Diskussion:Ärztlicher Notdienst
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Klicke auf , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.Kassenpatienten und Privatpatienten
[Quelltext bearbeiten]Das Stichwort wird völlig einseitig abgehandelt. Man muss in Deutschland immer streng zwischen dem kassenärztlichen Notdienst und dem privatärztlichen Notdienst unterscheiden. Der vertragsärztliche Notdienst heißt nicht immer Notdienst, sondern nach dem Wortlaut der einzelnen Gemeinsamen Notfalldienstordnungen in mehreren Bundesländern korrekt auch Notfalldienst. Davon ist streng der privatärztliche Notdienst für Selbstzahler abzugrenzen. Dieser wird in vielen deutschen Großstädten und Ballungsgebieten zusätzlich zum bundesweit verfügbaren Notfalldienst der Kassenärztlichen Vereinigungen angeboten. In beiden Notdiensten werden sowohl Kassenpatienten wie auch Privatpatienten behandelt. In beiden Notdiensten sind die Ärzte entweder Vertragsärzte oder Privatärzte. Nur für Kassenpatienten im organisierten Notfalldienst der KV sind Behandlungen und Hausbesuche kostenfrei. Alle Patienten im privatärztlichen Notdienst und Selbstzahler im vertragsärztlichen Notdienst bekommen vom Notdienstarzt eine Rechnung. - Die zahlreichen privatärztlichen Notdienste heißen zum Beispiel Der privatärztliche Notdienst, Aprimed oder Ärztlicher Privater Notdienst. Diese Notdienste verfügen über eigene Notrufzentralen mit eigenen Telephonnummern. - Es gibt also auch hier eine Zweiklassenmedizin. Anmerkung: In den Internetauftritten der privaten Notdienst-Anbieter fehlt regelmäßig der wichtige Hinweis, dass auch bei Kassenpatienten die Behandlungskosten für Arbeitsunfälle und anerkannte Berufskrankheiten von der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) getragen werden. Also fehlt auch hier bei Wikipedia der Hinweis, dass auch Privatversicherte bei BG-Fällen keine Privatrechnung erhalten dürfen; denn der Notfallarzt muss seine Kosten hier direkt mit der zuständigen BG abrechnen. Für diese Abrechnungen gibt es eine eigene Gebührenordnung (UV-GOÄ 2011); sie gilt für alle Ärzte. Ebenso ist die Leichenschau regelmäßig keine Kassenleistung, darf also auch bei verstorbenen Kassenpatienten von den privaten Notärzten durchgeführt und nach der GOÄ abgerechnet werden. Ähnliches gilt mitunter für die Behandlung von Flüchtlingen und Asylbewerbern. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 12:52, 14. Apr. 2017 (CEST)
Lemma hier eigentlich unpassend
[Quelltext bearbeiten]Um den (hier gemeinten) Ärztlichen Bereitschaftsdienst von medizinischen Notfällen klarer zu unterscheiden, ist die Plazierung unter dem Lemma "Ärztlicher Notdienst" eigentlich verwirrend und unagebracht, auch wenn der Dienst vielerorts (ggf. gar offiziell) so genannt wird. Mit der Unterscheidung "Notfall" und "Bereitschaft" wird deutlicher, dass der "Notdienst" (der in der CH in den 1970ern auch "Notfalldienst" genannt wurde) eigentlich ein Bereitschaftsdienst ist und keine Notfallversorgung. Bitte überdenken (und ggf. verschieben), danke! --ProloSozz (Diskussion) 16:38, 17. Jul. 2018 (CEST)
- Ich stimme 100% zu. Ja, der passende und übliche Begriff lautet "ärztlicher Bereitschaftsdienst", und unter diesem Titel sollte das Lemma auch hier laufen.--Blaua (Diskussion) 09:52, 4. Okt. 2019 (CEST)
Wrong interwiki
[Quelltext bearbeiten]The Polish article is about the hospital reception desk. 85.193.232.226 16:15, 30. Aug. 2018 (CEST)