Diskussion:Adoption (Römisches Reich)
Könnte jmd., der den Forschungsstand kennt, sich den Artikel mal im Hinblick auf die dort behauptete "angebliche" Adoption des Augustus durch Cäsar ansehen? Dort ist zu lesen:
Wohl berühmtester angeblich adoptierter Mann der Republik war Augustus; geboren als Gaius Octavius, wurde er von seinem Großonkel Gaius Iulius Caesar testamentarisch adoptiert und bekam den Namen Gaius Iulius Caesar – den üblichen Zusatz Octavianus schien er nicht geführt zu haben, auch wenn in der Literatur oft als Octavian bezeichnet. In juristischen Quellen finden sich keine Belege, dass solche testamentarische Adoptionen zulässig waren. Sowohl Adoption, als auch Arrogation verlangten, dass der Annehmende am Leben war. Folglich ist davon auszugehen, dass es sich bei der testamentarischen Adoption des Augustus um einen politischen Schachzug, nicht aber um eine juristisch gültige Adoption handelte, vgl. Herbert Rosendorfer: Die angebliche Adoption des Augustus durch Cäsar.
Die Argumentation "Es gibt keine Rechtsquelle, die die Legalität bestätigt, also war die Adoption nicht rechtmässig." scheint mir als Nichtfachmann doch fragwürdig, und das Ergebnis deshalb bestenfalls eine wissenschaftliche Minderheitenmeinung. Sicher bin ich nicht, und will nicht dran rumeditieren... Löschkandidat 11:31, 17. Feb 2006 (CET)
- Du hast völlig Recht. Rosendorfers Meinung wird von den Althistorikern nicht geteilt. Siehe: Bleicken, Augustus (2000), S. 35ff. u. S. 692ff. und Diskussion:Augustus#.22Adoption.22. Daher "überarbeiten" rein. --Louis le Grand 15:24, 11. Mär. 2008 (CET)
- Oder wir nehmen es doch besser raus. --Louis le Grand 17:21, 11. Mär. 2008 (CET)
Abschnitt adoptatio und arrogatio: inhaltlicher Fehler?
[Quelltext bearbeiten]Zunächst: entschuldigt, wenn die Formulierung: Aufbau der Diskussion nicht der Norm entspricht. Dies ist meine erste Beteiligung bei Wikipedia seit Jahren (nach unschönen Erfahrungen Anfang der 20er, als es anscheinend sehr leicht war, als User mit vielen geschriebenen Seiten, Änderungen mit Quellenbelegen zu löschen)
Im Abschnitt Adoptio und Arrogatio steht : "Die Römer kannten zwei unterschiedliche rechtliche Vorgänge, die nach heutigen Verständnis als Adoption bezeichnet werden können: zum einen die adoptatio, die den Adoptierten der väterlichen Gewalt (patria potestas) des Adoptierenden unterstellte; zum anderen die arrogatio, bei der dies nicht der Fall war. "
Woher kommt der letzte Abschnitt? Auch bei der arrogatio, wie bei der adoptio wurde der Arrogierte unter die Gewalt des Arrogierenden (des neuen pater familias) gestellt. Der einzige Unterschied besteht darin, dass es bei der adoptio zu einer Überführung aus der ersten patria potestas in eine neue kam, bei der arrogatio eine person sui iuris unter die Gewalt eines Vaters geriet.
Dies wird mEn auch durch die zitierte Quellenstelle (Gellius 5,19,9) bestätigt : [...] uanti ex eo patre matreque eius natus esset utique ei vitae necisque potestas in eum siet uti patri endo filio est?[...]" Der gefettete Abschnitt lässt sich doch nur so lesen, dass ein Übergang in die patria potestas stattgefunden hat. Eine weitere Quelle die dies deutlich macht ist Gai. Inst . 2.98.
Weitere Belege für diese Sichtweise Kaser/Knütel : Römisches Privatrecht, 18. Auflage 2005, §60 Rz. 24-31 sowie Wiley Blackwell Encyclopedia of Ancient History s.v. Adrogatio.
Weitere Sekundärliteratur hierzu existiert auch, diese liegt aber nun mal gerade neben mir.
Ich wäre dafür, dass mindestens der erste Absatz des Abschnitts abgeändert wird oder der gesamte Artikel ergänzt wird, da dies sonst zu Verwirrungen bei vielen Menschen führen kann, die Wikipedia als erste Informationsquelle nutzen. --Svenad89 (Diskussion) 19:08, 25. Mai 2020 (CEST)
- Du hast sicherlich im Moment die besseren Quellen zur Hand. Ich halte die geschaffene Dichotomie ebenfalls für unzutreffend. Habe an dem Artikel selbst nie etwas gemacht, wohl auch noch nie wirklich gelesen, sonst wäre mir mal was aufgefallen. Ich sehe Unterschiede in den Figuren, beide aber laufen auf dasselbe Ergebnis zu, die patria potestas.
- Die „arrogatio“ ist die ursprüngliche, archaische Version, die aller Wahrscheinlichkeit tief in der sagenhaften „Königszeit“ anzusiedeln ist. Sie unterlag einer Vorprüfung im Ponifikalkollegium und wurde durch den vom pontifex maximus veranlassten Beschluss der Volksgemeinde eingeräumt und vollzogen. Auch heute noch wird aus der „arrogatio“ die „Annahme an Kindes Statt“ gemäß §§ 1741-1772 BGB hergeleitet. Rechtswirksam wird sie als Adoption durch rechtskräftigen Gerichtsbescheid.
- Die jüngere und im Zwölftafelgesetz erstverankerte „adoptio“ war ein Rechtsgeschäft, also ein Vertrag. Sie konnte also inter partes vereinbart werden und nicht durch (gerichtliche) Zuordnung/Fügung. Mit ihr wurde ein Hauskind aus der patria potestas des einen Gewalthabers (paterfamilias) in das Gewaltverhältnis des anderen Gewalthabers überführt. Das Rechtsgeschäft war zweiaktig aufgebaut und dabei zunächst durch drei mancipationes geprägt, Annahme(1) und Rückgabe(2), um endgültige Annahme(3) (= 1. Akt). Der zweite Akt der adoptio bestand rechtstechnisch dann aus einer in iure cessio (Vindikation).
- Also bitte gerne ändern, denn der derzeitige Satz ist Ergebnis von Sorglosigkeit. Besten Gruß --Stephan Klage (Diskussion) 00:10, 26. Mai 2020 (CEST)
Das werde ich gerne tun, sobald ich mit eigenen Ausfertigungen zur Thematik fertig bin - daher fielen mir die Fehler auch negativ auf - Was mir ebenfalls auffiel, im Abschnitt "Beispiele" : " [...]Während des 2. Jahrhunderts wurden die besten Thronfolger von Kaiser adoptiert, wodurch ihre Position legalisiert wurde. [...]" Die Auffassung, dass wirklich die "besten Thronfolger" adoptiert wurden, ist mEn mehr als diskutabel, da es sich hier nur um die verklärte positive Sichtweise des Adoptivkaisertums handelt, die u.a. im Panegyricus des Plinius hervorsticht. So formuliert spiegelt der Artikel aber sicher nicht mehr die vorherrschende historische Forschungsmeinung wider (sofern es noch Historiker gibt, die derart verklärt auf diese Zeit blicken). --Svenad89 (Diskussion) 13:45, 26. Mai 2020 (CEST)