1170) hervor, welcher sich als erster Graf von Ravensberg nannte. Er war des öfteren bei Hofe des Königs Heinrich des Löwen. Otto I. von Ravensberg heiratete Oda von Zütphen, Tochter des Grafen Otto II., welche Erbin der Vogtei Corvey war.
Der Sohn aus der Verbindung Otto I. und Oda von Zütphen war Hermann II. (Ravensberg) Graf zu Ravensberg. Dieser Hermann wurde 1176 in einer Urkunde, in der Abt Uffo von Grafschaft den Einwohnern von Attendorn das Recht auf eine eigene Wahl ihres Pfarrers verleiht, genannt. Die Urkunde wurde bezeugt von dem Grafen Hermann von Ravensberg und sechs Ministerialen, welche in der Umgebung von Attendorn, Ewich, Hespecke, Ennest usw. wohnten und als Burgmann auf der Waldenburg dienten. [5]
Dieser ging zu den Gegnern Heinrichs des Löwen über und geriet damit besonders gegen Lippe. 1198 stand er im Thronkrieg als einziger westfälischer Graf fest zu den Staufern. Um 1215 gewann er das Amt Vlotho vom Erzbischof von Köln dazu. Er (oder Otto I.?) gründete das Kloster Flaesheim. Um 1214 machte er Bielefeld zur Stadt. Er setzte die verheerenden Fehden gegen Tecklenburg fort, erlitt eine schwere Niederlage und verlor dadurch viele bischöfliche Lehen und Rechte.
Hermann II heiratete Jutta von Thüringen, Tochter des Landgrafen Luwig II. Die beiden hatten vier Kinder, Hermann, Domherr zu Münster, Gottfried Prost zu Köln, Otto II. Graf zu Vlotho und Vechtal sowie Ludwig. Ludwig (†1249) wurde Graf von Ravensberg-Bielefeld nach der Erbteilung von 1226 mit seinem Bruder Otto II. (der damit Otto II. von Vlotho wurde). Diese Teilung schwächte die Grafschaft Ravensberg auf immer und warf sie auf den Raum Osning-Teutoburger Wald zurück. Ludwig zog mit gegen die Stedinger. 1234 machte er die Schlacht bei Altenesch mit und befehdete traditionell Lippe, Tecklenburg und Werl-Arnsberg und die geistlichen Gewalten Osnabrück, Münster und Herford.
Nachdem 1244 sein Bruder Otto II. starb, verlangten die Tecklenburger die Herausgabe der Herrschaft Vlothos als Erbteil Juttas. Ludwig führte damit gleichzeitig Fehden gegen die Tecklenburger um die Burg Vlotho und gegen den Grafen von Waldeck, zwei Brüder von der Lippe und den Bischof von Münster um die Burg Rheda. 1245 wurde Ludwig von den Tecklenburgern und ihren Verbündeten, den Bentheimern, Oldenburgern und Simon von der Lippe besiegt und eingesperrt. 1246 erfolgte der Friedensschluss am Freistuhl zu Süntelbeck: Ludwig musste Lösegeld zahlen und verliert die Herrschaft Vlotho an die Tecklenburger. Der Paderborner Bischof Wilbrand beurkundet am 1. Mai 1226 in Herford die Aufteilung der Grafschaft Ravensberg (sog. Herforder Teilung).
Ludwig erhält die Burg Ravensberg, bestimmte Vogteien, zwei an die Burg Ravensberg angrenzende Freigrafschaften, von denen eine nördlich, die andere südlich des Osning (Teutoburger Wald) liegt.
Otto verbleiben Emsland, Vechta und Anteile an der Burg Vlotho. Er verzichtet zugunsten des Mitbesitzers, des Grafen von Sayn, auf die linksrheinischen Gebiete. Weitere Besitzungen sind durch Vergleich an den Grafen von Tecklenburg verpfändet worden und gelangen 1231 in den Besitz der Grafen von Ravensberg. Darunter die Güter in Drolshagen, Kappeln, Barmen, Bersenbrück, und verschiedene andere Lehen. Darauf wird die Anerkennung des Grafen von Tecklenburg als Lehnsherr der Grafen von Ravensberg aufgehoben. Miterben von Attendorn, Drolshagen und Waldenburg sind auch hier die Grafen von Sayn, gegen die sich Graf Ludwig von Ravensberg, dem die Gebiete offenbar zugesprochen waren, nicht durchsetzen konnte.
Waldenburg unter den Grafen von Sayn, 1235 – 1248
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Ravensberger waren noch 1231 im Besitz des Haupthofes Drolshagen und somit der Waldenburg, was aus einer Sühne mit den Grafen von Tecklenburg hervorgeht, jedoch bereits 1235 wurde Graf Heinrich von Sayn genannt, der das Kloster Drolshagen in ein Zisterzienserkloster umwandelte. [6]
Heinrich von Sayn (*1202, †1247) war mit Mechthild von Landsberg, der einzigen Tochter des Diederich von Landsberg und der Landgräfin Jutta von Thüringen verheiratet, welche ihr mütterliches Erbe, den Besitz der Thüringer Landgrafen am Mittelrhein mit in die Ehe brachte. Die Ehe blieb kinderlos und in Erfüllung des letzten Willens von Heinrich stiftete Gräfin Mechthild nach seinem Tode 1247 das Zisterzienserinnenkloster Herchen und 1247 Blankenberg, welches später nach Zissendorf verlegt wurde.
Nach dem Tode des Grafen Heinrich von Sayn im Jahre 1247 fiel die Herrschaft Waldenburg als einst von den Grafen erworbenes Gut an seine Witwe, die Gräfin Mechtild, welche die Herrschaft und das „castrum“ Waldenburg mit den zugehörigen Gütern Drolshagen mit Ausnahme des dort von ihr und ihrem verstorbenen Manne gestifteten Klosters, Meinerzhagen mit Ausnahme dessen, was der Abt und Convent zu Deutz an dem Walde Grisim hat und den Wald Ebbe, mit Vorbehalt der Rechte Anderer in demselben, am 13. Januar 1248 an den Erzbischof Konrad von Hochstaden verkaufte. [7] [8]
Als ehemaliges Eigengut der Ezzonen scheint Mitte des 11. Jahrhunderts die Waldenburg als aus der Grafschaft ausgeschieden zu sein, während sich aus der Grafschaft die Herrschaft Bilstein entwickelte. [9]
Waldenburg unter den Erzbischöfen von Köln 1248 - 1305
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Erzbischof Konrad von Hochstaden (1238-1261)
- 1258 Johannes de Hurte (von Hörde) Amtmann auf Waldenburg
- 1259 Arnold von Elberfeld Amtmann auf Waldenburg
- 1289 Konrad von Elberfeld, Sohn des Arnold Amtmann auf Waldenburg
- Erzbischof Engelbert II. von Falkenburg (1261-1274)
- Erzbischof Siegfried von Westerburg (1275-1297)
- 1300 Johann von Plettenberg Amtmann auf Waldenburg
In der Schlacht von Worringen 1288 traten die Grafen von Jülich, Berg und Mark unter der Führung von Herzog Johann I. von Brabant dem Erzbischof Siegfried von Westerburg entgegen und konnten die kölnische Vormachtstellung brechen. Die Auswirkungen für Westfalen waren entscheidend, die alten Widersacher hatten nunmehr die Vorherrschaft gewonnen.
Im Jahre 1288 zerstörte Graf Eberhard II. die kölnischen Burgen Isenberg (bei Werden), Vollmarstein (bei Hagen) und Raffenberg (bei Hohenlimburg) sowie die Städte Werl und Menden. Im Osten des Sauerlandes zerstörte Graf Otto von Waldeck Burg und Stadt Hallenberg, die Burgen Rodenburg (bei Menden) und Waldenburg wurden übernommen. Der Erzbischof musste das Befestigungsrecht zugestehen und in einer Vereinbarung eingestehen, dass keiner auf dem Gebiet des anderen Befestigungen errichten durfte. Es begann eine gegen das kölnische Erzstift gerichtete Burgenpolitik. [10]
Die Burg Waldenburg wurde im Jahre 1289 von dem Erzbischof Siegfried von Westerburg an den Grafen Adolf von Berg bzw. an den Grafen Eberhard von der Mark verpfändet. Von hier aus wurde in der Folgezeit das umliegende Gebiet, namentlich die Stadt Attendorn und die Burg Schnellenberg, mit Fehden überzogen. [11]
In einem Sühnevertrag 1289 verzichtet der Erzbischof Siegfried von Westerburg auf alle Ansprüche, insbesondere auf Entschädigung für erlittene Verluste. Zudem musste er Burg Waldenburg pfandweise dem Grafen Adolf von Berg überlassen, der die Burg an Eberhard von der Mark weiterverpfändete. Durch diese prekäre Situation ließ der Erzbischof durch seinen Landmarschall Johann von Plettenberg Burg Schnellenberg instandsetzen, um von dort gegebenenfalls Ausfälle in die Mark unternehmen zu können. Daraufhin verstärkte der märkische Drost Rudger von Altena die Waldenburg und setzte dem Schnellenberg und Attendorn hart zu. [12]
Im Bestande des Marschallamts in Westfalen erscheint 1293 - 1300 bei den Einkünften des Amts Waldenburg Wedekinus Pepersack mit 6 Soester Mark Einkünften als Lehen und Rembold, sein Bruder, mit ebenfalls 6 Mark Einkünften. [13]
Erzbischof Siegfried verspricht den Bürgern von Attendorn am 23. Februar 1295, dass ihnen von seinem Marschall in Westfalen und den anderen Amtsleuten niemals Schaden zugeführt werden solle, weil sie ihm beim Bau des Schlosses Schnellenberg behilflich gewesen seien. [14]
Ritter Herbord von Helden verkauft mit Zustimmung und freiem Einverständnis aller seiner Erben am 8. September 1296 dem Ritter Johannes von Plettenberg und seinen Erben das Gericht in Attendorn, so wie es liegt und steht und so wie es ihm bis jetzt gehörte. Der Erzbischof von Köln verzichtete auf das Gericht und bat den Ritter Johann von Plettenberg mit dem Gericht zu belehenen. [15]
Ritter Johann von Plettenberg genoss wohl das besondere Vertrauen des Landesherren. Die Bedeutung der Burg Schnellenberg als Grenzfeste stieg, seitdem Graf Engelbert von der Mark, der durch Weiterverpfändung die Waldenburg in seine Hand bekommen hatte, versuchte von dort aus Angriffe gegen Amtsleute des Erzbischofs zu unternehmen. Zwischen dem Grafen und dem Erzbischof entstand eine heftige Fehde, die zum Teil in der Gegend von Attendorn ausgetragen wurde. Johann von Plettenberg unternahm von der neuen Grenzfeste Schnellenberg aus, Streifzüge in das märkische Gebiet. Währenddessen verstärkte der Graf von der Mark durch seinen Drosten Rutger von Altena die Burg Waldenburg mit Mann und Verpflegung, verband sich mit den Herren von Bilstein und den Burgmännern von Waldenburg und befehdete alsdann seine Gegner auf Burg Schnellenberg und in Attendorn. Die Fehden dieser Jahre mögen Rutger von Altena veranlasst haben die Grenzfeste Burg Schwarzenberg zu erbauen.
Am 13. September 1296 verpflichtet sich Graf Eberhard von der Mark, dem Grafen Adolf von Berg, wegen des Schlosses Wied eine gleiche Sicherheit zu leisten, als wegen Waldenburg. [16]
Berthold, Edelherr von Büren bekundet am 05.März 1333, dass ihn Erzbischof Walram für ein Darlehn von 1100 kleinen Gulden zum Marschall von Westfalen ernannt und ihm die Ämter Waldenburg, Menden, Werl, Hovestadt, Brilon, Rüden und Medebach versetzt habe.[17] Heinrich, Edelherr von Grafschaft, macht dem Erzbischof Walram, weil dieser ihm sein Burglehn zu Waldenburg verwehrt hatte, seinen Anteil der Burg Nordenau am 22. Dezember 1338, zum offenen Haus. [18] Am 07.September 1358 reversiert wird Salentin von Sayn dem Erzbischof Wilhelm von Köln wegen der Amtmannstelle zu Waldenburg, Siegen und Ginsburg und den damit ihm befohlenen Burgen zu Waldenburg, Schnellenberg, Siegen und Ginsburg und der Städte derselben Ämter. [19]
Im Jahre 1300 wurde die Burg jedoch vom Erzbischof Wigbold wieder eingelöst und er bestellte Marschall Johann von Plettenberg zum Drosten des weit ausgedehnten Amtes Waldenburg. [20]
Fünf Jahre später bestellte der Erzbischof den Sohn Johann von Plettenberg, Heidenreich von Plettenberg zum Burggrafen von Waldenburg. Dieser überließ dem Erzbischof Heinrich II. von Virneburg 1339 als Gegengabe die Burg Schnellenberg und die Gerichtsbarkeit von Attendorn, die sein Vater angekauft hatte.
Die beiden Hauptburglehen befanden um 1307 im Besitz der Familien von Waldenberg und von Drolshagen, doch später ist das Burglehen der Waldenberger an die Herren von Plettenberg gelangt, gegen 1400 auch das Burglehen der Herren von Drolshagen. Damit waren die Herren von Plettenberg die eigentlichen Herren der Burg. [21]
Erzbischof Wigbold von Holte (1297-1304)
Erzbischof Heinrich II. von Virneburg (1304-1332)
Waldenburg unter den Herren von Plettenberg, 1305 - 1495
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- 1343 Hermann gnt. Kohle Amtmann auf Waldenburg
- 1363 Henr. Aduocatus de Elsepe wird vom Kölnischen Elekten Adolf mit dem Burglehen belehnt [22]
- 1365 Graf Engelbert III. wird Erzbischof Engelbert I. von Köln zum Amtmann von Waldenburg
- 1371 wird zu Arnsberg Franco de Helden mitsamt seinem Bruder Hermann mit dem Burglehen verpflichtet, das jährlich 5 Mark einbrachte und aus dem Amt Drolshagen zu bezahlen war. [23]
- 1400 Johann von Plettenberg Amtmann auf Waldenburg
- 1428 Attendorn, Olpe, Waldenburg und Schnellenberg wird an Heinrich von Sayn verpfändet, des weiteren im Jahr 1445 und 1449 das Amt Waldenburg.
- 1142 beschwerte sich Herzog Adolf von Cleve-Mark beim Erzbischof Dietrich, dass Wilhelm von Plettenberg und sein Bruder Engelbert in das Land Fredeburg eingefallen ist, dort geplündert und die Beute und die Gefangenen auf das Schloß Waldenburg geschleppt hat. Zwei Jahre später bei der Soester Fehde wurde Wilhelm von Plettenberg von den Soestern gefangen genommen und musste sich mit Lösegeld freikaufen.
- 1459 und 1460 war er wieder an Raubüberfällen in der Soester Börde beteiligt.
- 1461 holten die Soester Bürger zu einem Gegenschlag aus. Sie erstürmten die Vorburg, verbrannten die Stallungen und die Küche,konnten aber den festen Turm nicht einnehmen, so dass Wilhelm von Plettenberg dem ihm zugedachten Galgen entging.
- 1453 Schloss Bilstein und Amt Waldenburg wird an Johann von Hatzfeld als Unterpfand verpfändet.
- 1454 wird Bilstein, Schnellenberg und Waldenburg an Wilhelm von Nesselrode verpfändet.
- 1455 ist Konrad Vogt v. Elspe Vertreter der Ritterschaft des Amts Waldenburg bei der Schlichtung des Zünfteaufruhrs in Attendorn. [24]
- 1458 wird Amt Bilstein und Waldenburg an die Brüder von Hatzfeld verpfändet, welche die Gebrüder von Wilhelm von Nesselrode zum Stein einlösten
- 1480 Engelbert von Plettenberg Amtmann auf Waldenburg
- 1482 Johann von Hatzfeld Amtmann auf Waldenburg
Nicht weniger als 16 adelige Burgmänner dienten auf der Burg Waldenburg im Jahr 1307, denn sie war für 200 Jahre der Hauptstützpunkt für den Ausbau der kölnischen Landeshoheit im Biggegebiet bis zur Eingliederung der Herrschaft Bilstein-Fredeburg in das Herzogtum Westfalen.[25] In einem Erbteilungsvertrag aus dem Jahr 1362 legen die Brüder Henrich und Arnold von Drolshagen fest, dass beide die Freigrafschaft Hundem gemeinsam besitzen sollen. Als die Freigrafschaft Hundem 1384 von den Brüdern Konrad und Heidenreich von Rüdenberg an Wilhelm Vogt von Elspe und Johann von Plettenberg verkauft wurde, veräußern sie kurz darauf die Hälfte der Freigrafschaft an Heidenricus ab Heiggen und Wilhelms a Peppersack weiter, die bisherigen Lehnsträger Hinrik von Drolshagen und de Pepersäcke werden an die Käufer verwiesen. [26]
Im Jahre 1363 wird Henr. Aduocatus de Elsepe, vom Kölnischen Elekten Adolf II. unter anderem belehnt mit einem Burglehen in Waldenburg, mit zwei Mansus in Hoffkule, mit 12 Morgen Ackers in Helden, ein Jahr später (1364) Hermann de Helden vom Erzbischof Engelbert neben einigen Höfen auch mit einem Burglehen auf Waldenburg, 1371 Theodericus de Heldene mit einem Burglehen in Waldenburg. Letztere verzichtete auf das Burglehen in Waldenburg und sein Enkel Theoderich de Snellenberg wurde 1378 damit belehnt. [27]
Graf Engelbert III. errang 1364-1368 einen weiteren wichtigen Erfolg. Er nutzte die Gelegenheit das Erbe der Edelherren von Bilstein, die schon in der Auseinandersetzung um Burg Waldenburg auf der märkischen Seite gestanden hatten, im Lande Bilstein und Fredeburg an sich zu bringen. Damit umklammerte märkisches Territorium das Amt Waldenburg im Osten und Westen. Das in kölnischer Hand befindliche Biggetal trennte die Herrschaft Bilstein von der Grafschaft Mark, so das Bilstein, als es 1365 in den Besitz Engelberts von der Mark gelangte, nicht einfach mit der Grafschaft Mark vereinigt werden konnte. Schlimmer noch, die Grafen von der Mark mussten über kölnisches Gebiet um nach Bilstein zu gelangen. [28]
Ab Mitte des 14. Jahrhunderts befanden sich mehrere Burghäuser im Besitz der Linie der Herren von Plettenberg, die zugleich das Herforder Amt Schönholthausen zu Lehen trugen. [29]
Nachdem die Bedeutung als Landesfeste durch die Herrschaft Bilstein verloren ging, verließen die Burgmänner mit Ausnahme der Herren von Plettenberg die Burg Waldenburg. Hierdurch verwandelte sich die Burg durch die Wirren des 15. Jahrhunderts in ein Rittergut der Herren von Plettenberg. Die Lehnsabhängigkeit vom Erzstift Köln geriet in Vergessenheit, so dass die Burg und die zugehörigen Güter, soweit sie nicht von der Äbtissin von Herford zu Lehen gingen, als freies Eigentum der Burgherren galten.
Engelbert v. Plettenberg zu Waldenburg, Heidenreichs Sohn, bekennt 1453 dem Hermann Pepersack und dem Johann v. Ödingen für Katharina, Tochter Peters von Werlinchusen (Weringhausen) die den Tilmann von Mullen geheiratet hat, eine Eigenhörige zu schulden. [30]
Am 21.Januar 1456 werden Rabyn u. Hedenrich Gebr. van Plettenberg zu Waldenburg genannt, in dem sie dem Johann van Bonslede gt. Draume, Dyuist? zu Attendorn, den Heyneman Vrmmen mit Frau und Kindern überlassen. [31]
Die Ritter und Städte des Amtes Waldenburg schließen am 30.September 1462 ein Schutzbündnis (Waldenburger Bündnis) ab, mit dem Zweck zusammen bei dem Erzstift Köln zu bleiben und sich gegenseitig beizustehen. Zu Vertretern zählte auch Cord vagel von Elspe und sein Sohn. [32]
Engelbert von Plettenberg zu Waldenburg und Barbara, seine Frau, verkaufen im Jahre 1469 eine jährliche Rente von 2 Gulden aus ihren Gütern zu Meinkenbracht im Kirchspiel Hellefeld dem Rektor und Vikar des Liebfrauenaltares zu Eslohe und seinen Nachfolgern. Es siegeln die Urkunde Engelbert von Plettenberg, dessen Bruder Wilhelm von Plettenberg und dessen Vetter Heinrich von Plettenberg. [33]
Im selben Jahr (1469) verpfändet Erzbischof Ruprecht dem Ruprecht von Hatzfeld zu Wildenburg für 14.200 oberländische rheinische Gulden die Ämter und Schlösser Bilstein, Waldenburg und Schnellenberg
Das Waldenburger Bündnis der Ritter und Städte des Amtes Waldenburg wird am 03. Mai 1480 erneuert. Hierzu gehören die Städte Olpe, Attendorn nebst Kirchspiele, die Freiheit und nachmalige Stadt Drolshagen. Die Kölnischen Anteile am Kirchspiel Valbert sowie die Kirchspiele Wenden, Lenhausen, Babenohl, Ahausen, Schnellenberg, Ewig sowie angeschlossene Ritterschaften. An dieser Urkunde hängen 14 Siegel, die contrhirten Ritter waren: Henrich Hoberg Amtmann zu Waldenburg, Guntermann und Alderich Gebrüder von Plettenberg zu Babenohl, Christoff und Christian von Plettenberg zu Lenhausen, Johan und Herman Gebrüder von Schnellenberg zu Schönholthausen, Jaspar Schüngel zu Schnellenberg, Henrich und Bernd Gebrüder die Vögte von Elspe. Diese sollen sich wechselseitig ihre Häuser öffnen zu Schutz und Trutz, ihre Streitigkeiten unter sich durch Schiedsrichter ausmachen, weil sie alle untereinander verwandt und da der Ritterschaft „eigen Lude mankeinander sitten“ so sollen auch die unter diesen entstehenden Mängel durch die Ritterschaft gebessert werden. Der Amtsbezirk Waldenburg bildete nun ein Ganzes für sich. Fast mit den selben Worten erneuern Ritterschaft und Städte des Amtes Waldenburg 1530 die alten Bünde von 1462 und 1480 [34]
Zum Ende des 14 Jahrhunderts wurde die kölnische Übermacht durch die Burgen Waldenburg und Schnellenberg sowie die Stadt Attendorn zu groß so das die südliche Grenze der Grafschaft Mark befestigt und gesichert werden musste.
Nach dem Aussterben der Herren von Plettenberg zu Waldenburg im Jahre 1488 folgte seit 1495 die Familie Hoberg, die Burg hatte inzwischen ihre militärische Bedeutung fast ganz verloren und galt nicht einmal mehr als Lehen. [35]
Verpfändungen der Burg unter den Herren von Plettenberg
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Oft wurde das Amt und die Burg für gewährte Darlehn verpfändet. So wurde am 5. März 1333 das Amt und die Burg an Berthold, Edelherr von Büren, am 8. Mai 1346 an Johann Herrn zu Reiferscheidt, am 14. November 1356 an die Gebrüder Friedrich und Gerhard von Seelbach gen. Zeppenfeld, am 7. September 1358 an Valentin von Sayn, Herr zu Hoyberg und Valendar, am 4. September 1359 an Ritter Johann von Grafschaft, 1371 an Heinrich von Spiegel, Bischof zu Paderborn, 1378 an Engelbert von der Mark, der es eingelöst hatte, 1404 an Salentin den Alten, Herr zu Isenburg, am 2. Januar 1428 an den Grafen Heinrich von Nassau, Domprobst zu Münster, am 1. Januar 1443 an Dietrich, Graf zu Sayn. Am 15. August 1454 entbindet Graf Gerhard von Sayn den bisherigen Pfandinhaber der Schlösser Schnellenberg, Bilstein und Waldenburg, ebenso Attendorn und Olpe und die Untertanen vom geleisteten Eid. Am 4. Juli 1454 an Ritter Wilhelm von Nesselrode, Herr zum Stein, am 4. Juni 1458 an die Gebrüder Johann von Hatzfeld und am 20. Januar 1469 an den Ritter Johann von Hatzfeld.
Waldenburg unter der Familie Hoberg, 1495 - 1542
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Johann Hoberg hatte die Güter des Kloster Herforder Amtes Schönholthausen von Plettenberg in Waldenburg geerbt und war 1495 mit den diesen Gütern belehnt worden [36]
Noch am 4.Dezember 1529 wird in der Testamentsänderung des Wilhelm Vogt von Elspe zu Schnellenberg Heinrich Hoberg, Herr zu Waldenburg als Testamentsvollstrecker genannt. [37] Johann Hoberg war scheinbar der letzte Bewohner der Waldenburg, die danach schnell verfiel. Nur wenige Trümmer sind von ihr vorhanden geblieben.[38]
Nach dem Tode des Amtmannes Heinrich Hoberg zu Waldenburg im Jahre 1542 erbte seine Schwester Anno Hoberg, Witwe des Statthalters Franz von Hörde zu Boke bei Paderborn und Klara Hoberg, Frau des Drosten Goswin Ketteler zu Hovestadt die Waldenburg. [39]
Waldenburg unter den Herren von Hörde zu Boke 1542 -1554
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der erste Sohn des Phillipp zu Boke wurde 1543 für seine Familie und die des Dietrich Ketteler zu Hovestadt mit dem Kloster Herforder Amt Schönholthausen belehnt und starb am 30. August 1572. [40]
Am 22. Januar 1547 stellt die Ritterschaft des Amtes Waldenburg eine Vollmacht auf ihre Brüder, Vettern und Schwäger Johann von Schnellenberg, Eulrich und Christian von Plettenberg und Bernhard Voigt (von Elspe) dahin aus, dass diese sie am 24. desselben Monats auf einem Tage im Capitelshause zu Cöln vertreten sollen, zu welchem sie auf ausgegangene kaiserliche Mandate vom Domkapitel in Cöln geladen waren. Die Vollmacht wurde Namens aller von Guntermann von Plettenberg, Hermann von Schnellenberg, Wilhelm Voigt (von Elspe) und Johan von Oel besiegelt. [41]
In einer Urkunde vom 3. März 1554 werden Anna Hoberg, Witwe von Hörde zu Boke, und Dietrich Ketteler, Droste zu Hovestatt, Erben des verstorbenen Heinrich Hoberg zu Waldenburg, genannt in einem Schreiben an ihren Vetter von Plettenberg, daß sich der Schulte vom Hause Waldenburg gern mit Anna, Hans Veltmanns Tochter zu Ennest, verheiraten würde. Sie bitten um Wechselung der Braut.
Da sich das Feldmanns Gut in Ennest im Besitz des Grafen von Plettenberg befand, musste dieser die Braut, die seine Leibeigene war, freigeben und in die Leibeigenschaft des Hauses Waldenburg übertragen. [42]
Waldenburg unter den Herren von Kettler 1554 - 1576
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Anno 1556 hat Dietrich Kettleler, Drost zu Hovestadt, mit Bewilligung des Phillipp von Hörde ein Lehngericht zu Schönholthausen gehalten in Beisein des Jörgen von Eslohe, Richter zu Ödingen als Lehenrichter, der Beisitzer Johan von Schnellenbergh, Dieterich von Plettenberg, Berendt Vogt (von Elspe), Hermann von Schnellenberg, Christian von Plettenberg, Johann von Heygen, und Johan von Oell.[43]
Erzbischof Adolf von Köln ernennt Friedrich von Fürstenberg zu Waterlappe am 14. März 1556 zum neuen Amtmann von Bilstein und Waldenburg. Er beschreibt die Rechte des Amtmanns und spezifiziert dessen Einkünfte sowie Fischerei- und Jagdrecht, Zehnt von allen Brüchten in den Ämtern Bilstein, Waldenburg und Fredeburg, dafür hat er das Recht des Erzstifts in den drei Ämtern zu vertreten, Hand- und Spanndienste zum Haus Bilstein, so viel erforderlich ist, sowie bekommt der Amtmann alle Einkünfte aus den Immobilien, wovon er die Bauten bezahlen soll. [44] Sein Nachfolger im Amte war sein Sohn Kaspar von Fürstenberg, welcher auch die Burg Schnellenberg errichtetete. Später erhielt er noch das Amt Fredeburg; somit waren die drei Amter in einer Hand, was sie bis zur Aufhebung des Herzogtums Westfalen im Jahr 1801 blieben.
Am 25. Oktober 1564 wird Friedrich von Fürstenberg zu Waterlappe vom Erzbischof Friedrich von Köln zum kurkölnischen Rat und zum Amtmann der Ämter Bilstein und Waldenburg ernannt und befiehlt ihm, die vorgenannten Ämter zu verwalten. Fürstenberg hat die erzbischöflichen Rechte und Gerechtigkeiten zu bewahren, keine Grenzverletzungen durch die Nachbarn zu dulden und die Rechte der Untertanen zu vertreten und zu verteidigen. Er ist dem Erzbischof und dem Domkapitel bis zur Wahl eines Nachfolgers zum Gehorsam verpflichtet, vom Erzstift hat er jeglichen Schaden abzuwenden und bis zum Tode verschwiegen zu sein. Dies alles hat Fürstenberg dem Erzbischof in die Hand versprochen und "mit uffgereckten Fingern gelobt". Damit er aus der Verwaltung der Ämter auch einen Nutzen zieht, darf Fürstenberg für die Dauer seiner Tätigkeit als Amtmann sämtliche Einkünfte der Ämter Bilstein und Waldenburg genießen mit Ausnahme der Schweine- und Hammelabgabe. Dafür hat Fürstenberg jährlich 400 Goldgulden an den Erzbischof zu zahlen. Außerdem erhält er für sich und die Dienerschaft die erforderliche Kleidung. Aus der Schuldverschreibung der verstorbenen Eheleute Schungel über 10.000 Gulden, die Fürstenberg an sich gebracht hat, sollen ebenfalls 400 Gulden Pension gezahlt werden. Darüber hat sich Fürstenberg mit dem Erzbischof verglichen und dahingehend geeinigt, dass Fürstenberg eine jährliche Pension von 100 Goldgulden erhält, solange er Amtmann der Ämter Bilstein und Waldenburg ist. Außerdem erhält er weitere 50 Taler in seiner Eigenschaft als kurkölnischer Rat. Außerdem erhält er die Sommer-Hofkleidung, so, wie diese alle anderen Räte auch erhalten. Der Brüchtenmeister zu Werl, Wilhelm Brandis, wird angewiesen, dem Fürstenberg ab sofort für die Dauer seines Dienstes jährlich 100 Goldgulden auszuzahlen. [45]
1565 war Simon Schulte, Kellner zu Arnsberg, Befehlshaber der Ämter Bilstein und Waldenburg. [46]
Am 14. Februar 1570 wird Fürstenberg Amtmann von Waldenburg. In der Urkunde, übergibt der Kurfürst Salentin von Köln dem Landdrosten Hennecke Schüngel die vom Erzbischof Adolf gemachte Pfandverschreibung auf die Ämter Bilstein und Waldenburg über 10.000 Goldgulden dem jetzigen Besitzer derselben Caspar von Fürstenberg und übergibt ihm und seinen Erben obige Ämter zur weiteren Verwaltung. [47]
Waldenburg unter den Herren von Heiden 1576 – 1638
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Die Familie von Heiden, ein altes westfälische Rittergeschlecht war im Erbgang 1576 Besitzer der Burg geworden.
Ab 1579 sind die Familie von Heiden zu Bruch bei Hattingen die neuen Burgherren.
Diese wohnten nicht mehr selber auf der Waldenburg, sondern ließen die Burg und die zugehörigen Güter durch Verwalter beaufsichtigen.
Als neuer Verwalter auf Waldenburg wird am 1. Juli 1611 Johannes Frenkhus zu Olpe, der als Nachfolger des alten Johannes Berve. Dieses geht aus einem Schreiben des Notars Franz Reinhardts zu Werl an seinen Herrn Bernhard von Heiden zu Bruch hervor. Frenkhus sei von guten, ehrlichen und habseligen Leuten in Olpe geboren, habe sich auf unterschiedlichen Schulen und Universitäten gebildet, habe sich auch in der Praxis bewährt, so dass er für das Amt eines Verwalters auf Waldenburg geeignet sei. Falls also Berve abziehen sollte, möge man Frenkhus das Amt übertragen. [48]
Caspar von Fürstenberg teilt Bernhard von Heiden am 27.Juli 1611mit, dass der waldenburgische Verwalter Johannes de Berven verstorben sei. Er empfiehlt als Nachfolger Adolf Franz von Oell zu Langenei. [49]
Nach dem Aussterben der von Heiden zu Bruch folgte im Jahre 1618 eine Nebenlinie vertreten durch Georg von Heiden zu Schönrath und sein Bruder Johann Dietrich von Heiden, der als Deutsch-Ordens-Ritter die Kommende Ootmarsum verwaltete.
Erzbischofs Ferdinand von Köln stellt am 22. Mai 1622 eine Quittung über erhaltene 20.000 Rtl. aus, welche die Gebrüder Friedrich von Fürstenberg, Droste zu Bilstein und Fredeburg, und Johann Gottfried von Fürstenberg zu Waterlappe und Schnellenberg als Gegenleistung für die erfolgte Belehnung (Manlehen) mit den Ämtern Bilstein und Waldenburg zu zahlen hatten. [50] Die Belehnung mit den Ämtern Bilstein und Waldenburg sowie mit dem Lenneamt durch den Erzbischof und Kurfürst Ferdinand von Köln erfolgt noch am selben Tage.
1628 Bernhard von Heyden ist gestorben, sein Bruder Johann Dietrich, Landkommtur des Deutschen Ordens und zum reformierten Glauben übergetreten, beantragte seinen Besitz, die Waldenburg, gegen die Deutsch Ordens Kommende Ootmarsum zu tauschen. [51]
Nach einer Schatzungsliste des Jahres 1629 umfasste das ehemalige Amt Waldenburg die heutigen Amtsbezirke Kirchhundem und Bilstein nebst Teilen des heutigen Amtsbezirkes Attendorn, ferner das Biggeamt; das waren die damaligen Gerichte, heutigen Ämter Olpe, Wenden und Drolshagen mit der Stadt Olpe, auch das Amt Waldenburg genannt. Stadt und Gogericht Attendorn standen außerhalb der Verwaltung und der Gerichtsbarkeit des Amtes Waldenburg. [52]
Johann Dietrich von Heyden bekam am 20. April 1635 vom Deutschen Orden die Erlaubnis für den Tausch der Waldenburg, wenn er gleichzeitig sein Amt als Komtur niederlegen und aus dem Orden austreten würde. [53] Durch den Tausch mit dem Deutschen Orden ging Johann Dietrich von Heyden als begünstigter hervor, wodurch sich der anschließende Rechtsstreit mit dem Deutschen Orden begründen lasst.
Im Mai 1638 ergriff der Deutsche Ritterorden Besitz von der Waldenburg
Auf Veranlassung des Landkomturs der Balley Westfalen des Deutschen Ritterordens Rab Luther Schilder wurde am 29. September 1638 auf der Waldenburg in Gegenwart des Christoph von Heyden, Sohn des verstorbenen Bernhard von Heyden vom Attendorner Gografen Dietrich Burghoff eine Schätzung und Inventarisierung des Nachlasses vorgenommen. Hierin wurden die Räume der Burg mit allen Möbeln beschrieben. [54]
Johann Dietrich von Heyden starb am 29. August 1669 in Ootmarsum.
Waldenburg unter den Deutsch-Ordens-Rittern 1638 - 1691
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Deutsche Orden war zu dieser Zeit völlig verweltlicht. Seine Kommenden dienten lediglich dazu, einer kleinen Anzahl jüngerer Söhne des Adels ein sorgenfreies müßiges Leben zu ermöglichen, in dem die Jagd naturgemäß einen breiten Raum einnahm. Jagdstreitigkeiten zwischen den Ordensrittern und ihren adeligen Nachbarn waren deshalb gang und gäbe, so auch hier in Waldenburg. [55]
Nach seinem Tod Johann Dietrich von Heyden strebten seine Erben, wohl auf Betreiben ihrer von Fürstenbergischen Verwandtschaft, über einen richterlichen Beschluss, die Räumung der Burg an. Wieder wurde eine Inventarisierung der Burg vorgenommen. Dabei fiel auf, dass in den vergangenen Jahren die Größe des landwirtschaftlichen Betriebes zugenommen hatte. Der Rechtsstreit über die Burg ging jedoch in den nächsten Jahren weiter.
Erst im September des Jahres 1656 wird der endgültige Tauschvertrag über die Waldenburg zwischen dem Deutschen Ritterorden und Johann Dietrich von Heiden zu Bruch abgeschlossen, mit allen Zubehör als Allod und das Amt Schönholthausen als Herforder Lehen, dazu zwei Höfe im Kirchspiel Körbecke und 5000 Rtlr. in bar.
Zum neuern Drosten zu Waldenburg wird am 14. August 1662 von Kurfürst Maximilian Heinrich von Köln der Johann Adolf von Fürstenberg bis zur Großjährigkeit des Maximilian Heinrich von Fürstenberg zum Drosten der Ämter Bilstein, Waldenburg und Fredeburg eingesetzt. [56]
Wilhelm von Fürstenberg, Domdechant zu Salzburg und zur Zeit Gast in Rom, gratuliert 1662 Johann Adolf von Fürstenberg zu seiner Bestallung als Droste der Ämter Bilstein, Waldenburg und Fredeburg. Er soll sich von der Arnsberger Regierung nicht in die Karten schauen lassen; andererseits soll er stets ein reines Gewissen bewahren, damit er seinem Gegenüber stets klar ins Gesicht sehen kann. [57]
Im Jahr 1665 wird Johann Adolf von Fürstenberg von Kurfürst Maximilian Heinrich von Köln zum Drosten der Ämter Bilstein, Waldenburg und Fredeburg eingesetzt. [58]
Hermann Otto de Baer wird am 21. Oktober 1670 neuer Komtur in Waldenburg. Er teilt der Abtei Herford mit, dass der bisherige Komtur Eberhard von Dalwig nach Wallheim versetzt worden sei und er als Nachfolger sein Amt in Waldenburg angetreten habe. Er bittet die Reichsabtei Herford um die Belehnung mit dem zur Waldenburg gehörenden Amt Schönholthausen und die Kollation über die Pfarrkirche Schönholthausen. Gleichzeitig teilt er mit, dass er den Attendorner Bürger Heinrich von der Horst beauftragt habe, für ihn in Herford den Lehnseid zu schwören. [59]
Durch ein Gerichtsurteil vom 13. Juni 1673 wurden die Freiherren von Fürstenberg als Erben der Goda von Fürstenberg, Gemahlin des Bernhard von Heiden zu Bruch endgültig in den Besitz der Waldenburger Güter imitiert. Durch allerlei Prozesse der vergangenen Jahre zwischen der Familien von Heiden zu Bruch und von Heiden zu Schönrath wurde heftigst um die Waldenburg gestritten. Nach langwierigen Auseinandersetzungen verkaufte der Deutsche Orden endlich die strittigen Güter am 8. Dezember 1691 für 31.800 Rtlr. an den Reichsfreiherrn von Fürstenberg zu Schnellenberg, Erbdrosten der Ämter Bilstein, Waldenburg und Fredeburg. [60] Die Äbtissin der Reichsabtei Herford belehnt am 26. September 1690 den westfälischen Verwalter Simon Johann Reesen zu Herford als Bevollmächtigten des Heinrich von Boeselager, Komtur zu Waldenburg, mit dem Amt Schönholthausen nebst Zubehör und der Kollation der Pastorat. Zeugen: Johann Henrich von Wahden und Arnold Gravius. [61]
Komturen zu Waldenburg
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- 1638 ergriff der Deutsche Ritterorden Besitz von der Waldenburg[62]
- 1651-1652 Henrich von Ittersum, Komtur von Waldenburg
- 1640-1651 Gisbert von der Capellen, Komtur von Waldenburg
- 1656–1662 Dietrich von dem Broel gen. Plaeter, Komtur von Waldenburg
- 1660-1668 Eberhard von Dellwig, Komtur von Waldenburg
- 1670 Hermann Otto de Baer Komtur in Waldenburg
- 1671-1673 Hermann Otto Baer (†1673), Komtur von Waldenburg
- 1687 Franz Wilhelm von Fürstenberg
- 1689-1691 Heinrich von Böselager, der in den Verkauf des Gutes mit einwilligte.
Waldenburg unter den Herren von Fürstenberg 1691-1749
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- 1691-1718 Ferdinand von Fürstenberg
- 1718-1755 Christian von Fürstenberg und Clemens Lothar von Fürstenberg
- 1755-1791 Ferdinand Leopold von Fürstenberg
Im Jahre 1802 wurde das Kloster Herford säkularisiert, nachdem es in der Reformation protestantisch geworden war. Das Herzogtum Westfalen ging in diesem Jahr in den Besitz des Großherzogs von Hessen über und fiel 1816 an Preußen. Friedrich Leopold von Fürstenberg erhielt am 29. Januar 1824 von König Friedrich Wilhelm III. von Preußen zu Lehen. 1824 erreichte er die Allodifikation des Lehens und bewirkte die Ablösung der grundherrlichen Lasten und die endgültige Auflösung des Amtes Schönholthausen.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Heimatblätter, Zeitschrift der Heimatvereine des Kreises Olpe
- Heimatstimmen aus dem Kreis Olpe
- Hömberg, Albert K.,1967,Westfälische Landesgeschichte
- Hömberg, Albert K.,1953, Die Entstehung der westfälischen Freigrafschaften
- Hömberg, Albert K.,Th.Hundt, Theo, Ruegenbergg, Horst,1967, Heimatchronik für den Kreis Olpe
- Hömberg, Albert K.,Westfalen und das sächsische Herzogtum
- Hömberg, Albert K.,1975,Geschichtliche Nachrichten über Adelssitze und Rittergüter in Westfalen, Heft 9
- Hömberg, Albert K.,1975,Geschichtliche Nachrichten über Adelssitze und Rittergüter in Westfalen, Heft 10
- Stüve, Gustav 1870,1972,Gogerichte in Westfalen und Niedersachsen
- Schulte, Friedrich W.,1997,Der Streit um Südwestfalen im Spätmittelalter. Die Grafen von der Mark - Die Erzbischöfe von Köln
- Hömberg, Albert K.,1955, Die Veme in ihrer zeitlichen und räumlichen Entwicklung
- Nicke, Herbert,Die Heidenstraße - Geschichte und Landschaft entlang der historischen Landstraße von Köln nach Kassel
- Brundabend, Josef, 1958, Attendorn, Schnellenberg, Waldenburg und Ewig- Ein Beitrag zur Geschichte Westfalens
- Hesse, Josef, 1971, Geschichte des Kirchspiels und Kloster Drolshagen
- Becker, g. u. Mieles, Hans, 1975, Bilstein - Land, Burg und Ort
- Wiegel, Josef, 1972, Grafschaft - Beiträge zur Geschichte von Kloster und Dorf
- Bruns, Alfred, 1981, Gericht und Kirchspiel Oebrkirchen
- Groeteken, Friedrich Albert, 1957, Die Benediktinerabtei Grafschaft, die Pfarrei Grafschaft und ihre Tochtergemeinde Gleidorf
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Kreisarchiv Olpe, Akte Nr. 1294. -- Bl. 1-50
- ↑ Brunabend, 1958, Attendorn, Schnellenberg , Waldenburg und Ewig, Ein Beitrag zur Geschichte Westfalens, Seite 247
- ↑ Hömberg, Heimatchronik des Kreises Olpe, Seite 40
- ↑ genealogie-mittelalter, in fr:Gottschalk de Zutphen ist er ein Sohn von Hermann II., Graf von Werl, bei graafschap-middeleeuwen ein Sohn von Graf Hermann II. in Westfalen
- ↑ Hömberg, Heimatchronik des Kreises Olpe, Seite 38 +Hömberg, Grundlagen und Entwicklung der mittelalterlichen Landesorganisation im Gebiet des heutigen Kreises Olpe, HSO 8/478
- ↑ Hömberg, Heimatchronik des Kreises Olpe, Seite 38
- ↑ HSO 9/598
- ↑ Seibertz, Urkunden II, Nr. 248
- ↑ Hömberg, Albert K., Heimatchronik des Kreises Olpe, Seite 40
- ↑ F.W. Schulte, Der Streit um Südwestfalen im Spätmittelalter Die Grafen von der Mark// Die Erzbischöfe von Köln Seite28
- ↑ Heimatblätter, Zeitschrift der Heimatvereine des Kreises Olpe, 18/8
- ↑ Heimatstimmen für den Kreis Olpe, 182,Seite35
- ↑ Seibertz, Urkunden, 484/604
- ↑ Seibertz Urkunden Nr. 1102+ HSO 75/61
- ↑ HSO 75/61+ WUB VII Nr. 2375
- ↑ Seibertz, Urkunden II, Nr. 464
- ↑ Seibertz, Urkunden III, Nr. 642
- ↑ Seibertz, Urkunden III, Nr. 664
- ↑ Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Urkunde 20902
- ↑ Heimatblätter, Zeitschrift der Heimatvereine des Kreises Olpe, 18/8+75/61
- ↑ Hömberg, Heimatchronik des Kreises Olpe, Seite 71
- ↑ Pickertsche Sammlung ,Seite 10
- ↑ Pickertsche Sammlung, Seite 10
- ↑ Brunabend 76
- ↑ Heimatstimmen für den Kreis Olpe, 9/598
- ↑ Seibertz, Urkunden 101
- ↑ Pickertsche Sammlung ,Seite 10
- ↑ Heimatstimmen für den Kreis Olpe182-Seite 36
- ↑ Hömberg, Die Herforder Güter im Sauerland, Heimatblätter für das kurkölnische Sauerland 11/5 + 33/125
- ↑ Voss, Willi, 1940, Amt Waldenburg, S. 36
- ↑ Heimatstimmen für den Kreis Olpe 33,1958,1747
- ↑ Seibertz, Landes und Rechtsgeschichte Westfalens Nr. 967, Seite 130
- ↑ Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Urkunde 23349
- ↑ Seibertz, Landes- und Rechtsgeschichte Westfalens Nr. 981, Seite 149
- ↑ Hömberg, Heimatchronik des Kreises Olpe, Seite 71
- ↑ Heimatstimmen für den Kreis Olpe 78/35
- ↑ Archiv des Freiherrn von Plettenberg-Bamenohl, Akte 147, Seite 2 ff.
- ↑ Hömberg, Albert.K.,Heimatblätter , Zeitschrift der Heimatvereine des Kreises Olpe,11/34
- ↑ Heimatstimmen für den Kreis Olpe 78/35 + 11/35
- ↑ Hömberg , Die Herforder Güter im Sauerland, Olper Heimatblätter 1934, 11/1
- ↑ Seibertz, Landes und Rechtsgeschichte Westfalens, Seite 151
- ↑ Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, AFH 4134
- ↑ Heimatstimmen für den Kreis Olpe 9/600
- ↑ Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 1142, Blatt 103
- ↑ Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 1145, Blatt 29
- ↑ Graf von Speesches Archiv in Ahausen, VI, 1
- ↑ Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Urkunde 20717
- ↑ Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, AFH 169, Blatt 333
- ↑ Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, AFH 169, Blatt 341
- ↑ Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, AFH 1142, Blatt 545 und AFH 1142, Blatt 519
- ↑ Heimastimmen für den Kreis Olpe 59/89
- ↑ Heimatblätter Zeitschrift der Heimatvereine des Kreises Olpe, Jahrgang 14, Seite 105
- ↑ Heimatstimmen für den Kreis Olpe 59/89
- ↑ Heimatstimmen für den Kreis Olpe 9/599 + 59/90
- ↑ Heimatstimmen für den Kreis Olpe, 9/599
- ↑ Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Urkunde 20731
- ↑ Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akten AFH 235, Blatt 333.
- ↑ Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, AFH 1082.
- ↑ Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Akte AFH 1440, Blatt 79.
- ↑ Heimatstimmen für den Kreis Olpe 9/599 + Akte 1537, Bl.10
- ↑ Archiv des Freiherrn von Fürstenberg-Herdringen, Urkunde 21441.
- ↑ Heimatstimmen für den Kreis Olpe, 9/599
Siehe auch
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