Christian von Hammerstein (Jurist, 1933)

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Christian Freiherr von Hammerstein (* 22. April 1933 in Schwerin; † 21. August 2019 in Berlin[1][2][3]) war ein deutscher Verwaltungsjurist und Ministerialdirigent a. D.

Christian von Hammerstein war ein Sohn des gleichnamigen Juristen Christian von Hammerstein aus dessen zweiter Ehe mit Eleonore, geb. Schröder (* 1905), einer Tochter des Gutsbesitzers Ladislaus Schröder auf Groß Siemen.[4] Er war verheiratet und hatte drei Söhne.

Von Hammerstein studierte Jura in Heidelberg und Göttingen. In Heidelberg wurde er 1953 Mitglied des Corps Vandalo-Guestphalia.[5] Er wurde in Göttingen zum Dr. jur. promoviert und schloss dann mit dem Assessorexamen seinen Referendardienst ab. Nach Verwendungen im Bereich des Bundesinnenministeriums war Hammerstein, der in der fünften Generation im zivilen Staatsdienst tätig war, von 1990 bis 1998 als Ministerialdirigent für Aufbau und Leitung des Sekretariats der unabhängigen Regierungskommission Parteivermögen in Berlin zuständig.[6] Am 8. Juli 1998 folgte er Hans-Jürgen Papier als Vorsitzender der seit dem 1. Juni 1990 bestehenden Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR (UKPV). Anlässlich der Verabschiedung der Unabhängigen Kommission am 15. Dezember 2006 wurde Christian von Hammerstein das Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen.[7] Bis 2006 hatte die Treuhandanstalt[8] 1,6 Milliarden Euro aus Parteivermögen, das nicht nach rechtsstaatlichen Grundästzen erworben worden war, aufgespürt und sichergestellt.[9]

Er war Initiator und erster Vorsitzender der Bürgerstiftung Berlin.[10] Er war Vorsitzender und Kurator des Clubs von Berlin.[6] Seit den frühen 1970er Jahren war er ehrenamtlicher Vorsitzender des Fortbildungswerks für Studenten und Schüler e. V. Nach dessen Auflösung initiierte Hammerstein 1992 die Neugründung des Vereins zur Förderung politischen Handelns e. V. und seines Politischen Bildungswerks „Junge Erwachsene machen Politik (JumP)!“.

Ehrungen und Auszeichnungen

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  • Das Verhältnis von Bundes- und Landesverfassungsgerichtsbarkeit. Göttingen, Rechts- und staatswissenschaftliche Fakultät, Diss. v. 2. Febr. 1961

Einzelnachweise

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  1. Traueranzeige, abgerufen am 26. August 2019
  2. Nachruf auf Christian von Hammerstein FAZ vom 31. August 2019
  3. Nachruf des BMI auf Christian von Hammerstein, FAZ vom 31. August 2019
  4. Genealogisches Handbuch der freiherrlichen Häuser Teil: A. / Bd. 13. (Gesamtreihe Band 80), Limburg an der Lahn: C. A. Starke 1982, S. 210
  5. Kösener Corpslisten 1960, 69, 17
  6. a b Kuratoren: Dr. iur. Christian von Hammerstein. Club von Berlin, abgerufen am 16. Oktober 2015.
  7. Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble würdigt die Arbeit der Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR. Bundesministerium des Innern, 15. Dezember 2006, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 20. November 2015; abgerufen am 16. Oktober 2015.
  8. Hierfür war die Treuhandanstalt zuständig, die diese Aufgabe lediglich im Einvernehmen mit der UKPV wahrnahm, vgl. Anlage II Kapitel II Sachgebiet A: Staats- und Verfassungsrecht, Abschnitt III Ziff. 1 lit. d) Satz 5 zum Einigungsvertrag.
  9. Manuela Pfohl: Kein Interesse an SED-Vermögen. In: stern.de. 6. März 2008, abgerufen am 1. Februar 2024.
  10. Nikolaus Turner (Hrsg.): Gemeinsam Gutes anstiften: Die Anfänge der Bürgerstiftsbewegung in Deutschland. Berliner Wissenschafts-Verlag, ISBN 978-3-8305-1657-6, S. 68 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).