Diskussion:Abitur/Archiv

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 5.147.50.143 in Abschnitt Abitur und AHR
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Was ist mit anderen Zugangsformen?

Was ist eigentlich mit dem sogenannten Begabtenabitur? Oder teilweise wird auch das Abitur vom Kultusminister bzw. Bildungssenator eines Landes verliehen. Gibt es dafür eine Gesetzesgrundlage oder eine Rechtverordnung? Letzte Frage: In welchen Fällen wird eine solche Hochschulzugangsberechtigung ausgesprochen, z.B. bei niedrigem sozialen Niveau aber hoher Intelligenz?

Gibt es dafür Quellen? Ich bezweifle, dass es die von dir genannten Vorgänge in der heutigen Zeit gibt - Abitur hc??? --Wangen 07:33, 23. Okt. 2007 (CEST)

Reifeprüfung

an auslandschuoen mit deutscher abteilung wird das abitur reifeprüfung genannt. es läuft nach den vorgaben der kmk und hat, je nach auslandschule, unterschiedliche regulen. sollte man vll auch erwähnen.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von JohBe (DiskussionBeiträge) 20:29, 17. Okt. 2007 (CEST))

Durchschnittsnote

Die Leistungen aus dem zweiten, verkürzten Halbjahr des letzten Schuljahres tragen mit einem Anteil von ?? zum "Abiturbereich" bei, weshalb der Anteil der eigentlichen Prüfung an der Durchschnittsnote nicht 1/3, sondern nur ?? beträgt.

Das kann doch jedes Land so regeln, wie es die Bestimmungen auslegen will; Ich habe dazu nirgends einen geeigneten Passus gefunden, in dem Höchstgrenzen festgelegt wurden :-/
Hirschi 21:20, 5. Jan 2004 (CET)

Fachabitur vs. Fachhochschulreife

Nach Gründung einer neuen Hochschulart, der Fachhochschule und der damit eingeführte Nachweis der Fachhochschulbefähigung, wurde der Begriff des "Fachabiturs" bereits nach kurzer Zeit umgangssprachlich für die Fachhochschulreife verwendet, die nach Ablegung einer entsprechenden "Reifeprüfung in Verbindung mit einem Berufspraktikum oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung" erworben wird. Inzwischen hat diese umgedeutete Bezeichnung für die Fachhochschulreife auch Eingang in die Lexika gefunden.

Nachdem ich leicht Belege für die - IMHO - auch heute noch korrekte Bedeutung der Fachhochschulreife bringen kann, würden mich Belege für den letzten zitierten Satz dann doch mal sehr interessieren. Blubbalutsch 17:00, 12. Mai 2004 (CEST)
Die korrekte Bezeichnung des Abiturzeugnisses lautet: "Reifezeugnis" oder "Zeugnis der Reife" (so war es bei mir), manchmal auch "Zeugnis der Hochschulreife" bzw. der "allgemeinen Hochschulreife". Im Zeugnisinneren wird dann auf die damit verbundene Hochschulberechtigung hingewiesen. Die Bezeichnung "Abitur" selbst steht nicht auf dem oder im Zeugnis, wird nur umgangssprachlich verwendet. (Zumindest ist mir etwas anderes nicht bekannt.)
Gegenbeweis, es gibt Zeugnisse, wo explizit "Abitur" drin steht: http://www.dankomannhaupt.de/documents/images/abitur-1.png (ein DDR-Zeugnis)
Das Zeugnis ist kein DDR-Zeugnis. Es wurde am 30.06.1993 ausgestellt. --ysae 11:12, 21. Jan 2005 (CET)
Der Begriff Abitur wird nicht nur umgangssprachlich, sondern in Bayern wenigstens in Zusammensetzung - als Abiturprüfung - ganz offiziell (GSO etc.) für die Prüfung verwendet. Ein Zeugnis habe ich hierzulande noch nicht gesehen, heißen tut das ganze aber "Allgemeine Hochschulreife. --84.154.82.69 15:47, 30. Okt 2005 (CET)
Auch der Begriff "Fachabitur" wird nur umgangssprachlich verwendet und steht nicht auf/im Abschlußzeugnis. Auf dem Papier steht die offizielle Bezeichnung "Zeugnis der Fachhochschulreife", manchmal auch "Zeugnis der allgemeinen Fachhochschulreife". Ich habe diese Begriffsdeutung des Fachabiturs übrigens in mehreren neueren Lexika gefunden, Stichwort 'Abitur'.
In welchen z.B.? Ich würde das gerne nachlesen.
Im übrigen gibt es keine offizielle, d.h. gesetzliche Festlegung für die Ausschließlichkeit bei der Verwendung dieser Begriffe. Der Begriff "Reife" (Matura) wird schließlich auch in anderen Abschlußzeugnissen verwendet. In viel früheren Jahren wurde bereits die 'Mittlere Reife' (nicht nur umgangssprachlich) als Abitur II bezeichnet; das heutige Vollabitur war dann das Abitur I.
Insofern ist die jetzige Erklärung des Begriffes Fachabitur in der Wikipedia falsch bzw. überholt - auch wenn sie früher einmal richtig war.
Es mag ja sein, dass heute fast überall der Begriff Fachabitur für die Fachhochschulreife verwendet wird (aber meistens mit dem korrekten Begriff Fachhochschulreife in Klammern oder umgekehrt), das große Problem ist aber, dass es oft da wo es drauf ankommt (in den Prüfungsordnungen der Unis, Gesetze der Länder) es eben andersrum gebraucht wird. Zumindest war es bis vor einiger Zeit so, jetzt finde ich in der Tat nur noch schwer über Google diese Verwendung des Begriffs (allerdings findet man auch fast nur Private Homepages mit dieser Verwendung des Begriffs). In welchen anderen Lexika wird denn der Begriff so wie du es für richtig hälst, gebraucht?
Übrigens haben sich auch die Hochschschulen gewandelt. Die Fachhochschulen bezeichnen sich heute auch als "Universität für angewandte Wissenschaften" (natürlich auf englisch) und FH und Uni bieten einen akademischen Bachelor-Abschluß an. -- Es ist halt alles im Wandel und nichts gilt für die Ewigkeit, erst recht keine althergebrachten Bezeichnungen. Selbst der Begriff Akademiker bezog sich ursprgl. nur auf Akademie-Absolventen, nicht auf Absolventen der Uni.
Mfg
Sie durften sich aber eben nicht "Universität für angewandte Wissenschaften" nennen, der englische Begriff wurde ihnen zuerkannt, weil es im Ausland häufig Probleme mit der Anerkennung gab. Du hast natürlich Recht, dass Begriffe sich wandeln. Andererseits sollten gerade in einem Lexikon auch ungebräuchliches korrekt stehen. Fast alle auf meiner FH sagen Sätze wie: "Kommst du morgen zur Uni?", d.h. natürlich noch lange nicht, dass FHs jetzt Unis sind. Wenn du mir Gesetzestexte bzw. Diplomprüfungsordnungen von Unis zeigen kannst, wo Fachabitur in deinem Sinne verwendet wird, werde ich natürlich deiner Verwendung zustimmen.
Noch was: Bitte warte mit weiteren Änderungen, bis wir das hier ausdiskutiert haben, diese Editwars ohne Diskussion sind sehr ärgerlich! Desweiteren fände ich es nett, wenn du dich registrieren würdest. So weiß man wenigstens, ob man mit dem gleichen "redet". Blubbalutsch 20:07, 14. Mai 2004 (CEST)

Viele Informationen herausgeschnitten

Am 3. April 2004 wurde von 217.83.83.169 ziemlich viel herausgeschnitten. Bis zu diesem Zeitpunkt war der Artikel mit sehr vielen Informationen gefüllt. Siehe Versionsvergleich: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Abitur&diff=997354&oldid=996734 Da die Änderungen nie rückgängig gemacht wurden, wollte ich mal anfragen obe jemand was dagegen hat, etwas aus den alten Informationen wieder aufzunehmen. --Wikimensch 22:07, 26. Aug 2004 (CEST)

Ich vermute mal, das wegen unterschiedlicher Regelungen für die Bepunktung und Durchführung des Unterrichts in den einzelnen Bundesländern die Informationen hier nicht mehr stehen. Inzwischen gibt es z.T. spezifischere Artikel (etwa Abitur in Bayern etc.). Wenn aber generelle Informationen gelöscht wurden kannst du die natürlich sinnvoll wieder einbauen, zumal ich auch nirgends eine Begründung für das Löschen finden kann. --Andreas (Diskussion) 22:21, 26. Aug 2004 (CEST)

Waldorfschulen

Waldorfschulen führen ihre Schüler in 12 Schuljahren zu einem eigenen Abschluss, dem "Waldorf-Abitur", anerkannt als Fachhochschulreife; bei einer 13. Klasse kann die staatliche Abiturprüfung abgelegt werden; verbunden mit einem Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf dauert die Schulzeit 14 Jahre.

Meines Wissens ist die Regelung für Waldorfschulen von Land zu Land bzw. sogar von Schule zu Schule verschieden.

Ich besuche derzeit die 13. Klasse einer relativ jungen Waldorfschule (3. Abiturjahrgang 2005) in Bayern. Bei uns wird in der 13. Klasse die Abiturprüfung abgelegt; vorher werden (im Abiturzweig) keinerlei staatliche Abschlüsse erlangt; zum Ende der 12. gibt es lediglich den "Waldorfabschluss", der aber letztlich nur Teilnahme an den Waldorfüblichen Praktika (Landwirtschafts-, Sozial-, Forst- und Feldmesspraktikum), Anfertigung der normalerweise zwei Jahresarbeiten (in der 8. und 11. oder 12. Klasse) sowie Ablegen des Eurythmieabschlusses voraussetzt (wofür i.d.R. nur guter Wille bewiesen werden muss). Er stellt keine Fachhochschulreife dar.

Das Abitur wird von einem örtlichen Gymnasium begleitet, das im Ein- oder Zweijahresturnus durchwechselt.

In sechs der acht Abifächer gehen in die Endbewertung keine Jahresnoten ein; es zählt für die zwei Leistungskurse, zwei schriftl. Grundkurse (davon einer zentral gestellt) sowie zwei mündl. Grundkurse nur die Note der finalen Prüfung. Lediglich das 7. und 8. Fach werden als sog. "Hospitationsfächer" über die 13. Klasse hinweg abgeprüft, wobei der begleitende Gymnasiallehrer dem Unterricht mindestens einmal beiwohnt, üblicherweise während einer mündlichen Abfrage, sowie normalerweise eine der beiden Hauptklausuren stellt.

Bei uns werden die schriftl. Abiturprüfungen vom Gymnasiallehrer erst- und von unserem Lehrer zweitkorrigiert; meines Wissens ist das an etablierten Waldorfschulen z.T. anders.

--zar_alex 18:31, 12. Nov 2004 (CET)

Zentralabitur

Bislang nur in Baden-Württemberg und Bayern gibt es das sogen. Zentralabitur

Dieses Gerücht hält sich hartnäckig (höre ich immer wieder seitdem ich in München wohne). Dabei bin ich mir ziemlich sicher, dass ich in Mecklenburg ein Zentralabitur abgelegt habe. Auch der Wikipedia-Artikel zum Thema sagt was anderes.

--ysae 20:35, 09. Dez 2004 (CET)

Ich habe den Artikel mal entsprechend angepasst. Man könnte aber auch überlegen, ob man den Satz nicht ganz streicht, weil sich eh fast alle Länder für's Zentralabitur entschieden haben und es damit kein so wichtiger Unterschied ist.

--ysae 21:05, 09. Dez 2004 (CET)

ich habe mit deiner Änderung kein Problem. Ansonnsten würde ich den Satzt aber nicht streichen, zeigt er doch, dass alles in Bewegung ist. --Aineias &copy 22:39, 9. Dez 2004 (CET)

Privatschulen

Die Anerkennung eines an einer Privatschule abgelegten Abiturs hängt (zumindest in Hessen, ich weiss nicht, wie das sonst ist), davon ab, ob die Schule 'staatlich anerkannt' ist. Mein Privatschulabi war genauso geregelt, wie andere hessische. Soll heissen: Meine Lehrer haben Prüfungsvorschläge zur Prüfung geschickt und wir haben dann zu einem davon in der Schule geschrieben. Nur bei nicht-staatlich anerkannten Privatschulen wird ausserschulisch geprüft! 130.238.5.5 03:26, 23. Mai 2005 (CEST)

Ich würde gern mit als Information hinzufügen, dass nur eine Wiederholung möglich ist und dass keine weitere Möglichkeit besteht jemals eine Abiturprüfung zu hinterlegen

"Absolvia"

Die Bezeichnung "Absolvia" für einen Abschlussjahrgang höre bzw. lese ich hier zum ersten Mal. Man sollte ihn zur Verwendung auch gar nicht empfehlen, weil seine Wortbildung der sprachlichen Kompetenz des Verwenders kein gutes Zeugnis ausstellt. --82.194.130.236 14:19, 8. Aug 2005 (CEST)

Zustimmung. Der Satz ist erstma raus, bis jemand Belege bringen kann. --Andreas ?! 14:22, 8. Aug 2005 (CEST)

Daten zur Niveauveränderung des Abiturs

Guten Tag. HAt JEmand Daten zur Niveauveränderung des Abiturs, also ob nach dem Abiutr fürher (vor 10, 20, 30 JAhren) mehr gekonnt/gewusst wurde? Gibt es dazu Messungen? Soziologisch, Pädagogisch? --qwqch 09:40, 7. Sep 2005 (CEST)

Ausufernde Abibräuche

Der Abschnitt Abibräuche ist ja wohl der meist-editierte und -erweiterte in diesem Artikel. Ich kann schon verstehen, dass das Thema für frischgebackene Abiturienten den größten Spaßfaktor hat, aber ist das in dieser epischen Breite wirklich enzyklopädisch relevant??? Ich könnte mir gut vorstellen, dass ein Dreizeiler zu dem Thema dessen Bedeutung genügend Rechnung trüge. -- Etix 14:44, 21. Okt 2005 (CEST)

Aus den genannten Gründen habe ich das jetzt mal in einen separaten Artikel Abitur-Bräuche verlegt. --Andreas ?! 20:53, 14. Jan 2006 (CET)

Das Bild...

...finde ich überhaupt nicht angemessen. Es illustriert IMHO in keiner Weise den Artikel. --Okatjerute 00:21, 11. Jan 2006 (CET)

...kann ich nur zustimmen. Wenn nach 1 Woche kein Kommentar kommt, werde ich das Bild entfernen --Raphaelm 11:35, 12. Jan 2006 (CET)
Gut. --Okatjerute 18:37, 12. Jan 2006 (CET)
Und wech... --Okatjerute 19:34, 18. Jan 2006 (CET)

Abiturprüfung - Co-Korrektoren

Die Angabe, das bei Abweichungen der Korrektur ein Mittelwert genommen wird, und das bei hohen Abweichungen ein Dritt-Korrektor eingeschaltet wird ist nicht für ganz Deutschland korrekt, in Hessen (zumindest in unserer Schule) gibt es nur 2 Korrektoren, bei Abweichungen müssen sich diese Einig werden. Geschieht dies nicht ist der Schulleiter für die Notengebung zuständig. Dies ist aber noch nie vorgekommen. Am besten jemand korrigiert diesen Absatz. -- 81.169.147.23 23:00, 5. Jun 2006 (CEST) (Morl99)

So done. Hier zeigt sich auch das grundsätzliche Problem des Artikels: Da schreibt jemand über die Verhältnisse in seinem bundesland und kann nicht erkennen, dass in anderen Bundesländern andere Bestimmungen gelten. --Wangen 08:44, 9. Feb. 2007 (CET)

Abiturfächer

Ich habe gerade die Änderungen in den Prüfungsfächern zum Abitur rückgängig gemacht. Das stimmte so nicht allgemein, höchstens in einigen Bundesländern. So ist Mathe z.B. in Badenwürttemberg für alle verbindliches Abiturfach, guckst du hier. Auch die Länge bis zum Abi ist nach Ländern unterschiedlich, nicht alle Bundesländer haben das G8! Das müsste man im Detail nach Bundesländern darstellen! --Wangen 12:53, 28. Okt. 2006 (CEST)

wird Allgemeine Hochschulreife immer groß geschrieben?

Wenn ja, dann sollte das in dem Text korrigiert werden, es wird derzeit mal groß, mal klein geschrieben. AydinC 12:36, 30. Dez. 2006 (CET)

Bachelor/Master ohne Abitur?

Kann das stimmen? War Bestandteil des Artikels: "Das Abitur ist in den sog. neuen Studiengängen (BA-Bachelor) in den meisten Fällen keine notwendige Voraussetzung mehr. Die Universitäten können eigene Kriterien zur Studierendenauswahl aufstellen."? -- Siebenneunzig chat 01:43, 9. Feb. 2007 (CET)

Erstes stimmt so nicht, auch wenn einige Studiengänge ohne Abitur erreichbar sind, z.B. Musikhochschule bzw. Pädagogische Hochschule über "Begabtenprüfung". Zweites stimmt, wenn die Unis ihre Plätze zum Teil in einem Verfahren vergeben können, müssen sie ja Kriterien dazu haben, die sich allerdings am gesetzl. Rahmen orientieren. --Wangen 08:38, 9. Feb. 2007 (CET)

Gilt das für alle Studiengänge an Musik- und Pädagogischen Hochschulen, oder nur für einige Studiengänge, oder für einige Hochschulen? Gruß Siebenneunzig chat 09:28, 9. Feb. 2007 (CET)
hier und hier klärt die Sache evt. --Wangen 15:31, 9. Feb. 2007 (CET)

Ich würde mal behaupten, dass das derzeit noch ziemlich unklar ist. Das Abitur ist in Deutschland eine Hochschulztugangsberechtigung, d.h. die abgebende Bildungsnstituion (Schule) bestimmt über die Aufnehmende (Hochschule). Nun gibt es immer wieder Diskussionen, dies zu ändern. Allerdings gibt es m.W. keine flächendeckende Regelung, dass man ein BA-Studium ohne Abi machen könnte (es gibt natürlich Ausnahmen, etwa wenn man einen Meister hat, aber das ist marginal und kann hier kaum gemeint sein). Ich würde das wenn überhaupt eher als Diskussion darstellen. Auf einer Veranstaltung des FiBS etwa ging es genau auch um diese Übergänge, allerdings sind die HS derzeit noch arrogant genug, nur die vermeintlich Elite auzunehmen und eben nicht (bedingungslos oder per Auswahlverfahren ausgewählte) Realschulüer/innen. --Eierwerfer 09:33, 9. Feb. 2007 (CET)

Die Realschulen sind jetzt faktsich die "Unter- und Mittelstufe" der beruflichen Gymnasien. Das ist der Weg des Realschülers zum Abitur. (Neben Schulfremdenprüfung, Abendgymnasium). Gehört aber nicht in den Artikel in dieser Form. --Wangen 15:26, 9. Feb. 2007 (CET)

bundesweiter NC Vergleich

Kann mir vielleicht jemand sagen (oder einen Link angeben) wie man die NCs der jeweiligen Bundesländer ineinander umrechnen kann, da es ja erhebliche qualitätsunterschiede gibt. Also wenn man in NRW einen NC von 1,5 hat- wie hoch wäre er dann in Bawü oder Sachsen??? 2,5? Danke

Es gibt nicht "die NCs der jeweiligen Bundesländer". Siehe Numerus Clausus. Es gibt auch keine Umrechnungsfaktoren. Bei den (wenigen) Studiengängen, die von der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) vergeben werden, gilt z.B. derzeit, dass die Abiturbestenquote (Vergabe von 20% der Plätzen an diese) zunächst in Landesquoten für das Bundesland getrennt ermittelt wird, so dass man mit denjenigen um die Plätze konkurriert, die im selben Bundesland ihre Studienberechtigung erworben haben. Die Besseren aus den Landesquoten, die sich um beliebte Hochschulen bewerben, werden dann aber insgesamt auch wieder nach der Abiturdurchschnittsnote ausgewählt. --Bartian 14:33, 30. Sep. 2007 (CEST)

abiturire

Mein Latein ist ganz gut... was soll "abiturire" bitte für eine Form sein? Heißt "abitur" nicht "es wird abgegangen"?? Mmh... 3. Person Sg. Präsens Passiv??


Ah, tut mir leid: NEULATEINISCH. Da kanns das natürlich geben. Mag stimmen..(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 89.52.181.24 (DiskussionBeiträge) 18:38, 30. Mai 2007 (CEST))

jüngste Abiturientin

Minu Tizabi hat im Alter von nur 14 Jahren ihr Abitur mit der Note 1,0 am Pforzheimer Hebel-Gymnasium gemacht. [1] Martinvoll 21:53, 12. Jul. 2007 (CEST)

Abi vs. Internat. Bacalaureat

Abitur ... bezeichnet in der Bundesrepublik Deutschland den höchsten erreichbaren Schulabschluss

Ich weiß, dass das Internationale Bac. dem Abi gleichwertig sein soll. Aber faktisch ist es doch mehr wert, weil der Arbeitgeber weiß, dass der Abgänger gut in Fremdsprachen ist. Sollte das nicht in den Satz aufgenommen werden? --FelixBlumstrauß 02:07, 2. Aug. 2007 (CEST)

Ist eine subjektiv Meinung des einzelnen Arbeitgebers. Andere finden im Gegenteil, dass die IB-ler gerade wegen der bilingualen Ausbildung flachere sachliche Kenntnisse haben. Hier geht es aber allein um die Berechtigungsfunktion für die weitere Ausbildung. Die ist an objektiven Kriterien orientiert, nur die eignen sich für die Wikipedia.--Cancun 10:45, 2. Aug. 2007 (CEST)

Editwar

Hallo Rfortner, Alexander72,

bitte den Editwar um die Formulierung des einen Satzes einstellen. Wenn es da Unstimmigkeiten gibt, bitte erst diskutieren. Danke. --Andreas ?! 11:07, 4. Aug. 2007 (CEST)

Ich kopiere das Folgende mal von meiner Diskussionsseite hierher:

"Hallo Wangen,

ich finde, dass der Link passend ist, weil er Erfahrungsberichte über Abiturprüfungen beinhaltet. Viele, die nach Abitur suchen, wollen wissen, wie das genau abläuft. Darunter sind sicher auch einige, die ihr Abitur nachmachen und Interesse daran haben, zu erfahren, was in einer Prüfung dran kommen kann und wie man sich dabei fühlt etc..

Viele Grüße (nicht signierter Beitrag von Andrea1983 (Diskussion | Beiträge) )"


Es handelt sich um diesen Link: Erfahrungsberichte und Lernhilfen zum Abitur. Hierbei handelt es sich um eine "Blog-Seite" oder um "Werbung für Fernstudium" oder um "Ratgeberseite" oder ... Die Seite ist schön gemacht, aber sie bietet keinen Mehrwert im Sinne der Anforderungen, die an einen WP-Link gestellt werden. Hier ist kein Ratgeber. --Wangen 12:49, 30. Sep. 2007 (CEST)


Da schließe ich mich Wangen an, siehe neben Anforderungen für Weblinks auch Neutraler Standpunkt und Was Wikipedia nicht ist. Meinungsbilder einzelner sind nicht neutral und und haben daher nichts mit Wikipedia zu tun. Wikipedia ist keine Linkliste "aller möglichen Dinge die irgendwie mit dem Thema zu tun haben"! Wenn jemand die genannten Interessen hat, sollte er eine Suchmaschine bemühen.

Das gilt auch für Deine Änderungen an anderen Artikeln. Das Hinzufügen von Links solltest Du nicht als "Kleinigkeit" kaschieren. Nur Kleinigkeiten wurden verändert ist beispielsweise für Rechtschreibfehler vorgesehen, die keine inhaltliche Änderung bewirken. --Bartian 14:17, 30. Sep. 2007 (CEST)

Kriegsabitur

Während den Weltkriegen war es möglich ein sog. Kriegsabitur zu erlangen. Wer mehr dazu weiß kann dazu vielleicht etwas eintragen.

-- Simon.Gruber 13:15, 27. Nov. 2007 (CET)

Finnland

Gibt es das Abitur auch in Finnland? --Silenzio 00:29, 8. Dez. 2007 (CET)

Wie definierst du "Abitur"? Prüfung zur Hochschulzugangsberechtigung? Erfolgreicher Abschluss eines Gymnasiums? Da es den Begriff so im anderssprachigen Ausland nicht geben dürfte, hier mal "das englische Beispiel". Vielleicht hilft dir aber dieser Link weiter. --Wangen 17:08, 13. Dez. 2007 (CET)

Halbsperrung

Habe Halbsperrung beantragt.
--Randalf Post Bewertung Vertrauen 16:42, 13. Dez. 2007 (CET)

Illustration

[[Bild:Gunfighter-6 BilD Abi 2004.JPG|thumb|Abiturient 2004]]

Welche Einwände bestehen das Bild eines glücklichen Abiturienten? [2]Simplicius 22:13, 15. Jan. 2008 (CET)

Keine. --Aldimensch 23:44, 15. Jan. 2008 (CET)

Ungültiges Archivierungsziel

Die Zielangabe bei der automatischen Archivierung dieser Seite ist ungültig. Sie muss mit demselben Namen wie diese Seite beginnen. Wende dich bitte an meinen Besitzer, wenn das ein Problem darstellen sollte. ArchivBot 03:29, 19. Feb. 2008 (CET)

Signaturen nachgetragen, Fehler gefixt, Frist auf 90 Tage raufgesetzt - soo viel ist hier ja nicht los... --Buffty WechselWort 10:37, 19. Feb. 2008 (CET)

Abi auch in Polen und Finnland

Laut dem englischen und dem französischen Wiki-Artikel wird der Begriff Abitur auch in Finnland und Polen genutzt. Stimmt das? (Zitat:„Abitur (from Latin abire = go away, go off) is a designation used in Germany, Finland and Poland “)--Killingfreak 23:54, 18. Mai 2008 (CEST)

Oberstufe

"Wenn die Schulzeit bis zum Abitur auf zwölf Jahre verkürzt wird, gilt die 10. Klasse zugleich als erstes Jahr der gymnasialen Oberstufe." Ist dies so? Bei uns in Sachsen beginnt die Oberstufe mit der 12, wir haben also nur zwei Jahre Oberstufe. THOMAS 01:44, 7. Jun. 2008 (CEST)

Nichtschülerprüfung

Es sollte in dem Bereich Nichtschülerprüfung angemerkt werden, daß diese Art des Abiturs durch eine Prüfung in 8 statt 4-5 Fächern stattfindet... und wenn man gleich dabei ist, kann mir einer sagen wieso das so ist?--91.55.123.55 03:14, 7. Jul. 2008 (CEST)

Abitur für Nichtschüler und: Schüler haben Anmelde-/Jahres-/Kursnoten, die Schulfremden nicht. Bei den Schülern ist somit ein entsprechender Leistungsstand in nicht geprüften Fächern nachgewiesen. --Wangen 21:21, 7. Jul. 2008 (CEST)

Länder-Seiten zusammenführen

Hi, ich finde die derzeit 13 einzelnen Artikel zu den jeweils landesspezifischen Abitur-Regelungen unglücklich; deutlich schöner wäre es meines Erachtens, die Unterschiede in dem Unterpunkt "Abitur#Unterschiede_im_Abitur_in_den_Bundesländern" dieses Hauptartikels unterzubringen.
Dies betrifft derzeit folgende Unterartikel:

Ich werde auch dort jeweils einen Hinweis auf diese Diskussion einfügen. -- JoeMa 13:54, 8. Aug. 2008 (CEST)

Nein, bitte nicht. So eine Zusammenführung würde den Artikel explodieren lassen. Was spricht gegen solche Artikel? -- ThalanTalk 15:06, 8. Aug. 2008 (CEST)
Das tollste wären natürlich Artikel nach dem Schema Schulsystem in XY, wo dann das ganze Schulsystem des Landes dargestellt wird. Bis dahin einfach die Abi-Artikel lassen, aber bitte nicht alles zusammenführen. Bildung ist Ländersache und daher sollte sie auch auf Länderebene behandelt werden, sonst wird alles recht unübersichtlich. --Michael S. °_° 22:28, 8. Aug. 2008 (CEST)
Bin inzwischen davon überzeugt worden, daß die bisherige Artikelstruktur nicht auflösbar ist aufgrund der Menge der Unterschiede. Auch überzeugt bin ich allerdings davon, daß die Unterschiedsmengen nur deswegen zusammengetragen wurden, weil differenzierte Lemmata bestanden. Unter einem Hauptartikel „Abitur“ wäre sicherlich auf Vieles eher stichpunktartig eingegangen worden, was nun in jedem Einzelartikel teppichartig ausgebreitet wird. Frage: Ist es enzyklopädisch wertvoll, für jedes Bundesland einen Sermon wie Abitur_in_Bayern#Einbringen zu erstellen? Wäre es nicht interessanter, einen bundesweiten Vergleich darzustellen?
Man könnte sich sonst bald starkmachen für Artikel wie „Hartz IV in Bayern“, „Hartz IV in Bremen“, „Hartz IV in Mecklenburg-Vorpommern“, „Hartz IV in Thüringen“ und so weiter... (bitte nicht böse verstehen sondern plakativ mit einem Quentchen Sarkasmus!) -- JoeMa 00:27, 23. Sep. 2008 (CEST)

Saufen als Abiturbrauch?

Moin,

dieser Revert war sicherlich in Ordnung, da der hinzugefügte Text ein bißchen klang wie direkt nach einer solchen Feier eingefügt ;-)

Aber: In der Tat ist es schon seit Ewigkeiten Brauch, das bestandene Abitur mit reichlich Alkohol zu feiern. Ich denke also, eine entschärfte Version dessen, was 84.158.204.40 da eingefügt hatte, wäre gar nicht so fehl am Platz. -- JøMa 23:29, 11. Feb. 2009 (CET)

Dieser Meinung bin ich nicht:

  1. "Desweiteren ist es unter Abiturienten nach bestandener Prüfung in den letzten Jahren immer häufiger der Brauch, sich hemmungslos den Freuden des Alkohols hinzugeben und sich so richtig einen hinter die Binde zu kippen." So stand es in der ersten Version. Vom Grundsatz her müsste man den beanspruchten Brauch so beschreiben: "Es ist Abiturbrauch, sich nach dem Abitur ins Koma zu besaufen"?
  2. Ich vermag auch keinen entsprechenden Brauch einer qualifizierten Menge ausmachen, also das Ziel, einfach eine entsprechende Menge Alkohols in sich aufzunehmen.
  3. Das auch mir bekannte Besäufnis findet ja nicht im losgelösten Rahmen statt, sondern ist doch das Ergebnis eines entsprechenden Festes oder einer anderen Aktivität, bei der sich eine Minderheit der Abiturienten volllaufen lässt.
  4. Fehlverhalten einer Teilmenge sollte zudem nicht als "Brauch" verherrlicht werden. Gegen einen Abschnitt "Missbrauch von Festivitäten zwecks Besäufnis anläslich des Erreichens der vollen Reife unter Verkennung der Bedeutung des Wortes vollen an dieser Stelle" - wäre doch mal eine Idee ;)) --Wangen 23:37, 11. Feb. 2009 (CET)
Gibt es ein einziges Gymnasium nennenswerter Größe, dessen aktueller Abschlußjahrgang nicht anlässlich der Abiturfeier bewußt zu zwei getrennten Feiern einlädt? Nämlich:
  1. zu dem offiziellen Abi-Ball (mit Abendgarderobe und angemessenem festlichem Programm und Verhalten),
  2. zu einer von den Abiturienten organisierten Feier ohne Lehrkräfte, Eltern, … (mit Exzessen)
? -- JøMa 01:24, 12. Feb. 2009 (CET)
Das ist nun aber etwas anderes. Die Erwähnung, dass es heute üblich ist, dass Abiturienten neben der offiziellen Entlassfeier zusätzlich eine Party ohne Lehrer, Eltern etc. veranstalten, stört zumindest mich nicht. Dass man da erwähnen kann, dass es bei der, privat organisierten, Party regelmäßig zu Exzessen und/oder Polizeieinsätzen kommt, halte ich für gerechtfertigt.
Am sinnvollsten wäre es vielleicht, wenn du mal was formulierst und das dann hier vorstellst. Entweder melden sich dann noch andere Mitlesende zu Wort, andernfalls kann man das dann problemlos in den Artikel einfügen. --Wangen 13:10, 12. Feb. 2009 (CET)
Nachtrag: Zur zweiten Feier/Party lädt selbstredend nicht das Gymnasium als Institution, sondern ein Schüler/eine Schülergruppe auf privater Basis ein. Ansonsten müsste ja auch die Schule für einen geregelten Ablauf etc. sorgen, was ja aber anscheinend gerade nicht erwünscht ist. --Wangen 13:13, 12. Feb. 2009 (CET)
Moin,
Irgendwie finde ich keine brauchbare Formulierung − schade, daß die IP, die die ursprüngliche Erwähnung gepostet hatte, nicht an einer ernsthafen Ergänzung interessiert war! ;-)
Zu Deinem Nachtrag: Ganz klar, zu den „Sauforgien“ lädt kaum jemals das Institut auf; das sind üblicherweise Angehörige des Abschlußjahrgangs, die Connections zu passenden Veranstaltungsorten haben. Gern auch mal die Abi-Jahrgänge mehrerer Gymnasien auf einmal, um gewaltige Dimensionen und daher geringe Pro-Kopf-Kosten zu erzielen. -- JøMa 21:26, 19. Feb. 2009 (CET)

Sinn des Abitur?

Ein Abitur in Deutschland verbraucht eine lange Zeit, um dieses zu erwerben. Nur um Studienfähig zu sein oder vielleicht auch ein Aufgeklärten Menschen auszubilden. Leider Steht hierzu zu wenig im Artikel. (nicht signierter Beitrag von Kiwini (Diskussion | Beiträge) 16:26, 19. Feb. 2009 CET)

Das liegt vermutlich daran, daß nicht alle dieser Meinung sind. Wenn Du findest, daß Sinn oder Aufwands-Nutzen-Analyse beim Abitur einer Erwähnung bedürfen, dann füge dem Artikel einen entsprechenden Passus hinzu − Sei mutig! :-) -- JøMa 21:17, 19. Feb. 2009 (CET)

Hochschulabschluss als Abiturersatz

Ich möchte hier einen Ergänzungsvorschlag unterbreiten, da ich selbst danach gesucht habe und auch in Foren bereits entsprechende Sucheinträge gefunden habe. Die Regelung in NRW findet sich nicht im Hochschulgesetz, sondern in der "Verordnung über die Gleichwertigkeit von Vorbildungsnachweisen mit dem Zeugnis der Hochschulreife (Qualifikationsverordnung - QVO)". In § 3 lautet es hierzu:

§ 3 Zum Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule des Landes Nordrhein-Westfalen berechtigen die folgenden in Nordrhein-Westfalen erworbenen, dem Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife gleichwertigen Vorbildungsnachweise:

[...]

4. das Zeugnis der Hochschulabschlussprüfung an einer wissenschaftlichen Hochschule oder einer allgemeinen Fachhochschule, das ohne vorherigen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife nach einem Studiengang mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern erworben worden ist,

Ich bin mir mit der Formulierung nicht ganz sicher, aber heißt dies nicht, dass man in NRW mit dem Hochschulzeugnis kein Abitur bekommt, sondern der Abschluss nur als Studienerlaubnis gilt? Würde praktisch wahrscheinlich keinen Unterschied machen, aber ich wüsste schon gerne, ob man als Abiturient durchgeht und der Studienschnitt als Abiturschnitt gälte oder ob man die Abiturprüfung zusätzlich zum Hochschulabschluss nachholen könnte.

Im Artikel würde ich mir daher zunächst die Aufnahme des Paragraphen wünschen, eine Klarstellung, dass nicht in allen Bundesländern das Hochschulgesetz einschlägig ist und falls jemand den Wortlaut des Paragraphen deuten kann, eine genaue Formulierung, ob tatsächlich Abitur erworben wird. --78.50.26.206 23:52, 8. Mai 2009 (CEST)

Ich denke, dass entsprechende Regelungen in jedem Bundesland gelten, lasse mich aber durch geeignete Quellen gerne vom Gegenteil überzeugen. Das Gesetz ist i.Ü. doch einfach zu lesen -> sinngemäß: Das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife (also das Abitur) ist ein Nachweis der notwendigen Vorbildung (also Hochschulzugangsberechtigung), es gibt gleichwertige Vorbildungsnachweise (z.B. die 6 Semester FH). Damit ist ja auch klar, dass dies kein Abitur ist, es keinen Abi-Durchschnitt geben kann .... Abitur ist ja auch kein Titel oder keine Auszeichnung, sondern halt das Abschlusszeugnis einer Schule. Die Frage stellt sich ja so auch gar nicht. Kein vernünfig denkender Mensch würde auf den Gedanken kommen, dass ein Abitur mehr wert sei als z.B. ein Fachhochschulabschluss nach einem 3jährigen Studium :) --Wangen 00:03, 9. Mai 2009 (CEST)

Ich möchte dann hierzu die im Artikel aufgeführte Regelung im Land Berlin aufführen:

§ 10 Abs. 3: Die allgemeine Hochschulreife wird auch durch den erfolgreichen Abschluss eines Studiums erworben, für dessen Aufnahme die Fachhochschulreife erforderlich war.

Hier besteht die Besonderheit darin, dass das Abitur tatsächlich erworben wird. Die Bundesländer regeln dies somit unterschiedlich. --92.226.65.33 23:16, 9. Mai 2009 (CEST)

Steht aber anders in dem von dir zitierten Artikel. Die "allgemeine Hochschulreife" ist kein Abitur. Mit "Abitur" wird der Schulabschluss eines Gymnasiums (bzw. entspr. Schulfremdenprüfung) bezeichnet. Mit dem § 10 wird nur formuliert, dass man mit erfolgreicher Absolvierung eines Fachhochschul-Studiums auch die allgemeine Hochschulreife erworben hat (eigentlich eine Selbstverständlichkeit, da der Fachhochschulabschluss deutlich über dem Abitur steht.) --Wangen 13:46, 10. Mai 2009 (CEST)

Gem. § 2 Nr. 1 der "Verordnung über die Gleichwertigkeit von Vorbildungsnachweisen mit dem Zeugnis der Hochschulreife - Qualifikationsverordnung" ist das Abitur die allgemeine Hochschulreife. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, möchte ich gerne den Unterschied zwischen Abitur und allgemeiner Hochschulreife wissen und bitte auch belegen.--78.50.26.90 00:14, 14. Mai 2009 (CEST)

Vergleiche §10 oben. Ich denke, das, was für den Artikel notwendig ist, haben wir geklärt, der Rest interessiert mich persönlich nur noch dann, wenn es Auswirkungen für den Artikel hat. btw: Steht eigentlich auf dem einschlägigen Zeugnis "Hochschulreife" oder Abitur :)) Ansonsten halte ich die ersten einleitenden Worte des Artikels für durchaus aufschlussreich genug. --Wangen 00:35, 14. Mai 2009 (CEST)
Nachtrag: Vielleicht habe ich dich auch nicht richtig verstanden. Hast du einen konkret formulierten Änderungsvorschlag für den Artikel? --Wangen 00:37, 14. Mai 2009 (CEST)

Wieviele Versuche hat man beim Abitur?

Ich habe gehört, dass man nur zwei Versuche hat, um die Abiturprüfung zu bestehen. Danach darf man kein Abi mehr machen. Stimmt das? Wenn ja, dann sollte das im Artikel erwähnt werden. (nicht signierter Beitrag von 85.179.79.155 (Diskussion | Beiträge) 10:51, 5. Jun. 2009 (CEST))

In Mecklenburg-Vorpommern (es sind nur 12 Jahre) darf man innerhalb der elften Klasse einen Neuantritt dieser fordern. Das ist dann wie sitzenbleiben und man wiederholt die 11. Entschließt man sich nach der Elften in die Zwölfte zu wechseln, kann man nicht nochmal von vorne anfangen. Fällt man durch die Abiturprüfung, wurde es eben nicht geschafft und der Abschluss der 10. Klasse ist der geltende Abschluss für dich. --Rimrocker 18:34, 11. Jun. 2009 (CEST)

abiturire

Nun kann ich kein bisschen Latein. Aber die deutsche Übersetzung von "abiturire" = abgehen werden, sagt mir überhaupt nichts. Man sollte dieses Wort doch irgend wie anders übersetzen. Udo Hammermeister (nicht signierter Beitrag von 87.161.11.58 (Diskussion | Beiträge) 21:19, 15. Jun. 2009 (CEST))

Notendurchschnitt

Es wäre interessant, die Berechnung des Notendurchschnitts transparent zu machen (nicht signierter Beitrag von Dolezalek.f (Diskussion | Beiträge) 08:45, 18. Jun. 2009 (CEST))

Diese Linksammlung ist einzigartig, da sie für alle Bundesländer auf einen Blick Notenrechner, Prüfungsschwerpunkte/Übungsaufgaben und alle Abiturtermine bereitstellt. Bitte kommentieren! (nicht signierter Beitrag von Agajon (Diskussion | Beiträge) 18:53, 5. Okt. 2009 (CEST))

Genau dies alles fällt für mich in den Ratgeber-Bereich. Dies ist jedoch nicht Aufgabe einer Enzyklopädie. --Wangen 18:54, 5. Okt. 2009 (CEST)

Geschichte, Zedlitz Abiturreglement

Man sollte IMHO schon erwähnen, dass das Abiturreglement von 1788 keinen verbindlichen Charakter für die Hochschulzugangsberechtigung hatte, lediglich Stipendiaten mussten die Prüfung bestehen -- Heraklit 11:27, 16. Okt. 2009 (CEST)

Deutsche Internationale Abiturprüfung fehlt

Die DIAP wird im Artikel nicht erwähnt, siehe z.B. http://www.dsnd.de/de/download/dsnd_DIAP_2005.pdf --Chtrede 16:43, 16. Dez. 2009 (CET)

Berufsoberschulen / Fachoberschulen

Im Artikel sind FOS und BOS unter Berufliche Gymnasien eingetragen. Sie zählen meiner Meinung nach aber zum Punkt "zweiten Bildungsweg". Irgendwelche Einwände gegen das Verschieben?

FOS und BOS zählen zu den berufsbildenden Schulen. Die FOS gehört nicht zu dem 2. Bildungsweg, die Bos hingegen schon, da bei dieser Schulform eine Berufsausbildung vorliegt und nun durch die BOS ein anderer Weg eingesclagen wird.--teta123 14:16, 8. Feb. 2010 (CET)

Abiturientenquote

An einer Stelle wird NRW mit ca. 50 % genannt und weiter unten mit nur 20%, was stimmt? (nicht signierter Beitrag von 207.162.10.148 (Diskussion | Beiträge) 22:43, 1. Nov. 2010 (CET))

lat. Herkunft

abitur ist genau 3. Person Singular Passiv von abire ("weggehen", also "es wird weggegangen") (nicht signierter Beitrag von 91.97.194.196 (Diskussion) 18:45, 5. Apr. 2011 (CEST))

Diese Aussage ist richtig, hat aber mit dem Artikelthema wenig zu tun. :) Das deutsche Wort Abitur kommt zwar von abīre (=weggehen), aber nicht von 3.Sg.Präs.Pass. abītur (=es wird gegangen) sondern vom lateinischen Part.Fut.Akt.Nom.Sg.Mask. abītūrus (=der im Begriff ist zu gehen). Etymologische Quelle: Wahrig Herkunftswörterbuch, 5. Auflage 2009; Grammatik-Quelle: Schmidt, Wecker, Röttger: Lateinische Sprachlehre, 16. Auflage 1980. —[ˈjøːˌmaˑ] 19:43, 5. Apr. 2011 (CEST)

Abiturientenzahlen und -quoten

Zitat: "Noch in den 1950er Jahren lag die Abiturientenquote in Deutschland bei unter 5 % eines Altersjahrgangs.[10] 1960 lag die Abiturientenquote in Deutschland bei 6,1 % des Altersjahrgangs. Noch Anfang der 1980er Jahre lag die Abiturientenquote in Deutschland noch bei unter 22 % des Altersjahrgangs." Mit Deutschland ist hier sicherlich die alte Bundesrepublik gemeint. Dann sollte man das auch so schreiben, denn in der DDR lagen die Verhältnisse sicherlich anders! Wenn gesicherte Fakten nicht vorhanden sind, kann man ja das Wort "Deutschland" durch "Bundesrepublik" ersetzen. --Murfatlar123 21:39, 7. Jun. 2011 (CEST)

Abitur durch Hochschulabschluss

Es ist auch in Baden-Württemberg möglich, das Abitur durch einen Hochschulabschluss zu bekommen, siehe: http://www.studieninfo-bw.de/studieren/bewerben_und_hochschulzulassung/hochschulzugang/allgemeine_hochschulreife/ Eventuell sollt das noch in den Artikel mit aufgenommen werden. -- 46.223.92.160 21:24, 11. Okt. 2011 (CEST)

Das ist nicht nur möglich, sondern Fakt und steht auch bereits im Artikel. Danach erhalten Studenten, die mit einem Zeugnis der Fachhochschulreife oder einem Zeugnis der Fachgebundenen Hochschulreife studieren, mit ihrem Studienabschluss automatisch die allgemeine Hochschulreife (in manchen Ländern mit dem Vordipom/ entpr. Creditpoints die fachgebundene Hochschulreife) zuerkannt. - Der erste akademische Studienabschluss, seit einigen Jahren der Bachelor (vormals ein Diplom), eröffnet den Zugang zu einem Masterstudiengang und zu jedem anderen Fach und ist von daher natürlich mehr als nur ein (einfaches) Abitur im schulischen Sinne, aber ein Abitur im Sinne der vollen Reife und allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung. --109.91.113.8 11:35, 16. Nov. 2011 (CET)

Abiturzahlen & Quoten

Die deutsche Studentenzahl stieg von 1860 bis 1914 rasant von 11.901 auf 60.235. Noch in den 1950er Jahren lag die Abiturientenquote in Deutschland bei unter 5 % eines Altersjahrgangs. 1960 lag die Abiturientenquote in Deutschland bei 6,1 % des Altersjahrgangs. Noch Anfang der 1980er Jahre lag die Abiturientenquote in Deutschland noch bei unter 22 % des Altersjahrgangs.

Wäre das ein Aufsatz, wäre da viel rot makiert, könnte wer das mal überarbeiten? (oder generell mal nen sprachlichen Check machen)--82.212.252.130 08:02, 11. Jan. 2012 (CET)

Begriffsherleitung "Abitur" unklar

"Das Abitur (von lateinisch examen abiturium „Abgangsprüfung“, gebildet aus dem Partizip Futur des Verbs abire „davongehen, abgehen“)"

Woher nimmt der Autor des Artikels die Information, dass sich Abitur von "examen abiturium" ableitet? Das Adjektiv "abiturius" findet sich in keinem klassisch lateinischen Wörterbuch. Eine Genitivendung ist ebenfalls auszuschließen (*abituris gibt es nicht). Falls es sich um eine neulateinische Form handelt, müsste deren Quelle angegeben werden! (nicht signierter Beitrag von 80.143.109.220 (Diskussion) 09:36, 17. Feb. 2012 (CET))

Meiner Ansicht nach ist das Wort ab|i|tur anders zu übersetzen: so handelt es sich vielmehr um eine Passivform im Präsens von ab|ire (weggehen/verlassen/...) in der 3. Person Singular. also er/sie/es wird "weggegangen" (was wörtlich nicht sinnvoll übersetzbar ist, da "gehen" im Deutschen m.E. keine Passivform besitzt), also etwas freier sinngemäß übersetzt: er/sie/es wird entlassen --WodkaLemon 21:25, 29. Feb. 2012 (CET)
Demnach bezeichnet das Abitur zuerst einmal den "Abschluss einer höheren Schulausbildung" und das Abiturzeugnis wiederum gilt als Befähigungsnachweis (Zeugnis der Reife) für ein Hochschulstudium.--78.94.128.165 11:24, 11. Jun. 2012 (CEST)
Es war bei den alten Preußen allein der "Schulabgänger mit Matura", daher auch als Abiturient bezeichnet, der die Reife und Befähigung für ein Studium an einer Universität besaß. Somit für die heutige Zeit:
"Das Abitur (von lateinisch abiturium: „Abgang“, gebildet aus dem Partizip Futur des Verbs abire: „davongehen, abgehen“) bezeichnet den Abgang von der Schule mit dem Abschluss einer höheren Schulausbildung nach der „Reifeprüfung“ (Abiturprüfung) und damit den Erwerb der „Befähigung zum Studium an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland“.
Dieser Befähigungsnachweis ("Zeugnis der Reife") nach der Oberprima und Reifeprüfung an einem Gymnasium wurde erst mit Einführung neuer gymnasialer Schulformen, z.B. Berufsoberschulen, unterteilt in "Zeugnis der allgemeine Hochschulreife", das uneingeschränkte volle Abitur und in "Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife", das eingeschränkte Abitur. In den 1970er Jahren kam dann mit einer neuen Hochschulart auch ein drittes eingeschränktes Abitur, die "Fachhochschulreife", hinzu, das man heute auch als "Fachabitur" (in der Schweiz als Berufsmatura) bezeichnet. Die drei Abschlüsse haben eines gemeinsam: sie sind Hochschulzugangsberechtigungen!--Dermatio (Diskussion) 21:13, 21. Aug. 2012 (CEST)

europäische Berechtigung

Die uneingeschränkte Studienbefähigung und Studienberechtigung des Abiturs gilt erst einmal nur für die Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland! Ob ich darüber hinaus mit dem Abitur die Befähigung und Berechtigung für ein Hochschulstudium außerhalb Deutschlands besitze, wird in Staatsverträgen geregelt. Wenn daher hier von Studienbefähigung an europäischen Hochschulen geschrieben steht, bedeutet dies im Umkehrschluss, dass es solche Abkommen bzw. Übereinkünfte mit allen europäischen Staaten gibt. Sollte hier nur die EU-Staatengemeinschaft gemeint sei, muss der entsprechende Satz entsprechend abgeändert werden.--176.198.159.203 14:33, 26. Mai 2014 (CEST) Bis jemand den v.g. Nachweis der Gültigkeit des Abiturzeugnisses für alle HS in Europa führt, werde ich den Halbsatz: "Studienbefähigung an einer europäischen Universität oder Hochschule" ändern in "Studienbefähigung an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland".--176.198.159.203 21:10, 28. Mai 2014 (CEST)

Liebe IP, in diesem Dokument der Bundesregierung heißt es: "Die Anerkennung des Abiturs ist problemlos. Sie ist bereits in der Europäischen Konvention über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse vom 11. Dezember 1953 geregelt. Danach ist mit dem deutschen Abiturzeugnis der Zugang zu den Universitäten der EU-Partnerstaaten ohne weiteres möglich." Sind deine Zweifel damit beseitigt? Gruß, --Lämpel schnacken 22:09, 28. Mai 2014 (CEST)

Abi-Plakat

Der Brauch des Abi-Plakats fehlt. Ffohcsib (Diskussion) 22:08, 3. Mär. 2018 (CET)

Das Abi-Plakat dient der mentalen Unterstützung des Abiturienten / der Abiturientin in der Prüfungsphase. Das Plakat wird in der Regel von Freunden oder Eltern und Geschwistern der Absolventen/-innen entworfen. Ffohcsib (Diskussion) 00:55, 4. Mär. 2018 (CET)

Wenn keiner etwas dagegen hat würde ich die Ergänzung einfügen... Ffohcsib (Diskussion) 11:54, 4. Mär. 2018 (CET)

DDR/BRD

In verschiedenen biografischen Artikeln taucht eine westdeutsche "Ergänzungsprüfung zum DDR-Abitur" auf. Interessant fände ich: in welchen Jahren gab es die? In allen Bundesländern? Was waren die Inhalte und Prüfungsmodalitäten? hier gibt es einen "spiegel"-Artikel, nach dem der Zehetmair (CSU) 1990 das DDR-Abitur nicht anerkennen wollte, aber die Ergänzungsprüfung scheint aus einer früheren Zeit zu kommen, siehe z.B. Alexander Gauland. -- Seelefant (Diskussion) 08:47, 15. Sep. 2014 (CEST)

Da Gauland Geschichte und Jura studieren wollte und jedenfalls damals noch zumindest das kleine Latinum Studienvoraussetzung war, wird er eine Ergänzungsprüfung hinsichtlich seiner Latein-Kenntnisse abgelegt haben. --Hvs50 (Diskussion) 23:36, 30. Sep. 2018 (CEST)

Sonderreifeprüfung in der DDR

Wieso finde ich in keiner der angegebenen Quellen den Begriff "Sonderreifeprüfung"? Gab es die wirklich? Das Beispiel Rainer Müller stimmt auch nicht ganz, denn er hatte kein Abitur. --Rita2008 (Diskussion) 18:56, 6. Dez. 2018 (CET)

@Rita2008: Die Darstellung in dem Abschnitt stimmte überhaupt nicht mit den Quellen überein. Ich habe es geändert. Die Sonderreifeprüfung in der DDR scheint mir etwas ganz ähnliches wie die Studienberechtigungsprüfung (Österreich) gewesen zu sein. --Bujo (Diskussion) 17:48, 16. Apr. 2021 (CEST)

Abiturpanne in NRW

So bedauerlich es ist, dass die Aufgaben nicht heruntergeladen werden konnten, ist dies wirklich relevant im allgemeinen Artikel Abitur. Aus meiner Sicht maximal im Artikel Abitur in NRW. Zudem wenn, sollte nicht das Wort Matura verwendet werden. Das ist der österreichische Ausdruck. --Nordprinz (Diskussion) 21:00, 19. Apr. 2023 (CEST)

Zustimmung, in 'nem Buch würde ich das höchstens in eine Fuß- oder Endnote packen, gerne nach Abitur in NRW verschieben. --Eduevokrit (Diskussion) 21:09, 19. Apr. 2023 (CEST)
Ja, das gehört eindeutig nach Abitur in Nordrhein-Westfalen. --Veliensis (Diskussion) 23:08, 19. Apr. 2023 (CEST)

Abitur und AHR

Man sollte sich in der Einleitung kurz fassen. Beachte auch den Unterschied zwischen einem Abitur und einer Allgemeinen Hochschulreife.--62.143.98.100 15:30, 12. Mär. 2019 (CET)

Mein Vorschlag zur Änderung/ Ergänzung der Einleitung:

Das Abitur (von lateinisch abiturus, Partizip Futur von abire ‚weggehen‘: ‚derjenige, der weggehen wird‘), abgekürzt „Abi“, bezeichnet in der Bundesrepublik Deutschland den Schulabschluss nach einer höheren Schulausbildung und einer Abitur- bzw. Reifeprüfung (lat. maturitas, die Reife). Mit dem Bestehen der Abiturprüfung erwirbt der Abiturient bzw. die Abiturientin das „Zeugnis der Reife“ bzw. der „Allgemeinen Hochschulreife“, das sogenannte „Vollabitur“. Es bescheinigt die Studierfähigkeit zum Studium an einer Hochschule in Deutschland und berechtigt auch zu einem Hochschulstudium in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU).

Ein fachgebundenes Abitur bzw. ein Zeugnis der „Fachgebundenen Hochschulreife“ (Fach-Abitur), beschränkt hingegen das Studium an einer Universität auf bestimmte Studienfächer, die im Abiturzeugnis ausgewiesen sind.

Mit einem Fachabitur bzw. einem „Zeugnis der Allgemeinen Fachhochschulreife“ ist ein Studium an einer Fachhochschule (FH) bzw. Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) möglich (und in manchen Bundesländern in Deutschland auch an einer Universität in bestimmten Bachelorstudiengängen).

Im ehemaligen Land Preußen wurde anfangs der Schulabschluss an einer Realschule, die sogenannte Mittlere Reife, als Abitur I bezeichnet und der weiterführende Schulabschluss an einem Gymnasium bzw. die Matura war dann das Abitur II.--5.147.50.143 19:40, 15. Jun. 2023 (CEST)