Diskussion:Amateurfunkband

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 178.24.250.69 in Abschnitt 2005 in Österreich zugewiesene Frequenzen
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Amateurfunkband“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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6-m-Band Deutschland

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Hallo, darf man mit einer Sonderlinzenz für das 6m-Band aktuell in Deutschland noch Betrieb machen?

Auch hier die Bitte: Bitte Fragen und Beiträge unterschreiben. Genauere Infos zu der Frage gibt es in der Amateurfunkverordnung und den verlinkten dort Amtsblattverordnungen. --Dg6xu 18:37, 22. Sep 2005 (CEST)

Ja. Bitte die Bitte Fragen und Beiträge mal beantworten und dementsprechend nicht lange Diskutieren sondern die Fussnote ändern. Vfg 166/1999 veraltet. Es gibt nur noch die Fussnote 5.

Geht´s noch? unterschreiben? Wikipedia ist nicht Kennzeichnungspflichtig wie bei Amateurfunkern! Wieso nicht lange diskutieren? Dafür ist die Diskussionsseite geschaffen! (nicht signierter Beitrag von 92.228.85.70 (Diskussion) 12:48, 22. Apr. 2011 (CEST)) Beantworten

2005 in Österreich zugewiesene Frequenzen

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Habe mal die Fehler beseitigt die mir aufgefallen sind. --Stefbuer 22:20, 22. Sep 2005 (CEST)

Hab ich zum Anlass genommen, die Frequenzen in eine Tabelle zu packen, analog zu DL. Hoffe, ich habe keine Fehler eingebaut, hi. Welche Bandbreite ist eigentlich auf welchen Bändern erlaubt? Vielleicht passt das hier noch rein. --Dg6xu 11:32, 24. Sep 2005 (CEST)

Lautet der Begriff für Betriebsarten in Ö tatsächlich Sendearten, wie es in der Tabelle steht? --Wasabi 06:34, 14. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Nein, lautet auch hier Betriebsarten. --Ncc-74630 11:00, 6. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Im Amateurfunkgesetz befaßt sich der § 1 Begriffsbestimmungen weder mit Betriebs- noch mit Sendearten.
In der Anlage 2 die zum Abschnitt 3 und §6 gehört, finden sich erstmals Sendearten, der folgende heißt sogar §7 Sendearten und das Wort Betriebsarten gibts in §10, §20 und §22 als Fernsehen, Packetradio und APRS. --178.24.250.69 21:36, 7. Mai 2022 (CEST)Beantworten

Amateurfunkgesetz

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Das erste Amateufunkgesetz wurde am 14.3.1949 noch vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland verabschiedet.

Dieses sagt einiges über das Hoheitsgebiet innerhalb Europa und weltweit aus. Auch zeigt dieses an welche Priorität die damaligen Gesetzeshüter und verantwortlichen Richter dem Amateurfunk gaben. Amateurbänder beziehen sich auch auf Länder bzw. Kontinente bzw. weltweit.

172.181.189.92 09:06, 12. Nov 2005 (CEST) (Unterschrift nachgetragen: Dg6xu 14:52, 13. Nov 2005 (CET))

Das ist in der Tat richtig, jedoch gibt es zum Amateurfunkgesetz einen eigenständigen Artikel, in dem dieser Umstand - und die historischen Vorgänge dieser Tage - würdigt. Welchen Teil hältst du so relevant im Bezug auf die Amateur-Bänder, dass er zusätzlich auch hier hin gehört? Die Amateurbänder gibt es noch länger als das deutsche Amateurfunkgesetz - siehe auch Amateurfunkdienst. --Dg6xu 14:52, 13. Nov 2005 (CET)

6m Band in Österreich

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Die Fußnote 1 in der Österreich-Tabelle ist so nicht mehr gültig mWn. Kann das jemand bestätigen/richtigstellen? --Ncc-74630 03:25, 8. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Deutschland 7,1 - 7,2 MHz seit 16.12.09 750W PEP erlaubt

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Hallo,

habe den Bereich 7,1-7,2 MHZ ausgebessert. Seit 16.12.09 gibt es eine Amtsblattverfügung, dass in DL hier auch 750W PEP erlaubt sind. (Quelle u.a. DARC). (nicht signierter Beitrag von 212.77.176.194 (Diskussion | Beiträge) 16:28, 22. Dez. 2009 (CET)) Beantworten

Eintrag wieder auf 750W & primär korrigiert gemäß Bundesnetzagentur Mitteilung Nr. 621/2009 Batchman99 22.2.19

30m-Band automatisch arbeitende Amateurfunkstellen erlaubt?

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Aus der Tabelle entnehme ich für das 30m Band die zusätzlichen Nutzungs-bestimmungen 10 und 12

10=keine automatischen Amateurfunkstellen; kein Contestbetrieb
edit: in der Verordnung nachgeschaut, da ist für die 10 die Rede von "fernbedienten Amateurfunkstellen" und bei 12 von "automatisch arbeitende Amateurfunkstellen" --91.15.255.126 20:53, 1. Feb. 2010 (CET)Beantworten
12=Die maximal zulässige Strahlungsleistung für automatisch arbeitende Amateurfunkstellen beträgt 15 Watt ERP.

Das betrifft ebenso den Bereich von 1850 - 1890 ?

In meinen Augen widerspricht sich das. Wie kann das sein? --91.15.255.126 17:57, 1. Feb. 2010 (CET)Beantworten

750 W -> 250 W

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Kann das bitte mal jemand verifizieren? --> http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Amateurband&diff=prev&oldid=70588717 --RokerHRO 11:35, 18. Feb. 2010 (CET)Beantworten

75,5–76 GHz existiert nicht

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75,5–76 GHz existiert nicht im Frequenznutzungsplan ?!? (nicht signierter Beitrag von 87.149.166.112 (Diskussion) 07:17, 27. Okt. 2012‎)

Dieses Band war bis Ende 2006 dem Amateurfunk zugewiesen (Fußnote 5.559A in der VO Funk). --Cqdx (Diskussion) 19:39, 19. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Die Wellenlänge ergibt sich aus der Division der Lichtgeschwindigkeit (299.792.458 m/s) durch die Frequenz (in Hertz).

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Die Wellenlänge ist (!) der Quotient Lichtgeschwindigkeit/Frequenz Das gilt analog für alle übrigen Größen, die durch Division definiert sind. (nicht signierter Beitrag von 87.173.110.30 (Diskussion) 08:42, 17. Feb. 2017 (CET))Beantworten

Das ist halb richtig und halb falsch! Die Lichtgeschwindigkeit ist nicht die oben angegebene Größe - das ist die Vakuumlichtgeschwindigkeit! Die Wellenlänge ist ebenso wie die Lichtgeschwindigkeit vom Medium abhängig (sowohl vom ε als auch vom µ). Relativistische Effekte wollen wir außen vor lassen, aber hier geht es teilweise um Größenordnungen. Unterwasser beispielsweise (U-Boot-Kommunikation) ist das schon ein deutlicher Unterschied und auch je nach Atmosphärenzusammensetzung, Druck und Temperatur sind wir weit davon entfernt, neun signifikante Stellen angeben zu können. --178.12.255.85 00:06, 7. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Geschichte

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Einst gab es ein 5-Meter-Amateurfunkband: Es steht hier auf Seite 15 von 145, welche unten mit 41 markiert ist. --84.61.221.211 16:03, 7. Apr. 2018 (CEST)Beantworten