Diskussion:Ahmed Dlimi

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Letzter Kommentar: vor 5 Tagen von Jameskrug in Abschnitt Mordfall Ben Barka - Vorschlag für Neuformulierung
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Mordfall Ben Barka - Vorschlag für Neuformulierung

[Quelltext bearbeiten]

Zu den beiden Absätzen zum Mordfall Ben Barka:

1. Der Verweis auf den „Bericht“ von Georges Figon erscheint mir in diesem Artikel über Ahmed Dlimi nicht die sinnvollste Quelle (Figon war es schließlich, der Ben Barka in die Falle gelockt hatte). 2. Auch wenn die Leiche Ben Barkas nie gefunden wurde, erscheint mir Verschwindenlassen hier nicht der passende Ausdruck. Alle Quellen gehen eindeutig von der Ermordung Ben Barkas am 29. oder 30. Oktober 1965 aus. 3. Der Hinweis auf Dlimis drei Verteidiger und dann noch auf das Komplott ein paar Jahre vorher, macht die Sache aus meiner Sicht zu kompliziert. 4. Der letzte Satz im zweiten Absatz (mit Quellenangabe: Unser Freund der König von Marokko von Gilles Perrault) ist so (wenn Perrault recht hat) offenbar nicht korrekt: „Hassan II. verhängte gegen Dlimi 180 Tage verschärften Arrest und degradierte ihn zum Oberst, da er ohne seine Genehmigung aus Marokko abgereist war.“ Perrault schreibt: „hundertzwanzig Tage Arrest“ und „erhob ihn in den Rang eines Oberst“. Wie auch immer ... Auch dieser Satz macht die Sache aus meiner Sicht zu kompliziert. – Deshalb: Mein Vorschlag für Neuformulierung der beiden Absätze:

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Am 29. Oktober 1965 wurde der marokkanische Oppositionspolitiker Ben Barka von Paris aus in das Haus des Kriminellen Georges Boucheseiche in Fontenay-le-Vicomte entführt. Dort wurde er noch am selben oder am darauffolgenden Tag ermordet. Der Mitarbeiter des SDECE-Geheimdienstes Antoine Lopez sagte aus, dass er Ahmed Dlimi am Nachmittag des 30. Oktober vom Flughafen Orly aus ins Haus von Boucheseiche gefahren habe. Zu diesem Zeitpunkt war Dlimi Direktor der marokkanischen Sicherheitspolizei.

Im Prozess gegen die Tatverdächtigen im September–Oktober 1966 gehörte Dlimi zu den Angeklagten, war aber zunächst nicht vor Gericht erschienen. Erst am Tag vor der vorgesehenen Urteilsverkündung stellte er sich der französischen Justiz. Der Prozess wurde vertagt und im April–Juni 1966 wieder aufgenommen. Da die Befragungen von Zeugen und des Chefs der Pariser Polizei-„Brigade criminelle“ ergaben, dass Dlimis Alibi für die fragliche Nacht zutreffend zu sein schien, wurde er freigesprochen.

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Gibt es Einwände dagegen ? Ansonsten ändere ich in ein paar Tagen entsprechend. --James Krug (Diskussion) 18:20, 7. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Entsprechend geändert. --James Krug (Diskussion) 15:45, 14. Dez. 2024 (CET)Beantworten