Diskussion:Aberkennung eines akademischen Grades

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 2A02:2454:9840:8500:D804:A233:7F75:5011 in Abschnitt Ergänzungvorschlag: Aberkennungen des Akademischen Grades nach der NS-Zeit ( ab 1945+ )
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Verlinkung

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Bei diesem Artikel sollte man sich etwas mehr um die Rückverlinkung kümmern. Seitdem das geschieht, hat er auch mehr Zugriffe. -- Eynbein 10:47, 20. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Abschnitt „Aberkennungen wegen Plagiats“

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Da die Überarbeitung des Abschnitts zweimal revertiert wurde, hier nochmal eine ausführlichere Begründung: Der Abschnitt sollte eigentlich Hintergrund bringen zu Aberkennung von Doktortiteln aufgrund von Plagiaten. Wann passiert das, warum, passiert das häufig oder nicht, auch größere Skandale können gerne erwähnt werden. Statt dessen ist er eine unvollständige und zufällig ausgewählte Liste von bekannt gewordenen Fällen, bei denen der Doktorgrad entzogen wurde, sowie von Fällen, bei denen Leuten vorgeworfen wird, sie hätten plagiiert. Dazu kommt ein superseltsamer Satz zu Stefan Weber. Ich habe nun diesen Satz rausgenommen, sowie alle Fälle entfernt, bei denen kein Doktortitel entzogen wurde, da aktuelle Berichterstattung nicht Thema dieses Artikels sein sollte. Dazu kommt die Stoibertochter. Diese ist keine öffentliche Person, hat hier keinen Artikel und es ist überhaupt nicht einzusehen, warum ihr Name hier explizit genannt werden sollte. Auf Begründungen, die gehaltvoller als die bisherigen sind bin ich schonmal gespannt... --P. Birken 19:12, 7. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Schlichtweg ist die Annahme irrig, man müsse nur besondere Skandale benennen.
Die Relevanz von Stefan Weber besteht darin, dass er im Rahmen seiner wissenschaftlichen Tätigkeit schon eine Menge Dissertationen auseinandergenommen hat. – Simplicius 06:45, 19. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
Hallo Simplicius, es ist nicht in Ordnung, dass Du Dinge, die rausgenommen wurden, weil sie gegen WP:BIO verstoßen, diskussionslos wieder reinnimmst. Es mag ja sein, dass ich falsch liege, aber im Zweifelsfall gehören die WP:BIO-Sachen dann eben nicht rein, bis es ausdiskutiert wurde. Bist Du ansonsten Benutzer:Eynbein?
Dann mal zum inhaltlichen, auf das du leider kaum eingegangen bist, es aber trotzdem revertiert hast. Seien wir bei Stefan Weber doch mal ehrlich: Der einzige Grund für die Aufnahme ist doch, dass Dir der Name über den Weg gelaufen bist und Du sonst keinen kennst. Wo ist denn die Quelle für den Satz "Zu den Experten für die Feststellung von Plagiaten bei Dissertationen zählt der Medienwissenschaftler Stefan Weber." und selbst wenn es stimmt, woraus ergibt sich die Relevanz der Erwähnung von Stefan Weber für diesen konkreten Artikel?
Ansonsten bist du leider überhaupt nicht darauf eingegangen, warum hier einfach irgendwelche Fälle zufällig gelistet werden und welchen Erkenntnisgewinn das für den Leser bringt.
Schließlich nochmal zu WP:BIO. Die Leute die ich rausgenommen habe sind keine Personen des öffentlichen Lebens, einziger Punkt ist, dass sie mal in direktem Zusammenhang mit der Entziehung des Doktortitels in der Presse waren. Warum also hier nennen, wo es hier um einen Artikel für die Ewigkeit geht? Viele Grüße --P. Birken 20:37, 15. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
  1. Die Antwort zu Weber findest/fandest du im Artikel über seine Person hier: „Nach eigenen Angaben hat Weber bislang mehr als 70 Plagiatsfälle aufgedeckt; elf akademische Grade wurden nach seinen Aufdeckungen oder Gutachten widerrufen.“
  2. Bei allen Scheingefechten geht es dir offensichtlich aber vor allem um die Nennung von Veronika Saß, Tochter des CSU-Politikers Edmund Stoiber, oder anders herum, die Nennung des Falls komplett zu verhindern.
    Der Fall Veronika Sass gehört zu den prominenten Fällen. Die Universität Konstanz benennt den Fall namentlich [1]. Der Fall wurde in jedem Medium namentlich gebracht (Focus, Spiegel, taz, Süddeutsche). Nicht zuletzt gibt Saß selbst ihre eigenen Pressemitteilungen heraus. Ich glaube nicht, dass hier WP:BIO greift, sie verlangt ja selbst die Nennung ihres Namens.
  3. Aus den genannten Fällen lassen sich einige Grundfragen ableiten im Umgang mit Plagiaten bei Dissertationen. – Simplicius 06:07, 16. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
  1. Ne, das ist eben keine Antwort. Aus der Menge "Experten für akademische Plagiate", welche Leute gibt es da sonst noch? Welche Quellen gibt es dafür? Ich bleibe dabei, das ist der einzige der Dir eingefallen ist, der Kontext ist Dir unbekannt.
  2. Nö, mir gehts um WP:BIO. Was Du nicht verstehst ist, dass die Tatsache, dass etwas korrekt ist, nicht ausreichend ist um es in einen Wikipediaartikel aufzunehmen. Das gilt schon für den Artikel zu den Personen, aber noch viel mehr bei einem Artikel wie dem hier, wo es um den Hintergrund zum Thema geht. Das ist bei Saß so, aber noch mehr bei Brinkmann.
  3. Joah, nur wäre es ja die Aufgabe eines Wikipediaautors, dem Leser genau diese Grundinfos zu liefern. In der aktuellen Form ist das ein Sammelsurium von Fällen, bei denen wichtige Fälle untergehen (zu Guttenberg würde ich da unbedingt nennen), unwichtige Fälle warum auch immer genannt werden. Leider gehst Du auf das wesentliche ja gar nicht ein: Wie kriegt man es hin, hier dem Leser die relevanten Hintergrundinformationen zu liefern, anstatt ihm lieblos eine zufällige Liste von Fällen hinzurotzen.
Ansonsten hole ich jetzt dritte Meinungen ein, Deine Art der Diskussion auszuweichen stinkt genauso wie der Sockenmief hier. --P. Birken 16:26, 20. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Selbstverständlich kann man die genannten Fälle noch mehr im Detail darstellen, die meisten Fälle sind mit entsprechenden Gerichtsverfahren verbunden, auch Veronika Sass hat ja bereits durch ihre Anwälte ein Verfahren in der Öffentlichkeit ankündigen lassen. Demzufolge geht es nicht um WP:BIO, sondern um deine Meinung, was deiner Meinung nach "relevant" ist. Deine Mutmaßungen, welcher Aberkennungsverfahren juristisch relevant seien und welche nicht, halte ich für laienhaft. – Simplicius 16:36, 20. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Ablage

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Im Artikel Aberkennung des akademischen Grades (IP 85.176.152.254) wurden folgende gerichtliche Entscheidungen ausgewertet:

  • Hessischer VGH, Beschluss vom 20. Juni 1989, AZ 6 UE 2779/88, Juris Rdn. 13 = DVBl. 1989, S. 1277 ff.  Ok
  • VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. April 2000, AZ 9 S 2435/99, Juris Rdn. 24 = VGH BW-Ls 2000, Beilage 7, B 2  Ok
  • Bayerischer VGH, Urteil vom 4. April 2006, AZ 7 BV 05.388, Juris Rdn. 1, Juris Rdn. 13 = BayVBl 2007, S. 281 ff.  Ok
  • Verwaltungsgericht Frankfurt, Urteil vom 23. Mai 2007, AZ 12 E 2262/05, Juris Rdn. 14 = WissR 2007, S. 448  Ok
  • Verwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 19. Februar 2008, AZ 1 V 3311/07, Juris Rdn. 33 = FuL 2008, S. 774.  Ok
  • VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Oktober 2008, AZ 9 S 494/08, Juris Rdn. 9 = NVwZ-RR 2009, S. 285 ff.  Ok
  • Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 25. Juni 2009, AZ 3 A 319.05, Juris Rdn. 42, 54  Ok
  • Verwaltungsgericht Darmstadt, Urteil vom 14. April 2011, AZ 3 K 899/10.DA, Juris Rdn. 38  Ok

Grüsse – Simplicius 07:37, 19. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Soweit ich erkennen kann, nennt der Artikel heute keine weitere Rechtsprechung als die genannte. – SimpliciusAutorengilde № 1 19:07, 17. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

bis 1933 und bis 1945 und die Probleme der Rehabilitierung nach 1945

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in der eingefügten Lit von Harrecker (2007), also recht aktuell. Dort auch die Literatur zu den anderen Universitäten. nb. die heute so wild diskutierten Plagiate gab es laut Harrecker kaum, eher allgemeine Strafverfahren bis 1933, auch wegen §175, und die rassistische, politische Verfolgung nach 1933 und auch wegen §175. Darum werde ich mich hier aber erst kümmern, wenn das Redundanzproblem gelöst ist, die Struktur des Artikels Platz gibt und die Aufregung etwas abgeklungen ist. Oder besser gleich ein eigenes Lemma aufmachen ? --Goesseln 19:30, 10. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Redundanz

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Mit den Abbau der Redundanz zu Aberkennung des akademischen Grades wurde begonnen. -- Pbra 13:13, 15. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Sieht besser aus als vorher. Bleibt noch das oben angesprochene Problem: Es ist fraglich, was die Auflistung der ganzen Fälle soll. Der durch den Titel "Fälle in den Meden" gegebenen Intention stimme ich zu: in Einklang mit WP:BIO die wichtigen Fälle nennen, die Nennung von anonymen Urteilen oder von Fällen die nicht in den Medien breit rezipiert wurden, sollte unterbleiben. "Ein Fall in Baden-Würtemberg", "ein Fall in Berlin", Brinkmann oder die Vroni sollten raus. Viele Grüße --P. Birken 16:01, 17. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Das wurde oben schon längst durchdiskutiert. Es gibt da gar keinen Grund, Wissen zu vernichten. – SimpliciusAutorengilde № 1 16:40, 17. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Ach Simplicius, wenn man in Wikipedia Wissensvernichtung betreiben könnte, wärs vorher Theoriefindung gewesen.
Es geht nur um die Fragen, wodurch man rechtfertigt, dass Nebensächlichkeiten dem Leser den Blick auf das wesentliche versperren und um Deine klaren Verstöße gegen WP:BIO, die Du hier mit Editwar und Deiner Sockenpuppe Eynbein reingebracht hast. Ach ja und um Dein POV-Pushing das Du oben beschrieben hast ("Dadurch will ich die Ungleichbehandlung der unterschiedlichen Täter demonstrieren"). --P. Birken 17:03, 17. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Woher bzw. von wem soll dieses Zitat stammen? – SimpliciusAutorengilde № 1 17:27, 17. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Deine obige Begründung für die Nennung der genannten Fälle ist "Aus den genannten Fällen lassen sich einige Grundfragen ableiten im Umgang mit Plagiaten bei Dissertationen." Nun hast Du ja nichts über die Fälle geschrieben außer das Strafmaß.
Was war jetzt Deine Begründung, warum die Nennung von Brinkmann oder Saß nicht gegen WP:BIO verstößt? --P. Birken 17:56, 17. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Wenn du mir noch einmal Behauptungen unterstellst, die ich an keiner Stelle getätigt habe, gibt es eine VM. – SimpliciusAutorengilde № 1 18:00, 17. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Viel Spaß dabei, einen Admin zu finden, der mich dafür sperrt. Ach ja, wenn Du tatsächlich etwas anderes ausdrücken wolltest durch die Auswahl, dann sollte Dir das zu denken geben, dass was auch immer es sein soll, beim Leser anders ankommt. Dann überarbeite das doch einfach.
Ansonsten auch nochmal deutlich. Ich habe das ganze hier bisher sehr defensiv gemacht, hier diskutiert, als von Dir kein Willen zur Einigung deutlich wurde, um die Meinung dritter gebeten, etc., eben weil _ich_ mich nicht streiten möchte.
Leider kommt von Dir nur ad hominem, Ausflüchte in denen Du nur selektiv diskutierst und blöde Sprüche wie die Wissensvernichtung. Ob die anonymen Fälle genannt werden oder nicht ist nur eine Frage wie man den Artikel schreibt, da kann ich das noch akzeptieren, dass Du das hier auf die leichte Schulter nimmst. Bei den lebenden Personen ist es das nicht, da ist es inakzeptabel aus welchen Gründen auch immer (Animosität gegen mich beispielsweise) eine Lösung zu verweigern. Wenn also jetzt nichts inhaltliches von Dir kommt, werde ich meine Bemühungen, auf der Diskussionsseite eine Einigung mit dir zu finden, einstellen und die Sachen ohne Konsens mit dir entfernen. Wenn Du dann weiter mit Editwar und Sockenpuppen spielst, Deine Entscheidung, aber Dir sollte ja auch klar sein, dass Du Dich hier auf extrem dünnen Eis bewegst. --P. Birken 18:15, 17. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Du hast zwei Abschnitte weiter oben und auch keine wirklichen Argumente Die von dir monierten Aberkennungsfälle wie Veronika Saß und Brinkmann hatten ein breites Echo in den Medien. – SimpliciusAutorengilde № 1 19:25, 17. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Alles klar, dann nehmen wir uns das jetzt eins nach dem anderen vor. Siehe nächsten Abschnitt. --P. Birken 19:11, 19. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Johannes Hahn

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Stefan Weber vs. Johannes Hahn. – SimpliciusAutorengilde № 1 17:21, 17. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Brinkmann-Erwähnung und WP:BIO

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Wie schon erwähnt, verstößt die Erwähnung dieses Mannes in diesem Kontext IMHO gegen WP:BIO (Ich denke dass es auch sonst nicht sinnvoll ist, den Fall zu erwähnen, aber das kann man dann getrennt diskutieren). Zunächst, die Aussage dass Brinkmann 2011 seinen Doktortitel entzogen bekam ist belegt und unstrittig. Das alleine reicht jedoch nicht aus, um auszuschließen dass es sich um eine Persönlichkeitsrechtsverletzung halten kann oder eine Aufnahme in einen Wikipediaartikel zu rechtfertigen.
Also: Brinkmann war mal Büroleiter eines Bundestagsabgeordneten und dann Dozent an der Führungsakademie der Bundeswehr, also eine weniger bekannte Person im Sinne von WP:BIO. Er ist zum Thema nicht in Talkshows aufgetreten oder hat sonstiges Bohei drum gemacht, also nicht von sich aus Öffentlichkeit gesucht. Der Entzug seines Doktortitels hat keine weitergehenden Konsequenzen die für die Öffentlichkeit relevant wären. Die Frage ist also: Wie steht es um den Schutz seiner Privatsphäre im Vergleich zum Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit zum Thema Aberkennung eines akademischen Grades?
Für mich eine klare Sache: Im Zuge der Vroniplag-Berichtserstattung muss er sich wohl gefallen lassen, dass Medien das einmalig zum Thema nehmen. Nicht jedoch, dass auf die Ewigkeit ausgerichtete Medienformen wie wir seinen Namen auf ewig mit dem Entzug seines Doktortitels in Verbindung bringen.
Illustrativ ist der Vergleich mit den anderen genannten Fällen, bei denen vor Gericht über die Aberkennung entschieden wurde. Diese Leute genießen den Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte und werden nicht namentlich genannt. Ein fiktives Beispiel: Person Uwe B. hat betrogen und wird vor Gericht dafür verurteilt. Der Fall ist von geringem öffentlichen Interesse, wie auch seine Person. Entsprechend hat er Anspruch auf Resozialisierung und dass sein voller Name nicht genannt wird. Siehe Wikipedia:BIO#Straftaten. Sprich: Hier den Namen ganz rauslassen oder abkürzen. Ich bin klar für letzteres, der enzyklopädische Mehrwert ist gleich Null, bei Betrug würde man den fiktiven Fall ja auch nicht auflisten. --P. Birken 19:37, 19. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Zur Person: Natürlich hat er sich als der Nachwuchsstar schlechthin verkauft, siehe SPIEGEL, 2003 (online). Geplant war sein Einzug in den Hamburger Senat.
Was den Verlust des Doktorgrades angeht, berichten darüber ZDF, Phoenix, Hamburger Abendblatt, WELT, SPIEGEL, taz, Heise, stern usw. - das ist eine ganz breite Öffentlichkeit. Sollen die jetzt alle Vornamen und Nachnamen abkürzen? Schreib sie doch einfach mal per E-Mail an... viel Spaß. – SimpliciusAutorengilde № 1 20:33, 19. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
"Geplant war sein Einzug in den Hamburger Senat": Irgendwann hatte ich auch mal geplant Fußballprofi zu werden. Hat nicht geklappt aus objektiv nachvollziehbaren Gründen. Das macht mich nicht relevant oder zur Person der Zeitgeschichte. Ebenso ist Brinkmann ein zwar ambitionierter, aber objektiv erfolgloser, Lokalpolitiker, über den in den diversen angegebenen Quellen aber immer auch nur 'unter anderem' geschrieben wird. Keine von den Quellen macht mit ihm auf, warum auch: Selbst ein lokalpolitisch interessierter Hamburger Bekannter, der aus dem Bezirk von Brinkmann stammt, kennt den Mann. Von daher ist eine Klarnamensnennung zu unterlassen, gemäß WP:BIO --Gnu1742 17:41, 1. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Ich nehme den Namen dann mal raus. --P. Birken 15:22, 2. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
M.E. ist es inkonsistent hier den Namen abzukürzen und im verlinkten Artikel VroniPlag Wiki den Namen auszuschreiben. Ein Leser der den Nachnamen von "Uwe B." nicht kennt (die Existenz solche Leser wird offensichtlich unterstellt, sonst wäre die Anonymisierung ja unnötig), muss sich nun fragen, ob der hier genannte "Uwe B.", auch der "Uwe Brinkmann" aus dem VroniPlag Wiki-Artikel ist, oder ob hier ein "Uwe Bauer" oder "Uwe Bololoo" gemeint ist. Hier wurde auch schon das Verhältnis "Privatsphäre" zu "Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit" thematisiert. Einen endgültigen Konsens lese ich nicht raus. M.E. wäre es geschickt die Diskussionen (wie auch immer) zusammen zuführen um Konsistenz zwischen den Artikeln herzustellen. Grüße, --Qaswed 23:33, 2. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Ja, absolut, die Argumentation bzgl. WP:BIO und Uwe B. ist dort fast analog. Zunächst bin ich aber sowieso der Meinung, dass die Erwähnung von Uwe B. schon aus enzyklopädischer Sicht hier nicht sinnvoll ist. Im Kontext eines allgemeinen Artikels über "Aberkennung von Plagiaten" hat der Fall nichts zu suchen. Ich werde den Artikel auch nächste Woche in entsprechender Hinsicht überarbeiten, dann fliegt die Nennung komplett raus, statt dessen werde ich mehr allgemeine Erklärungen liefern wie das sein sollte. In diesem Fall entfällt das Problem der Inkonsistenz.
Was den Artikel VroniPlag Wiki so finde ich den überhaupt nicht gelungen. Besonders der Abschnitt VroniPlag_Wiki#Zwischenstände und Folgen ist total unreflektiert und enzyklopädisch fragwürdig. Allerdings ist die Frage, welche Namen man überhaupt nennt im konkreten Kontext Vroniplag Wiki anders zu diskutieren als im allgemeineneren Kontext hier. Deswegen ist es nicht ganz dasselbe. Wenn Du da eine Diskussion starten willst, warum nicht :-) Viele Grüße --P. Birken 17:06, 3. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Überarbeiten und Lücken füllen

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der Artikel hebt aus vermeintlicher Aktualität auf den Betrug und die Erschleichung ("Plagiat") ab. Dabei wäre das bei systematischer und bei historischer Betrachtung nur ein Fall der Aberkennung. Auf Aberkennungen wegen § 175 (alte Fassung StGB) habe ich schon hingewiesen, das ist zwar auch ein Politikum, aber der Grund ist anders "politisch" als bei den politischen Gegnern und bei den Aberkennungen aus rassistischen Gründen nach 1933. Letztere wurden auch in Verbindung mit der Ausbürgerung vorgenommen. Interessant ist nach 1945 sicher auch die Aberkennung beider Dr.-Grade bei Josef Mengele, sicher ein sehr seltener Fall. Also: es ist noch sehr viel zu tun. --Goesseln 11:03, 14. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Findest Du denn, dass meine kürzlichen Überarbeitungen in die richtige Richtung gehen? Hast Du ansonsten jetzt Lust, mehr zu den Sachen nach §175 zu schreiben? --P. Birken 21:51, 24. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Ich habe den Artikel um den Abschnitt "Aberkennung aufgrund vorsätzlicher Straftaten" ergänzt, bin aber nicht sicher, ob es sich hierbei auch um in dem Sinne unwürdiges Verhalten handelt. Ggf. muss der Inhalt verschoben werden. --Alexandra Funk (Diskussion) 15:01, 28. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Meine Meinung: jede Straftat ist „unwürdiges Verhalten“, aber nicht jedes unwürdige Verhalten ist strafbar. Insofern: bitte gesondert drin lassen, wie Du es gemacht hast. Dank dafür! Freundlichen Gruß --Andrea014 (Diskussion) 10:14, 29. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Werbung

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Hmm. Ich finde den Abschnitt "Zu den Experten für die Feststellung von Plagiaten bei Dissertationen zählt unter anderem der österreichische Medienwissenschaftler Stefan Weber." hört sich ein wenig wie Werbung an, denn er arbeitet gewerblich. Es gibt auch anderen Experten, aber deswegen will ich selber den Satz nicht entfernen ;) --WiseWoman (Diskussion) 23:10, 2. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Aberkennungen in der NS-Zeit

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1. Es müsste im Artikel deutlich gemacht werden, ob die Aberkennungen in der NS-Zeit aus rassisch/politischen Gründen von vornherein unwirksam (= nichtig) waren (nach heutigem Rechtsverständnis) oder ob sie auch nach 1945 rechtsgültig blieben. Im ersten Falle wären die späteren Rehabilitierungen mehr symbolisch und streng genommen gar nicht nötig: jeder Betroffene hätte sich nach dem Kriege wieder gefahrlos als "Doktor" etc. bezeichnen dürfen. Im zweiten Falle hätte er sich mit einer Titelführung strafbar gemacht. Dieser Aspekt scheint mit durchaus wichtig. Leider bin ich kein Jurist.

2. Gibt es irgendwelche begründende Erklärungen der Universitäten, weshalb die Rehabilitierungen so lange gedauert haben? Mir kann jedenfalls niemand weismachen, dass man als akademische Institution (mit juristischer Fakultät etc.) das Problem so "zufällig" übersehen hat. --80.131.222.89 15:49, 31. Okt. 2012 (CET)Beantworten

Deine Fragen finde ich sehr gut. – Simplicius Hi… ho… Diderot! 21:14, 31. Okt. 2012 (CET)Beantworten

3. Die Frage, warum "Rehabilitierungen so lange gedauert haben" stellt sich gar nicht, weil es keiner Rehabilitierung bedarf, wenn der Entzug des Doktorgrades ohnehin nichtig ist. Die "Rehabilitierung" ist eben nicht mehr als eine schöne Geste. Das Problem dabei ist allerdings, dass man dabei nicht aus Wichtigtuerei so tun darf, als seien der Entzug rechtswirksam gewesen. Mit einer "Wiederverleihung", wird also der Anschein erweckt, der Entzug sei wirksam gewesen. Kommentar 2 zeigt, dass es zu solchen Missverständnissen kommen kann. Kleiner Tiger (Diskussion) 10:13, 17. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Verjährung

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Aus aktuellem Anlass wäre ein (belegter) Absatz zur möglichen Verjährung einer Gradverleihung nicht schlecht. Darauf scheinen sich ja einige Schavan-Freunde berufen zu wollen. --FA2010 (Diskussion) 13:07, 6. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Mit flüchtiger Suche nach "Schavan" und "Verjährung" finde ich nur einiges, wo darauf hingewiesen/darüber geklagt wird, dass es diese Verjährung bei Promotionen eben nicht gibt, im Gegensatz zur Verjährung bei Straftaten. Etwas, was es nicht gibt, braucht hier nicht ausführlich beschrieben werden. Es sei denn, es entstünde jetzt eine anhaltende Debatte dazu, letztes Jahr hatte in dem Zusammenhang z.B. schon jemand gefordert, Verjährung einzuführen.
Sonst passt das vermutlich besser in ihren Personenartikel, in den ich heute aber gar nicht reinsehen möchte. -- IvlaDisk. 15:16, 6. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Der Hinweis wäre sicherlich aufzunehmen, falls das vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf diskutiert würde. Bis dahin wäre es sicher interessant, hier auf der Diskussionsseite namentlich die Vertreter dieser Strömung zu nennen. Nebenbei wäre es auch interessant zu erfassen, wer von diesen einen Doktor gemacht hat. – Simplicius Hi… ho… Diderot! 18:51, 6. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Es gibt einige Beispiele, bei denen die Gerichte bei der Aberkennung eines akademischen Grades keine Verjährungsfristen für die Rücknahme eines solchen rechtswidrigen Verwaltungsaktes kennen:

„3. Der Entzug des Doktorgrades ist auch rechtzeitig vorgenommen worden. Die Jahresfrist des § 48 § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG NRW ist [...]hier nach § 48 § 48 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 VwVfG NRW wegen arglistiger Täuschung nicht anzuwenden. Der Kläger hat den Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung im Sinne dieser Vorschrift erwirkt. [...] Vielmehr liegt eine arglistige Täuschung bereits dann vor, wenn der Adressat des Verwaltungsaktes durch Angaben, deren Unrichtigkeit ihm bewusst war oder deren Unrichtigkeit er für möglich hielt, jedoch in Kauf nahm, oder durch Verschweigen wahrer Tatsachen bei einem am Zustandekommen des VA maßgeblich beteiligten Mitarbeiter der Behörde einen Irrtum in dem Bewusstsein hervorruft, diesen durch Täuschung zu einer günstigen Entscheidung zu bestimmen.“

Verwaltungsgericht Köln, 6 K 6097/11: [2]

„Die Voraussetzungen für die Entziehung des Doktorgrades lägen vor. Die Klägerin habe eine Täuschung begangen, die erst nach Aushändigung der Promotionsurkunde bekannt geworden sei. Zeitlich befristet sei die Möglichkeit der Entziehung nicht. Das sehe die Promotionsordnung nicht vor. Das Ermessen werde dahingehend ausgeübt, den Doktorgrad zu entziehen. Die Fakultät habe sich am Normzweck des § 20 Abs. 2 der Promotionsordnung und der verfassungskonformen Wertung des Gesetzes orientiert, einer vorsätzlichen Täuschung grundsätzlich keinen Vertrauensschutz zu gewähren (vgl. § 48 § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1, Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 VwVfG).“

Verwaltungsgericht Köln, 6 K 2684/12: [3]

Hieraus schließe ich, dass auch bei anderen Promotionen mit erheblichem Plagiatsanteil auf Grund der in solchen Fällen unterstellten vorsätzlichen Täuschung kein Vertrauensschutz und auch keine Verjährungsfrist gelten. (Ich bin jedoch kein studierter oder promovierter Jurist) --Pattafix (Diskussion) 20:37, 6. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Ich sehe hier durchaus einen Zusammenhang, keinen juristischen, aber einen moralischen, mit dem vorigen Lemma: Wenn der unberechtigte Entzug eines akademischen Grades (z.B. aus der NS-Zeit) unbefristet gilt (das wurde eben bis heute nur teilweise rückgängig gemacht), dann kann man für Schummeleien nicht einfach ein Ablaufdatum definieren, ganz einfach nach dem Motto: "x Jahre unentdeckt, jetzt kann mir nichts mehr passieren, jetzt darf ich den Grad unbeschränkt weiter führen, egal was noch herauskommt." Ich habe noch keinen Befürworter einer Verjährung gehört, der sich gleichzeitig für die zeitliche Beschränkung eines Doktortitels eingesetzt hätte. --217.87.52.126 00:04, 7. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Warten wir es doch einfach ab. – Simplicius Hi… ho… Diderot! 07:49, 7. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Verjährung ist der falsche Rechtsbegriff. Der strafrechtlich Aspekt ist längst verjährt. Frau Schavan muss nicht ins Gefängnis wegen Betrugs oder Abgabe einer falschen Eidesstattlichen Versucherung etwa.
Wenn ich nach 30 Jahren eines Bankraubes überführt werde, habe ich auch keine rechtlichen Konsequenzen mehr zu fürchten. Die Beute (hier: der Doktorgrad, beim Bankraub das Geld) kann ich dennoch nicht behalten. Falls noch was da ist, wird es eingezogen. (nicht signierter Beitrag von 188.108.235.98 (Diskussion) 18:34, 9. Feb. 2013 (CET))Beantworten
In einem Punkte widerspreche ich einfach mal: Der Begriff der Verjährung ist nicht allein an das Strafrecht gebunden. – Simplicius Hi… ho… Diderot! 19:22, 9. Feb. 2013 (CET)Beantworten

bekannte Fälle der Aberkennung Bachelor/Master/Diplom?

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gibt es auch bekannte Fälle von Personen, die im öffentlichen Leben stehen, denen akademische Grade (außer Doktortitel) entzogen wurden? Wäre es eventuell interessant dies auch mit aufzunehmen? --Wieggy (Diskussion) 12:50, 10. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Natürlich passt das auch hier hin. Bitte um Beiträge. --80.131.219.128 14:11, 12. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Grundsätzliches zum Thema dieses Artikels

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In diesem Artikel werden zwei absolut unterschiedliche Sachvehalte zusammengerührt. In den ersten drei Abschnitten geht es um die rechtsstaatliche Aberkennung von Graden wegen Unwürdigkeit im weitesten Sinne. Hier ist der Doktorand der Täter.

In den beiden letzten Abschnitten geht es um eigentlich rechtswidrige, nur pseudolegale Aberkennungen durch ein Unrechtssystem. Hier sind die entsprechenden Verwaltungen und/oder die veranlassenden Herren in den Fakultäten die Täter.

Nur weil sich beides gleich nennt, ist es trotzdem nicht annähernd das Gleiche. Es könnte der Eindruck entstehen, weil das erste in Ordnung ist, ist das zweite zwar nicht besonders schön, aber irgendwie ähnlich in Ordnung. Es müssten beide Sachverhalte unbedingt in zwei verschiedenen Artikeln getrennt werden. --84.135.188.12 18:16, 30. Mai 2013 (CEST)Beantworten

NEWS

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  • 2009: Aberkennung wegen Bestechung: "Die Leibniz-Universität Hannover fordert derzeit neun juristische Doktorhüte auf einmal zurück, weil ein Doktorvater und Hauptprüfer sich nachweislich hat bestechen lassen." [15]

Neutralität

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Dem Artikel fehlt ein geschichtlicher Teil, er ist gänzlich aus dem Geist der aktuellen Plagiatsgeschichten geschöpft. Unten irgendwo NS, das geht nicht. Der Teil zum NS leuchtet noch nicht mal das Thema hinreichend aus. Die Aberkennung im NS hatte u.U. weitreichende Folgen, ein im Exil lebender Wissenschaftler hatte so plötzlich keinen akademischen Grad mehr. Auch die Dimension, dass ein Dr.-Titel nur von der jeweiligen Hochschule aberkannt werden kann hat zu sonderbaren Sumpfblüten geführt. So sind etwa die Dr.-Titel der Stasi Hochschule nicht mehr aberkennbar, da diese aufgelöst wurde. Eine Hochschule die nicht existiert kann auch nicht aberkennen. Sonderbarerweise ;-) waren an der vertraglichen Reglung Absolventen dieser Hochschule beteiligt.--Elektrofisch (Diskussion) 08:19, 6. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

@Elektrofisch: Der Artikel entstand eine ganze Weile vor der Lügenbaron-Affäre. -- Tastaturtest Sind * und † unabdingbar? 09:15, 6. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Es ist aber kein Ansatz zu erkennen das Thema umfassend darzustellen. Seit wann gibt es diese Verfahren? Wieviele waren davon wann und aus welchem Grund betroffen? Eine sonst übliche Definition des Lemmagegenstandes in der Einleitung fehlt ... Das ist wie irgendwer hat festgestellt das Cocacola Schnaps enthält. Murx in jedem Teil.--Elektrofisch (Diskussion) 10:17, 6. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Jetzt stellst du auf inhaltliche Mängel ab. Was hat das mit dem Vorwurf "Neutralität" noch zu tun?
Verstehe mich bitte nicht falsch. Ich schätze deine Beiträge sehr.
Jeder Artikel fängt mal klein an. Den Artikel Promotion gab es. Das Thema der Aberkennung gab es nicht. Son entstand erst einmal ein neuer Artikel.
Die meisten Artikel wachsen wie eine Plastik: Lage für Lage von Modelliermasse kommt drauf. Manche versuchen sich auch im Bereich der Skulptur und löschen Sachen weg. -- Tastaturtest Sind * und † unabdingbar? 10:57, 6. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Ich sehe nur eine Option für die umstrittene Neutralität: Es wird wieder entfernt. Das hat nichts mit Neutralität zu tun, was uns Elektrofisch erzählt, sondern mehr um inhaltliche Probleme. Anstatt die Neutralität des Artikels als umstritten zu markieren hätte er eigentlich sagen sollen, dass der Artikel nicht alles abdeckt und entsprechende Diskussionen starten sollen. --GimliGlider (Diskussion) 16:10, 8. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
Wenn wesentliche Teile eines Thema fehlen, dann kann der Artikel nicht neutral sein.--Elektrofisch (Diskussion) 18:17, 9. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Gesetz über die Führung akademischer Grade vom 7. Juni 1939

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Dieses Gesetz wird an zwei Stellen im Artikel aufgeführt:

1. „In Nordrhein-Westfalen blieb das Gesetz über die Führung akademischer Grade aus dem Jahr 1939 bis 1987 in Kraft“

2. „Nachdem das Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935 die sog. Nicht-Arier von der Reichsbürgerschaft ausgeschlossen hatte, konnte nach § 4 des Gesetzes über die Führung akademischer Grade vom 7. Juni 1939 auf reichsgesetzlicher Grundlage der von einer deutschen staatlichen Hochschule verliehene akademische Grad wieder entzogen werden, wenn sich nachträglich herausstellte, dass der Inhaber der Verleihung unwürdig war.“

Zu 1 ist zu bemerken, dass das Gesetz erst durch Artikel 9 Abs. 2 des Gesetzes v. 23. November 2007 (BGBl. I S. 2614) zum 1. Dezember 2010 als Bundesrecht aufgehoben wurde, also nach Art. 123 Abs. 1 GG bis dahin fortgegolten hatte. Als Beleg für NRW ist nur ein Spiegel-Artikel aufgeführt. Ggf. ist das auch unvollständig, weil die Rechtslage in anderen Ländern offen bleibt.

Zu 2 wird ein Zusammenhang hergestellt, der m. E. so nicht besteht. Das Gesetz von 1939 stellte, wie schon vorher die Promotionsordnungen, auf die Unwürdigkeit ab, wofür nach der willkürlichen NS-Praxis ausreichte, dass nach dem Gesetz von 1933 die Staatsbürgerschaft entzogen wurde. Durch das Reichsbürgergesetz von 1935 wurde die Reichsbürgerschaft neu geschaffen und damit die Staatsbürgerschaft deklassiert, aber nicht entzogen. Erst mit der Elften Verordnung vom 25. November 1941 verloren Juden, die emigriert waren oder deportiert wurden, die Staatsbürgerschaft.--Lexberlin (Diskussion) 23:34, 9. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Ergänzungvorschlag: Aberkennungen des Akademischen Grades nach der NS-Zeit ( ab 1945+ )

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Wir haben zwar das Thema: "Aberkennungen in der NS-Zeit" aber müsste es ebenso nicht auch dementsprechend das Thema gäben "Aberkennungen nach der NS-Zeit" Den manchen wir uns nichts vor, es wurden sicher etliche akademische Titel nach 1945 in der späteren konstruierten BRD und DDR wahrscheinlich still und leise aberkannt, bzw unterm Teppich gekehrt. ( von Adel bis CDU von Industrielen bis ausländischen Supportern und Handelspartnern bis Nachrichtendienste und Stiftungen bis Logen )

Es gab wohl einige bis etliche "Ehrendoktoren" in der NSDAP und dessen Industriellen und Adligen (in und ausländischen) Förderern bzw Supportern. Des damaligen Gültigen Staatsapparates.

Etliche Staatlich anerkannte Doktoren und Professoren die ihre Politisch Korrektheit im Schulsystem von 1933 bis 1945 Linientreu zu schau gestellt haben. ( wer heute auf Linie ist, läuft die Kariere ebenso wie geschmiert, wie ebenso auch einst in der DDR bis Iran und N-Korea) ( Einst gab es die Kariere Förderung durch den Arierpass und die Ahnentafel so wie Fleisch-Punkte bei der HJ, so ähnlich wie es heutzutage durch Migrations-Quote und Frauen-Quote so wie Staatlich Instrumentalisierung der Jungen-Massen durch "Fridays for Future" gibt,(bzw FDJ gab) die Ironie und Parodie der Geschichte ist wie immer unverkennbar )

Vom Staatlichen Rasse-Amt bis Ahnenerbe von Arierpass bis Ehrenamt, etliche Professor-arbeiten und Doktor-arbeiten die durch "Themen" erreicht wurden deren Legitimation heutzutage wohl kaum möglich währe.

Von Ehrendoktor bis Ehrenbürger https://de.wikipedia.org/wiki/Adolf_Hitler_als_Ehrenbürger bis hin zur Ehrenstraßen https://de.wikipedia.org/wiki/Adolf_Hitler_als_Namensgeber_von_Straßen_und_Plätzen

Von Nobelpreis https://www.bonz.ch/20362/adolf-hitler-fuer-friedensnobelpreis-1939-vorgeschlagen/ bis hin zum Person des Jahres https://de.wikipedia.org/wiki/Person_of_the_Year bis hin zur Seelig und Heiligsprechung hat man was Anerkennung und Aberkennung in der Geschichte der letzten 100 Jahren angeht, wohl was zu tun.

Müsste es eigentlich auch nicht gäben "Aberkennung eines akademischen Grades" nach 1989+ was in der einstigen DDR erreicht bzw Politisch künstlich verliehen würde ? ( zb von Ehrendoktor in der DDR bis Stasi Folter-Kommandant oder verliehene Ehrendoktortitel an spätere Kriegsverbrecher aus anderen Ländern, die im Kalten Krieg nicht gerade Humanitär aufgefallen sind ) ( Personen aus Kuba, Sowjetunion, Korea, Vietnam, Jugoslawien, Warschauer Pakt Staaten, Kongo usw) (nicht signierter Beitrag von 2A02:2454:9840:8500:D804:A233:7F75:5011 (Diskussion) 07:23, 4. Apr. 2021 (CEST))Beantworten