Bezirk Czernowitz

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Der Bezirk Czernowitz (auch Landbezirk Czernowitz; rumänisch: Cernăuţ; ruthenisch: Czerniwci) war ein Politischer Bezirk im Herzogtum Bukowina. Der Bezirk umfasste Gebiete um Czernowitz, der Hauptstadt der Bukowina und dem gleichzeitigen Sitz der Bezirkshauptmannschaft. Das Gebiet wurde nach dem Ersten Weltkrieg Rumänien zugeschlagen und ist heute Teil des ukrainischen Anteils der Bukowina (Oblast Tscherniwzi).

Lagekarte des Bezirks Czernowitz innerhalb des Herzogtums Bukowina (1910)

Die modernen, politischen Bezirke der Habsburgermonarchie wurden um das Jahr 1868 im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung geschaffen.[1] Der Bezirk Czernowitz wurde 1868 aus den Gerichtsbezirken Czernowitz und Sadagora (Sadagura bzw. Sadhora) gebildet.[2] Per 1. Februar 1904 wurde im Bezirk Czernowitz zudem der Gerichtsbezirk Bojan geschaffen, der aus sieben Gemeinden des Gerichtsbezirks Sadagora zusammengesetzt wurde.[3]

Im Bezirk Czernowitz lebten im Jahr 1869 74.367 Personen, bis 1900 stieg die Einwohnerzahl auf 99.438 an. Von der Bevölkerung hatten 1900 58.378 Ruthenisch (58,7 %) als Umgangssprache angegeben, 23.184 Personen sprachen Rumänisch (23,3 %), 13.395 Deutsch (13,5 %) und 3.325 eine andere Sprache (3,3 %). Der Bezirk umfasste 1900 eine Fläche von 876,05 km² sowie zwei Gerichtsbezirke mit insgesamt 42 Gemeinden und 24 Gutsgebieten.

Jahr Ein-
wohner
Deutsch-
sprachige
Ruthenisch-
sprachige
Rumänisch-
sprachige
Anders-
sprachige
1869 74.367
1880 80.997 10.564 51.839 16.101 2.184
1890 91.237 12.984 55.162 19.918 2.781
1900 99.438 13.395 58.378 23.184 3.325

Auf dem Gebiet des Bezirks bestanden 1910 Bezirksgerichte in Czernowitz und Bojan, diesen waren folgende Orte zugeordnet[4]:

Gerichtsbezirk Bojan:

Gerichtsbezirk Czernowitz:

Einzelnachweise

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  1. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868, die Durchführung des Gesetzes vom 19. Mai 1868 (Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 44) in Böhmen, Dalmatien, Oesterreich unter und ob der Enns, Steiermark, Kärnthen, Bukowina, Mähren, Schlesien, Tirol und Vorarlberg, Istrien, Görz und Gradiska betreffend.
  3. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder, 1899, Nr. 187: Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Errichtung des Bezirksgerichtes in Bojan in der Bukowina bzw. 1903, Nr. 211: Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Aktivierung des Bezirksgerichtes in Bojan in der Bukowina
  4. Allgemeines Verzeichnis der Ortsgemeinden und Ortschaften Österreichs nach den Ergebnissen der Volkszählung vom 31. Dezember 1910, Seite 400