Diskussion:Akzessorietät
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Klicke auf , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.Abtretung akzessorisch oder nicht?
[Quelltext bearbeiten]- "Unter einer akzessorischen Sicherheit versteht man eine Sicherheit,... z. B. im Fall der Abtretung."
- "Zu den nicht akzessorischen ... Forderungen ... zählen u. a. ... die Abtretung"
Was denn nun?
Bin leider kein Jurist und kann diese Frage nicht selbst beantworten.
134.34.1.209 18:12, 28. Jun. 2007 (CEST)
Akzessorisch = Akzessorietät
[Quelltext bearbeiten]Die Artikel sind nahezu identisch. Leider habe ich keine Ahnung, wie man diese zusammenfügen kann. --Dispo 20:01, 04.05.06 (CET)
Gegenteil von Akzessorisch - Abstrakt
[Quelltext bearbeiten]Sollte vielleicht auch mit aufgenommen werden. --Flow2 10:11, 10. Feb. 2007 (CET)
Quellangaben
[Quelltext bearbeiten]fehlen --Flow2 20:57, 14. Feb. 2007 (CET)
Komma
[Quelltext bearbeiten]hab nur mal ein Komma vor einem "und" entfernt.
--~~ ~~--134.155.99.41 18:06, 30. Jan. 2009 (CET) Habe mir erlaubt, ein "=" zu ergänzen (offenbar aus Versehen andere Gliederungsebene)-- pistazienfresser 13:29, 2. Jul. 2009 (CEST)
- Würde ich (mindestens) technicus kleinschreiben.
- Verstehe ich nicht was der Bezug auf dieser Begriff hier über die schon erwähnte Fachsprache hinaus sagen soll. Offenbar überflüssig, daher werde ich es löschen.-- pistazienfresser 13:29, 2. Jul. 2009 (CEST)
-- pistazienfresser 13:29, 2. Jul. 2009 (CEST)
Eingangsdefinition zu eng?
[Quelltext bearbeiten]Statt Recht vielleicht besser "rechtlicher Umstand", da die Akzessorietät der Strafbarkeit eines bloßen Teilnehmers kein Recht darstellt, vgl. auf Kübler, Wörterbuch.
Limitierte Akzessorietät
[Quelltext bearbeiten]Es geht um
Hat das was zu tun mit Akzessorietät#Akzessorietät im Strafrecht? Kann man den Begriff noch besser herausstellen und dann einfach einen Redirect auf diesen Absatz machen? --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 07:37, 31. Jul. 2024 (CEST)
- Jep. Der Redlink war unsinnig, ich habe ihn gelöscht. „Limitierte Akzessorietät“ im Strafrecht will sich von der „strengen Akzessorietät“ des Zivilrechts abgrenzen. Das ist eigentlich selbst schon unsinnig, weil im Zivilrecht Akzessorietät stets „streng“ ist und schon deshalb so gar nicht bezeichnet werden muss; im Strafrecht gibt es die strenge Akzessorietät nicht, wie im Artikel jetzt noch etwas verdeutlicht, bedeutet die limitierte Akzessorietät (die kein Rechtsbegriff ist) nur: die Trias Tatbestand «» Rechtswidrigkeit «» Schuld des Täters ist für den Tatteilnehmer nur für den Tatbestand und die Rechtswidrigkeit deckungsgleich, die jeweilige Schuldfrage hingegen ist für Täter/Teilnehmer getrennt zu prüfen und kann zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Dazu bedarf es keines Artikels (steht bereits hier). Daher Vorgehen gewählt, wie nun nachvollziehbar ist. BG --Stephan Klage (Diskussion) 11:01, 31. Jul. 2024 (CEST)