Benutzer Diskussion:Ulrich Perwass

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von KurtR in Abschnitt Deine Links
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Hallo Ulrich Perwass, willkommen bei der deutschen Wikipedia!

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Schön, dass du zu uns gestoßen bist und dich an einer freien Internet-Enzyklopädie beteiligen willst. Für den Einstieg empfehle ich dir, einen Blick in folgende Artikel zu werfen, damit du etwas Hilfestellung hast:

Schön wäre es, wenn du uns unter die Wikipedianer deine thematischen Vorlieben mitteilen würdest.

Wenn du etwas über dich schreiben willst, tu's nicht in einem Artikel sondern auf deiner Benutzerseite. Wenn du andere Fragen hast, und sie dir nirgens beantwortet wurden oder du einfach so Hilfe brauchst, frag hier. In einer Diskussion unterschreibst du bitte durch Eingeben von ~~~~, siehe dazu hier. Und: Sei mutig! Falls du noch mehr Hilfe brauchst oder einen Betreuer haben willst, empfehle ich dir das Mentorenprogramm. Du kannst nichts falsch machen, denn alles kann wieder rückgängig gemacht werden. Trotzdem bitte ich dich, Vandalismus in Artikeln zu unterlassen. Nun aber wünsche ich dir viel Erfolg!

Mit freundlichen Grüßen, --Umweltschutz Sprich ruhig! Bewerte ruhig! 11:04, 14. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Schnelllöschung deines Eintrags

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Hallo, du hast einen Artikel eingestellt, der nach unseren Vereinbarungen über Schnelllöschungen zur Löschung vorgeschlagen wurde bzw. bereits gelöscht worden ist.

Im Rahmen einer Enzyklopädie gibt es gewisse Anforderungen, die Textbeiträge erfüllen sollten. Auf deinen Textbeitrag treffen einer oder mehrere dieser Punkte zu:

  • Die Nachvollziehbarkeit ist nicht gegeben. Du hast vergessen anzugeben, wie wir deine Information verifizieren können. Wikipedia bildet außerdem nur bekanntes Wissen ab; persönliche Erfahrungen und Theorien sind nicht zulässig.
  • Als Artikel getarnte Werbung verstößt gegen die Wikipedia-Richtlinien und wird daher nach Entdecken entfernt.
  • Doppelte Information möchten wir vermeiden. Der von dir geschilderte Zusammenhang ist vollumfänglich schon in einem anderen Artikel vorhanden. Eventuell sprechen unsere Namenskonventionen gegen den von dir gewählten Artikeltitel.
  • Ein Wiedergänger ist ein erneuter Eintrag nach beendeter Löschdiskussion – es gab bereits eine Löschdiskussion, in der der Artikel abgelehnt wurde.

Was nun?

Stelle nicht erneut deinen Textbeitrag oder einen Protest gegen die Löschung ein. Täglich werden hunderte von Neueinträgen im Rahmen der Eingangskontrolle gelöscht. Dabei sind Fehler natürlich nicht auszuschließen. Bitte prüfe aber zunächst deinen Text kritisch nach den oben genannten Punkten. Schaue dann ins allgemeine Lösch-Logbuch, ins Löschlog des Artikels, zu dem dir ein Link nach der Löschung angezeigt wird, und frage erst danach bei Unklarheiten den löschenden Administrator nach dem genauen Grund, bzw. bitte um Wiederherstellung.

Alternativ kannst du deinen Artikel als angemeldeter Benutzer auch in deinem Benutzernamensraum soweit vorbereiten, dass er unseren Kriterien entspricht. -- Nolispanmo Disk. Hilfe? 12:36, 14. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Betrifft "Deinen Artikel", den Du zum Thema Ehrenmord verlinkt hast

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Ich bitte darum, diesen Link wieder zu entfernen ... ich habe mir den Artikel durchgelesen und er weist zu wenig Relevanz auf, um eine sachliche Stellungnahme zu rechtfertigen. Der Bezug zum Foltervorwurf ist nicht gegeben, da es in einem Fall um einen Mord geht, der vor Gericht als erwiesen betrachtet wird ... im anderen Fall jedoch ging es um die Behandlung einer Person, der lediglich zur Last gelegt wurde, ein Verbrechen begangen zu haben ... Entweder wir haben und leben mit dem Grundsatz, daß jeder als unschuldig zu gelten hat, bis ihm seine Schuld nachgewiesen wurde, oder aber die Polizei bekommt das Recht, nach belieben Leute von der Straße wegzuklauben, um sie zu Geständnissen zu bringen - wie auch immer sie das anstellen ...

Der Vergleich zum Finalen Rettungsschuß ist hier unzulässig ... denn in so einer Situation wird dann geschossen, wenn das, was man beobachten kann, Anlaß dazu gibt, nur so ein Opfer, das man durch den zu tötenden Täter direkt bedroht sieht, retten zu wollen ... niemand befielt einen finalen Rettungsschuß aus die bloße Möglichkeit hin, daß der Täter ansonsten irgendwann jemandem Schaden zufügen könnte, sondern nur dann, wenn er gerade dabei oder direkt davor ist, dem Opfer etwas anzutun und man außer dieser Maßnahme keine Möglichkeit sieht, ihn auszuschalten, bevoor es soweit kommen kann ... Folter aber ist weder eine sichere Methode, die Wahrheit zu bekommen, noch läßt sich damit sicherstellen, daß das Opfer gerettet werden kann ... auch kann man dadurch nicht feststellen, ob das Opfer überhaupt in akuter Gefahr schwebt ...

Ich selbst halte nichts von der Würde solcher Täter ... aber das ist für mich auch nicht der Grund, um hier Einspruch zu erheben, sondern eben die Tatsache, daß man so keine sicheren Erfolge erzielt ... Als Privatperson würde ich wohl dann, wenn ich absolut sicher wäre, daß ich den Täter habe, ähnlich vorgehen ... aber genau das ist der Knackpunkt ... denn die Polizei darf das nicht ... sie hat zuviel Macht, um ihr dies zuzugestehen ... denn damit würde Folter zu einer legitimen Anwendung und würde nicht nur ausschließlich in solchen Fällen erlaubt sein ... und dem würde ich nie zustimmen ... denn stell Dir folgendes vor: Du rettest ein Kind aus den brutalen Fängen seiner prügelnden Eltern und bringst es an einem geheimen Ort unter, um die Entscheidung des Gerichts abzuwarten ... die Eltern sind aber schneklller und klagen wegen Kindesentzug ... und du wirst dann erstmal gefoltert, wenn Du nicht freiwillig sagst, wo das Kind steckt ... Ungerechtigkeiten kommen auch im bestenn Justizsystem vor ... deshalb hat man Regeln, die verhindern sollen, daß solche Ungerechtigkeiten keine allzu gravierenden Ergebnisse hervorrufen ...

Zudem kann ich nicht so ganz nachvollziehen, was Dich bewogen hat, hier zugunsten eines feigen und absolut ehrlosen Subjekts Stellung zzu beziehen ... es ist nicht die Ehre, die hinter dem Recht auf Leben anzustehenn hat, sondern es sind die machtgeilen Interessen von Leuten, für die Ehre lediglich ein Begriff ist, mit der sie ihre Gelüste nach Macht durchdrücken können und die selbst gar keine Ehre haben, die hinter den Rechten anderer zurückzustehen haben ... leider verstößt es auch wieder gegen die Menschenwürde, einem dieser ehrlosen Subjekte die Worte "Ich bin ein ehrloser Bastard" quer durchs Gesicht zu tattooieren ... am besten in seiner Muttersprache ... aber ein lebenslanger Eintrag in seinen Papieren sollte schon sein ... Chiron McAnndra 21:09, 5. Mai 2009 (CEST)Beantworten

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Hallo. Deine Links entsprechen nicht den Anforderungen zu WP:WEB. Bitte nicht mehr einfügen. Danke. --KurtR 12:44, 25. Okt. 2011 (CEST)Beantworten