Diskussion:Abhörgerät

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von 188.96.176.234 in Abschnitt Geschichtliche Informationen
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Ein "meist" mehr

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Ich habe ein "meist" eingefügt, da ich der Meinung bin, dass es auch "Klartext"-Funk gibt, auf den also beide folgenden Attribute nicht zutreffen. Korrigiert mich, wenn ihr es besser wisst, deswegen dieser Kommentar.

MfG 57yX response likely if you paste your part per mail via ionpowered{at)googlemail.com lol sry deutsches wiki^^ (nicht signierter Beitrag von 134.109.112.33 (Diskussion | Beiträge) 11:09, 26. Aug. 2009 (CEST)) Beantworten

Einen "Klartext"-Funk in dem Sinne gibt es nicht. Sofern das Trägersignal nicht als Morsecode gesendet wird oder eine Information "aufmoduliert" wird (siehe Funktechnik#Allgemeines), stellt das Signal nichts weiter dar als einen leeren Träger. -- T709EN TigerDriver-Disk 12:35, 27. Aug. 2009 (CEST)Beantworten


Rechtliches

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Der Betrieb und der Besitz rein akustischer Abhörgeräte ist nicht verboten. Dies gilt auch für drahtgebundene Anlagen, die nicht mit Hochfrequenz betrieben werden. Allerdings darf das nicht-öffentlich gesprochene Wort nicht mitgeschnitten werden.

Gilt dies auch bezüglich einem vier-Augen-Gespräch, bei welchem einer der beiden Gesprächspartner - ohne dass es der andere weiß - ein Band mitlaufen lässt ?

Hintergrund meiner Frage ist folgende Geschichte:

Führungskraft eines Unternehmens bittet alle paar Monate seine Untergebenen einzeln in sein Büro und gibt diesen ein feedback-Gespräch. Bei einer Mitarbeiterin gab es aufgrund der schlechteren Leistungen öfters mal Streitereien und Führungskraft drohte Mitarbeiterin arbeitsrechtliche Konsequenzen an ( mit dem Hintergedanken damit eine Verhaltensänderung zu erwirken ).Daraufhin sagte die Mitarbeiterin: "...Was würden Sie jetzt machen, wenn ich mir die Bluse aufreisse und schreiend aus ihrem Büro renne...". Die Führungskraft bekam es dann mit der Angst zu tun, sprang sofort auf, riss die Tür zum Büro auf und rief einen anderen Untergebenen herein. Dieser stand nah genug zum Büro, sodass er sehr schnell ins Büro kam. Die Mitarbeiterin, die von der Schnelligkeit des Chefs überrascht war, konnte sich die Bluse nicht mehr aufreissen und wurde vom Chef - in Gegenwart des Kollegen - aufgefordert zu wiederholen was sie eben gesagt hat. Die Mitarbeiterin sagt jedoch nichts mehr und saß mit knallrotem Gesicht auf dem Stuhl.

Für einen Vorgesetzten kann es also durchaus hilfreich sein, so ein Gespräch mitzuschneiden, insbesondere dann, wenn er es nicht mehr rechtzeitig schafft - wie in diesem Fall - einen Kollegen zu einem solchen Gespräch hinzu zu ziehen.

Wäre es also legal, ein vier-Augen-Gespräch ohne Wissen des anderen mitzuschneiden ?

Rainer E. 13:53, 9. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Grundsätzlich WP:WWNI Punkt 9. Aber StGB § 201 Abs. 1 Nr. 1 sollte Deine Frage beantworten.
Aber ich gestehe, das der Punkt im Artikel zwecks besseren Verständnisses überarbeitungswürdig ist. Mal ein paar Links zum einarbeiten:
TKG § 88 - Fernmeldegeheimnis
TKG § 89 - Abhörverbot
TKG § 90 - Missbrauch von Sendeanlagen
TKG § 109 - Technische Schutzmaßnahmen
StPO § 100a - Aufzeichnung und Überwachung von Telekommunikation
StPO § 100c - Technische Mittel zum abhören und mitschneiden des nicht öffentlich gesprochenen Wortes
StGB § 201 - Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
StGB § 201a - Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
StGB § 202a - Ausspähen von Daten
StGB § 202b - Abfangen von Daten
StGB $ 202c - Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
StGB § 206 - Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses
MRK § 8 - Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
GG § 10
GG § 13
- Gruß --T709EN TigerDriver-Disk 21:16, 9. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt
Tja...ab wann ist man befugt ? Rainer E. 22:37, 9. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Du kannst ja in diesem Fall versuchen BGB § 227 anzuwenden. */IronieOff. Aber wenn Du es genau wissen möchstest: http://www.frag-einen-anwalt.de
Alternativ noch folgende Artikel: Eingriffsrecht & Selbsthilfe. Und nun EoD. --T709EN TigerDriver-Disk 23:59, 9. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Und wenn die betroffene Führungskraft nur eine Videoaufzeichnung ohne Tonaufzeichnung durchführt ? Die Vertraulichkeit des Wortes wäre dann ja nicht gebrochen worden, weil ja keine Worte aufgezeichnet werden. Tickt dann eine Mitarbeiterin völlig aus, und reisst sich die Bluse auf und läuft schreiend ( Schrei ist dann zwar nicht zu hören ) aus dem Büro, so ist aus der Aufzeichnung zu ersehen, dass die Führungskraft die Dame nicht angefasst hat und das Aufreissen der Bluse von ihr selbst durchgeführt wurde. Rainer E. 16:05, 10. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Welcher Bestandteil von WP:WWNI und EoD wurde nicht verstanden? --T709EN TigerDriver-Disk 17:07, 10. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Ist schon gut. Danke für Deine bisherigen Bemühungen. Rainer E. 17:08, 10. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Überwachungstechnik

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Damit es nicht verloren geht: Überwachungstechnik (Archiv) --HAH 10:58, 31. Okt. 2010 (CET)Beantworten

GPS Tracker Montage

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   * Handschuhfach
   * Reserveradmulde (nur bei Fließheck und Kombifahrzeugen)
   * unter dem Fahrzeug möglichst im Eckbereich (nah am Aussenbereich mit der Empfangsseite nach unten)
   * hinter Kuststoffstossstangen
   * hinter der Seitenschürze
   * Seitenspiegel
   * unter der Hutablage
   * am Fahrzeug testen etc.

Quelle --HAH 13:10, 14. Nov. 2010 (CET)Beantworten


Ein Ausgleich wäre Ideal

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Wanzen sind nur Abgehörgeräte einer Organisation. Heutige Infrastrukturen ermöglicht das die Wanze von mehr als eine Person abgehört werden kann. Wenn jemand herausfindet das jemanden abgehört wird, dann müsste man es ihm Melden und nicht andeuten das dort eine Wanze ist und sagen das diese Person wahrscheinlich wieder verwanzt werden kann. Also bitte traut einfach zu den Leuten hin und sag an der betreffenden Person die Wahrheit. Nicht nur kritisieren was diese Person falsch gemacht hat, da es bei der Person mit der Wanze am meisten auffällt. Alle Blockade um das zu Verhindern sind frei erfundene Märchen. Einen von den Meostgesprochenen Personen in der Region (nicht signierter Beitrag von 178.197.234.68 (Diskussion) 06:28, 25. Nov. 2016 (CET))Beantworten

nochmal Rechtliches

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da steht: " alle allgemein verkäuflichen Geräte dürfen von jedermann gekauft werden " stimmt das wirklich? --217.251.72.54 18:16, 9. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Geschichtliche Informationen

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Von Interesse wäre durchaus, die Geschichte von Abhörgeräten kurz im Artikel darzustellen. Beispielsweise wurden bereits in den frühen 1930er Abhörwanzen bei Telefonanlagen verwendet. So verwanzte die New Yorker Staatsanwaltschaft Bordelle von Lucky Luciano, um ihn zu überführen und ihn 1936 anklagen zu können.

In den 1950er entdeckte der deutsche Ingenieur Horst Schwirkmann Abhörgeräte bei den Telefonanlagen der Deutschen Boschaft. Moskau.

188.96.176.234 00:37, 13. Mär. 2017 (CET)Beantworten