Diskussion:Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz/Archiv

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- 2006 -

Fusion ADG/AGG

Kann man gerne vereinigen, aber man muss beachten dass das AGG verändert wurde, und das ADG nicht zustandegekommen ist.GLGerman 23:16, 29. Jun 2006 (CEST)GLGerman

Ich bin für die Fusion der Artikel, da das ADG niemals Gesetz geworden ist und es daher m. E. nicht die nötige Relevanz für einen eigenen Artikel aufweist. --84.130.40.109 21:26, 11. Jul 2006 (CEST)
ich bin dafür beide Begriffe zu erhalten. Beides sind Drucksachen des Bundestages und haben Eingang in die wissenschaftliche und politische Diskussion gefunden.--Heho 23:12, 11. Jul 2006 (CEST)
Dann sollten zumindest die Redundanzen beseitigt werden. Hauptartikel muss Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz werden, denn dieses Gesetz tritt demnächst in Kraft. Das Antidiskriminierungsgesetz sollte allenfalls als rechtspolitisches Kuriosum behandelt werden. --Forevermore 19:35, 12. Jul 2006 (CEST)
Ich bin auch für Fusion. In der Entstehungsgeschichte des AGG kann auch das ADG kurz erwähnt werden. Die ausführliche Darstellung eines gescheiterten Gesetzes braucht es m. E. nicht. Wer will, kann sich ja den verlinkten ADG-Entwurf mit der Entwurfsbegründung durchlesen (was für den normalen Enzyklopädie-Leser aber eher uninteressant sein dürfte). Zweck des Hauptartikels sollte es sein, über das geltende Recht zu informieren. --Matthias-j-1975 15:40, 25. Jul 2006 (CEST)

Handelsblatt-Artikel "passt" so nicht in den Text

Handelsblatt-Artikel "passt" so nicht in den Text, da hier das Gesetz "eigentlich" dargestellt wird. Ausserdem Neutralitätsverletzung...Gesetzesdarstellungen auf Wiki sollten nur den Inhalt wiedergeben...ansonsten wird es "unübersichtlich".GLGerman 12:08, 24. Jul 2006 (CEST)GLGerman

Wenn man auf die Änderungen des AGG im Vergleich zum ADG verweist, erscheint bloße Nennung nicht ausreichend. Da braucht es unbedingt Informationen, was genau diese Änderung impliziert. Bitte nachreichen!!!(Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 145.253.100.163 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla 12:01, 30. Jul 2006 (CEST)) Bereits im Text drin: Unterschiede sind dort aufgeführt.GLGerman 20:58, 30. Jul 2006 (CEST)GLGerman

Man sollte noch erwähnen, dass das Gesetz wegen handwerklicher Fehler überarbeitet werden muss. (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 131.246.141.136 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla 14:10, 16. Aug 2006 (CEST))

AGG verfassungswidrig

Das Gesetz ist so verfassungswidrig wie sonst was, da nicht mit der aus Art. 2 GG abgeleiteten allgemeinen Handlungsfreiheit vereinbar. Auch der verfassungsmäßige Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 GG greift hier nicht rechtfertigend ein, da dieser nur den Staat bindet, genauer gesagt: Sich auf das Verhältnis zwischen Staat und Bürger bezieht, nicht jedoch auf Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander oder innerhalb der staatlichen Verwaltung. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis der erste betroffene Arbeitgeber oder Großvermieter Verfassungsbeschwerde führt. Dann wird das ganze sowieso vom BVerfG gekippt.

Gruß Finanzanwärter (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 172.182.171.222 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla 21:05, 27. Aug 2006 (CEST))

Art. 3. GG Abs. 3 gibt dem Staat den Auftrag, Benachteiligungen auf Grund von bestimmten Kriterien zu verhindern. Der Auftrag im GG wird also durch das AGG umgesetzt. --Skyman gozilla 21:26, 27. Aug 2006 (CEST)
Die Auffassung, durch Art. 3 GG werde ein Auftrag zum Erlass einfachgesetzlicher Normen an die gesetzgebenden Organe erteilt, halte ich für vertretbar. Jedoch greift das AGG in den Bereich der privatrechtlichen Rechtsbeziehungen ein. Soweit kann es durch den postulierten Gesetzgebungsauftrag des Art. 3 GG nicht gedeckt sein, da sich dieser als Norm des öffentlichen Rechts nur auf das Verhältnis Staat-Bürger beziehen kann. Leider muß ich mich da wiederholen.Allenfalls der öffentlich-rechtliche Teil des AGG ist daher verfassungskonform.
Gruß: Finanzanwärter(Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 172.158.191.179 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla 14:44, 16. Sep 2006 (CEST))
Ich schlage mal vor, gedanklich wenigstens die Grundrechtsprüfung nachzuvollziehen, bevor man ein Gesetz als "verfassungswidrig" bezeichnet. Und wenn schon Art. 2 Abs. 1 GG als das Grundrecht angesehen wird, das hier verletzt wurde, dann verweise ich nur auf die Schrankentrias und frage mich sodann, warum dieses Gesetz unverhältnismäßig sein soll? Denn darauf läuft es hinaus. Ferner möchte ich noch auf Art. 24 GG beziehen und fragen, ob das BVerfG am AGG ein Exempel im Verhältnis zur EG statuieren soll?

Letztlich ist m.E. der korrekte Grundrechtseingriff in Art. 12 GG (möglicherweise auch in Art. 12 GG in Verbindung mit Art. 14 GG) zu suchen. Abschließend: solche Diskussionen führen bedauerlicherweise in der Sache nicht weiter. --AHK 16:19, 13. Nov. 2006 (CET)

Wenn auf Art. 24 GG verwiesen wird und damit auf die Höherrangigkeit der Eu-Richtlinie bzw. des EGV, der ihre Umsetzung in nationales Recht gebietet, gegenüber dem Grundgesetz, dann habe ich das gleiche Problem wieder im Verhältnis dieser Rechtsvorschriften zur EMRK,die im wesentlichen mit den Grundrechten des GG übereinstimmt. Die EMRK steht als internationales Vertragsrecht (manchmal wird auch internationales Gewohnheitsrecht behauptet)über dem sekundären und primären EG-Recht. Ich hebe also das ganze Problem nur eine Ebene höher! Den Verweis auf Art. 12 bzw. 14 GG kann ich nicht nachvollziehen. Einen unzulässigen Eingriff in Art. 14 (12) Abs. 1 Satz 1 GG durch das AGG erkenne ich nicht, da die Möglichkeit der Einschränkung in Art. 14 (12) Abs. 1 Satz 2 GG vorgesehen ist.So bleibt als Auffanggrundrecht nur Art. 2 Abs. 1 GG. Umgekehrt Art. 14 (12) Abs. 1 Satz 1 GG als Rechtfertigung für das AGG heranzuziehen, geht wiederum nicht, da es sich um Grundrechte handelt, die nur den Staat binden, wie schon erwähnt. Die Freiheit der Berufsausübung (das Eigentum) ist durch Art.12 (14) GG nur gegen staatliche Eingriffe gewährleistet, nicht gegen private Diskriminierung!!! Lest bitte Art. 1 Abs. 3 GG! Außerdem bitte ich zu beachten, daß Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG nur Deutsche schützt.Ich bin der Meinung, daß "solche Diskussionen" zur verfassungsrechtlichen Bewertung des AGG beitragen und damit sehr wohl weiterführen.

Gruß Finanzanwärter(Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 172.176.254.46 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla 00:44, 19. Nov. 2006 (CET))

Zusammenlegung der Artikel

Ich habe heute die Artikel Antidiskriminierungsgesetz und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz zusammengeführt. Hauptartikel ist jetzt Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. Bezüglich der Autoren verweise ich auf die Versionsgeschichte von Antidiskriminierungsgesetz. --Forevermore 15:56, 9. Sep 2006 (CEST)

Abschnitt „Beweislast“

Im OTRS erhielten wir folgende E-Mail:

An:  info-de@wikimedia.org
Betreff: Fehler
Erstellt: 14.09.2006 10:33:01


Hallo!

In folgendem Artikel befindet sich ein Fehler:


http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Gleichbehandlungsgesetz


Die Angaben zur Beweislast sind fehlerhaft. Glaubhaftmachung genügt nach der
endgültigen Fassung des Gesetzes nicht, sondern es müssen Indizien bewiesen
werden.

Könnte sich dies bitte einer vom Fach anschauen und ggfs. korrigieren? Danke. --Raymond Disk. Bew. 19:02, 14. Sep 2006 (CEST)

Ich habe es korrigiert. Allerdings ist das AGG in diesem Punkt wohl europarechtswidrig. Nach Art. 10 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG genügt es sehr wohl, wenn der angeblich Diskriminierte Tatsachen glaubhaft macht, die auf eine Diskriminierung hinweisen. --Forevermore 20:42, 14. Sep 2006 (CEST)
Jedenfalls ist es tatsächlich eine Abweichung; möglicherweise fehlt es an der Europarechtswidrigkeit aber, wenn die BRD ihre Gesetzesfassung darauf stützt, dass die Glaubhaftmachung prinzipiell in die Richtung eines Indiz' geht (oder eher andersrum): Der Indizienbeweis geht ja auch in eine andere Richtung, da es sich um mittelbare Tatsachen handelt, während es bei der Glaubhaftmachung schon um die Tatsachen mit unmittelbaren Bezug zum Streitgegenstand geht. Die e.V. ist - meiner Erfahrung nach - ähnlich schwach wie der Zeugenbeweis. Manchmal glaube ich sogar, dass es Leute gibt, die eher vor Gericht nicht die Wahrheit sagen, als dass sie schriftlich in Kenntnis der Strafbarkeit einer falschen Versicherung an Eides statt die Unwahrheit bekunden. Letzteres ist natürlich kein Argument, die Abweichung von der Richtlinie zu rechtfertigen. Aber ich bin gespannt auf die erste Entscheidung dazu, demnach müsste ja das Gesetz richtlinienkonform ausgelegt und damit dem EuGH (oder EuG?) vorgelegt werden. --AHK 16:36, 13. Nov. 2006 (CET)

Ich habe heute zum wiederholten Male die Weblinks ausgedünnt und bei dieser Gelegenheit auch einige Literaturhinweise entfernt.

Bezüglich der Weblinks verweise ich auf Wikipedia:Weblinks. Neue Weblinks bitte nur einfügen, wenn sie tatsächlich „vom Feinsten“ sind. Nicht jede Website, die sich mit Antidiskriminierung befasst, hat auch eine Wikipedia-Existenzberechtigung.

Hinsichtlich der Literatur weise ich auf Wikipedia:Literatur hin sowie auf den dort genannten Grundsatz: Bitte vom Feinsten! Literaturhinweise sollen keine beliebige Auflistung von Büchern sein, die zufällig zum Thema passen, sondern sich auf die zentralen, in der Fachwelt maßgeblichen und richtungsweisenden Werke beschränken. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass mittlerweile dutzende, wenn nicht hunderte von Aufsätzen zum AGG geschrieben und veröffentlicht wurden. Der interessierte Leser hat also die Qual der Wahl. Wikipedia sollte ihm diese Wahl insofern einfacher machen, als dass hier nur wichtige Standardwerke genannt werden, deren Lektüre sich auf jeden Fall lohnt.

--Forevermore 12:34, 10. Nov. 2006 (CET)

Siehe auch

Kopiert von: Benutzer Diskussion:Forevermore:

Ich halte den Link sehr wohl für Relevant, zumal die Beschlüsse rund um die Gleichbehandlungsgesetze ein Resultat bestimmter Umstände sind, die vom WEF analysiert werden. Da ich nicht wahllos links in den Kontext zwinge oder extra dafür kontext schaffe, habe ich es (wie das nunmal üblich ist) in einen "Siehe auch"-Abschnitt eingefügt... Aber prinzipiell: Aus welchem Grund passt der Link da nicht hin? --PSIplus Ψ 21:52, 28. Nov. 2006 (CET)

Hallo PSIplus, zwischen den beiden Artikel bestehen natürlich gewisse inhaltliche Überschneidungen, das will ich nicht bestreiten. Sowohl das AGG als auch der Global Gender Gap Report betreffen die Gleichstellung von Frauen und Männern. Das wars dann aber auch schon. Im Artikel Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz geht es um das Gesetz an sich, um seine Entstehung, seine europarechtlichen Wurzeln, seinen Inhalt, seine Folgen, die Kritik daran. Der Artikel beschäftigt sich nicht mit frauenspezifischen Gleichstellungs- oder Diskriminierungsfragen. Deshalb ist Dein Siehe-auch-Link auf einen Report, der die weltweite Gleichstellung der Geschlechter analysiert, m. E. für diesen Artikel hier nicht relevant. Gruß, --Forevermore 07:47, 29. Nov. 2006 (CET)

Halbsperrung

Der Artikel wurde wiederholt mit Werbung geflutet. Er wurde deshalb heute für nicht angemeldete Benutzer gesperrt. --Forevermore 17:11, 6. Dez. 2006 (CET)

Erste Gesetzesänderung

Nach meinen Informationen sollen demnächst das AGG schon erste Veränderungen erfahren. Es sollen § 20 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 3 AGG durch die Streichung der Wörter "oder der Weltanschauung" harmonisiert werden. Des weiteren sollen die Recht­fertigungs­tatbestände für eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters in der Sozialauswahl und bei Unkündbarkeitsvereinbarungen der Nummern 6 und 7 des § 10 Satz 3 AGG aufgehoben werden. Diese werden ersatzlos gestrichen und nicht etwa in das KSchG integriert, da § 2 Abs. 4 AGG Kündigungen vom Diskriminierungsverbot ausschließt. An dieser umstrittenen Regelung will der Gesetzgeber festhalten. Ich habe allerdings noch keine entsprechende BT-Drs. gefunden. Ihr vielleicht?
(Vorstehender Beitrag vom 11:48, 9. Dez. 2006 (CET) stammt von Dd0815 (Beiträge) – siehe bitte Signatur. Nachtrag 2006-12-27 18:58)

Die Änderung wird durch das Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze erfolgen. Das Gesetz wurde vom Bundestag bereits verabschiedet und liegt derzeit beim Bundesrat. Folge diesem Link (PDF-Datei). --Forevermore 14:22, 9. Dez. 2006 (CET)
Ergänzung: Das Gesetz ist heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und wird morgen, am 12. Dezember 2006, in Kraft treten. --Forevermore 21:51, 11. Dez. 2006 (CET)

Quellenloser Abschnitt

Hansele, du solltest Rechtsquellen zitieren. Urteile, Urteile, Urteile. Und solange dieses AGG-Hopping nicht belegt ist, kann man so etwas auch nicht in den Artikel reinschreiben. Mich wundert nur, dass du hier Änderungen vornimmt ohne belastbare Quellen zu haben, wo du doch sonst von Gott und der Welt eben solche fordert.

belegt dürften die Fälle schon sein als Bearbeitungskommentar ist mehr als eindeutig. Dieser Konjunktiv zeigt ja schon, wie belastbar deine Quellenlage ist. --BabyNeumann 16:49, 14. Dez. 2006 (CET)

Die Bundestagsdrucksache nennt keinen einzigen belegten Fall und spricht nur diffus von "Berichten aus der Praxis". Belegbare Fakten sehen anders aus. Aber damit kann Hansele offensichtlich nicht dienen. --BabyNeumann 20:56, 14. Dez. 2006 (CET)
Die ist ja auch von der FDP, die zu den prominenten Gegnern des Gesetzes gehören. Bin auf die Antwort der Bundesregierung gespannt.--Bhuck 20:58, 14. Dez. 2006 (CET)
Noch dazu, da sich die Große Anfrage direkt auf den Weltbericht bezieht, somit also keine weiterführenden Informationen enthält. Jetzt müsste die Welt über die große Anfrage berichten und fertig wäre eine Endlosschleife. --BabyNeumann 21:00, 14. Dez. 2006 (CET)
Offensichtlich will er mal wieder mit dem Kopf durch die Wand, ohne auch nur einen Satz auf der Diskussionsseite zu verlieren. Naja, wird ja mal wieder Zeit für eine VS-Meldung. --BabyNeumann 21:07, 14. Dez. 2006 (CET)
Die Große Anfrage spricht eindeutig von Berichten - und bezieht sich nicht nur auf die Welt, sondern auch auf den Spiegel. Ich werde den mal als zusätzliche Quelle mit hineinnehmen, außerdem solltest du nicht dauernd die Große Anfrage als Quelle löschen. --Hansele (Diskussion) 21:12, 14. Dez. 2006 (CET)
Den Spiegel-Artikel kannst du gerne verlinken. Die große Anfrage liefert aber keine weiterführenden Informationen, weil sie sich ausschließlich auf den Spiegel und die Welt bezieht. Aber schön, dass du doch noch den Weg auf die Diskussionsseite gefunden hast. --BabyNeumann 21:15, 14. Dez. 2006 (CET)
Die Große Anfrage ist eine erneute politische Auseinandersetzung mit dem Gesetz. Das hat einen wichtigen Informationswert zusätzlich zu den Presseberichten und gehört damit auch in den Artikel. --Hansele (Diskussion) 21:19, 14. Dez. 2006 (CET)
Dann aber so dass man im Kritik-Abschniit etwas schreibt wie "Die FDP hat sich immer noch nicht mit dem Gesetz abgefunden, und stellt Anfragen, in denen sie unterstellt, es gäbe Probleme..." (aber vermutlich findest Du eine andere Formulierung--ich gebe zu, das war leicht POV). Aber man kann die Anfrage nicht als Beweis für etwas anderes nehmen, als dass die FDP Fragen hat.--Bhuck 21:30, 14. Dez. 2006 (CET)
Die große Anfrage liefert keinerlei weiterführende Informationen und ist daher als Quelle unbrauchbar. Die Suche nach großen Anfragen führt zu 5350 Quellen auf bundestag.de allein für die letzten 6 Monate. Eine große Anfrage ist also an sich nichts berichtenswertes. Insgesamt ist das Unsinn und daher keine Erwähnung im Artikel wert. rv. --BabyNeumann 21:28, 14. Dez. 2006 (CET)
Noch dazu, da die FDP in die Anfrage reinschreiben kann was sie möchte. Sie kann also keineswegs herhalten um irgend etwas zu belegen. Mutmaßungen, Behauptungen, Tratsch und Klatsch. Keine Partei muss in eine solche Anfrage die Wahrheit schreiben. --BabyNeumann 21:38, 14. Dez. 2006 (CET)

Sag mal. Willst du ernsthaft aufgrund von Hörensagen den Spiegel-Artikel als Quelle listen. Du bist echt nicht zu überbieten! --BabyNeumann 21:33, 14. Dez. 2006 (CET)

Den Spiegel-Artikel schmeiße ich dann auch erstmal wieder raus: WP:BNS --BabyNeumann 21:40, 14. Dez. 2006 (CET)
Was hat das mit Hörensagen zu tun? Und warum löschst du die Quellen immer wieder? mit WP:BNS hat das absolut nichts zu tun. --Hansele (Diskussion) 21:49, 14. Dez. 2006 (CET)
Natürlich hat es das. Die FDP behauptet, es gäbe einen Spiegel-Artikel und du willst daraus tatsächlich eine Wikipedia-Quelle machen. Wenn ich sowas in einem Ex-Gay-Artikel machen würde, würdest du mir das wochenlang um die Ohren schlagen. Und ich habe nicht vor, dir auch nur ein wenig nachzustehen. --BabyNeumann 21:54, 14. Dez. 2006 (CET)
Hast Du die Ausgabe vorliegen? Was steht denn auf S. 36? Es könnte sein, dass die FDP interpretiert die Berichte anders als manche andere.--Bhuck 22:02, 14. Dez. 2006 (CET)
Ein Artikel mit dem Titel: Bürokratie: Das Gleichbehandlungsgesetz wirkt - aber ganz anders als gedacht. Du erwartest jetzt nicht, dass ich dir den kompletten Artikel zitiere, oder? --Hansele (Diskussion) 22:05, 14. Dez. 2006 (CET)
Den kompletten Artikel nicht, aber es ist ja schon ein Vertrauensvorschuß, wenn ich glauben soll, dass etwas dort nachgewiesen sein soll. Aber vielleicht bist Du ja vertrauenswürdiger als die FDP? :-) --Bhuck 22:11, 14. Dez. 2006 (CET)
http://service.spiegel.de/digas/servlet/find/DID=49533620 zeigt, dass Spiegel wohl was in die Richtung berichtet haben soll...--Bhuck 22:22, 14. Dez. 2006 (CET)

Der streitige Spiegel-Artikel findet sich hier. Dort ist von einem AGG-Hopper namens „Michael H.“ die Rede und über Unternehmen, die über Abzocker klagen. Zahlen nennt der Artikel nicht; es er ist recht allgemein gehalten. Meiner unmaßgeblichen Meinung nach taugt dieser Artikel nicht als Nachweis für ein flächendeckendes AGG-Hopping oder einen sprunghaften Anstieg von missbräuchlichen Bewerbungen. --Forevermore 17:32, 27. Dez. 2006 (CET)

Und noch ein Weblinks, diesmal zur einer Meldung des "Tagesspiegel" vom 5. Januar 2007. Danach sieht das Bundefamilienministerium keine Hinweise auf einen Missbrauch des Gesetzes durch AGG-Hopper. Von Seiten des BDA wird hingegen von Missbrauchsfällen berichtet. Konkrete Zahlen oder Fakten liefert keine der beiden Seiten. --Forevermore 18:13, 7. Jan. 2007 (CET)

Vielleicht ist die Antwort der Bundesregierung auf der FDP-Anfrage inzwischen veröffentlicht?--Bhuck 00:05, 9. Jan. 2007 (CET)
Du überschätzt die Leistungsfähigkeit des Bundesfamilienministeriums: Di Große Anfrage ist dermaßen umfangreich, dass sie sicherlich nicht so schnell beantwortet werden kann. --Forevermore 06:02, 9. Jan. 2007 (CET)
Es gibt vermutlich Fristen, die in der Geschäftsordnung des Bundestags geregelt sein dürften. Beim rheinland-pfälzischen Landtag waren sie 3 Wochen für kleine Anfragen, 6 Wochen für große Anfragen. Feiertage zählten aber nicht mit.--Bhuck 10:34, 9. Jan. 2007 (CET)

- 2007 -

Linktipp

Bitte Link auf Altersdiskriminierung anbringen.

HDeinert2002 20:23, 15. Jan. 2007 (CET)

Leistungsverweigerungsrecht

Es sollte dringend darauf hingewiesen werden, dass das Leistungsverweigerungsrecht lediglich bei Belästigungen und sexuellen Belästigungen gilt. So sagt es jedenfalls § 14 AGG. Das Leistungsverweigerungsrecht gilt also nicht bei unmittelbaren und mittelbaren Benachteiligungen. Interessant zu erwähnen wäre auch, dass hier äußerste Vorsicht geboten ist, denn wenn der Beschäftigte die Arbeit niederlegt, weil er glaubt, der AG hätte ungeeignete Maßnahmen ergriffen, so riskiert er eine Kündigung.
(Vorstehender Beitrag vom 17:44, 17:48, 28. Jan. 2007 (CET) stammt von Torsten KloseBeiträgeNachtrag 2007-02-20 14:45)

Danke für den Hinweis. Ich habe den Abschnitt entsprechend korrigiert. --Forevermore 18:16, 28. Jan. 2007 (CET)

Beschwerdestelle

Nach dem AGG haben Arbeitgeber eine Beschwerdestelle einzurichten. Gibt es bereits weitere Informationen dazu? Was ist konkrete Aufgabe? Wie ist zu dokumentieren? Wie wird mit Beschwerden in der Praxis umgegangen? Ist ein bestimmtes Verfahren ratsam?
(Vorstehender Beitrag vom 10:17, 13. Feb. 2007 (CET) stammt von 217.91.118.209 (Beiträge) – siehe bitte Signatur. Nachtrag 2007-02-13 12:18)

Bitte konsultieren Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder kaufen Sie sich einen der vielen Ratgeber zum Thema. --Forevermore 18:47, 13. Feb. 2007 (CET)

Gegner

Zitat: "Auferlegung des staatlichen Gleichbehandlungsgebots auf alle Privaten und damit eine Reduktion marktwirtschaftlicher, nämlich auch irrationaler, Freiheit"

Was ist denn "irrationale Freiheit"?. Freiheit bedeutet doch, dass ich tun kann was ich will, ohne dies begründen zu müssen. Ich konnte früher z.B. meine Wohnung an jemanden vermieten, der mir einfach "gefiel" oder auch an jemanden NICHT vermieten, der mir eben nicht "gefiel". Wenn nich jemandem nur "rationale Freiheit" zugestehe, hat er keine Freiheit, da nach den Gesetzen der Logik bzw. Mathematik zwangsläufig klar ist, wie er seine "Freiheit" zu nutzen hat. Dies jedoch steht diametral dem Freiheitsbegriff entgegen. Somit gibt es entweder "Freiheit", oder sie existiert (nach Inkrafttreten dieses Gesetzes z.B.) eben nicht mehr. MV --87.167.51.80 09:45, 19. Feb. 2007 (CET)

Du hast recht. --Forevermore 19:29, 19. Feb. 2007 (CET)

Weblinks: erster frei zugängliche Kommentar zum AGG

Ich möchte auf den ersten frei zugänglichen Kommentar zum AGG im Internet aufmerksam machen:
http://www.oberwetter-olfen.de/upload/pdf/agg_kommentar1.pdf
(Vorstehender Beitrag vom 10:10, 20. Feb. 2007 (CET) stammt von 84.143.31.88BeiträgeNachtrag 2007-02-20 14:45)

Ich habe den Kommentar und den Link in die Literaturliste übernommen. --Forevermore 17:19, 21. Feb. 2007 (CET)

Ergänzung zum Abschnitt „Folgen des Gesetzes“

Ein aktuelle Beitrag des ARD-Magazins plusminus ([1]) zeigt sehr schön die Schattenseiten des Gesetzes auf: Das Gesetz kann tatsächliche Diskriminierung (z.B. Altersdiskriminierung auf dem Arbeitsmarkt) nicht verhindern, sondern führt lediglich dazu, dass die "Täter" die Diskriminierung nicht mehr offen eingestehen. Gleichzeitig findet Missbrauch des Gesetzes tatsächlich statt. Der Anwalt für Arbeitsrecht Martin Diller sammelt in seinem Missbrauchsarchiv Personen, die bereits mehr als drei Diskriminierungsklagen eingericht haben. Täglich kommen zehn neue Einträge hinzu. Manche angeblichen Opfer haben bereits mehr als 30 Diskriminierungsklagen gegen Arbeitgeber eingereicht. Die Behauptung, die Missbrauchsbefürchtungen hätten sich nicht bewahrheitet, ist somit unhaltbar.

Ich bitte darum den Inhalt dieses Artikels als Gegenstandpunkt in den Abschnitt Folgen des Gesetzes aufzunehmen.
← Vorstehender Text bzw. Beitrag stammt von 137.226.12.88 10:01, 28. Feb. 2007 (CET) Nachtrag 2007-02-28 10:08 ←

Erledigt, dabei zugleich relativiert. Missbrauch in Einzelfällen wird es immer geben. --Forevermore 18:48, 28. Feb. 2007 (CET)

UNI/FH??

Gilt das Gesetz auch für die Unis ala (Frauenförderpläne von) Gleichstellungsbeauftragte, die nur weiblich sein dürfen und Projekte die primär auf Frauen und Mädchen zielen? Ist dies nicht eine Diskriminierung, im Bildungssektor/Dienstleistungen die der Öffentlichkeit zur Verfügung steht, von Männern? Fällt dies unter das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und wenn ja, was kann man machen? --GleichstellungUNI 19:33, 28. Feb. 2007 (CET)

Mach dich schlau und ergänze anschließend den Artikel. --Forevermore 19:48, 28. Feb. 2007 (CET)
Nachtrag: Am Besten liest du erst einmal, was hier auf der Diskussionsseite ganz oben steht. --Forevermore 19:50, 28. Feb. 2007 (CET)

Quellenergänzung von GLGerman

Hallo GLGerman, mir ist diese deine Ergänzung bei den Quellen zu o.g. Artikel aufgefallen. Was mich dabei ein wenig stört: Es geht bei dem, woran wir da arbeiten, ja um Quellen für die im Artikeltext stehenden Aussagen. Was nicht der Sinn der "References" bzw. Quellen ist, ist, ein Thema weiter auszuführen oder zu kommentieren. Deswegen habe ich mit dieser zweiten Quelle ein kleines Problem: Die Aussage im Artikeltext ist ja, dass das AGG in Detailfragen von der EK geprüft wird. Das wird in ausführlicher Weise im Text der Grünen, der bereits in der ersten Quelle steht, belegt. Den von dir eingefügten Link verstehe ich hingegen eher als Kommentierung mit weiterführenden Überlegungen zum AGG. Auf diese Überprüfung, um die es da geht, geht er so gut wie gar nicht ein und ist schon gar keine sinnvolle zusätzliche Quelle dazu. Wenn du das anders siehst, würde mich deine Meinung dazu durchaus interessieren. --Hansele (Diskussion) 11:37, 11. Mär. 2007 (CET)

Arbeitgeberpflichten

Laut §13 AGG können sich die Mitarbeiter bei der zuständigen Stellen beschweren. Diese gerne auch Gleichbehandlungsbeauftragter (m/w) genannte Aufgabe ist vom Betrieb einzurichten bzw. fachkundig zu besetzen.

Ja. --Forevermore 19:29, 20. Mär. 2007 (CET)

Kontrahierungszwang

Die Aussage das AGG enthalte im Gegensatz zum ADG keinen Kontrahierungszwang ist falsch. Herschende Meinung ist mittlerweile, dass unter bestimmten Umständen ein Kontrahierungszwang besteht.--Soeren lawfucker 21:58, 24. Mär. 2007 (CET)

Hast du dafür auch Belege? Wer vertritt denn diese herrschende Meinung? --Forevermore 12:05, 25. Mär. 2007 (CEST)
klar: BGK § 21 Rn 6; Gaier in: Gaier/Wendtland Rn 207 ff; Maier-Reimer, NJW 2006 2577, 2582; Palandt/Grüneberg § 21 AGG Rn 7--Soeren lawfucker 20:41, 25. Mär. 2007 (CEST)
Und Thüsing/von Hoff, NJW 2007, 21Soeren lawfucker 00:29, 27. Mär. 2007 (CEST)

Diskriminerung im Arbeitsrecht

Ein Araber muss also auch Juden einstellen und umgekehrt.

Statt Araber bitte Moslem schreiben, gib auch bestimmt jüdische oder christliche Araber.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 83.129.9.96 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 17:58, 5. Apr. 2007 (CEST))

Danke für den Hinweis, ich habe den Satz korrigiert. --Forevermore 18:41, 5. Apr. 2007 (CEST)
Heisst das nicht Muslim? --Soeren L. 00:32, 10. Apr. 2007 (CEST)

Europarechtswidrigkeit

Das AGG ist in einigen Punkten nach h.M europarechtswidrig:

Nach §14 Abs. 4 i.v.m. §61b ArbGG ergibt sich eine Klagefrist von 5 Monaten. Nach den EU-Richtlinien müßte diese Frist mindestens 6 Monate betragen.

Die EU-Richtlinien sehen vor, daß die Regelungen auch für die Kündigung gelten. Die Regelungen betreffend die Kündigungen sind aber kurz nach Inkrafttreten des Gesetztes wieder aufgehoben worden mit der Begründung, daß am Anfang des Gesetzes stehe, daß es nicht für Kündigungen gelte. Diesen Widerspruch wollten diese "Intelligenzallergiker in Berlin", um es mit den Worten meines Professors auszudrücken, aufheben und haben dieses Gesetz damit noch mehr europarechtswidrig gemacht, als es sowieso schon war.

Außerdem darf nach den Richtlinien keine Verschlechterung der bisherigen Rechtslage für den Arbeitnehmer eintreten. Genau das ist aber geschehen, weil zeitgleich mit Einführung des AGG der §611a BGB weggefallen ist. Dieser hat die Kündigung aufgrund des Geschlechtes verboten. Da aber nachträglich die Regelungen betreffend die Kündigung aufgehoben wurden ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber aufgrund des Geschlechtes nunmehr erlaubt. Somit hat sich die Rechtslage für den Arbeitnehmer verschlechtert. (nicht signierter Beitrag von 195.93.60.36 (Diskussion) )

Hmm, das sehe ich nur teilweise so. Sicher ist §611a BGB weggefallen, aber dafür verbieten §§ 1, 2 Abs.1 Nr.2 AGG die Entlassung aufgrund geschlechtlicher Differenzierungen. Das ist genau was §611a BGB auch verboten hat. Zwar sagt §2 Abs. 3 AGG, dass für Kündigung die besonderen Regeln gelten, aber diese müssen im Lichte des AGG (europarechtliche Auslegung, effet ultile) ausgelegt werden. Aber Du hast Recht, dass es hier schwammig ist und man auch anders, nämlich falsch entscheiden kann. Insofern in praktischer Hinsicht eine Verschlechterung für den AN.

Toter Weblink: Juni 2007

Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich unerreichbar ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

--KuhloBot 19:06, 11. Jun. 2007 (CEST)

Link war nicht mehr gültig. Ich habe ihn entfernt.--Baumfreund-FFM 12:11, 26. Jun. 2007 (CEST)

§611a BGB

Dieser Paragraph ist durch Art.3 Abs.14 G v. 14.08.2006 (BGBl I S. 1897) aufgehoben worden. Im Artikel wird aber über §611a ("Hopping") geschrieben, als ob es den § noch gäbe.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 217.227.204.179 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 20:10, 26. Jul. 2007 (CEST))

Habs geändert. --Skyman gozilla Bewerte mich! 20:14, 26. Jul. 2007 (CEST)

Begriff der "Rasse"

Anderswo auf Wikipedia (Menschenrassen) habe ich gelesen: " In vielen Ländern, unter anderem in Deutschland, ist der Exekutive eine derartige Klassifikation gesetzlich untersagt. " Wobei "derartige" Bezug nimmt auf den Rassenbegriff. Warum taucht der Begriff dann in der Präambel des AGG auf?? - Wäre doch zumindest einen Hinweis wert, dass das eigentlich gar kein rechtliches Kriterium sein sollte... --Basstscho 15:50, 12. Nov. 2007 (CET)

In der Gesetzesbegründung (BT-Drucksache 16/1780) heißt es dazu wie folgt:
Das Merkmal „Rasse“ bzw. „ethnische Herkunft“ ist von der Antirassismusrichtlinie 2000/43/EG vorgegeben. Diese auch in Artikel 13 des EG-Vertrags erwähnten Begriffe sind EG-rechtlich in einem umfassenden Sinne zu verstehen, denn sie sollen einen möglichst lückenlosen Schutz vor ethnisch motivierter Benachteiligung gewährleisten.
Die Verwendung des Begriffs der „Rasse“ ist nicht unproblematisch und bereits bei der Erarbeitung der Antirassismusrichtlinie 2000/43/EG intensiv diskutiert worden (zur Auslegung des Begriffs siehe Göksu, Rassendiskriminierung beim Vertragsabschluss als Persönlichkeitsverletzung, Freiburg/CH 2003, S. 8 ff.). Die Mitgliedstaaten und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften haben letztlich hieran festgehalten, weil „Rasse“ den sprachlichen Anknüpfungspunkt zu dem Begriff des „Rassismus“ bildet und die hiermit verbundene Signalwirkung – nämlich die konsequente Bekämpfung rassistischer Tendenzen – genutzt werden soll.
Zugleich entspricht die Wortwahl dem Wortlaut des Artikels 13 des EG-Vertrags, dessen Ausfüllung die Antirassismusrichtlinie 2000/43/EG dient, sowie dem Wortlaut des Artikels 3 Abs. 3 Satz 1 GG. In Übereinstimmung mit Erwägungsgrund 6 der Antirassismusrichtlinie 2000/43/EG sind allerdings Theorien zurückzuweisen, mit denen versucht wird, die Existenz verschiedener menschlicher Rassen zu belegen. Die Verwendung des Begriffs „Rasse“ in der Antirassismusrichtlinie 2000/43/EG bedeutet keinesfalls eine Akzeptanz solcher Vorstellungen. Zur Klarstellung wurde daher – auch in Anlehnung an den Wortlaut des Artikels 13 des EG-Vertrags – die Formulierung „aus Gründen der Rasse“ und nicht die in Artikel 3 Abs. 3 GG verwandte Wendung „wegen seiner Rasse“ gewählt. Sie soll deutlich machen, dass nicht das Gesetz das Vorhandensein verschiedener menschlicher „Rassen“ voraussetzt, sondern dass derjenige, der sich rassistisch verhält, eben dies annimmt.
Ich persönlich halte diese Begründung aber nicht für so relevant, als dass sie im Artikel erwähnt werden sollte. --Forevermore 17:59, 23. Nov. 2007 (CET)
Ich schon, sie war auch mal im Artikel, siehe Version von 2006. Warum sie entfernt wurde, ist nicht klar. --Sargoth disk 16:56, 30. Nov. 2007 (CET)
Du hast sie entfernt. Ich bin dafür, sie wieder einzusetzen.--Sargoth disk 16:59, 30. Nov. 2007 (CET)
Das ist ja interessant, gehört aber in einen anderen Artikel. --Professor van Dusen 17:05, 30. Nov. 2007 (CET)
Ja, ich habe den Text damals gelöscht, u. a. deshalb, weil eine Enzyklopädie nicht einfach amtliche Begründungen wiedergeben sollte. Für Quellen gibt es Wikisource. Abgesehen davon finde ich den oben zitierten Text auch als schwer verständlich. Wenn du, Sargoth, oder jemand anderes die Botschaft des Textes wohl- und neuformuliert im Artikel unterbringen würdest, wäre das eine gute Sache. --Forevermore 15:01, 1. Dez. 2007 (CET)
Ok, ich schau mal in den nächsten Tagen, ob ich das umformulieren und einen Platz dafür finden kann. Die Frage, warum Diskrimierzung aus Gründen der Rasse verboten ist, obwohl es keine Rassen gibt, taucht bei einigen Artikeln immer wieder auf der Disk auf. Daher wäre eine Einarbeitung hier hilfreich. Beim Artikel Rasse bzw. Rassenideologie passt es nicht, da dort wissenschaftliche Publikationen erwünscht sind, während es ja hier um das Gesetz geht.--Sargoth disk 15:08, 1. Dez. 2007 (CET)

- 2008 -

Wegen nicht Auffindbarkeit auf den Seiten habe ich drei Weblinks entfernt:

-- Dietrich 08:56, 19. Apr. 2008 (CEST)

Zeitstempel für ArchivBot-Test: 08:56, 19. Apr. 2008 (CEST), siehe
Benutzer:ArchivBot/Bugs#Mindestabschnitte: 1. Juni 2008“.   --ParaDox 04:30, 1. Jun. 2008

Sexuelle Diskriminierung - Pädophilie

Im Artikel wird lediglich darauf verwiesen, dass Pädophile nicht unter das Antidiskriminierungsgebot falllen, da dass Ausleben einen illigitimen Eingriff in die kindliche Sexualität darstellt. Da ein erheblicher Teil der Pädophilen komplett auf pädosexuelle Kontake verzichtet, kann dies jedoch kein Argument sein. Auch ein pädophil empfindender Mensch der jegliche pädosexuelle Kontake grundsätzlich ablehnt, wird, sobald seine sexuelle Präferenz bekannt wird, Opfer massiver Benachteiligungen sein. Ein offen pädophil auftreternder wird aufgrund seiner sexuellen Identität in den verschiedensten gesellschaftlichen Bereichen, sei es Wohnungs- oder Jobsuche benachteiligt werden. Gibt es hierzu seitens des Gesetzgebers nähere Ausführungen bzw. worauf stützt sich die Aussage, dass Pädophile grundsätzlich nicht von dem Gesetz erfasst sind?Peter Meierjan 11:51, 1. Mai 2008 (CEST)

Die Quelle ist angegeben und jetzt auch wieder erreichbbar. --Franz (Fg68at) 20:18, 1. Mai 2008 (CEST)
Dabei handelt es sich jedoch nur um eine Sekundärquelle, die genauso falsch und nicht stringent argumentiert, durch Pädophilie an sich würde bereits in die kindliche Sexualität eingegriffen. Fraglich bleibt, ob das Gesetz Pädophile, die sich nicht strafbar machen, schützt. --84.151.229.201 22:45, 31. Jul. 2008 (CEST)

Bundesarbeitsgericht:AGG gilt auch bei Kündigungen

Bundesarbeitsgericht entscheidet, dass AGG auch bei Kündigungen zu berücksichtigen ist. GLGermann 12:34, 9. Nov. 2008 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Forevermore 19:04, 18. Mai 2010 (CEST)

- 2009 -

AGG

In dem Artikel ist von Rassen die Rede. Der Begriff Rasse ist auf Menschen bezogen unzulässig( könnt ihr bei Wiki- Rasse nachlesen). Ich wäre über eine Änderung sehr dankbar. (nicht signierter Beitrag von 88.74.41.225 (Diskussion | Beiträge) 13:41, 8. Jan. 2009 (CET))

Das sollte nicht geändert werden. Im Gesetz ist von einer "Ungleichbehandlung wegen der Rasse" die Rede. Damit erkennt der Gesetzgeber aber nicht an, dass die Menschheit sich in Rassen unterteilt, sondern er will nur denjenigen (z.B. Arbeitgeber) sanktionieren, der aus Rassismus diskriminiert. "Ungleichbehandlung wegen der Rasse" knüpft also an die Motivation des Diskriminierenden an.

Bsp. 1: Der Geschäftsführer einer GmbH verkündet, dass er keine Farbigen einstellt. Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft

Bsp. 2: Der Geschäftsführer verkündet, dass er keine "Neger" einstellt. Diskriminierung wegen der Rasse, also aus Rassismus (gleichzeitig unter Umständen Straftat)--Slupor 18:07, 20. Jan. 2009 (CET)

Pädophile

Dass Pädophile nicht vom AGG erfasst seien, stützt sich auf die Privatmeinung einer Juristin, die zudem schon vom Ansatz her falsch ist. Niemand wird davon ausgehen, dass ein Pädophiler gegen die Strafbarkeit pädosexueller Kontakte auf Grundlage des AGG vorgeht. Sollte es allerdings z.B. zu einer Wohnungs- oder Jobkündigung aufgrund des Bekanntwerdens einer blossen pädophilen Sexualpräferenz, d.h. ohne dass es Übergriffe auf Kinder gegeben hat, kommen, könnte sich ein Pädophiler unter Umständen durchaus aufs AGG beziehen. Solange es hierzu keine Gerichtsurteile gegeben hat, sollte diese Frage im Artikel offen gelassen werden. Mein Name sei Gantenbein 16:22, 10. Jun. 2009 (CEST)

Sie sollte einfach gar nicht erwähnt werden. Die Pädophilie wird von keinem der Kriterien erfasst und es vertritt auch niemand in der juristischen Fachwelt, dass sie unter einer der Kriterien fällt. Alles andere ist WP:TF--Atalanta 20:33, 10. Jun. 2009 (CEST)
Es wäre theoretisch möglich, dass jemand argumentiert, Pädophilie falle unter dem Begriff "sexuelle Identität", die vom AGG erfasst wird. Aber bis es dazu auch gefestigte Rechtsprechung gibt, bleibt das Theoriefindung. Die Entstehungsgeschichte des Gesetzes lässt erkennen, dass eine solche Auslegung des Begriffs nicht intendiert war.--Bhuck 10:29, 11. Jun. 2009 (CEST)
Man könnte auch einen einschlägigen Hinweis aus einem juristischen Aufsatz suchen und zitieren.--Atalanta 23:13, 11. Jun. 2009 (CEST)

- 2010 -

Der "-Ossi"

Ich bin von dem der Wirkung des Gesetzes mehr als entäuscht. Der kleine Zusatz "ethnisch" sorgt dafür das man 20 Jahre nach der Wende weiter für einen angeblich schlechtere Berufsausbildung oder Studium schlechter bezahlt und schickaniert werden kann. Aber das ist ja auch Ziel der Regierung die Ihre eigenen Angestellen auch noch in Ossis und Wessis teil streng nach TVöD. (nicht signierter Beitrag von 194.209.146.84 (Diskussion | Beiträge) 10:21, 16. Apr. 2010 (CEST))

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Forevermore 19:04, 18. Mai 2010 (CEST)

- 2012 -

Konkrete Frage zu Folgen

Mir wird nicht klar inwieweit "den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen" sich auf die Vertragsfreiheit auswirkt. Kann ich als Unternehmer bestimmten Kunden die Bedienung verwehren? (Z.B. als Hotelier Rechtsextremisten) 144.41.197.37 12:24, 9. Mär. 2012 (CET)

Das AGG beschränkt tatsächlich die Vertragsfreiheit. Dies ist einer der Gründe, warum es so umstritten ist. Beispielsweise dürfen Diskothekenbetreiber potenzielle Gäste nicht aufgrund ihrer (ausländischen) Herkunft abweisen. Tun sie es doch, machen sie sich schadensersatzpflichtig. Dazu sind bereits einige Gerichtsurteile ergangen. Allerdings darf ein Hotelier den Vertragsschluss mit einem Rechtsextremen verweigern. Dies ist zwar auch diskriminierend, allerdings ist die politische Gesinnung nicht vom AGG geschützt und eine Benachteiligung von Menschen aufgrund ihrer politischen Einstellung deshalb nicht verboten. Gleiches gilt übrigens auch für die „Raucherdiskriminierung“: Unternehmen können es ablehnen, Raucher einzustellen. Auch dazu gab es meines Wissens einmal einen Präzedenzfall. --Forevermore (Diskussion) 17:06, 27. Apr. 2012 (CEST)

- 2014 -

Wieso verlinkt der Begriff "sexuelle Identität" in der Einleitung auf den Artikel "sexuelle Orientierung", wenn es doch einen Artikel "sexuelle Identität" gibt? --Jet.Bradley (Diskussion) 12:37, 1. Feb. 2014 (CET)

Wurde behoben. --BHC (Disk.) 18:59, 22. Okt. 2014 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --BHC (Disk.) 18:59, 22. Okt. 2014 (CEST)

Definition der mittelbaren Diskriminierung

In dem Artikel wurde in dem Abschnitt über die mittelbare Diskriminierung ein erläuternder Halbsatz eingefügt, wonach eine mittelbare Diskriminierung eine ungünstigere Behandlung sein soll. Hierfür wurden zwei Literaturstellen zum Beleg angegeben, die mir aber leider nicht vorliegen. Mit dem Merkmal der ungünstigeren Behandlung wird in § 3 Abs. 1 AGG die unmittelbare Diskriminierung definiert. Es scheint mir deshalb falsch zu sein, auch die mittelbare Diskriminierung mit diesem Merkmal zu kennzeichnen. --Arpinium (Diskussion) 18:08, 9. Dez. 2014 (CET)

Möglicherweise stehe ich auf dem Schlauch, aber die Definitionen für unmittelbare und mittelbare Diskriminierung finden sich doch direkt im Gesetz. Da muss ich doch keinen Kommentar zitieren, oder? --Forevermore (Diskussion) 07:32, 11. Dez. 2014 (CET)
Die Prämissen wurden von Arpinium bereis nicht richtig erfasst. Unmittelbare und mittelbare Diskriminierung unterscheiden sich nicht in der Folge (ungünstige Behandlung, Nachteil) sonder in der Art- und weise der Zufügung. Insofern war der Artikel korrekt und ist wieder herzustellen. --Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 14:38, 12. Dez. 2014 (CET)
Ich sehe ein, dass ich gedanklich auf "dem falschen Dampfer" war, und bitte um Entschuldigung für die Aufregung, die ich verursacht habe. --Arpinium (Diskussion) 16:52, 12. Dez. 2014 (CET)
Kein Thema :-) --Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 17:04, 12. Dez. 2014 (CET)

- 2015 -

Bericht auf focus.de

Auf www.focus.de ist ein Bericht zu lesen, dass 13 Asylbewerbern die Aufnahme in ein fitness-Studio verweigert wurde. Angeblich ist dies ein Verstoss gegen das Antidiskriminierungsgesetz ? Kann man also mit Verweis auf das Antidiskriminierungsgesetz die Mitgliedschaft in jedem Fitness-Studio erzwingen ? Rainer E. (Diskussion) 16:21, 12. Sep. 2015 (CEST)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz beantwortet diese Frage nicht ausdrücklich. In § 21 AGG heißt es jedoch u. a.:
(1) Der Benachteiligte kann bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot unbeschadet weiterer Ansprüche die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen.
(2) Bei einer Verletzung des Benachteiligungsverbots ist der Benachteiligende verpflichtet, den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen.
Man könnte daraus den Schluss ziehen, dass derjenige, der diskriminiert wurde, einen Anspruch auf Abschluss des gewünschten Vertrags (hier: Vertrag mit dem Fitnessstudio) hat (sog. Kontrahierungszwang). Allerdings gibt es dazu noch keine höchstrichtlichterliche Rechtsprechung, siehe hier Seite 96.
Gruß --Forevermore (Diskussion) 19:35, 15. Sep. 2015 (CEST)

- 2016 -

AGG ist richtlinienkonform auszulegen !

Es scheint noch niemand gemerkt zu haben, dass der ganze Artikel falsch ist. Es gibt mittlerweile mehrere Urteile, dass auch horizontal richtlinienkonforme Auslegung der nationalen Gerichte von Nöten ist und auch praktiziert wird. Der Alltag der Rechtssprechung ist in vielen Bereichen völlig anders als hier mal wieder vorgegaukelt wird, zB gibt es eine echte Beweislastumkehr und nicht etwa das "Indizien voll bewiesen " werden müssen, da nicbt richtlinienkonform..

Auch ganze Bereiche zu § 19 Abs 3,4 und 5 sind nicbt richtlinienkonform das betrifft zB auch die sog . Massengeschäfte was bedeutet das sogar ein Privatvermieter bspw. einen Homosexuellen als Mieter nehmen muss Mit freundlichen Grüßen --Martin (Diskussion) 08:59, 22. Jan. 2016 (CET)

Dass „der ganze Artikel falsch“ sei, ist eine gewagte Behauptung. Ich halte sie für unzutreffend. Aber selbstverständlich steht es jedermann frei, fehlerhafte Inhalte zu korrigieren. --Bendix Grünlich (Diskussion) 09:51, 17. Nov. 2018 (CET)

Diskriminierung von staatlicher Seite

Das deutsche Bundesjazzorchester lässt nur Bewerber bis zu einem Alter von 25 Jahren zu. Fällt das unter das Gesetz? --93.223.49.14 18:49, 26. Sep. 2010 (CEST) Eine

Eher nicht. Das Bundesjazzorchester ist nämlich nicht der Arbeitgeber der Musiker, die gefördert werden. Deshalb greifen die Arbeitnehmerschutzrechte des AGG hier nicht. --Bendix Grünlich (Diskussion) 14:13, 2. Dez. 2018 (CET)