Benutzer Diskussion:Peter Putzer/Archiv/2008
Kosher Nostra
Kosher Nostra (Diskussion ▪ Versionsgeschichte ▪ Seitenschutz-Logbuch ): Diskussionsbeiträge nicht löschen, schön und gut, aber es herrscht Konsens, überall wo es geht die Beiträge eines gewissen „Menschen“ zu löschen. Aus der Versionsgeschichte wirst du schlauer! Grüße, Edelseider 13:07, 29. Feb. 2008 (CET)
- Ehrlich gesagt: nicht wirklich, die betroffene IP an den Artikel nicht bearbeitet. Und wo kann ich diesen Konsens nachlesen?
- --Peter Putzer 15:58, 29. Feb. 2008 (CET)
- Frage die Adminstratoren Pjacobi, Seewolf und FritzG, die Benutzer Andreas Praefcke, Shmuel haBalshan, Jesusfreund, Yomtov, was sie von Benutzer:Schmuel Streiml bzw. IP 84.44 (hat sehr wohl den Artikel bearbeitet - schau besser in die Versionsgeschichte herein) bzw. Netcologne (IP 84.44, aber auch 87) halten. Das Gleiche wie ich nämlich, und sie handeln identisch. Grüße, Edelseider 18:56, 29. Feb. 2008 (CET)
- Sorry, hatte deine Commit-Bemerkung auf Diskussion:Kosher Nostra nicht gelesen gehabt. Und eine 87.*-IP hat halt den Artikel nicht bearbeitet. Aber wenn das alles von eine und demselben ... (well, whatever) ... stammt, dann versteh ich die Löschung. Mir sind ja die Bearbeitung am Artikel auch ungut aufgefallen, aber diese IP hatte sozusagen noch nichts böses getan (die Äußerung an sich hätte man auch völlig anders interpretieren können, ohne diese Historie zu kennen).
- --Peter Putzer 21:22, 29. Feb. 2008 (CET)
- Frage die Adminstratoren Pjacobi, Seewolf und FritzG, die Benutzer Andreas Praefcke, Shmuel haBalshan, Jesusfreund, Yomtov, was sie von Benutzer:Schmuel Streiml bzw. IP 84.44 (hat sehr wohl den Artikel bearbeitet - schau besser in die Versionsgeschichte herein) bzw. Netcologne (IP 84.44, aber auch 87) halten. Das Gleiche wie ich nämlich, und sie handeln identisch. Grüße, Edelseider 18:56, 29. Feb. 2008 (CET)
Hallo Peter,
Antisemitismus und Rechtsextremismus sind harte Vorwürfe und können nur mit genauen und seriösen Quellenbelegen eingebaut werden. --Gasthof Axtmacher 11:41, 4. Mai 2008 (CEST)
Gesichtete Artikel
Ich habe gesehen, dass Du eine Änderung an einer bereits gesichteten Version durchgeführt hast, selbst aber Deine Änderung danach nicht als gesichtet markiert hast. Wahrscheinlich liegt das daran, dass du es nicht konntest, da Du dir die Editberechtigung noch nicht geholt hast. Diese bekommst Du hier. Wenn Du allerdings auf die letzte gesichtete Version zurückstellst, dann wird dann automatisch auch deine Aktion als gesichtet markiert, das gilt auch, wenn Du einen Folgeedit auf eine bereits gesichtete Version machst. Ziemlich gut durchdacht, denke ich. Aber immer unter der Voraussetzung, Du hast die Sichtungsberechtigung
Wenn nämlich eine IP oder auch ein angemeldeter Benutzer gerade mal Wikipedia konsultiert, und nun gerade den von Dir geänderten Artikel sehen will (der ja eine Verbesserung ist, wie ich annehme), dann sieht man Deine Änderung gar nicht, sondern nur die letzte als gesichtet markierte Version. Und das ist ja sicher nicht das, was Du mit Deiner Änderung erreichen wolltest.
Außerdem werden alle Änderungen an gesichteten Artikeln hier aufgelistet, auch Änderungen von Leuten, denen man gegenüber grundsätzlich das Vertrauen hat/haben kann. Wenn nun dieser Artikel dort aufgelistet ist, muss nun ein anderer User mit Sichtberechtigung hergehen, die Änderung überprüfen und danach ihn als gesichtet markieren. Das ist unnötiger Aufwand.
--Hubertl 05:22, 10. Mai 2008 (CEST)
Weblinks bei Aktionsgemeinschaft
Ich denke nicht, dass Links zu jeder einzelner Universitätsvertretung der AG nötig sind. Die ÖMU als etwas "besonderer" Lokalverband der AG von mir aus, aber beim Rest verstehe ich es nicht. Die einzelnen Links sind auch direkt von der Haupthomepage [ (www.aktionsgemeinschaft.at) erreichbar. Bei den anderen Studierenorganisationen (wie VSSTÖ, GRAS, RFS) ist es auch nicht so. Ich sehe nicht, warum die AG hier ein Sonderfall sein soll. ÖVP oder SPÖ haben ihre Landesorganisationen auch nicht alle einzeln verlinkt. Liebe Grüße, Lomis 19:06, 27. Mai 2008 (CEST)
- Naja, ich find, daß die durchaus auch bei den anderen Fraktionen (gerade z.B. auch beim RFS, da gibt's ja auch ein paar "besondere" Uni-Gruppen) verlinkt werden sollten. Durch das (mittlerweile nicht mehr ganz so) neue Wahlrecht wurden die einzelnen Uni-Gruppen in ihrer Bedeutung stark aufgewertet, insofern sollte sich das auch in den Weblinks wiederspiegeln.
- --Peter Putzer 19:21, 27. Mai 2008 (CEST)
- Addendum: Die großen Parteien haben außerdem zumindest für einzelne ihrer Landesgruppen eigene Artikel, das spielt's aus gutem Grund bei ÖH-Fraktionen nicht - die entsprechenden Weblinks sollten aber eben trotzdem an einer Stelle untergebracht sein.
- --Peter Putzer 19:24, 27. Mai 2008 (CEST)
Studentenwerk / ÖH
Hallo Peter, a propos deines Einschubs bei "Studentenwerk": Wer macht sowas eigentlich bei Euch, die Uni oder die ÖH? Wäre schön, wenn Du dazu im Text weiter unten einen Satz ergänzen könntest. Nebenbei: Im ÖH-Artikel vermisse ich einen Absatz zur Geschichte, der über die letzten 2-3 Wahlergebnisse hinaus geht. Auch auf der ÖH-Website finde ich nix dazu. Ich kenne zwar eine etwas ältere Dissertation über die Anfänge der ÖH nach 1945, aber die umfasst m.W. leider nur die ersten 10 oder 15 Jahre. Kannst Du da evtl. etwas Gescheites auftreiben? Dank & Gruß UweRohwedder 15:07, 2. Jun. 2008 (CEST)
- Naja, bei uns ist das ein bisserl kompliziert. Die Mensen-Betriebsg.m.b.H. gehörte früher zu 40 Prozent der (Bundes-)ÖH und zu 60 Prozent dem Wissenschaftsministerium, ist jedoch seit mehreren Jahren im alleinigen Besitz des Bundes. Allerdings kann es (bedingt durch die Autonomie) auch andere Mensenbetreiber an den einzelnen Unis geben. Im Bereich der Studierendenheime gibt es eine sehr stark diversifizierte Trägerstruktur. Es gibt einige (parteinahe) Stiftungen, manche Bundesländer und einige Diözesen betreiben ebenfalls eigene Studierendenheime. Die (finanziellen) Studienbeihilfen (quasi das Äquivalent zur Bafög) werden durch die sogenannte Studienbeihilfenbehörde - vulgo Stipendienstellen - ausbezahlt. Technisch gesehen handelt es sich dabei um nachgeordnete Dienststelle des Wissenschaftsministeriums mit Zweigstellen an den Universitätsstandorten.
- Zur Geschichte der ÖH hab ich schon Materialien, allerdings zum Großteil elektronisch ohne Quellenangaben (d.h. ich müßte alles umformulieren, da die Urheberinnen und Urheber nicht mehr zu eruieren sind). In Printform ist mir neben besagter Diplomarbeit eine ebensolche zur Geschichte des VSStÖ bekannt, die auch einiges zur ÖH enthält, sowie eine anläßlich des 60-Jahr-Jubiläums herausgebrachte Broschüre des Bundes-ÖH. Es gibt sicher verstreut weitere Quellen (z.B. Aufsätze in Sammelbänden), aber für eine gescheite Aufarbeitung hab ich leider überhaupt keine Zeit. Werd einmal schauen, ob ich da halbwegs flott was extrahieren kann. Der ÖH-Artikel ist eigentlich überhaupt ziemlich schrottig, da völlig unsystematisch. Ich bin etwas unsicher, ob man unter "ÖH" nur die eigentliche Körperschaft oder das ganze System (inkl. H'schaften an den Universitäten) erklären sollte. Außerdem braucht's Artikel zu Bundesvertretung, Studienvertretung und Fakultätsvertretung. Evt. auch zu Referat (ÖH).
- Na für den Anfang wäre ja ein kleiner Überblick schon ausreichend. Es soll ja nicht gleich noch eine Doktorarbeit werden ;-) Und kannst Du mir die Materialien, wenn Du sie schon elektronisch hast, vielleicht auch einfach mailen (über meine Benutzerseite)? UweRohwedder 17:16, 2. Jun. 2008 (CEST)
Sperrversion Studium
Leider wurde der Artikel in der "falschen" Version gesperrt. Schau mal auf die Benutzerseite des betreffenden Admins oder die Vandalismusseite und schreib vielleicht auch etwas dazu. --Nixx 23:54, 7. Jun. 2008 (CEST)
- Ich fürchte, das hat keinen Zweck - es regen sich bei Sperren eh immer alle auf, insofern versteh ich die Admins. Würde vorschlagen, wir holen eine dritte Meinung ein. Sollte eh klar sein, denn für eine Nichtexistenz Primärquellen zu bringen ist halt schwierig (und wissenschaftliche Literatur, die als Sekundärquelle dienen könnte, wird's in dem Fall auch eher nicht geben).
- --Peter Putzer 00:02, 8. Jun. 2008 (CEST)
Du nennst mich logikresistent?
Dies scheint dann wohl eher auf dich zuzutreffen, denn ich habe mehrfach um Belege für die Änderungen von Nixx gebeten, und den Artikel auf die Version vor der Änderung revertiert. Bitte verdrehe also nicht die Tatsachen. Wenn ihr Änderungen wollt, müsst ihr die Belege bringen. Ein alleiniger Hinweis auf der Artikel-Disk reicht da nicht. Was ist an dieser Logik so schwer zu verstehen?--L5 14:00, 8. Jun. 2008 (CEST)
- Es ist logisch unmöglich, die Nichtexistenz von etwas zu beweisen.
- --Peter Putzer 14:03, 8. Jun. 2008 (CEST)
- Ohne Belege, keine Änderung! Aber das Studium an einer Fachschule ist vollkommene Realität! Ergo, beweist bitte, dass man an dieser nicht studiert. Das dürfte euch schwer fallen. --L5 15:18, 8. Jun. 2008 (CEST)
- Scherzkübel. Ich kann wie gesagt keine Nichtexistenz beweisen.
- --Peter Putzer 15:57, 8. Jun. 2008 (CEST)
- Label5 irrt sich was die Regeln anbelangt: Die Regel lautet unbelegtes kommt nicht in einem Artikel. Soweit unbelegtes in einem Artikel steht kann es jederzeit gelöscht werden. Daher nochmals: Wenn Label5 die Ausbildung an einer Fachschule unter dem Begriff Studium laufen lassen möchte muss er das beweisen. Der Beweis fehlt aber bis jetzt. Selbst in seinem Vortrag führt er nur aus, dass es in der DDR so gewesen sein soll. Wenn er das beweisen würde, so könnte das im Bereich Geschichte aufgenommen werden, nicht aber in der Einleitung. --Nixx 16:27, 8. Jun. 2008 (CEST)
- Ach drehen wir uns jetzt die Regeln zurecht? Änderungen müssen belegt werden, ist die Regel. Es gab genug Autoren vor euch beiden selbsternannten Spezialisten, die diesen Artikel erstellten und ausbauten, und diese Passage nicht falsch passend. Nun kommen zwei vorbei, und wollen eine Änderung. Aber bitte ihr wollt weitere Belege, dann lest mal den Artikel Bildungssystem der DDR, da sind genügend Belege vorhanden! --L5 17:49, 8. Jun. 2008 (CEST)
- Also so direkt stehen die Belege auch nicht drin (und zum Fachschulwesen steht im Artikel selbst praktisch gar nix). Aber [1] zeigt tatsächlich, daß die DDR-Vorschriften hier tatsächlich nicht zwischen Fach- und Hochschulen unterschieden. Das ist aber, wie Nixx geschrieben hat, höchstens historisch relevant.
- --Peter Putzer 18:28, 8. Jun. 2008 (CEST)
- Ja und, was sagt dir das jetzt? Davon abgesehen, dass insbesondere in den neuen Bundesländern diese Regelungen weitgehend übernommen wurden. Stufen wir jetzt in aktuelle und historische Relevanz die Artikel? Hier geht es um einen einfachen Begriff, welcher in diesem Zusammenhang genutzt wurde und wird. --L5 20:13, 8. Jun. 2008 (CEST)
- Ach drehen wir uns jetzt die Regeln zurecht? Änderungen müssen belegt werden, ist die Regel. Es gab genug Autoren vor euch beiden selbsternannten Spezialisten, die diesen Artikel erstellten und ausbauten, und diese Passage nicht falsch passend. Nun kommen zwei vorbei, und wollen eine Änderung. Aber bitte ihr wollt weitere Belege, dann lest mal den Artikel Bildungssystem der DDR, da sind genügend Belege vorhanden! --L5 17:49, 8. Jun. 2008 (CEST)
- Ohne Belege, keine Änderung! Aber das Studium an einer Fachschule ist vollkommene Realität! Ergo, beweist bitte, dass man an dieser nicht studiert. Das dürfte euch schwer fallen. --L5 15:18, 8. Jun. 2008 (CEST)
Ich möcht mich da einmal als Ösi einmischen. Wenn im Anfang des Absatzes steht: wissenschaftliches Arbeiten, dann stellt sich doch grundsätzlich die Frage, was wissenschaftliches Arbeiten ist und durch was diese belegt wird. In Österreich ist zB der Mag. als Diplom keine wissenschaftliche Arbeit, erst die Dissertation und folgend.... Wenn sich nun aus diesem Artikelanfang diese Anforderung ergibt (und nicht die Anforderung an eine Zulassung/Immatrikulation), dann stellt sich automatisch die Frage, ob die jeweilige Institution promotionsberechtigt ist. In weiterer Folge natürlich auch die Habilitationsberechtigung. Denn wer sollte eine Diss beurteilen, wenn nicht ein habilitierte Professor. Es gibt nun einmal diese Hierarchie, und ich finde sie sehr logisch. Wenn ja, dann ist diese Institution wissenschaftlich, wenn nein, dann nicht, dann ist das auch kein Studium sondern eine höhere Ausbildung fachlicher Natur. Wenn man nun diesen wissenschaftlichen Teil löscht, dann wäre alles zulässig. Damit führt das aber automatisch zu einer Verwässerung. Ein Beispiel in Österr.: Privatuniversitäten sind üblicherweise nicht promotionsberechtigt, dürfen aus diesem Grund auch keinen Dr. hc. vergeben. (ständige Rechtssprechung in Österreich). Das gilt auch für Fachhochschulen, deren Diplom ist hier ein Mag.(FH). Keine Promotion. Warum? Weil nicht wissenschaftlich gearbeitet wird. Damit müssten aber auch Teile des Artikels, die schon ständig drinnen stehen rausfallen, weil sie im Grunde mit dieser Anforderung nicht mithalten können. Der Denkansatz in diesem Artikel müsste überarbeitet werden! --Hubertl 20:31, 8. Jun. 2008 (CEST)
- Dazu gibt es aber auch die Möglichkeit, die Situationen in den Ländern darzustellen. Ein Studium als solches an einer Fachschule ingesamt zu negieren, nur weil es dieses nicht überall in der gleichen Form gibt, sehe ich als falsch. Außerdem besteht in Deutschland, im großen Unterschied zu Österreich, gar kein einheitliches Bildungssystem, sondern in jedem Bundesland sein eigenes. Im übrigen halte ich es für ein Gerücht, dass jeder Student während eines Studiums wissenschaftlich arbeitet. --L5 21:15, 8. Jun. 2008 (CEST)
- Stimme Hubertl in vielem zu, die Diplom- bzw. Magisterarbeit war aber im Universitäts-Studiengesetz 1998 (UniStG) - so wie auch die Dissertation - als wissenschaftliche Arbeit definiert. Das Universitätsgesetz 2002 verwendet den Oberbegriff der wissenschaftlichen Arbeit überhaupt nicht mehr. Der große Unterschied zwischen Diplom-/Magisterarbeiten und Dissertationen ist die Selbständigkeit der Arbeit. Diplom-/Magisterarbeiten entstehen unter Anleitung, das ist bei einer Dissertation nicht der Fall (wiewohl es auch hier natürlich noch ein Betreuungsverhältnis gibt).
- --Peter Putzer 23:59, 8. Jun. 2008 (CEST)
- kleine Korrektur abseits vom Thema: Der Oberbegriff der wissenschaftlichen Arbeit kommt auch im Universitätsgesetz 2002 noch vor, z. B. in § 72. Wissenschaftliche Arbeiten im Sinne des Universitätsgesetzes 2002 sind Diplomarbeiten, Masterarbeiten und Dissertationen, nicht jedoch Bachelorarbeiten (vgl. § 51 Abs. 2 Z 7, 8 und 13 Universitätsgesetz 2002).
- Zurück zum Thema: Aus dem Recht, Erststudien anzubieten (Bachelor, Magister FH o. ä.) resultiert noch nicht das Recht, Doktoratsstudien anzubieten (siehe Fachhochschulen). Und wer Studien anbieten darf, darf deswegen noch nicht unbedingt habilitieren (siehe Donau-Universität Krems). Diese Berechtigungen, die von der Rechtsordnung verliehen werden, sind daher jeweils separat zu betrachten. --UV 22:33, 9. Jun. 2008 (CEST)
- Ja, stimmt natürlich. Hatte nur im entsprechenden Abschnitt nachgeschaut und bei den Begriffsbestimmungen, und da kommen die wissenschaftlichen Arbeiten nicht mehr vor (was mich eh gewundert hat, die Definition war ja an sich klar - d.h. ohne Bachelorarbeiten). Man sollte doch eine Volltextsuche machen, bevor man solche Aussagen trifft ;-)
- --Peter Putzer 22:37, 9. Jun. 2008 (CEST)
Wahnsinn! Es freut den Ersteller eines Artikels natürlich, wenn „sein“ Artikel so genau gelesen wird, dass auch gut verborgene Tippfehler gefunden werden. Grüße --Holman 20:28, 28. Jun. 2008 (CEST)
Universitätslehrgang
Hallo Peter, da ich in Erinnerung habe, dass du fit mit dem Hochschulrecht in Österreich bist, mein Bitte die letzten Edits in Universitätslehrgang zu begutachten. Die erscheinen mir schwer nachvollziehbar und sind zumindest unbelegt. Ähnliches wurde in den Artikel Master eingefügt, dort war es aber noch unverständlicher und machte den Eindruck, Masterstudien könnten keine ordentlichen Studien sein (was sie aber nach § 51 (2) Satz 2 zumindest sein können). Daher hab ichs dort rückgängig gemacht. Viele Grüße --Bartian 14:58, 24. Okt. 2008 (CEST)
- Interessant dazu wohl auch das: [2]. Grüße --Bartian 15:08, 24. Okt. 2008 (CEST)
- Die Edits sind tatsächlich Unfug und allenfalls aus einem fehlerhaften Verständnis des Universitätsgesetzes in seiner Stammfassung erklären. "Masterstudien" im Unterschied zu "Magisterstudien" gab es allerdings auch damals nicht.
- --Peter Putzer 15:10, 24. Okt. 2008 (CEST)
Äußerung auf Diskussion:Jörg Haider
Ja, ich weiß auch, dass WP ein Wiki ist, nur war die Seite, als ich den Fehler gefunden hatte, leider vollgesperrt, und da ich kein Admin bin, konnte ich sie nicht bearbeiten. Also hab ich auf der Diskseite auf den Fehler aufmerksam gemacht. Benutzer:Sargoth hat das dann verbessert. Grüße -- servus ad disputationem 20:54, 24. Okt. 2008 (CEST)
- Ja, tut mir leid, hab das auch erst hinterher gesehen, daß die Seite in der Zwischenzeit gesperrt war. Als ich gepostet hab, war's schon wieder nur eine Halbsperrung. Sorry!
- --Peter Putzer 01:31, 25. Okt. 2008 (CEST)