Benutzer Diskussion:Sinda

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Dr.cueppers in Abschnitt Pflegeversicherung
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Gallo Sinda,

Frage zu
"Hierbei setzt der Gutachter einen Zeitwert an, den eine fiktive Pflegeperson (eine "geübte Laienkraft") brauchen würde - die sogenannten Zeitkorridore. Hierdurch soll gewährleistet sein, das der Zustand des Pflegebedürftigen und nicht der der helfenden Person (Pflegeperson) ermittelt wird."
Das klingt erstens sehr theoretisch und lässt manche Fragen offen (und bedarf wohl auch einer Anpassung an die Realität):
Erst einmal: Was ist ein "so genannter Zeitkorridor"? Wieso wird durch den (noch zu erklärenden) Zeitkorridor "gewährleistet, dass der Zustand des Pflegebedürftigen und nicht der der helfenden Person (Pflegeperson) ermittelt wird."
Abgesehen, dass es (nicht nur sprachlicher) Unfug wäre, den "Zustand der helfenden Person zu ermitteln" - warum und wie kann dieser Zeitkorridor auch noch gewährleisten, dass dieser Unfug nicht geschieht - das kann also so nicht stehenbleiben!
Nun zur Realität: Was für Einzelzeiten schreibt denn der Gutachter wirklich auf?
Beispiel: Zähneputzen geht nicht mehr (allein). Gibt es dafür einen bestimmten Zeitwert in seiner Tabelle und gilt der für alle Pflegebedürftigen einheitlich?
Oder gibt es mehrere Werte dafür, die den "Zustand des Patienten" im Einzelfall berücksichtigen?
Wie weit liegen diese Werte (für eine bestimmte Hilfe) auseinander?
Bilden diese verschiedenen Zeiten für dieselbe Hilfe den "Zeitkorridor"?
Und wenn es mehrere Zeitwerte gibt, sind die dafür gedacht, einem Parkinsonpatienten dafür eine andere Zeit zuzuordnen als einem Demenzpatienten (der sich z. B. gegen das Zähneputzen wehrt) oder einem nur etwas altersschwachen 80-jährigem Einarmigen mit ansonsten gesundem Menschenverstand?
Das muss man in Wikipedia nachlesen können - Antwort biite hier!--Dr.cueppers 22:58, 16. Sep 2006 (CEST)

Hallo Dr.cueppers,

stimmt - so ist es vermutlich doch zu knapp. Hier daher ein neuer Versuch:

Hierbei setzt der Gutachter einen Zeitwert an, den eine "geübte Laienkraft" brauchen würde. Hierzu wird mit "Zeitkorridoren" gearbeitet. Diese Zeitkorridore wurden eingeführt um zu gewährleisten, das ausschließlich der Pflegeaufwand des Pflegebedürftigen und nicht Besonderheiten der Pflegeperson mit berücksichtigt werden. Der tatsächliche Zeitbedarf ist hiervon dementsprechend oft abweichend. Wenn die Pflegeperson selbst bereits aufgrund körperlicher Gebrechen (sehr häufig bei Ehegatten in hohen Alter) eingeschränkt ist, wird diese Pflegeperson länger benötigen als eine gesunde Person. Bei einem Wechsel der Pflegeperson ändert sich dann die dementsprechende tatsächlich benötigte Zeit ohne das sich am Zustand des Pflegebedürftigen etwas ändert. Mit den Zeitkorridoren soll daher ermittelt werden wie lange ein geübter Laie (also eine Person ohne Ausbildung zum Altenpfleger mit etwas Erfahrung bei der Pflege) benötigen würde.
Für eine Ganzkörperwäsche werden z.B. 20 bis 25 Min. angerechnet, wenn keine Ausnahmetatbestände wie Abwehrverhalten, besonders hohes Körpergewicht und ähnliches einen höheren Zeitbedarf begründet. Auch ein geringerer Zeitbedarf kann beispielsweise bei sehr niedrigen Körpergewicht angesetzt werden. Der Gutachter muss bei Abweichungen vom Standartwert immer angeben, welche Ausnahmetatbestände einen höheren oder niedrigeren Wert begründen. Zusätzlich gilt dieser Zeitwert nur für eine komplette Übernahme. Bei Teilhilfen oder Anleitungen wird ebenfalls ein geringerer Zeitwert angesetzt.

Ist es so besser ? geübte Laienkraft ist also "eine gesunde Person, die schon einige Zeit privat jemand pflegt". Das ist aber eine sehr umgangssprachliche Definition. Wird es jetzt deutlich was ich meine? Wenn ja, hätt ich nichts dagegen, wenn Sie das ausbessern, ich selber kenn mich mit den Formatierungen noch nicht so aus. -- Sinda 10:04, 17. Sep 2006 (CEST)


Mit der Definition für die "Zeitkorridore" komme ich noch immer nicht klar, vor allem haben doch die Zeitkorridore überhaupt nichts mit den Pflegepersonen, ihrer Qualifikation oder ihrer körperlichen Verfassung zu tun und sind doch nicht erfunden worden, damit "ausschließlich der Pflegeaufwand des Pflegebedürftigen und nicht Besonderheiten der Pflegeperson mit berücksichtigt werden". Das kann nicht sein und das versteht kein Mensch. Das müssen wir vollständig voneinander trennen:
1) Es wird für jede einzelne Tätigkeit von dem Zeitbedarf ausgegangen, den ein fiktiver "geübter, gesunder Laie mittleren Alters" für diese Tätigkeit benötigen würde; d. h. es bleibt unberücksichtigt, wenn die aktuell vorgesehene Pflegeperson selbst schon älter oder aus anderen Gründen nicht voll arbeitsfähig ist.
Das ist klar formuliert und das möchte ich so einsetzen (und in dieser Definition haben die Zeitkorridore nichts (!) zu suchen)!
2) Für jede einzelne Tätigkeit sind nicht feste Zeiten, sondern Zeitkorridore festgelgt, um individuelle Besonderheiten der zu Pflegenden berücksichtigen zu können:
(Das ist auch eine klare Definition, aber ab hier ist alles unklar, ich versuche mal (m)eine Interpretation)
Für eine Ganzkörperwäsche gibt es z. B. einen Zeitkorridor von 20 bis 25 Min.; die untere Grenze gilt, wenn nicht Ausnahmetatbestände wie Abwehrverhalten, besonders hohes Körpergewicht und ähnliches den oberen Grenzwert begründen.
Habe ich das richtig verstanden? Oder für wen sind die 20 und für wen die 25 Min vorgesehen?
Da passt aber dann nicht dazu "Auch ein geringerer Zeitbedarf kann beispielsweise bei sehr niedrigen Körpergewicht angesetzt werden" - außerhalb des Korridors ? - weniger als 20 Min.????
Und was bitte ist dann ein "Standardwert"? In diesem Falle 22,5 Minuten ??? Das Wort "Standardwert" bitte definieren im Unterschied zu "Zeitkorridor"--Dr.cueppers 22:22, 18. Sep 2006 (CEST)

Die Zeitkorridore wurden aber genau wegen den Problem mit den Pflegepersonen geschaffen. 1995 gab es keine - und es wurde daher oft die Zeit angeseztt, den die vorhandene Pflegeperson brauchte. Und wenn die vorhandene Pflegeperson die 80jährige Ehefrau war und selbst nicht mehr so fit hat die halt wesentlich länger gebraucht als andere gesunde Personen für die gleiche Verrichtung beim gleichen Versicherten gebraucht hätten. Was dazu führte, das es Fälle wie diese gab: Ehefrau pflegt, Versicherte wird eingestuft ... Ehefrau wird selber Pflegefall ... Tochter pflegt - Stufe müßte aufgrund der geringeren Zeit aberkannt werden...

Werd aber mal einen Teil Ihres Vorschlages nehmen - der erste Satz klingt deutlich besser als meiner :)

Die 20-25 Minuten gelten allgemein. Was der Gutachter nimmt hängt vom Versicherten und den räumlichen Gegebenheiten ab. Wenn der Versicherten jedoch starkes Abwehrverhalten oder andere erschwerende Faktoren aufweist, kann der Gutachter auch mehr als die übliche Obergrenze (25 Minuten) nehmen. Liegen erleichterte Faktoren vor z.B. besonders geringes Körpergewicht oder Hilfsmitteleinsatz muss der Gutachter weniger als die 20 Minuten nehmen. Ich hab den Absatz überarbeitet und hoffe er ist jetzt klarer. auch das Wort Standartwert (damit meinte ich den Zeitkorridor) hab ich ersetzt. -- Sinda 06:42, 19. Sep 2006 (CEST)

Jetzt - wo die Vorgeschichte erklärt ist, habe ich das verstanden (ist aber nur für die verständlich, die diese Vorgeschichte kennen!). Ich überarbeite demnächst nochmal alles; präzise Formulierungen und verständliche Erklärungen sind meine starke Seite (der Text in Wiki muss "Oma-tauglich" sein - und das ist gerade beim Thema Pflegeversicherung besonders wichtig).--Dr.cueppers 12:53, 19. Sep 2006 (CEST)

Hallo Sinda, ich habe mal die Quelle für die Zeitkorridore in Pflegeversicherung (Deutschland) eingearbeitet, siehe hier [1]. An Leistungen fehlt noch die teilstationäre Pflege. Mal sehen, wann ich oder jemand anderes den Text dazu einarbeitet. Grüße --Putput 10:58, 20. Sep 2006 (CEST)


Danke - die Richtlinien sind perfekt - ist sogar die ausführliche Fassung mit den Zeitkorridoren (gibt auch eine Kurzversion). -- Sinda 19:13, 20. Sep 2006 (CEST)


Hallo Sinda, ich bin zurück aus dem Urlaub, in den nächsten Tagen schaue ich mir die Pflegeversicherung (Deutschland) nochmal genauer an. Gruß --Putput 20:28, 14. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Pflegeversicherung lesenswert?

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Hallo Sinda,

Ich habe eine Bitte: den Artikel Pflegeversicherung (Deutschland) nochmal ansehen; er kandidiert jetzt zu "lesenswert" und hat zu wenig Publikum; bitte ggf. ihm dort ein pro oder contra verpassen.--Dr.cueppers 10:11, 3. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Sorry - ich bin im Streß gewesen und ohne Benachrichtugungssystem per Email oder RSS geht bei mir dann einiges unter :( --Sinda 20:09, 9. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Pflegeversicherung

[Quelltext bearbeiten]

habe ich auf die ab 1.7.08 geltende Fassung geändert, aber noch unvollständig (siehe auch die dortige Diskussionsseite). Bitte mithelfen, den neuen Stand komplett zu erreichen. Gruß -- Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 20:25, 4. Jun. 2008 (CEST)Beantworten