Diskussion:Abu Umar al-Almani

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Escla in Abschnitt Klarname
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Abu Umar al-Almani“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Berichte über Tod

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Es gibt einen englischsprachigen Bericht [1] vom 26.03.2017, dass Abu Umar al-Almani bei Kämpfen getötet wurde, es steht auch schon in der englischen WP. Vielleicht kann jemand, der sich bzgl. TF mit der Materie auskennt, das in den Artikel einfügen. --Bernhard F. J. H. (Diskussion) 02:11, 27. Mär. 2017 (CEST)Beantworten

Klarname

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Wieso wird der Klarname abgekürzt? Ist der irgendwie schützenswert? -- Escla ¿! 13:22, 27. Mär. 2017 (CEST)Beantworten

@Escla: Vielleicht war der Name zum Zeitpunkt der Artikelerstellung nicht bekannt. Ein kleiner Link von Dir zum Klarnamen wäre hilfreich gewesen. Nun ist es erledigt. Gruß, Harry Canyon (Diskussion) 17:09, 27. Mär. 2017 (CEST)Beantworten
Postmortales Persönlichkeitsrecht. Umso wichtiger, da es den "Täter" nicht mehr treffen kann, sondern nur die Familie. --92.72.192.72 22:37, 27. Mär. 2017 (CEST)Beantworten
Postmortales Persönlichkeitsrecht bedeutet nicht, dass man den Namen eines Täters nicht nennen darf. Beispiel „Tron“:
Nach Auffassung des Gerichts steht den Antragstellern ein Anspruch auf Unterlassung der Nennung des bürgerlichen Namens ihres Sohnes im Internet nicht zu, da durch die Namensnennung dessen über den Tod hinausgehendes Persönlichkeitsrecht nicht verletzt werde. Der postmortale Schutz der Persönlichkeit sei vor allem darauf ausgerichtet, den Verstorbenen vor unwahren Behauptungen, vor Herabsetzungen und Erniedrigungen sowie vor groben Entstellungen seines Lebensbildes und seiner Lebensleistung zu schützen.
Quelle: AG Berlin - Pressemitteilung vom 09.02.06
-- Escla ¿! 22:52, 27. Mär. 2017 (CEST)Beantworten