Bundesregierung Bierlein

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Bundesregierung Bierlein
32. Bundesregierung der Zweiten Republik Österreich
Die Bundesregierung Bierlein bei der Angelobung am 3. Juni 2019 durch Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen
Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein
Legislaturperiode XXVI.
Ernannt durch Bundespräsident Alexander Van der Bellen
Bildung 3. Juni 2019
Ende 7. Januar 2020
Dauer 218 Tage
Vorgänger Einstweilige Bundesregierung Löger
Nachfolger Bundesregierung Kurz II
Zusammensetzung
Partei(en) Beamtenregierung
Repräsentation
Nationalrat
0/183

Die Bundesregierung Bierlein war vom 3. Juni 2019 bis zum 7. Jänner 2020 die amtierende Bundesregierung der Republik Österreich. Als Beamtenregierung war sie bis zur Angelobung der Bundesregierung Kurz II nach der vorgezogenen Nationalratswahl im Herbst 2019 im Amt. Das als Übergangsregierung angelegte Kabinett Bierlein wurde oft auch als Expertenregierung bezeichnet.

Am 27. Mai 2019 sprach der Nationalrat mit den Stimmen der Klubs von SPÖ, FPÖ und JETZT der gesamten Bundesregierung Kurz I das Misstrauen aus, die deshalb vom Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen des Amtes enthoben werden musste. Am 28. Mai setzte er mit der einstweiligen Bundesregierung Löger eine provisorische Regierung ein. Am 30. Mai beauftragte Van der Bellen Brigitte Bierlein, zu diesem Zeitpunkt die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes, mit der Regierungsbildung.[1]

Die Bundesregierung Bierlein wurde am 3. Juni 2019 vom Bundespräsidenten ernannt und angelobt. In der Regierung waren sechs weibliche und sechs männliche Bundesminister vertreten.[2]

Als Regierungssprecher benannte Kanzlerin Bierlein am 7. Juni 2019 Alexander Winterstein.[3]

In Folge der vorgezogenen Nationalratswahl vom 29. September 2019 wurde die Regierung Bierlein am 1. Oktober 2019 von Bundespräsident Alexander Van der Bellen, wie nach einer Nationalratswahl üblich, zunächst des Amtes enthoben und dann ersucht, die Amtsgeschäfte bis zur Angelobung einer neuen Regierung fortzuführen.[4]

Regierungsmitglieder

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Reihenfolge der Tabelle entspricht § 1 Abs. 1 Z 1–12 Bundesministeriengesetz (BMG) in der geltenden Fassung des 8. Jänner 2018:

Bundesregierung Bierlein – von 3. Juni 2019 bis 7. Jänner 2020
Name Foto Amt Z 1–12 in
§ 1 Abs. 1 BMG
Brigitte Bierlein
Bundeskanzlerin 1.
Clemens Jabloner
(Vizekanzler)
bis 1. Oktober 2019[5]
Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz 11.
Eduard Müller
Bundesminister für Finanzen 7.
Betraut mit der Leitung des Bundesministeriums für öffentlichen Dienst und Sport 2.
Alexander Schallenberg
Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres 3.
Kanzleramtsminister für EU, Kunst, Kultur und Medien[6]
Brigitte Zarfl
Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz 4.
Iris Rauskala
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung 5.
Elisabeth Udolf-Strobl
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort 6.
Wolfgang Peschorn
Bundesminister für Inneres 8.
Thomas Starlinger
Bundesminister für Landesverteidigung 9.
Maria Patek
Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus 10.
Andreas Reichhardt
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie 12.
Ines Stilling
Kanzleramtsministerin für Frauen, Familien und Jugend[7]
Commons: Bundesregierung Bierlein – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. pepr: Bierlein wird Übergangskanzlerin. In: ORF.at. 30. Mai 2019, abgerufen am 30. Mai 2019 (Agenturen).
  2. Michael Jungwirth: Angelobung der Regierung. „Niemand kann mehr sagen, es geht nicht“: Österreich hat erste Bundeskanzlerin. In: KleineZeitung.at. 3. Juni 2019, abgerufen am 5. Juni 2019.
  3. red: Kanzlerin holt neuen Regierungssprecher und Büroleiter. In: ORF.at. 7. Juni 2019, abgerufen am 7. Juni 2019 (Agenturen).
  4. jkla: Van der Bellen mahnt zu Klimaschutz. In: ORF.at. 1. Oktober 2019, abgerufen am 1. Oktober 2019 (Agenturen).
  5. Maria Sterkl: Warum es keinen Vizekanzler mehr gibt. In: derStandard.at. 7. Oktober 2019, abgerufen am 8. Oktober 2019.
  6. Zu seinem Ressort des Europa-, Integrations- und Außenministeriums wurden Alexander Schallenberg nach weiterer Angelobung am 5. und mit Wirkung des 6. Juni 2019 insbesondere die Koordination in Angelegenheiten der Europäischen Union, der umfassenden Landesverteidigung und der Telekommunikation sowie die Agenden für Kunst, Kultur und Medien übertragen (zuvor Bundesminister Gernot Blümel) gemäß BGBl. II Nr. 146/2019, entsprechend Ministerratsbeschluss am 5. Juni 2019: Vortrag an den Ministerrat der Bundeskanzlerin Bierlein vom 4. Juni 2019 zur Übertragung der sachlichen Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten an einen Bundesminister gemäß Artikel 70 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 77 Absatz 3 B-VG mit der Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einem eigenen Bundesminister übertragen wird. Volltext. (Memento des Originals vom 7. Juni 2019 im Internet Archive; PDF)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundeskanzleramt.gv.at Website des Bundeskanzleramtes, abgerufen am 7. Juni 2019.
  7. Am 3. Juni 2019 als Bundesministerin ohne Portefeuille angelobt. Nach weiterer Angelobung am 5. und mit Wirkung des 6. Juni 2019 wurden Ines Stilling die Agenden im Bundeskanzleramt für Frauen, Familien und Jugend übertragen gemäß BGBl. II Nr. 147/2019, entsprechend Ministerratsbeschluss am 5. Juni 2019: Vortrag an den Ministerrat der Bundeskanzlerin Bierlein vom 4. Juni 2019 zur Übertragung der sachlichen Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten an eine eigene Bundesministerin gemäß Artikel 70 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 77 Absatz 3 B-VG mit der Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird. Volltext. (Memento des Originals vom 7. Juni 2019 im Internet Archive; PDF)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundeskanzleramt.gv.at Website des Bundeskanzleramtes; abgerufen am 7. Juni 2019.