Bundesgleichstellungsgesetz
Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Unternehmen und Gerichten des Bundes |
Kurztitel: | Bundesgleichstellungsgesetz |
Früherer Titel: | Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes |
Abkürzung: | BGleiG |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Verwaltungsrecht |
Fundstellennachweis: | 205-3 |
Ursprüngliche Fassung vom: | 30. November 2001 (BGBl. I S. 3234) |
Inkrafttreten am: | 5. Dezember 2001 |
Letzte Neufassung vom: | Art. 2 G vom 24. April 2015 (BGBl. I S. 642, 643) |
Inkrafttreten der Neufassung am: |
1. Mai 2015 (Art. 24 G vom 24. April 2015) |
Letzte Änderung durch: | Art. 3 G vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3191, 3210) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
1. Januar 2017 (Art. 18 G vom 23. Dezember 2016) |
GESTA: | M025 |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) ist ein deutsches Bundesgesetz, durch das die Gleichstellung von Frauen und Männern in den Dienststellen und Unternehmen des Bundes verwirklicht werden soll. Das Gesetz soll zudem bestehende Benachteiligungen auf Grund des Geschlechts, insbesondere Benachteiligungen von Frauen, beseitigen und künftige Benachteiligungen verhindern sowie die Familienfreundlichkeit sowie die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit für Frauen und Männer verbessern. Die Dienststellen und Unternehmen des Bundes werden durch das Gesetz verpflichtet, Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen und Gleichstellungspläne aufzustellen. Das Gesetz trat 2015 in Kraft[1] und löste das Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz (DGleiG) ab, das am 30. November 2001 in Kraft trat. Vorläufer war das Frauenfördergesetz von 24. Juni 1994.[2]
Das Gesetz gilt ausschließlich für die Bundesverwaltung und für die Unternehmen und Gerichte des Bundes, nicht für die Privatwirtschaft. Die Länder haben für ihre Verwaltungsbehörden und Gerichte eigene Landesgleichstellungsgesetze erlassen.
Das BGleiG wurde im Jahre 2015 novelliert. Am 25. Juni 2021 passierten die jüngsten Änderungen durch das sogenannte „Zweite Führungspositionen-Gesetz“ (FüPoG II) den Bundesrat.[3]
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Tessa Hillermann: Die Gleichstellungsbeauftragte: Verwaltungs- und rechtswissenschaftliche Standortbestimmung (= Schriften zum öffentlichen Dienstrecht. Band 11). Nomos, Baden-Baden 2022, ISBN 978-3-8487-8706-7.
- Christopher Liebscher: Die Gleichstellungsbeauftragte nach Bundesgleichstellungsgesetz. In: Zeitschrift für das öffentliche Arbeits- und Tarifrecht. 2016, S. 244 ff.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Text des Bundesgleichstellungsgesetzes
- Tessa Hillermann: FüPOG II: Gleichstellung im öffentlichen Dienst 2.0? In: JuWiss.de. 3. Juni 2021 („Insbesondere das Bundesgleichstellungsgesetz BGleiG könnte endlich Zähne bekommen“).
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Bundesgesetzblatt. (PDF) Abgerufen am 1. Juli 2021.
- ↑ BGBl. I S. 1406 (PDF 1,1 MB)
- ↑ DIP. Abgerufen am 1. Juli 2021.