Brennelemente-Zwischenlager Gundremmingen

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Brennelemente-Zwischenlager Gundremmingen (BZM)
Das Brennelemente-Zwischenlager Gundremmingen. Im Hintergrund Block C des Kernkraftwerks Gundremmingen.
Das Brennelemente-Zwischenlager Gundremmingen. Im Hintergrund Block C des Kernkraftwerks Gundremmingen.
Lage
Höhe 18 m
Land: Deutschland Deutschland
Daten
Eigentümer: BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung
Betreiber: BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung
Projektbeginn: 2000
Kommerzieller Betrieb: 2003
Einlagerungsbeginn: 25. August 2006
Lagerart: Zwischenlager
Lagertyp: Trockenlager
Konditionierung: nein
Maximale Radioaktivität: 2,4 x 1020 Bq
Maximale Wärmefreisetzung: 6000 kW
Website: Homepage
Stand: 30. Mai 2024
Die Datenquelle der jeweiligen Einträge findet sich in der Dokumentation.

Das Brennelemente-Zwischenlager Gundremmingen (BZM; ehemals Standort-Zwischenlager Gundremmingen (SZM)) ist ein Lager für hochradioaktive Abfälle am Standort des Kernkraftwerks Gundremmingen.

Die Genehmigung für das BZM wurde 2000 beantragt und erfolgte 2003. Das Lager wurde am 25. August 2006 mit der Einlagerung des ersten Behälters vom Typ CASTOR V/19 in Betrieb genommen.[1] Somit läuft die auf 40 Jahre befristete Genehmigung im Jahr 2046 aus.[1][2]

Seit dem 1. Januar 2019 ist die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung die Betreibergesellschaft des BZM.[1]

Das Brennelemente-Zwischenlager Gundremmingen hat insgesamt 192 genehmigte Stellplätze für Zwischenlagerbehälter. Aktuell lagern 127 Behälter vom Typ CASTOR V/19 (Stand 28. Februar 2024), insgesamt sollen 176 Behälter eingelagert werden.[1]

Das genehmigte Maximalinventar des Lagers beträgt 6,0 MW[1] sowie 2,4 x 1020 Bq.[2]

Das nach dem WTI-Konzept[3] ist 104 m lang, 38 m breit und 18 m hoch.[1]

Mit Stand vom 31. Dezember 2022 gab es im Brennelemente-Zwischenlager noch keine meldepflichtigen Ereignisse gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung.[4]

Einzelnachweise

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  1. a b c d e f Gundremmingen. In: Zwischenlager.info. BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung, abgerufen am 15. Mai 2024.
  2. a b Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager in Gundremmingen der RWE Power AG, der E.ON Kernkraft GmbH und der Kernkraftwerk Gundremmingen GmbH. 19. Dezember 2003 (bund.de [PDF]).
  3. Zwischenlager Gundremmingen. Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, abgerufen am 15. Mai 2024.
  4. Anlagen zur Kernbrennstoffver- und -entsorgung in Deutschland: Meldepflichtige Ereignisse seit Inbetriebnahme. Abgerufen am 15. Mai 2024.