Benutzer Diskussion:Sebastian Huber

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Letzter Kommentar: vor 5 Monaten von Süffisante Miene in Abschnitt Frage zu Weimarer Reichsverfassung
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Hallo!

Schön, dass du zu uns gestoßen bist. Es folgen ein paar Tipps, die dir hoffentlich helfen können, dich in der Wikipedia zurechtzufinden und aus dir einen guten Autoren machen...

Lies dir bitte unbedingt zuerst das Tutorial durch. Und wenn du erstmal etwas ausprobieren willst, kannst du das am besten auf der Spielwiese.

Die wichtigste Seite für Hilfe ist Wikipedia:Hilfe. Dort findest du Links zu fast alle Hilfestellungen, die man so braucht.

Wenn dir die Seite nicht hilft oder du einfach das gesuchte nicht findest, kannst du dich natürlich auch gerne an mich oder andere Wikipedianer wenden. Eine Adresse für hilfsbereite Leute, die sich auch auskennen, ist Wikipedia:Fragen zur Wikipedia. Dort kannst du einfach Fragen stellen und es wird dir relativ schnell jemand antworten.

Ach noch was: Wenn du an einer Diskussion teilnimmst solltest du deinen Beitrag immer mit --~~~~ beenden. Das wird von der Software in einem Link auf deine Benutzerseite und dem aktuellen Datum umgewandelt, sodass man den Verlauf der Diskussion versteht...

Wie auch immer: Wenn du irgendwann Fragen hast, kannst du sie mir wirklich gerne auf meiner Diskussionsseite stellen. Diese Seite solltest du auch zur Kontaktaufnahme mit mir nutzen, da es mir leider nicht möglich ist viele Seiten zu verfolgen und ich daher wohl nicht so oft hier vorbeischauen werde.

Dein Forrester Bewerte meine Arbeit! 15:55, 1. Jun 2006 (CEST)

Herzlich willkommen!

Vielleicht hast du ja Lust am WP:WpEU mitzuwirken? Sprichmich bitte dazu auf meiner Diskussiionsseite oder der Projelktdiskussionsseite an! --Forrester Bewerte meine Arbeit! 15:55, 1. Jun 2006 (CEST)

Hallo Sebastian Huber.

Du kannst nicht einfach den Text von anderen Artikeln kopieren. Artikel werden in der Wikipedia verschoben. Lies dir am besten dazu „Hilfe:Artikel verschieben“ durch. --DerHexer (Disk., Bew.) 15:26, 6. Aug 2006 (CEST)

Danke für den Hinweis. Ich habe auch zuerst versucht den Artikel nach "Debitkarte" zu verschieben. Unter "Debitkarte" war aber leider schon ein Verweis auf den Artikel "Scheckkarte", so dass man ihn nicht mehr verschieben konnte. Sebastian Huber 15:35, 6. Aug 2006 (CEST)
Das steht in diesem Abschnitt: „Sollten ältere Versionen existieren, so erscheint eine Fehlermeldung. In diesem Fall muss man eine Löschung bzw. Schnelllöschung des Zielartikels beantragen. Sobald ein Administrator die Löschung vorgenommen hat, kann der Artikel verschoben werden.“ --DerHexer (Disk., Bew.) 19:03, 6. Aug 2006 (CEST)

Hallo, ich habe deinen Diskussionsbeitrag erst jetzt gesehen. Der von dir eingefügte Begriff "Tötung der Leibesfrucht" war zwar von der Aussage her richtig, aber gerade die Einleitung bei diesem doch sehr umstrittenen Lemma sollte doch so Neutral wie möglich formuliert sein, um zumindest an dieser Stelle eventuellen Editwars von Gegnern und Befürwortern der jeweiligen Anschauungen vorzubeugen. Du kannst dir ja den Artikel jetzt nochmal ansehen, ich habe noch einige Änderungen vorgenommen und auch die Einleitung sinngemäss deinem Edit wieder ergänzt. Ich schaue nicht jeden Tag auf die Diskussionsseite des Artikels, wenn du Einwände hast, würde ich dich bitten, mir auf Benutzer Diskussion:Bassaar zu antworten. gruß --Bassaar 00:50, 2. Sep 2006 (CEST)

Uralische Sprachen

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Vielen Dank für den "Lesenswert"-Vorschlag. Ich befürchte, die Abstimmung kommt noch ein bisschen früh. Mal sehen, wie sie sich entwickelt. Im Prinzip hatte ich auf eine "Exzellenz" - Kandidatur gezielt, dafür brauchts noch mehr Meinungen, Feinschliff etc. --Ernst Kausen 18:55, 27. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Rücktritt

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Hallo Sebastian Huber, "Unsinn" finde ich etwas hart. Was geschieht mit noch nicht erfüllten Ansprüchen nach Ausübung des Rücktrittsrechtes? Sie erlöschen! Das eben nennt man rechtsvernichtende Einwendung. Das hat mit Wegfall des Rechtsgrundes nichts zu tun, weshalb das auch gar nicht mit dem Bereicherungsrecht zusammenhängt. Ich habe das mal wieder rückgängig gemacht, für die sonstigen Verbesserungen an dem Artikel herzlichen Dank. Schöne Grüße, --103II 19:58, 14. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Danke für die Antwort, kein Problem. Aber gehört es wirklich zur Definition der rechtsvernichtenden Einwendung, dass das Schuldverhältnis im weiteren Sinne erlischt? Ich würde das erlöschen eher und nur auf den Anspruch beziehen, der durch den Rücktritt untergeht. hier und hier, hier und hier ist das auch so aufgeführt. --103II 00:38, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Habe auf der Diskussionsseite des Artikels geantwortet... --103II 12:35, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Hallo Sebastian Huber,

ich habe deinen Hinweis auf die Verkehrsregelung wieder Rückgängig gemacht, da er an dieser Stelle völlig fehl am Platz ist. In diesem Abschnitt werden die Kernaufgaben beschrieben. Verkehrsregelung ist in der Regel Teil der Gefahrenabwehr. Du kannst deine Anmerkung gerne wieder unter Ziffer 2 (Aufgaben) einfügen. -- Wo st 01 (2007-04-16 12:45 CEST)

Bantusprachen

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Habe mal wieder einen umfangreichen Artikel über eine Sprachfamilie geschrieben, diesmal Bantusprachen. Er wurde zur Lesenswert-Kandidatur vorgeschlagen. Vielleicht hast du Lust, mal reinzuschauen und mit abzustimmen? Gruß --Ernst Kausen 17:02, 26. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Niger-Kongo

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Hallo, ich habe die Niger-Kongo-Sprachen mit allen 40 Unterartikeln völlig neu bearbeitet. Der Artikel wurde jetzt zur Exzellenz-Kandidatur vorgeschlagen. Kannst du mal reinschauen und dich an der Abstimmung beteiligen? Vielen Dank --Ernst Kausen 19:02, 18. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

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Sei so gut, wenn Du Weblinks einfügst, dann schau bitte, ob sie auch funktionieren (Artikel IPR). Beim EGBGB über juris (bgbeg, nicht egbgb!) ist das meist nicht der Fall, wenn man die Vorlage:§ benutzt! Grüße --wau > 22:14, 23. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Sinotibetisch

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Hallo Sebastian, ich habe vor einiger Zeit den Artikel Sinotibetische Sprachen mit 32 Unterartikeln zu den Untereinheiten dieser Sprachfamile geschrieben. Er ist jetzt als "Lesenswert" - Kandidat vorgeschlagen worden. Vielleicht kannst du mal reinschauen und mit abstimmen? Gruß --Ernst Kausen 12:25, 1. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Barkeeper versus Büffetkellner

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Hallo Sebastian, ich wollte mich mal an den Ausbau des Artikels über die Barberufe machen (derzeit unter Büffetkellner zu finden) und ihn auch schon verschieben, habe aber dann gesehen, dass du den Artikel seinerzeit von Bartender verschoben hast. Ich halte als Oberbegriff eher das geläufige Barkeeper für angebracht; Büffetkellner ist doch reichlich antiquiert und wird weder in der Alltagssprache, noch in der Branche selbst als Berufsbezeichnung genutzt. Mehr dazu auf der Diskussionsseite. Vielleicht magst du dich ja dort dazu äußern und/oder auch zur Überarbeitung des Artikels beitragen! Gruß, --Mangomix Disk. 22:12, 10. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Richter (Deutschland)

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Hallo Sebastian, kleines Kommentar zu deiner Änderung auf Richter (Deutschland): Laufende Verfahren können allerdings nicht entzogen werden. - kenn die genauen Paragraphen nicht. So weit ich mich erinnern kann - können Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen entzogen werden… Vielleicht könntest du ihn mit Belegen (Verweis auf Paragraph Nr.) belegen. LG --Majx 20:52, 5. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Frage zu Weimarer Reichsverfassung

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Hallo, ich habe gesehen, dass Du einer der Hauptautoren des Artikels zur Weimarer Reichsverfassung bist. Ich machen in 3 Tagen mündliches Abitur in Geschichte und wäre sehr dankbar, wenn du mir folgende Frage(n) beantworten könntest: Ich verstehe nicht ganz, in welcher Wechselwirkung Reichstag und Reichsregierung stehen. Also heutzutage ist es ja so, dass man den Bundestag wählt, und dann bildet sich eine Koalition bestehend aus mehreren Parteien, die die Mehrheit im Parlament haben. Das ist dann die Regierung. Wenn die Koalition sich einig ist, kann sie ja quasi alleine regieren. In der Weimarer Reichsverfassung geht die Reichsregierung eigentlich nicht aus dem Parlament hervor, oder? Ist das demokratischer als heute?

Die Präsidialkabinette von 1930 bis 1933 funktionierten ja so, dass die Regierung zum Beispiel ein Gesetz vorschlägt, das der Reichstag allerdings nicht annimmt. Dann macht der Präsident vom Artikel 48 gebrauch und erlässt für die Regierung eine Notverordnung. Falls das Parlament die mit einfacher Mehrheit nochmal ablehnen würde, käme Artikel 25 ins Spiel, oder?

Danke im Voraus für eine Antwort, wäre sehr nett, wenn du es mir kurz erklären könntest. --Süffisante Miene (Diskussion) 21:27, 16. Jun. 2024 (CEST)Beantworten