Diskussion:Österreichische Bundeshymne
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k.k.
[Quelltext bearbeiten]Am 14. November 1792 brachte der k.k. privil. Buchdrucker Joseph Hraschansky in Wien die Partitur in zwei Varianten heraus Gibt es die Bezeichnung k.k. schon im Jahre 1792? Siehe kk
HarWie (Diskussion) 08:55, 21. Jul. 2019 (CEST)
- Laut AEIOU-Lexikon war die Bezeichnung k.k. bereits im 18. Jhd gebräuchlich und nicht erst, wie der Artikel Kaiserlich-königlich meint, seit der Errichtung des Kaisertums Österreich (1804). Im Zweifel könnte das "k.k. privil." auch wegen mangelnder Belege gelöscht werden.--Taste1at (Diskussion) 20:34, 6. Feb. 2020 (CET)
- Die Angabe im Artikel stimmt und ist belegt, wenn auch nicht ganz gut einzelbelegt. War ursprünglich in einem einzelnen Absatz belegt ([1]; Diff, ziemlich weit unten) und wurde kurz darauf durch Zwischenschieben eines weiteren Faktums in zwei Absätze geteilt, wobei jedoch die Absatzgesamtbelegung im ersten, hier maßgeblichen Absatz, nicht mehr gut nachvollziehbar war ([2]; Diff).
- Zur genannten Quelle: Peter Diem: „Land der Berge, Land am Strome …“. In: Dokumentation über die Entstehung der Bundeshymne, Version 168, 3. Dezember 2011. In: Wissenssammlung des Austria-Forum: Die Symbole Österreichs. (Aktuelle Version: 25. Oktober 2018, geändert durch Gerhard Wurzinger.) Im Abschnitt Der Komponist der österreichischen Bundeshymne heißt Johann Holzer heißt es (fett und kursiv übernommen):
„Die Partitur dieser Kantate wurde am 14. November 1792 vom ‚k. k. privil. Buchdrucker Joseph Hraschansky, Wien, Strauchgässel‘, ‚zum Vorteil seiner Witwe und Waisen‘ in zwei unterschiedlichen Varianten herausgebracht.“ - Womit ich das Problem entsprechend vorgenannt behoben habe. --193.154.13.248 23:03, 6. Feb. 2020 (CET)
- Vielen Dank für die Klärung. --Taste1at (Diskussion) 08:46, 7. Feb. 2020 (CET)
Der Begriff "Treue"
[Quelltext bearbeiten]Es gibt keine "Legal-Definition" für den Begriff "Treue", und damit hat ein indefinites "Wort" gesetzlichen Schutz, und es ist gesetzlich gefordert, auf diesen zu schwören.
"Treue" zum Führer und Kaiser (Habsburger), und zur Rechtsauffassung, daß "alles Erdreich Österreich untertan ist".
Ein weiterer "Schwamm-Begriff" ist in den Gesetzestexten der Begriff "Zucht". (Zucht und Ordnung).
(Siehe auch "Sexual-Lexikon" von Ernest Bornemann, Gutenberg-Verlag 1968)
Damit, mit dem Gebrauch dieser Begriffe, hält die "persönliche" Willkür Einzug in die Gesetze - "Personen- & Führerkult".
--149.62.205.216 06:22, 1. Mai 2024 (CEST)
Text
[Quelltext bearbeiten]Werden die alte und neue Textfassung gleichermaßen verwendet? Am Montag beim EM-Spiel gegen Frankreich wurde "Heimat bist du, großer Söhne" gesungen. Ich habe extra darauf geachtet und mich gewundert. --2003:C5:8F3A:2D00:A45F:2038:C8:BDD7 16:59, 19. Jun. 2024 (CEST)
- Ist ein Dauerbrenner, dass Teile der Bevölkerung die Änderung bis heute nicht akzeptieren. Wäre an sich meiner Meinung nach erwähnenswert, nur sind "gesellschaftliche Zustände" schwer in Fakten zu fassen und zu belegen. --M. Laudabilis (Diskussion) 23:59, 10. Jul. 2024 (CEST)