Diskussion:Amtsgericht Quakenbrück (Hannover)
Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von Karsten11 in Abschnitt Geschichte lückenhaft
Geschichte lückenhaft
[Quelltext bearbeiten]Laut Liste historischer Gerichte im Bundesland Niedersachsen sowie Amtsgericht Bersenbrück existierte das Gericht bis 1972. Es muss nach 1859 also irgendwann wiedererrichtet worden sein.--FordPrefect42 (Diskussion) 06:32, 13. Dez. 2023 (CET)
- Ganz viel ja und ein wenig nein. Ja, volle Zustimmung aber das sind dann zwei verschiedene Amtsgerichte. Ein Amtsgericht im Königreich Hannover war etwas anderes als ein Amtsgericht nach den Reichsjustizgesetzen (Aufgaben, Kompetenzen etc.) Daher fehlt hier im Artikel eigentlich keine Folgegeschichte sondern wir brauchen einen neuen Artikel Amtsgericht Quakenbrück (Preußen) und müssten den hier dann auf Amtsgericht Quakenbrück (Hannover) verschieben.-Karsten11 (Diskussion) 16:43, 13. Dez. 2023 (CET)
- Ja, war mir klar, dass es mehr als eine valide Lösung für diese Problem geben dürfte. Die beiden verlinkenden Artikel beziehen sich aber jedenfalls auf das jüngere Amtsgericht, von daher war die Darstellung seit jeher unlogisch. Wenn man sich zu zwei getrennten Artikeln entschließt, fände ich den Klammerzusatz "Preußen" aber auch nicht treffend, schließlich existierte das Gericht ja weit bis in die bundesrepublikanische Zeit hinein. Und der Artikel Amtsgericht Bersenbrück behandelt die Gerichtsgeschichte auch ungebrochen. Hier müsste man wohl für alle ehemaligen hannoverschen Gerichte eine einheitliche Linie finden. --FordPrefect42 (Diskussion) 20:01, 13. Dez. 2023 (CET)
- Ja, ich bin ein Freund der Aufteilung. Hier haben wir halt noch den Sonderfall, dass das AG aufgelöst wurde und dann 1879 neu aufgemacht wurde, da gibt es keine Kontinuität. Ich habe den fehlenden Artikel einmal unter Benutzer:Karsten11/Amtsgericht Quakenbrück (Preußen) vorbereitet. Was ist Dein Lemmavorschlag?-Karsten11 (Diskussion) 22:21, 14. Dez. 2023 (CET)
- Ja, war mir klar, dass es mehr als eine valide Lösung für diese Problem geben dürfte. Die beiden verlinkenden Artikel beziehen sich aber jedenfalls auf das jüngere Amtsgericht, von daher war die Darstellung seit jeher unlogisch. Wenn man sich zu zwei getrennten Artikeln entschließt, fände ich den Klammerzusatz "Preußen" aber auch nicht treffend, schließlich existierte das Gericht ja weit bis in die bundesrepublikanische Zeit hinein. Und der Artikel Amtsgericht Bersenbrück behandelt die Gerichtsgeschichte auch ungebrochen. Hier müsste man wohl für alle ehemaligen hannoverschen Gerichte eine einheitliche Linie finden. --FordPrefect42 (Diskussion) 20:01, 13. Dez. 2023 (CET)