Diskussion:Altersentlastungsbetrag
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[Quelltext bearbeiten]Woher stammt der Vorsorgepauschalbetrag von 3000,--€? Im Jahr 2005 wurden Vorsorgepauschalen nach folgender Rechnung ermittelt: Die Rentenversicherung (20% vom Brutto) durch 2 mal 20% (für 2005). Ergäbe in dieser Beispielrechnung:(9000,--€ *20%)/2 *20% = 180,--€ Vorsorgepauschale.
Damit würde die gesamte Steuerersparnis, die im letzten Absatz vermutet wird, ad absurdum geführt.
- Bitte um Erläuterung oben stehender Berechnung (20% durch 2 mal 20%) Es gibt im JAhr 2005 5 verschiedene Berechungen zu Vorsorgeaufwendungen. --Tobias heinrich karlsruhe 12:36, 8. Dez. 2008 (CET)
Zuschlag Versorgungsfreibetrag
[Quelltext bearbeiten]Zudem fehlen noch 900 EUR Versorgungsfreibetrag Zuschlag gem. §19 Abs.2 S.3 (der Tabelle für 2005 zu entnehmen) EStG (nicht signierter Beitrag von 178.5.183.199 (Diskussion) 21:52, 13. Jan. 2011 (CET))
- Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung fallen unter §22 Nr. 1 EStG, für die gibt es keine Zuschläge zum Versorgungsbeitrag. -- Erdnusskern (Diskussion) 16:15, 6. Mai 2012 (CEST)
2005 oder 2010 oder was?
[Quelltext bearbeiten]Im Beispiel 2005 taucht die Einkommensteuer-Grundtabelle 2010/2011 auf?! Seltsam. --Carl B aus W (Diskussion) 10:56, 2. Jan. 2013 (CET)
Der Pauschbetrag von Werbungskosten ist jetzt 1.000€ ohne Nachweis. Im Artikel wird 920€ verwendet. (nicht signierter Beitrag von 217.24.225.209 (Diskussion) 19:23, 18. Jul 2015 (CEST))
Beispiel - Fehler
[Quelltext bearbeiten]Fehler bei Beispielberechnung: Der 'Witwer' erhält nur Versorgungspauschale nach Grundtabelle 1900 statt Splitting 3000. Damit liegt er aber über Grundfreibetrag. Beispiel ändern. z.B. Bezeichnung 'Witwer' streichen. Setze der 'verheiratete' ... - dann stimmt es wieder. (nicht signierter Beitrag von 2A00:E50:F155:B:59AA:D137:8293:9F91 (Diskussion | Beiträge) 16:06, 10. Dez. 2015 (CET))
- Das Beispiel aus 2005 habe ich mal aktualisiert und das Beispiel dabei auf die Berechnung des Altersentlastungsbetrages beschränkt. --Mundanus (Diskussion) 22:46, 11. Dez. 2015 (CET)
nur für arbeitnehmer? oder auch für selbständige?
[Quelltext bearbeiten]der artikel liest sich so, als gäbe es den Altersentlastungsbetrag - "der einem Steuerpflichtigen (allgemein!) gewährt wird" - nur für arbeitnehmer, nicht aber für selbständige - obwohl dies nirends klar gesagt wird... lt. https://www.erfolg-als-freiberufler.de/alterseinkuenfte-und-altersentlastungsbetrag/ z.b. gibt es den betrag auch für freiberufler... bitte klären! das gesamte gesetz zu studieren, um eine antwort zu finden, ist unzumutbar... aus dem satz "Die Einkünfte aus selbständiger Arbeit und aus Vermietung und Verpachtung werden nicht berücksichtigt, weil der Saldo negativ ist (−1500 € + 500 € = −1000 €)." darf mal wohl folgern, dass sie, falls nicht negativ, berücksichtigt werden würden. --HilmarHansWerner (Diskussion) 16:51, 23. Jul. 2019 (CEST)