Differentienliteratur
Als Differentienliteratur wird eine rechtsvergleichende Literaturgattung bezeichnet, deren Aufgabe darin besteht, die Unterschiede zwischen zwei Rechtsbereichen aufzuzeigen.
Bekannt ist Differentienliteratur seit dem Mittelalter. Gegenübergestellt wurden in der Zeit römisches Recht (ius civile) und kanonisches Recht (ius canonicum).[1] In der frühneuzeitlichen Rechtswissenschaft wurden vornehmlich Gemeines Recht (ius commune) und lokales Partikularrecht (ius particulare) einander gegenübergestellt.[2] Den Maßstab bildete ursprünglich allein römisches Recht; aufgegriffen wurde es in Gestalt des ab dem 12. Jahrhundert in Bologna ins Rechtsbewusstsein zurückgekehrten Corpus iuris des spätantiken Kaisers Justinian. Die Lehrbetriebe der Kommentatoren verfeinerten die wissenschaftliche Arbeit am Corpus für Zwecke der Nutzbarkeit in der alltäglichen Rechtspraxis, was bereits eine Beschäftigung mit originär eigenen Rechtsgepflogenheiten bedeutete.
Nicht unüblich war auch der Rechtsvergleich zwischen feudalem, kanonischem, mosaischem Recht und Naturrecht (ius naturae). Das dahinter stehende Ordnungsprinzip entstammt dem Altertum (genus und differentia specifica).[3][4] Die vergleichenden Arbeiten wurden begrifflich als collatio gefasst. Eine prägnante spätantike Vorläuferarbeit stammt mit der Mosaicarum et Romanarum legum collatio bereits aus der Zeit des Wechsels vom 4. ins 5. Jahrhundert. Sie verglich jüdisches und römisches Recht.
In Europa verbreiteten sie sich zunehmend ab dem 16. Jahrhundert in stetig wachsenden Auflagen. Insbesondere in Deutschland wurde die Literaturgattung seither auch unter „Disputationen“ und „Dissertationen“ verlegt.[3]
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Hermann Lange, Maximiliane Kriechbaum: Die Kommentatoren (= Römisches Recht im Mittelalter Band 2). Beck, München 2007, ISBN 978-3-406-43082-4. S. 429–433.
Anmerkungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Gero Dolezalek: Differentienliteratur. In: Adalbert Erler, Ekkehard Kaufmann (Hrsg.): Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte. Band I, Verlag Erich Schmidt. Berlin 1971. S. 741 f.
- ↑ Heinz Mohnhaupt: Rechtsvergleichung. In: Adalbert Erler, Ekkehard Kaufmann (Hrsg.): Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte. Band IV, Verlag Erich Schmidt. Berlin 1990. S. 405.
- ↑ a b Attila Badó, Detlev W. Belling, Bóka János, Mezei Péter: Internationale Konferenz zum zehnjährigen Bestehen des Instituts für Rechtsvergleichung der Universität Szeged. In: Acta Iuridica Universitatis Potsdamiensis. Universitätsverlag Potsdam 2014. ISBN 978-3-86956-308-4. S. 281 ff.
- ↑ Helmut Schnizer: Differentienliteratur zum kanonischen Recht: Eine unbekannte Literaturgattung als Beleg zur dialektischen Kraft des kanonischen Rechts in der Privatrechtsentwicklung der Neuzeit. Leykam-Verlag, Graz 1975. S. 335–353.