Diskussion:ARRL-Radiogramm
Verbot der Weiterleitung
[Quelltext bearbeiten]Im letzten Absatz ist zu lesen, dass diese Art der Nachrichtenübermittlung durch Funkamateure in Deutschland verboten ist. Mich würden die Gründe dafür interessieren. Gibt es da Sicherheitsbedenken, weil die Urheberschaft der Nachricht nach einigen Weiterleitungen schwerer zu ermitteln ist? Viele Grüße --Brettchenweber (Diskussion) 11:23, 4. Jun. 2021 (CEST)
- Hallo Brettchenweber, vielen Dank für dein Interesse am Thema, deine unermüdlichen „minimale Korrekturen“, mit denen du stetig die Qualität der Wikipedia weiter verbesserst, und deine exzellente Frage nach den Gründen für die genannte Einschränkung. Um sie zu beantworten, bräuchte es vermutlich einen Juristen oder noch besser einen Rechtshistoriker. Meine schlichte Antwort (ohne Gewähr) ist: Wir leben halt in Deutschland und nicht in den USA, dem Land der großen Freiheit.
- Nach dem Gesetz über das Telegrafenwesen des Deutschen Reiches vom 6. April 1892 galt: „Das Recht, Telegraphenanlagen für die Vermittelung von Nachrichten zu errichten und zu betreiben, steht ausschließlich dem Reich zu.“ Damit war im Kaiserreich (leider) alles verboten, was mit Amateurfunk zu tun hatte. Später, in der Weimarer Anfangszeit galt ein generelles Empfangsverbot, vom Senden gar nicht zu reden. Dann wurde es zwar langsam etwas liberaler, aber auch nicht für lange. Und nach 1945 brauchte es einiges, bis Amateurfunk in Deutschland legal wurde. Die heutigen Funkamateure können froh sein, was ihnen inzwischen gesetzlich alles erlaubt ist, und was tatsächlich durch das Engagement der vorherigen Generationen in Jahrzehnten eifrigen und teilweise selbstlosen Wirkens mühsam erreicht worden ist.
- Aber gewisse Einschränkungen gibt es halt. Dazu gehören, dass laut Gesetz (AFuG § 5) Amateurfunk nicht zu „gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken“ und „nicht zum Zwecke des geschäftsmäßigen Erbringens von Telekommunikationsdiensten“ betrieben werden darf. Und, zumindest in Deutschland, ein Funkamateur „Nachrichten, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen, für und an Dritte nicht übermitteln“ darf.
- Vielleicht haben wir Glück, und jemand anderes, der zufällig hier über deine Frage stolpert, kann uns die wahren Gründe für das Verbot erläutern. Gruß von --OS (Diskussion) 14:16, 4. Jun. 2021 (CEST)
- Hallo OS, vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich schließe mich der Hoffnung an, dass wir die wahren Günde noch erfahren, denn für ein Verbot sollte es einen guten Grund geben. Und auch danke dafür, dass du dich für meine kleinen Korrekturen immer so nett bedankst. Ich freue mich immer darüber! Viele Grüße --Brettchenweber (Diskussion) 14:44, 4. Jun. 2021 (CEST)
- Hallo Brettchenweber, ein Grundsatz des Amateurfunks in Deutschland ist, dass er allein als Hobby zur eigenen Freude und Weiterbildung mit dem Ziel der Völkerverständigung betrieben wird und ohne jegliches kommerzielles Interesse. Möglicherweise sieht der Gesetzgeber die Gefahr, dass Letzteres durch Etablierung eines „Nachrichten-Lieferdienstes“ berührt werden könnte. Gruß von --OS (Diskussion) 15:17, 4. Jun. 2021 (CEST)
- Das ist gut möglich. Vielleicht wurde damals auch die Gefahr gesehen, einen Konkurrenten zum Telegrammdienst der ehemals staatlichen Bundespost zu schaffen. In der heutigen Zeit sind aber durch den Zugang zum Internet einige Gründe, die ich mir vorstellen könnte, weggefallen. Das Gesetz könnte aber auch ein Relikt aus alten Zeiten sein, über dessen Änderung einfach nie diskutiert wurde. --Brettchenweber (Diskussion) 15:30, 4. Jun. 2021 (CEST)
Es gab in Deutschland bis 1998 ein staatliches Fernmeldemonopol. Und in der VO Funk Art. 25.3 steht "Amateur stations may be used for transmitting international communications on behalf of third parties only in case of emergencies or disaster relief. An administration may determine the applicability of this provision to amateur stations under its jurisdiction." --194.56.225.42 18:27, 5. Sep. 2021 (CEST)
Verschlüsselt
[Quelltext bearbeiten]Die Aussage im Artikel zum "offen lesbaren Wortlaut, niemals um eine verschlüsselte Botschaft" ist falsch. Verwendet wird üblicherweise der ARL-Code der ARRL, der aber öffentlich bekannt ist. --194.56.225.42 18:27, 5. Sep. 2021 (CEST)
ARRL in der Einleitung erklären?
[Quelltext bearbeiten]Ich fände es vorteilhaft, wenn die Abkürzung ARRL bereits in der Einleitung aufgelöst wird, erspart die Sucherei im Fliesstext. Hatte keine Idee wie es unterzubringen ist ohne das sie zu unübersichtlich wird. --2003:D9:2700:3100:8419:9BDA:B9CA:8C30 13:18, 15. Nov. 2021 (CET)