Diskussion:5,56 × 45 mm NATO

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von WerWil in Abschnitt Genfer Konvention
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Genfer Konvention

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Was ist mit der Aussage gemeint, es hätte Beschwerden vor der Genfer Konvention gegeben? Die Konvention ist keine Organisation oder Institution, sondern ein Vertrag. Soweit ich weiß kontrolliert das IRK die Einhaltung der Konvention. Gab es dort klagen? Und wenn ja, wie ist das ausgegangen?--WerWil (Diskussion) 20:07, 6. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Hallo WerWil! Sinngemäß aus dem Gedächtnis ... die Kritik bezog sich auf Projektile die sich stärker zerlegten als bei Vollgeschossen sonst üblich. In der Konvention heisst es dazu in etwa ... "nicht unnötig/übermäßig verletzen". Ausgegangen ist es wie das Hornberger-Schießen ... gegenseitige Schuldzuweisungen bei denen nix herausgekommen ist. Frühere Diskussion dazu im Archiv LG --Tom (Diskussion) 20:46, 6. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Darum geht es mir nicht. Es geht um die Formulierung Beschwerde vor der Konvention. Das ist etwa so als sagte man "Klage vor dem Kaufvertrag". Die Genfer Konvention ist ein Vertragswerk, aber keine Instiutionalisierte Organisation, darum kann man nicht "vor der Konvention" klagen oder sich Beschweren.--WerWil (Diskussion) 20:04, 13. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Moin, dann ändere das doch. Die Hintergründe sind doch geklärt. Grüße --Tom (Diskussion) 04:36, 14. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Also für mich ist in etwa klar was das Problem ist, aber es wird nicht klar was daraufhin passiert ist. Hat man das in entsprechenden Kreisen nur diskutiert, gab es irgend ein Verfahren, wurde das Rote Kreuz in der Sache angerufen, gab es eine Entscheidung, wenn ja von wem? Zumindest mir ist immer noch nicht klar, was damit gemeint ist, dass es "Beschwerden vor der Konvention" gab.--WerWil (Diskussion) 16:40, 18. Dez. 2021 (CET)Beantworten