Benutzer Diskussion:Siechfred/Archiv/2010/Mentees/Testamentsvollstrecker
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Arndt von Bohlen und Halbach - Biographie
Lieber Siechfred, vielen Dank, dass Du Dich gemeldet hast. Ich habe naemlich keinen Schimmer von 'Netz und Werk'. Werd mich aber bemuehen, mit Deiner Geduld sparsam umzugehen. Das hier ist nur ein kleines iPhone. Aber ich habe ein großes
Anliegen. Dem sogen. Krupp-Erben soll 25 Jahre nach seinem Tod endlich ein wenig Gerechtigkeit widerfahren. Zuerst hat man ihm seinen Erb-Verzicht naemlich als soziale Grosstat geschildert - und kaum war die Tinte trocken, wie einen Bittsteller behandelt. Man hat seine Fehler genutzt, ihn aber dann wie ein notwendiges Uebel behandelt. Und wer die Umstaende kennt, wundert sich, dass er nur verrueckt war, aber nicht wirklich verrueckt wurde. Der Wikipedia- Lebenslauf wird Arndt vBuH nicht gerecht -, auch nicht dem letzten Drittel seines Lebens, das ich sehr transparent miterlebt habe. Lieber Siechfred, es gibt diesen Buchentwurf ueber Arndt. Er wurde u.a. der ganzen Bohlen-Familie gezeigt. (Sie haben geschluckt -, aber nicht gemuckt.) Die Geschichte ist kurz.Moechtest Du sie Dir erst mal ansehen? Danke und viele Gruesse aus Husum, Holger -- Testamentsvollstrecker 12:36, 27. Jun. 2010 (CEST)
- Hallo Holger. Wie man in der Wikipedia Seiten bearbeitet, weißt Du ja schon :) Ich lege Dir eine Baustellenseite an, wo Du den Abschnitt zu Arndt von Bohlen und Halbach erstmal in Ruhe vorbereiten kannst. Allerdings ist ein nicht veröffentlichtes Buch ebensowenig eine reputable Quelle wie persönlich Erlebtes. Du müsstest also Deine Ausführungen belegen, das ist wichtig, damit Deine Ergänzungen auch Eingang in den Artikel finden können. Deine Baustelle findest Du unter Benutzer:Testamentsvollstrecker/Baustelle. Gruß, Siech•Fred 13:44, 27. Jun. 2010 (CEST)
Arndt von Bohlen und Halbach - Testamentsvollstrecker Foerderabgabe/Steuerverfahren III
Was aber war das Ungewoehnliche? - Alfried Krupp, per Gesetz steuerfrei -, wollte Steuern zahlen! - Freiwillig! - Ein entsprechender Zusatz im Entflechtungsvertrag erlaubte es ihm! Stellte ihm frei, sich in gegenseitigem Einvernehmen und nach entsprechender Anordnung der zustaendigen Obersten Finanzbehoerde Steuern auf seine Foerderabgabe zu zahlen. Diese Abgabe war ihm anstelle eines Kaufpreises in bar fuer seine Grubenfelder zugesichert worden. Ihm und allen Erben und 'Nachfolgern.....solange aus diesen Gruben gefoerdert und verkauft werden sollte..... Sein amerikanischer Anwalt Joseph S. Robinson: Normalerweise gibt man nicht freiwillig sein Einverstaendnis zur Zahlung einer Steuer, die man kraft Gesetzes nicht zu zahlen hat......Man muß jedoch die Natur und den Charakter von Herrn Krupp verstehen, um zu begreifen, warum er einigungswillig war.......Vielleicht wollte er sich dankbar zeigen gegenueber der Adenauer-Administration, die versucht hatte, ihn in Schutz zu nehmen? Oder sah er voraus, da diese Foerderabgabe ein Einkommen auf lange Sicht war? (Man sprach von 100 bis 150 Jahren und mehr, waehrend derer gefoerdert werden koenne....Ahnte er, dass die Besatzung eines Tages enden und dem deutschen Fiskus ein solches Zwangsprivileg ein Aergernis werden koennte? Disput ueber die steuerlichen Auswirkungen der Entflechtung gab es bereits. Bald auch die ersten Verhandlungen zwischen Krupp und dem deutschem Fiskus. Am 11. Maerz 1953 einigte man sich. - Einvernehmlich, wie beide Seiten dachten.- Der in Form eines Foerderzinses zu zahlende Kaufpreis fuer die Grubenfelder...soll...BEI HERRN ALFRIED KRUPP nur zur Haelfte zur Einkommensteuer herangezogen werden. Die urspruengliche Formulierung dagegen hatte KEINE BESCHRAENKUNG auf eine bestimmte Person enthalten.Waehrend man bei Krupp davon ausging, die Besteuerung des EINKOMMENS geklaert zu haben, dachte (oder hoffte?) die deutsche Finanzbehoerde, die Besteuerung ALFRIED KRUPP'S geklaert zu haben. - Ein sogenannter 'versteckter Dissens' also. - Fuer Arndt von Bohlen und Halbach ein Desaster. Das Alfried Krupp jedenfalls muß auf diese Abmachung gebaut haben, als er den Foerderzins seinem Sohn nach dessen Verzicht auf die Firma Krupp im Testament vermachte. Holger -- Testamentsvollstrecker
- Hallo Holger! Du solltest versuchen, weniger blumig zu formulieren, so ist es vom Stil her eher journalistisch geprägt als enzyklopädisch. Ansonsten denke bitte an Quellenangaben, denn ohne diese wird das so nicht in den Artikel aufgenommen werden können. Gruß, Siech•Fred 10:30, 4. Jul. 2010 (CEST)
Arndt von Bohlen und Halbach - Foerderabgabe und Besteuerung
Lieber Siechfred - habe mich im traurigsten Teil der Biographie AvB's festgebissen - und die Abschnitte mit 'Signatur' gespeichert. Bevor ich mit Budget - Schiffs-Untergang oder Krankheit und dem angeblichen Ritterschlag fortfahre - besteht Gewaehr, dass diese Arbeit den bisherigen Wikipedia-Beitrag ergaenzt und praezisiert? Mit Dank fuer Deine Hilfe - Holger -- Testamentsvollstrecker Eine 'technische' Frage: Wie komme ich an meine bereits gespeicherten Anschnitte heran?...Etwa, um in Fußnoten auf die darin zitierten Unterlagen zu verweisen? Und nichts unnoetig zu wiederholen.Noch eine Frage zur Art dieser Nachweise: Die (mit gravierenden Folgen) einseitig abgeaenderte Niederschrift vom 11.3.53 wird im Urteil des FG Duesseldorf vom 02.09.1982 - , in der Revisionsbegruendung durch das FA Essen-Sued vom.30.11.82 gegen ebendieses Urteil und weiteren, amtlichen, gerichtlichen oder anwaltlichen Unterlagen erwaehnt. DIE ORGINALE - etwa des Alliierten Gesetzes Nr.27 (diese Nummer wurde im weiteren Verlauf geaendert), des Entflechtungsplanes und anderer Dokumente sollten nicht vorausgesetzt werden. (Aber dies ist aus dem bislang vorliegenden Artikel auch nicht zu vermuten.) Lieber Siechfred - ich muß (oder darf) Dich also um 'imhaltliche' und 'technische' Hilfe nerven....Das Ganze ist schrecklich und nach wie vor einer der kompliziertesten Steuerverfahren der juengeren Geschichte. (Und es brauchte den Verfassungsrichter Roman Herzog, um den Knoten schließlich durchzuhauen.) Dank und Gruesse - Holger -- Testamentsvollstrecker
Arndt von Bohlen und Halbach
Danke ! - Lese eben Deinen Hinweis - werde mich stilistisch ernuechtern. - An Quellen hat es keine Not: ALLES BISHER KURSIV GEDRUCKTE IST DUERCH QUELLEN BELGBAR. - Aber sag mir bitte: Wie sind diese Nachweise einzuarbeiten. Nochmals Danke - Holger -- Testamentsvollstrecker
- Wenn Du einen größeren Abschnitt eines literarischen Werks als Quelle angeben willst, kannst Du dies unter dem Abschnitt "Literatur" einfügen, hilfreich ist dabei die Vorlage:Literatur. Sinnvollerweise solltest Du es etwas eingrenzen, Parameter wäre
|Seiten=134-145
. Um einzelne Aussagen direkt zu belegen, schau Dir bitte die Hilfe zu Einzelnachweisen an. Und nicht zuletzt solltest Du dringend die einzelnen Passagen auf der Baustellenseite zusammenfassen. Gruß, Siech•Fred 11:23, 4. Jul. 2010 (CEST)
Arndt von Bohlen und Halbach - Steuerverfahren (Ende)
Auszug eines Schreibens der RA-Kanzlei Dr.Moehring/Muenchen an das Finanzamt Essen-Sued (Juni1971) ....Alfried Krupp vBuH hat im Vertrauen auf den Bestand seiner Vereinbarungen mit der Finanzverwaltung seinen Letzten Willen so gestaltet, wie dies auch dem Finanzamt Essen-Sued bekannt ist. Er hat im Vertrauen auf den Bestand dieser Vereinbarungen seinen Sohn Arndt vBuH veranlasst, auf sein Erbrecht als Universalerbe...zu verzichten. Diesen Verzicht hat Arndt vBuH erklaert, um den Wuenschen seines Vaters Rechnung zu tragen....selbstverstaendlich unter der Voraussetzung, dass die von seinem Vater geschilderten zivil- und steuerrechtlichen Bedingungen fuer die ihm zugesagten Vermaechtnisse tatsaechlich halten wuerden. - und weiter -- Von der jetzt anstehenden Entscheidung der Finanzverwaltung haengt es also ab, ob die Alfried-Krupp-Stiftung, die gemeinnuetzigen Zwecken dient, in dieser Form existent bleibt oder nicht.. - Im selben Jahr teilt Herr Berthold Beitz als Vorsitzender des Aufsichtsrates der Fried.Krupp GmbH dieser Kanzlei mit: Sehr geehrter Herr Dr. Moehring, haben Sie verbindlichen Dank fuer Ihr Schreiben vom 26.10.1971 - und weiter - ...wenn die einkommensteuerliche Verguenstigung nach der Niederschrift vom 11.03.1953 nur dem Erblasser selbst zugedacht war, duerfte es nicht entscheidend darauf ankommen, ob an seiner Stelle aufgrund Erbgangs- oder sonstiger Rechtsnachfolger ein neuer Glaeubiger des Foerderrentenanspruchs trat oder ein Vermaechtnisnehmer einen Niessbrauch an diesem Anspruch eingeraeumt erhielt. Das steuerliche Privileg wird von der Finanzverwaltung offenbar ganz grundsaetzlich nicht als vererblich oder anderweitig uebertragbar angesehen. ( Dies knapp 5 Jahre nach dem Erbverzicht, den Herr Beitz mit bewirkt hatte.) Dazu ein Schreiben der RA-Kanzlei Dr. Zimmermann/Muenchen vom 29.11.1982: Sehr geehrter Herr Beitz, Herr Direktor Hanckel hat uns mit Schreiben vom 03.11.1982 - auch in Ihrem Namen - mitgeteilt, dass sich die Fried.Krupp GmbH nicht in der Lage sehen wird, zusaetzliche finanzielle Leistungen fuer Herrn von Bohlen und Halbach zu erbringen, falls dieser in dem anhaengenden Rechtsstreit mit der Finanzverwaltung unterliegt. Unser Mandant hat dies zur Kenntnis genommen. Wir duerfen jedoch auf folgendes aufmerksam machen: GRUNDLAGE DES ERBVERZICHTS UNSERES MANDANTEN WAR DER HINWEIS DER BERATER (!) SEINES VATERS U.A. DARAUF, DASS UNSER MANDANT LEDIGLICH 50% DER FOERDERZINS-ERTRAEGE ZU VERSTEUERN HABE.....(Anmerkung: Im Original nicht gesperrt geschrieben.)....Falls das anhaengige Finanzgerichtsverfahren mit dem Ergebnis enden sollte, dass unser Mandant die Foerderzinsbezuege zu 100% zu versteuern hat, so wird sich die Frage stellen, ob nicht die Geschaeftsgrundlage sowohl seines Erbverzichts als auch des Vergleichs vom November 1974 (Verzicht auf weitere Ansprueche) von Anfang an gefehlt hat. Im uebrigen hat uns unser Mandant mehrfach mitgeteilt, dass Sie, sehr geehrter Herr Beitz, unserem Mandanten erklaert haben, dass er im Falle eines vollstaendigen Unterliegens in dem anhaengigen Finanzgerichtsprozess mit der Hilfe der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung und der Fried.Krupp GmbH rechnen koenne. Unser Mandant hat dies selbstverstaendlich nicht als rechtlich bindende Zusage gewertet, die ihm einen einklagbaren Anspruch gibt. Er ist allerdings der Auffassung, dass Sie nach wie vor zu dieser Zusage stehen. Mit besten Gruessen....(Rechtsanwalt/Steuerberater) DIESER BRIEF WURDE NIE BEANTWORTET. ARNDT vBuH VERLOR DEN PROZESS VOR DEM BUNDESFINANZHOF IN MUENCHEN ES KAM ZUM NACHLASS-VERGLEICHSVERFAHREN UND DNACH ZUM ANSCHLUSS-KONKURS UEBER DEN NACHLASS ERST EINE VERFASSUNGSBESCHWERDE VOR DEM BUNDESVERFASSUNGSGERICHT HATTE ZWAR ERFOLG - KAM ABER ZU SPAET. Holger -- Testamentsvollstrecker