Benutzer Diskussion:Holy Guacamole

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Xqbot in Abschnitt Entscheid (Zürcher Zivilprozess)
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Sali zäme

Hallo Pinchorrero. Herzlich willkommen in der deutschsprachigen Wikipedia!
Danke für dein Interesse an unserem Projekt. Ich freue mich auf deine Beiträge und hoffe auf eine angenehme Zusammenarbeit.
Die deutschsprachige Wikipedia ist eine Enzyklopädie aus freien Inhalten, die seit Mai 2001 besteht; seitdem hat die Wikipedia-Gemeinschaft einige Grundprinzipien aufgestellt, die unten verlinkt sind. Die folgenden Seiten sollen dich bei deinen ersten Edits und darüber hinaus unterstützen. Bitte nimm dir daher etwas Zeit, sie zu lesen.
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Freundliche Grüße, --Caronna 14:58, 29. Aug. 2008 (CEST)Beantworten


Boxer

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Gibt es eine Grund warum du große Teile beim Boxer gelöscht hast? oder zuletzt den FCI hinweis (Referenz)? Schließlich ist das eine wichtige Quelle! Grüße aus der Eifel Caronna 14:58, 29. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Schlüer

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Wieso sollte Herr Schlüer nicht automatisch in den Nationalrat nachrücken? Nur bei einem Verzicht von Schlüer kommt der nächstplatzierte auf der Nationalratsliste zum Zuge. Es ist klar geregelt, dass bei einer Vakanz jeweils der nächst Nichtgewählte nachrückt. Gruss --Endless78 19:16, 15. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Ich sage nicht, dass er nicht zurückkommt. Aber wieso genau kommt man auf das Datum 1. Januar. Zum genauen vorgehen sieh Art. 55 Bundesgesetz über die politischen Rechte (SR 161.1) und Art. 15 Verordnung über die politischen Rechte (SR 161.11). Als Beispiel siehe Auch die Wahl von Thomas Weibel (AB 2007 N 1840 und ABl ZH 2007 2213) --Pinchorrero 04:19, 23. Dez. 2008 (CET)

Diese Frage ist sehr einfach zu beantworten. Herr Maurer tritt sein Amt per 1. Januar 2009 an. Gleichentags rückt der erste Ersatzkandidat nach. Wann sonst sollte dies denn deiner Meinung nach geschehen? --Endless78 07:06, 23. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Wieso soll der Amtsantritt relevant sein? Gemäss Art. 14 Abs. lit. a i.V.m. Art. 15 Abs. 1 ist Maurer nicht mehr Nationalrat. Schlüer wurde aber noch nicht als gewählt erklärt. Diese Erklärung (des Regierungsrats) muss publiziert werden. Dies ist insbesondere für allfällige Beschwerden wichtig. --Pinchorrero 09:33, 23. Dez. 2008 (CET)

Was meinst du mit "Art. 14 Abs. lit. a"? Abs. 14 der Verordnung über die politischen Rechte regelt die Übermittlung des Wahlprotokolls an den Bundesrat. Art. 15 die das Nachrücken bei einem Rücktritt eines Nationalrates. Ist die Wahl in den Bundesrat einem Rücktritt gleichzusetzen? Zudem soll Wikipedia keine Abhandlung formaljuristischer Spitzfindigkeiten sein, sondern die Menschen über Sachverhalte informieren. Dies beinhaltet den Amtsantritt des gewählten Bundesrates Maurer am 01.01.2009, sowie das Nachrutschen des ersten Ersatzmannes auf der kantonalen SVP-Liste. Materiell betrachtet wird Herr Schlüer für Herrn Maurer in den Nationalrat nachrücken, formelle Anforderungen im Sinne einer Erklärung des Regierungsrats und hinsichtlich möglicher (und in casu äusserst unwahrscheinlichen) Beschwerden einmal ausgeklammert. Gruss --Endless78 10:19, 23. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Und der Satz "Nachdem Ueli Maurer am 10. Dezember 2008 in den Bundesrat gewählt wurde, wird er als erster Ersatzkandidat wieder in die grosse Parlamentskammer zurück kehren." informiert die Menschen über den Sachverhalt nicht? --Pinchorrero 10:33, 23. Dez. 2008 (CET)

Portal:Zürich

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Hallo Pinchorrero. Ich habe gesehen, dass du aus dem Kanton Zürich kommst und wollte dich auf den von mir durchgeführten Relaunch hinweisen. Neu gibt es auch eine bessere Mitarbeiterseite, wo alle Anliegen koordiniert werden können. Vielleicht magst du dich ja als Ansprechpartner hier eintragen (dabei verpflichtest du dich natürlich zu gar nichts). Ich freue mich auf den weiteren Ausbau der Stadt und des Kantons Zürich und grüsse dich herzlich. Sandro 22:12, 25. Okt. 2009 (CEST) --DB in Auftrag von SandroBeantworten

Probleme mit deiner Datei

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Hallo Pinchorrero,

Bei der folgenden von dir hochgeladenen Datei gibt es noch Probleme:

  • Quelle: Hier vermerkst du, wie du zu dieser Datei gekommen bist. Das kann z. B. ein Weblink sein oder - wenn du das Bild selbst gemacht hast - die Angabe „selbst fotografiert“ bzw. „selbst gezeichnet“.
  • Freigabe: Du brauchst eine Erlaubnis, wenn du eine urheberrechtlich geschützte Datei hochlädst, die von einer anderen Person geschaffen wurde. Bitte den Urheber der Datei um eine solche Erlaubnis wie hier beschrieben.
  • Lizenz: Eine Lizenz ist die Erlaubnis, eine Datei unter bestimmten Bedingungen zu nutzen. In der deutschsprachigen Wikipedia werden nur solche Dateien akzeptiert, die unter den hier gelisteten Lizenzen stehen. Wenn du der Urheber der Datei bist, solltest du eine solche Vorlage deiner Wahl in die Dateibeschreibungsseite einfügen.

Durch Klicken auf „Seite bearbeiten“ auf der Dateibeschreibungsseite kannst du die fehlenden Angaben nachtragen. Wenn die Probleme nicht innerhalb von 14 Tagen behoben werden, muss die Datei leider gelöscht werden.

Fragen beantwortet dir möglicherweise die Bilder-FAQ. Du kannst aber auch gern hier antworten, damit dir individuell geholfen wird.

Vielen Dank für deine Unterstützung,-- BLUbot 18:03, 8. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Deine Datei musste leider gelöscht werden

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Hallo Pinchorrero,

Ich habe einen SLA auf

gestellt. Näheres habe ich Dir in einer E-Mail geschrieben. Viele Grüße, -- ireas (talk’n’judge - DÜP) 20:06, 22. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Weiternutzung von Wikipedia-Inhalten

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Hallo Pinchorrero, bitte mache Dich etwas mit den Grundlagen der Wikipedia vertraut. Schau Dir insbesondere die Nutzungsbedingungen an. Einige Benutzer sehen es - m.E. zu Recht - als eine ihrer Aufgaben an, dass diese Bedingungen bei Weiternutzung eingehalten werden.

Kurzfassung: Dein Urheberrecht wird überhaupt nicht berührt, wenn Du hier Texte einstellst. Die Texte müssen frei sein, d.h. sie dürfen (kostenlos) übernommen werden, sofern sie durch die Übernahme auch frei bleiben und ein geeigneter Hinweis auf die Autoren erfolgt. Leider sehen wir häufig Fälle, in denen die Nutzungsbedingungen nicht eingehalten sind, im Extremfall dass Texte tauchen auf einer Webseite www.xyzabc.de Inhalte auf mit einem Copyright-Vermerk ist. Das ist etrem fatal. Oft geschieht dies allerdings in Unkenntnis der Webseitenbetreiber, da diese sich nicht die Nutzungsbedingungen angesehen haben. In vielen Fällen tragen die Betreiber auf unser Anschreiben diese Bedingungne auf ihrer Webseite nach und entschuldigen sich sogar für das Versäumnis.

Fazit: Es ist durchaus im Sinne des Urheberrechts und im Sinne der Wikipedia. wenn wir auf die Einhaltung der Bedingungen hinweisen.

Ich nehme daher den Löschantrag aus Wikipedia:Weiternutzung/Mängel wieder raus. Gruß --tsor 11:13, 28. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Es geht aber nur mich etwas an, wenn mein Urheberrecht verletzt ist. Und mir ist es egal, ob das im Sinne der Wikipedia oder des Urheberrechts ist. Ich habe der Wikipedia nicht die Befugnis eingeräumt meine Rechte wahrzunehmen. Durch dieses Vorgehen werden meine Rechte als Urheber verletzt und meine Stellung als Autor unterminiert. --Pincho ceterum censeo 11:50, 28. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Nein. Es geht jeden etwas an, wenn frei lizenzierte Inhalte lizenwidrig verwandt werden. Frei lizenzierte Inhalte gehören der Allgemeinheit und jeder ist dazu aufgerufen, ihre Freiheit zu bewahren. Das hat nichts einer wie auch immer gearteten Verletzung deiner Rechte als Urheber und Autor zu tun. Selbstverständlich steht es dir frei, deine Inhalte an jeden beliebigen Dritten auf jede beliebige andere Art und Weise weiterzulizenzieren. Übernimmt dieser aber Inhalte aus der Wikipedia, so muss er sich an die entsprechende Lizenz halten. --Avatar 13:51, 28. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Kurz der Hinweis, dass dein gewähltes Beispiel ("Opa ruft Polizei bei Falschparkern") falsch ist: Um beim hinkenden Beispiel zu bleiben: Der Falschparker, den das falsch parken mehrere hundert Euro kosten könnte, bekommt einen Zettel an die Windschutzscheibe auf dem steht, dass er möglicherweise ohne es zu wissen hier falsch parkt und den Hinweis, wie er das sehr einfach durch eine Parkuhr in der Windschutzscheibe umgehen kann. --Avatar 11:40, 28. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Wehen des Editwars gegen mehrere benutzer bist Du auf Wikipedia:Vandalismusmeldung gemeldet. --tsor 12:02, 28. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Frohe Weihnachten

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und ein gesundes, glückliches und friedliches Jahr 2010 wünscht dir --Anima 11:39, 24. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Entscheid (Zürcher Zivilprozess)

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Hallo Pinchorrero!

Die von dir angelegte Seite Entscheid (Zürcher Zivilprozess) wurde zum Löschen vorgeschlagen. Gemäß den Löschregeln wird über die Löschung nun bis zu sieben Tage diskutiert und danach entschieden.

Du bist herzlich eingeladen, dich an der Löschdiskussion zu beteiligen. Wenn du möchtest, dass der Artikel behalten wird, kannst du dort die Argumente, die für eine Löschung sprechen, entkräften, indem du dich beispielsweise zur enzyklopädischen Relevanz des Artikels äußerst. Du kannst auch während der Löschdiskussion Artikelverbesserungen vornehmen, die die Relevanz besser erkennen lassen und die Mindestqualität sichern.

Da bei Wikipedia jeder Löschanträge stellen darf, sind manche Löschanträge auch offensichtlich unbegründet; solche Anträge kannst du ignorieren.

Vielleicht fühlst du dich durch den Löschantrag vor den Kopf gestoßen, weil der Antragsteller die Arbeit, die du in den Artikel gesteckt hast, nicht würdigt. Sei tapfer und bleibe dennoch freundlich. Der andere meint es vermutlich auch gut.

Grüße, Xqbot (Diskussion) 14:18, 29. Sep. 2015 (CEST)   (Diese Nachricht wurde automatisch durch einen Bot erstellt. Wenn du zukünftig von diesem Bot nicht mehr über Löschanträge informiert werden möchtest, trag dich hier ein.)Beantworten