Diskussion:Allerseelenablass

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von 2003:DA:A718:5B64:C09E:1ECA:B1C4:5EE5 in Abschnitt Unverständlich
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Hallo, es tut mir leid, aber ich finde, es wird hier doch etwas zu oberflächlich über das eigentliche Thema, die Ablassgewährung, hinweggegangen. Mag sein, dass es da schon wirklich grundlegende Artikel gibt, ich hab jetzt aber nix gefunden, deshalb hier meine Bitte um Detaillierung: 1. Wenn ich es recht verstehe, wirkt der Allerseelenablass ausschliesslich auf bereits Verstorbene. Ist diese Annahme korrekt? 2. Wenn ich es recht verstehe, kann nur ein einziger Verstorbener pro Tag und Person den vollkommenen Ablass bekommen. 2.1 Wie kann ich den Ablass einer mir wichtigen Person zukommen lassen? 2.2 Was passiert mit meinem Ablassbegehren, wenn diese Person bereits früher ( ev. sogar von mir, aber natürlich auch von einem anderen Menschen) einen entsprechenden vollkommenen Ablass bekommen hat und damit - wenn ich es recht verstehe - gar nicht mehr im Fegefeuer ist? Wird der Ablass dann an einen Bedürftigen weitergegeben? Wird er mir gutgeschrieben? 2.3 Angenommen, ein bereits Verstorbener hat eine echte Todsünde wie Mord begangen. Und ich gebe ihm den Allerseelenablass. Ist dann für ihn die Todsünde getilgt? Macht es einen Unterschied, ob ich von dieser Todsünde weiss oder nicht? 3. In meiner Jugend war im Hl. Grab in der Kapuzinerkirche in Eichstätt ein Taferl wo ein päpstlicher Erlaß bzgl. Ablass von verstorbenen und lebenden Personen zu lesen war. Ich gehe davon aus, dass, wenn man sich an die dort beschriebenen Regeln gehalten hat, der Ablaß auch stattgefunden hat. Seit einer größeren Renovierung (zeitlich mal geschätzt) in den frühen 80er Jahren ist dieses Taferl aber verschwunden. Ist damit - falls man das genaue Wissen noch hat - ein gebeteter Ablass noch wirksam? Oder nicht, weil die "veröffentlichte Durchführungsverordnung" fehlt? Hat man als einfacher Gläubiger das Recht, die Wiederaufhängung dieses Ablassbriefes zu verlangen? Es wäre wirklich schön, da handfeste Informationen zu bekommen.

Viktoria 00:18, 14. Sep 2006 (CEST)

Hier einige Antworten aus katholischer Sicht:

Der Ablass macht sowohl für Lebende als auch für Verstorbene nur Sinn, wenn er mit echter Bußgesinnung verbunden ist. D.h. solange jemand an der "Todsünde" (d.h. in der Trennung durch Gott durch eine bewußt und freiwillig begangene schwere Sünde) festhält, nützt ihm auch der Ablass nichts.

Der Ablass für Verstorbene (d.h. für die "Armen Seelen im Fegefeuer") ist eine Art und Weise, wie durch die Fürbitte der Kirche den Verstorbenen, welche noch eine sog. "Sündenstrafe" abzubüßen haben (d.h. die Folgen von bereits vergebener Schuld müssen noch "aufgearbeitet" werden), wirksam geholfen werden kann. Niemand kann freilich sagen, ob der Ablass wirklich einer bestimmten Person zukommt, da dies von Gottes Freiheit abhängt, die mit seinem Heilsplan verbunden ist.

Daher zu den konkreten Fragen:

1. Ja.

2. Der Gläubige kann pro Tag nur einen einzigen "vollkommenen Ablass" gewinnen. Wie dies aber dann im "Jenseits" ankommt, müssen wir schon dem lieben Gott überlassen, der kein "Buchhalter-Gott" ist, sondern die Liebe und Barmherzigkeit!

2.1. Der besondere Gedanke an diese Person genügt, wenn ich das Ablasswerk verrichte. Doch gilt stets: Gottes Wille geschehe.

2.2. In diesem Fall geht nichts verloren; Gott weiß, wie er das Werk der Liebe, welches mit dem Ablass verbunden ist, einsetzt.

2.3. Die Todsünde muss bereits vergeben sein; dann ist die betreffende Person ja grundsätzlich gerettet, wenn sie vielleicht auch noch im Purgatorium ("Fegefeuer") ist.

3. Entsprechende Gebete bzw. Bußwerke sind auch ohne formellen Aushang dieser Ablassbestimmungen weiterhin sinnvoll!

mfg Josef Spindelböck 09:25, 14. Sep 2006 (CEST)

Gebet in der Meinung des Hl. Vaters

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Was bedeutet "Meinung"? Hier fehlt ein Artikel Meinung (Kirche) --Hfst (Diskussion) 09:59, 2. Nov. 2018 (CET)Beantworten

"Anliegen", "Gebetsanliegen" oder "Intention" wäre wohl allgemeinverständlicher. Auf Englisch und in anderen Sprachen heißt es "intentions" o.ä. Was sollen wir nehmen statt "Meinung"? "Messintention" geht in dieselbe Richtung, wäre als Verlinkung jedoch nicht treffend genug.--Der wahre Jakob (Diskussion) 10:27, 2. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Wir sollten iMHO „in der Meinung“ stehen lassen, denn es wird bei den entsprechenden Bedingungen wie auch an anderen Orten so angeführt. Mit der Meinung ist gemeint, in der Absicht, die der heilige Vater hat bzw. vorher bekanntgeben hat lassen. Wenns gar nicht anders geht, käme womöglich „in den Anliegen“ in Frage.--Turris Davidica (Diskussion) 10:11, 5. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Natürlich sollte dort "in der Meinung" stehen bleiben. Aber es wäre gut, wenn man das auf Meinung (Kirche) oder so verlinken würde. Leider bin ich nicht qualifiziert den Artikel zu schreiben. --Hfst (Diskussion) 18:17, 17. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Meinung (Kirche) gäbe keinen substantiellen Artikel. Es ist halt eine antiquierte, aber breit eingeführte Übersetzung von intentio im kirchlichen Binnenjargon, die längst zur klerikalen Sondersprache geworden ist. Wem ist geholfen, wenn solche Begriffe konserviert weiter benutzt werden, obwohl sie der gemeine Zeitgenosse gar nicht mehr versteht? Die Sache des Christentums befördert das nicht wirklich.--Der wahre Jakob (Diskussion) 19:04, 17. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Jetzt bin ich irritiert. "Meinung" ist aus meiner Sicht ein erklärungsbedürftig Begriff. Ist nun Meinung mit einem Link Meinung richtig verlinkt? Wenn ja, dann tun. Wenn nein, dann braucht es eine andere Verlinkung. Schlimmstenfalls auf den Miniartikelstub Meinung (Kirche) Hfst (Diskussion) 18:31, 23. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Jein. Meinung ist nur teilweise richtig, weil es hier um die Widmung der "Früchte der heiligen Messe" geht. In der päpstlichen "Meinung" = Intention geht es um die Widmung der "Früächte des erbetenen GVebets" (z.B. "ujm Frieden, für die Familien" usw.). Vielleicht braucht es tatsächliuch einen Artikel Intention (Kirche) oder Meinung (Katholizismus) oder so irgendwie, der das Gemeinte ohne die jetzt noch bestehende Einengung auf die Mess-Intention darstellt. Mal drüber nachdenken.--Der wahre Jakob (Diskussion) 23:31, 23. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Ich würde es begrüßen, wenn hier im Artikel erwähnt wird, was genauer mit Gebet in der Meinung des Hl. Vaters gemeint ist. Ich meine mich zu erinnern, in einem alten Gebetbuch gelesen zu haben, daß das Gebet in der Meinung des Hl. Vaters je ein Glaubensbekenntnis, ein Vaterunser und ein Ave Maria war. Oder waren es Glaubensbekenntnis und je 3 Vaterunser und Ave Maria? Hiernach http://www.ablass-gemeinschaft.de/content/stande-der-gnade/gebet-nach-meinung-des-heiligen-vaters/ bleibt es der Wahl des einzelnen Gläubigen überlassen, es wird jedoch das Beten eines Vaterunser sowie eines Ave Maria empfohlen. Im aktuellen Gotteslob sowie im Katechismus finde ich keine Antwort darauf. --Kirchenfan (Diskussion) 16:48, 19. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Siehe Gebetsapostolat und [1]. Ich will mich demnächst mal um das Thema kümmern.--Der wahre Jakob (Diskussion) 17:49, 19. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Unverständlich

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Dieser Artikel ist für den Normalbürger unverständlich. --2003:DA:A718:5B64:C09E:1ECA:B1C4:5EE5 16:12, 23. Okt. 2024 (CEST)Beantworten