Diskussion:Überbetriebliche Ausbildung

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Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von He3nry
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Die Überbetriebliche Ausbildung ist als Teil der betrieblichen Ausbildungsphasen fest im Dualen Ausbildungssystem der deutschen Berufsbildung verankert.

Paragraph 5 des Berufsbildungsgesetzes und Paragraph 26 Handwerksordnung sehen vor, dass "Teile der Berufsausbildung in geeigneten Einrichtungen außerhalb der Ausbildungsstätten durchgeführt werden, wenn und soweit es die Berufsausbildung erfordert".

Die Überbetriebliche Ausbildung fördert die Systematisierung der betrieblichen Ausbildung (Systematisierungsfunktion). Sie ergänzt die betriebliche Ausbildung bei spezialisierter Produktions- und Dienstleistungsstruktur (Ergänzungsfunktion) und unterstützt den Transfer neuer Technologien in die kleinen und mittleren Unternehmen (Transferfunktion).

Durch den Einsatz praxisnaher und handlungsorientierter Ausbildungsmethoden erhöht die Überbetriebliche Ausbildung die betriebliche Ausbildungsqualität.

von Benutzer:Mhoff unter falschem Lemma eingestellt, zur Einarbeitung in den Artikel?, --He3nry Disk. 13:55, 23. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Der o.g. Text wurde von mir leider unter dem falschen Lemma eingestellt. Dennoch enthält er einige zentrale zusätzliche Informationen, die aus meiner Sicht ergänzt werden sollten. Insofern hoffe ich natürlich darauf, dass das auch bald geschehen wird. ;-) --mhoff 17:36, 23. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Mach das doch selbst!! --He3nry Disk. 17:37, 23. Nov. 2006 (CET)Beantworten